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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

 

folgende Randbedingung:

Rufbereitschaft mit einer (Telefon-)Reaktionszeit von 6 Stunden, vor Ort 24 Stunden (in dieser Zeit muss man beim Kunde sein).

Mo-Fr. von 16-07 Uhr.

Sa./So. ganztags

 

Was für eine Vergütung würdet ihr da ansetzen?

Im Netz habe ich nichts über diese Reaktionszeiten gefunden.

 

Danke für eure Meinungen

Geschrieben (bearbeitet)

Wie fließen da die Reaktionszeiten ein? So hier:

Wochentag: 16 Stunden / 6 Reaktionszeit = 2,6 Stunden

Sa/So: 24 / 6 = 4 Stunden

 

Macht für die Woche: 5 Tage * 2,6 Stunden + 2 Tage * 4 Stunden = 21 Stunden

Korrekt?

 

Es geht hier rein um die Vergütung der Bereithaltung zur Rufbereitschaft; die einzelnen Anrufe/Einsätze werden gesondert vergütet.

Bearbeitet von steinadler
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb cortez:

Stundensatz +25 % außerhalb der Bürozeiten

Stundensatz + 50% für Wochenendarbeit

Stundensatz +100% für Sonn und Feiertage

So würde ich das Ansetzen.

Das ist so ziemlich das, was bei uns vergütet wird.

Die meisten Modelle dürften sich daran orientieren.

Geschrieben

Was definiert ihr als Reaktionszeit? Bei uns war die Reaktionszeit, als die Zeit definiert, in der Ich anfangen haben muss, das Problem zu bearbeiten.

Für die Rufbereitschaft ansich gab es pauschal einen Betrag X

Falls jemand angerufen hat gab es dann die geleistete Zeit + die von @cortez genannten Zuschläge auf's Zeitkonto.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb DearDevil:

Das ist so ziemlich das, was bei uns vergütet wird.

Die meisten Modelle dürften sich daran orientieren.

Für die reine Bereithaltung? Und die Stundenanzahl laut meiner Rechnung oben?

Geschrieben (bearbeitet)

Wie kommst du auf die 2,6 Stunden?

Ich würde ähnlich rechnen wie cortez allerdings noch Nachtarbeit gesondert aufnehmen:

  • Stundensatz +25 % außerhalb der Bürozeiten 16-23 Uhr und 6 - 7 Uhr
  • Stundensatz + 50% für Wochenendarbeit
  • Stundensatz +100% für Sonn und Feiertage + Nachts

Macht:

(8h * 25% + 7h * 100%) *5 Tage für Mo-Fr = 9 * Stundenlohn

(17h * 50% + 7h * 100%) für Samstag = 15,5 * Stundenlohn

(24h*100%) für Sonn- und Feiertage = 24 *Stundenlohn

In Summe 48,5 zu bezahlende Stunden.

Die Reaktionszeit ist m.E. egal, ich frage mich aber warum man bei 6h Reaktionszeit und 24h Zeit bis beim Kunden unbedingt einen Nacht- und WE Support mit anbieten muss. Da reicht auch 6-22 Uhr mit geringerer "Zeit bis beim Kunden".

"reine Bereithaltung" ist gut, immerhin muss ich jederzeit damit rechnen dass ich angerufen werde. Dementsprechend muss ich mich und meine Freizeitgestaltung darauf einstellen, kann also nicht tun was ich möchte. Unter 500€ netto/Woche würde ich das nicht mitmachen. Vor allem wenn es bis dato keine Grundlage dazu gibt. Stichwort Arbeitsvertrag und Arbeitszeiten :)

Bearbeitet von Maniska
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb mylurid:

Was definiert ihr als Reaktionszeit? Bei uns war die Reaktionszeit, als die Zeit definiert, in der Ich anfangen haben muss, das Problem zu bearbeiten.

Für die Rufbereitschaft ansich gab es pauschal einen Betrag X

Falls jemand angerufen hat gab es dann die geleistete Zeit + die von @cortez genannten Zuschläge auf's Zeitkonto.

In dem Fall ist gemeint: innerhalb 6 Stunden muss man per Telefon reagiert haben (Telefonbereitschaft).

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Maniska:

Wie kommst du auf die 2,6 Stunden?

Ich würde ähnlich rechnen wie cortez allerdings noch Nachtarbeit gesondert aufnehmen:

  • Stundensatz +25 % außerhalb der Bürozeiten 16-23 Uhr und 6 - 7 Uhr
  • Stundensatz + 50% für Wochenendarbeit
  • Stundensatz +100% für Sonn und Feiertage + Nachts

Macht:

(8h * 25% + 7h * 100%) *5 Tage für Mo-Fr = 9 * Stundenlohn

(17h * 50% + 7h * 100%) für Samstag = 15,5 * Stundenlohn

(24h*100%) für Sonn- und Feiertage = 24 *Stundenlohn

In Summe 48,5 zu bezahlende Stunden.

