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Wäre das Arbeitsverweigerung?


Subsampling

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Hallo Leute,

ich habe momentan ein kleines Problem für welches ich mal ein paar Ratschläge bräuchte.

Wie es auch kommen musste bin ich leider nicht in den Genuss einer "richtigen" Ausbildung gekommen, bedeutet ich sitze 90% an Tätigkeiten die zwar mit unseren Produkten zu tun haben, jedoch werden mir damit nicht die nötigen Kenntnisse vermittelt um später als Softwareentwickler zu arbeiten - kurz ich programmiere FAST NICHTS (und die Spache/Tools wo ich momentan benutze habe ich mir komplett privat beigebracht. Die Probleme an sich sind auch schon im Betrieb bekannt). Dazu kommt noch das ich öfters komplett alleine bin und dementsprechend die volle Ladung arbeit bekomme.

Demnach hat es sich bei mir so ergeben das ich, gerade auch im Zuge meiner Prüfungsvorbereitung (habe verkürzt und im November Prüfung), eben hauptsächlich Samstags Prüfungen durcharbeite, Programmiere (wenigstens etwas) und auch noch das halbe Jahr Berufsschule aufarbeiten muss, was mir durch die Verkürzung fehlt.

Nun wurde mir aber aufgetragen in 3 Wochen SAMSTAGS zwecks Personalmangel an einem anderen Standort Arbeit zu verrichten. (Reisezeit beträgt hin und zurück um die 6 Stunden).

Jetzt die eigentliche Frage: Würdet Ihr das schon als Arbeitsverweigerung erachten, wenn ich aus den oben genannten Gründen verweigern würde? (P.S ich bin Volljährig, habe laut Vertrag 40 Stunden pro Woche). 

Vielen Dank für eure Zeit!

 

Bearbeitet von Subsampling
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Bei 6 Stunden fahrt wird dir doch hoffentlich ein Firmenwagen bereitgestellt, denn dein "schrottreifes" auto muss natürlich jeden Samstag zu nem Freund in die Werkstatt ;) (ironie off) ... und nach 2 h arbeitszeit würde ich wieder verduften da die 8h erreicht sind.
Und wenn du Dienst nach Vorschrift machen willst: Halt ja deine Pausenzeiten ein ;) Ausserdem dokumentiere die Tage, denn nur dann hast du Anspruch auf Ausgleich (ggf. musst du vors Arbeitsgericht ziehen).
Ggf. solltest du dir deinen Arbeitsvertrag mal anschauen, dort sollten Arbeitszeiten / Orte drin stehen. Und dann frag doch einfach mal deine IHK falls es dort Abweichungen zur realen Situation gibt. Wenn die es nicht wissen aber dann bestimmt ein Anwalt.

Sehe grade du hast ne normale 40h Woche, dann soll dir dein Chef mal erklären wie er dir das denn ausgleichen möchte? Und ob an den Tagen auch (d)ein Ausbilder vor Ort ist (schriftlich, für die IHK, Arbeitsgericht)

Ansonsten hält sich deine Firma (MEINER NICHT JURA STUDIERTEN MEINUNG NACH) an die gesetzlichen Normen aber das wird dir ein Anwalt genauer sagen können

Hier etwas Lesematerial das du dir innerhalb von 5 sek ergooglen kannst (was du bestimmt getan hast und einfach nur nochmal unsere Meinung darüber hören wolltest):

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/volljaehrige/
http://jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeits-und-ausbildungszeiten/++co++05a85ae6-cfe4-11e2-9ad8-525400808b5c
 

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vor 21 Minuten schrieb t0pi:

Bei 6 Stunden fahrt wird dir doch hoffentlich ein Firmenwagen bereitgestellt, denn dein "schrottreifes" auto muss natürlich jeden Samstag zu nem Freund in die Werkstatt ;) (ironie off) ... und nach 2 h arbeitszeit würde ich wieder verduften da die 8h erreicht sind.

Bekomme das Zugticket bezahlt, Firmenwagen gibt es nicht. Desweiteren wäre die Dauer der Tätigkeit bei mind. 6 Stunden angesetzt.

vor 47 Minuten schrieb MartinSt:

Das eine (Qualität der Ausbildung) hat mit dem anderen (Ort der Tätigkeit) nichts zu tun.

Was steht zu Arbeitsort in deinem Ausbildungsvertrag?
 

Laut Anhang vom Vertrag ist der Erfüllungsort eben meine Ausbildungsstätte.

Ich möchte keine juristisch korrekte Antwort, sondern nur mal eure Meinung zu der Sache. Das man die Sachen auch googlen kann ist mir selbst bewusst ^^ 

Trotzdem danke!

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Das Prblem beim zug fahren: Fahrzeut != Arbeitszeit, daher ist nach 2h abhauen leider nicht.

Steht in deinem Vertrag etwas zu den Arbeitszeiten?, genauer zu deinen Arbeitstagen? Bei mri steht drin dass meien regulären Arbetistage Mo - Fr sind, wenn bei dir nichts, oder Werktage steht sieht es schlecht aus.

vor 5 Stunden schrieb Subsampling:

Nun wurde mir aber aufgetragen in 3 Wochen SAMSTAGS zwecks Personalmangel an einem anderen Standort Arbeit zu verrichten.

Heißt das einmalig, Termin in 3 Wochen, oder an 3 Samstagen (in Folge)?