Die Reaktionszeit ist m.E. egal, ich frage mich aber warum man bei 6h Reaktionszeit und 24h Zeit bis beim Kunden unbedingt einen Nacht- und WE Support mit anbieten muss. Da reicht auch 6-22 Uhr mit geringerer "Zeit bis beim Kunden".

Die 2,6 Stunden? Die verbleibende Resttageszeit (24-8 = 16) geteilt durch die Reaktionszeit, in der man zurückgerufen haben muss.

 

Fällt die Anlage um 22 Uhr aus hätte man ggf. innerhalb der 6 Stunden die Anlage wieder am Laufen, falls man telefonisch weiterhelfen kann.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cortez:

Stundensatz +25 % außerhalb der Bürozeiten

Stundensatz + 50% für Wochenendarbeit

Stundensatz +100% für Sonn und Feiertage

So würde ich das Ansetzen.

Plus? Wie würde dann ein Einsatz zu diesen Zeiten vergütet?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb DearDevil:

6 Stunden ist ja schon heavy. Bei uns müssen wir innerhalb 1 Stunde beim Kunden sein oder das Problem Remote nach max. 1 Stunden angehen.

Deswegen habe ich extra nen Thread gestartet, da ich über solche Zeiten nicht viel weiter gefunden habe.

Geschrieben

Also wenn ich dich richtig verstanden habe muss derjenige der Bereitschaft hat alle 6 Stunden mal aufs Telefon schauen ob jemand angerufen hat und dann innerhalb von 24h beim Kunden sein. Ob jetzt von Anruf bis Vor Ort 24h oder von "ich hab's gesehen" 24h (also im schlimmsten Fall 30h bis beim Kunden) mal dahingestellt. Warum biete man Bereitschaft mit einer derartigen lange Zeit bis was passiert überhaupt an?

Warum tut sich ein Kunde das an? Wenn ich 24h warten kann bis der Techniker vor Ort ist (nicht bis das Problem gelöst ist!) wozu brauche ich dann eine Bereitschaftshotline? Natürlich KANN es auch schneller gehen, aber es MUSS nicht. Ich verstehe die Intention dahin nicht so ganz. Ich kann mir gerade kein Szenario vorstellen in dem das Sinn machen würde.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb steinadler:

In dem Fall ist gemeint: innerhalb 6 Stunden muss man per Telefon reagiert haben (Telefonbereitschaft).

Dann wird die Zeit gar nicht berechnet. Du hast 6 Stunden zeit um zurück zu rufen, wann du das machst liegt bei dir. Wenn der Anruf um 01:00 Uhr kommt und du ihn aber erst um 06:00 siehst (,weil du geschlafen hast) ist das kein Problem. 

Es wird erst berechnet ,wenn du etwas machst. Sprich, wenn du aktiv wirst und ab dann beginnt die Arbeitszeit. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb cortez:

Dann wird die Zeit gar nicht berechnet. Du hast 6 Stunden zeit um zurück zu rufen, wann du das machst liegt bei dir. Wenn der Anruf um 01:00 Uhr kommt und du ihn aber erst um 06:00 siehst (,weil du geschlafen hast) ist das kein Problem. 

Es wird erst berechnet ,wenn du etwas machst. Sprich, wenn du aktiv wirst und ab dann beginnt die Arbeitszeit. 

Und wenn der Anruf um 23 Uhr kommt und man da schon im Bett war? Wecker auf 4:45, schauen ob es geklingelt hat und weiter schlafen?

Abgesehen davon, was nutzt es dem Kunden? Welcher Kunde in welcher Branche gibt sich mit einer solchen Regelung zufrieden? im schlimmsten Fall fällt eine komplette Schicht aus bis sich überhaupt jemand zurück meldet. Ich stell mir einfach mal vor, dass direkt zu Schichtbeginn um 23 Uhr eine Maschine ausfällt, Techniker geht nicht ans Handy. Schichtleiter schickt die Leute heim, weil 6h fürs rum stehen bezahlen muss auch nicht sein und wartet selbst bis zu 6 Stunden brav bis einer zurück ruft. In der Realität der Schichtleiter gleich mit, Techniker ruft um 5 Uhr zurück, keiner da bis die Frühschicht um 6 andackelt, eine kaputte Maschine vorfindet und keine Ahnung hat wie lange der Ausfall dauert. Techniker bekommt um 6:30 jemanden ans Telefon, lässt die Steuerung vom Strom trennen und neu starten - geht.

Ausfall bei 6h Reaktionszeit: eine komplette Schicht + Lösungszeit

Ausfall bei 30 Min  - 1h Reaktionszeit:  Reaktions- + Lösungszeit

Geschrieben

Was es dem Kunden nützt, steht auf einem anderen Blatt - das ist jetzt so gegeben. Evtl. geht der Kunde davon aus, das meist schon eher jemand am Apparat ist, das ist aber sein Problem.

 

Wie Maniska sagte, alle 6 Stunden aufs Telefon schauen.

Nach obiger Rechnung gibt das je Woche 21,3 Stunden (128 geteilt durch 6).

 

Setzt man jetzt hierfür den normalen Stundenlohn an? Habe irgendwo auch mal was von 12,5% vom normalen Stundenlohn gelesen.

Geschrieben

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie man das nun wirklich berechnen soll, entweder ich habe Bereitschaft, und zwar die ganze Zeit, oder ich habe keine. Reaktionszeiten spielen dabei meines Erachtens keine Rolle. Vor allem weil es in der Praxis eben nicht bei einem "mal alle 6h aufs Handy schauen" bleiben wird.

Der Kollege wird das Telefon in der Regel mit Ton an in der Nähe haben und recht sofort bei einem Anruf reagieren. Spätestens dann wenn der erste Kollege schlafbedingt die 6h nicht einhalten konnte wird das dann erwartet und die Kollegen damit "unter Druck gesetzt".

Andererseits, Kunde XY ruft um 1:03 an, ich sehe es, denk mir, "och nö, auf die Flachpfeile hab ich keine Lust, delegiere ich morgen um 7, nach Ende der Bereitschaft an den Azubi".

Meine Meinung: Entweder voll vergüten, oder keine Bereitschaft einführen, aber nicht über die Reaktionszeiten vor anständiger Bezahlung drücken.

Geschrieben

Ich verstehe Eure Rechnung nicht.

Wenn du alle 6 Stunden aufs Handy schaust. Wie lange brauchst du für das schauen? 5 Minuten, damit es einfacher wird.

Du schaust (24 / 6) 4mal pro Tag aufs Handy, hast als 20 Minuten Aufwand wenn nichts passiert in 24 Stunden.

Macht bei 7 Tagen dann 20 * 7 = 140 Minuten oder 2Stunden 20 Minuten.

Wie kommt man da bitte auf 21,3 Stunden Arbeitszeit?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Enno:

Ich verstehe Eure Rechnung nicht.

Wenn du alle 6 Stunden aufs Handy schaust. Wie lange brauchst du für das schauen? 5 Minuten, damit es einfacher wird.

Du schaust (24 / 6) 4mal pro Tag aufs Handy, hast als 20 Minuten Aufwand wenn nichts passiert in 24 Stunden.

Macht bei 7 Tagen dann 20 * 7 = 140 Minuten oder 2Stunden 20 Minuten.

Wie kommt man da bitte auf 21,3 Stunden Arbeitszeit?

Das kommt drauf an, ob man jede angefangene Stunde rechnet.

Rein fürs Schauen würden theoretisch paar Sekunden ausreichen. Das läuft darauf hinaus, dass eine Vergütung gegen Null geht, aber man trotzdem (gerade am Wochenende) eingeschränkt ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steinadler:

Das kommt drauf an, ob man jede angefangene Stunde rechnet.

Rein fürs Schauen würden theoretisch paar Sekunden ausreichen. Das läuft darauf hinaus, dass eine Vergütung gegen Null geht, aber man trotzdem (gerade am Wochenende) eingeschränkt ist.

Ich würde das vom AG gar nicht akzeptieren. Endweder richtige Bereitschaft oder halt nicht! Alle 6 Stunden aufs handy schauen my ass

Denn so ist es für (fast) alle scheiße nur der AG will sich vermutlich das geld sparen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steinadler:

Das kommt drauf an, ob man jede angefangene Stunde rechnet.

Rein fürs Schauen würden theoretisch paar Sekunden ausreichen. Das läuft darauf hinaus, dass eine Vergütung gegen Null geht, aber man trotzdem (gerade am Wochenende) eingeschränkt ist.

Wobei dann trotzdem Eure Rechnung falsch ist.

Wenn du alle 6 Stunden auf das Handy schaust, dann rechnest du 4mal pro Tag die kleinste Zeiteinheit ab.

Wenn das Stundenweise ist, also 4mal 1 Stunde mal 7 Tage = 4 * 7 = 28 Stunden

Geschrieben

800 bis 1000 Euro brutto. 

RB ist und bleibt eine mentale Belastung und Einschränkung der Freizeit. Wobei 6 Stunden schon entspannter ist, da kannst fast alles machen (Kino, Schwimmbad, etc.) und danach auf Handy schauen.

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