Welche Arbeiten sollen das sein, dass ein FiAe dort vor Ort sein muss, so ein Tastenäffchen (sorry :) ) kann doch von überall arbeiten, also warum nicht im "heimischen" Büro? Oder hat das was du tun sollst etwa nichts mit den Ausbildungsinhalten zu tun?

Je nachdem was du möchstet, bzw wie es mit einer Übernahme aussieht würde ich in den sauren Apfel beißen, oder auf stur schalten. Ich hoffe für dich, es ist in deinem Berichtsheft dokumentiert, dass du quasi nicht ausgebildet wirst.

Du kannst auch mal daraf hinweisen dass du, wenn du wegen der dokumentierten "nichtausbildung" durchfallen solltest, auf Schadenersatz klagen kannst... :D

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vor 9 Stunden schrieb Maniska:

Heißt das einmalig, Termin in 3 Wochen, oder an 3 Samstagen (in Folge)?

Wäre nur einmalig, also gar nicht SOO wild, aber siehe unten weswegen ich da so Probleme mit habe.

vor 9 Stunden schrieb Maniska:

Welche Arbeiten sollen das sein, dass ein FiAe dort vor Ort sein muss, so ein Tastenäffchen (sorry :) ) kann doch von überall arbeiten, also warum nicht im "heimischen" Büro? Oder hat das was du tun sollst etwa nichts mit den Ausbildungsinhalten zu tun?

Kommt drauf an. Also es wären im Prinzip Messetätigkeiten (Kunden anwerben/mit Kunden reden, Produkte präsentieren). Also hat jetzt weniger mit meinen eigentlichen Aufgaben zu tun. 

 

Gerade eben schrieb allesweg:

Wie soll dieser Auswärtseinsatz vergütet werden?

Warum soll ein Azubi eingesetzt werden?

Was sollst du an einem Samstag spezielles dort machen, was sonst keiner tun kann?

Was gemacht werden muss habe ich oben geschrieben. Wieso ein Azubi eingesetzt wird, lässt sich auf den Personalmangel zurückführen.

 

Berichtsheft ist natürlich wahrheitsgemäß gepflegt. Dementsprechend ließt man auf vielen Seiten eigentlich immer nur das gleiche.

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vor 9 Minuten schrieb Subsampling:

Wäre nur einmalig, also gar nicht SOO wild, aber siehe unten weswegen ich da so Probleme mit habe.

Kommt drauf an. Also es wären im Prinzip Messetätigkeiten (Kunden anwerben/mit Kunden reden, Produkte präsentieren). Also hat jetzt weniger mit meinen eigentlichen Aufgaben zu tun.

Wenn es um einen einmaligen Termin geht, solltest Du Dich nicht so anstellen. Während meiner Ausbildung wurde von uns Azubis auch gefordert Messen wahrzunehmen und den Betrieb zu vertreten.

Das ist ganz normal und wenn du das verweigern würdest, wäre es gewiss eine Pflichtverletzung gegenüber deinem Arbeitgeber.

Dein anderes Problem (mangelnde Betreuung während der Ausbildung) hat hiermit nichts zu tun und wäre nochmal eine ganz andere Baustelle.

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vor 6 Minuten schrieb Subsampling:

Kommt drauf an. Also es wären im Prinzip Messetätigkeiten (Kunden anwerben/mit Kunden reden, Produkte präsentieren). Also hat jetzt weniger mit meinen eigentlichen Aufgaben zu tun.

Messebesuch? Dann hast du ganz schlechte Karten denke ich. Besuch einer Messe, bzw Betreuung auf einer Messe passt (in deinem Fall leider) komplett in dein Aufgabenschema. Mit Abschluss der Ausbildung kannst du auch wunderbar als Consultant arbeiten, und für die gehören Messebesuche dazu wie Brot zum Butter.

Dass der Messebesuch in deine Prüfungsvorbereitung reingrätscht ist natürlich blöd, aber ich befürchte damit kommst du nicht durch.

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vor 15 Stunden schrieb Subsampling:

Wie es auch kommen musste bin ich leider nicht in den Genuss einer "richtigen" Ausbildung gekommen, bedeutet ich sitze 90% an Tätigkeiten die zwar mit unseren Produkten zu tun haben, jedoch werden mir damit nicht die nötigen Kenntnisse vermittelt um später als Softwareentwickler zu arbeiten - kurz ich programmiere FAST NICHTS (und die Spache/Tools wo ich momentan benutze habe ich mir komplett privat beigebracht. Die Probleme an sich sind auch schon im Betrieb bekannt). Dazu kommt noch das ich öfters komplett alleine bin und dementsprechend die volle Ladung arbeit bekomme.

Du machst zu 90% Sachen, die nicht adäquat für deine Ausbildung sind aber bist öfters komplett alleine. Daraus würde ich jetzt schließen, dass in deinem Ausbildungsbetrieb nicht genug Aufgaben existieren, die für deine Ausbildung nötig wären? Das wäre ja ggf. ein Fall für die IHK. Hilft dir jetzt kurzfristig nicht weiter, aber um mal zum Thema zu kommen: Da würde ich tatsächlich mal eine professionelle, juristische Meinung einholen. Bei uns gibt es eine "Öffentliche Rechtsauskunft" für Leute, die sich nicht unbedingt einen Anwalt leisten können, was ja während der Ausbildung wahrscheinlich ist. Evtl. gibt es so etwas auch bei dir vor Ort?

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Das Problem mit der "Nichtsausbildung" hättest du viel früher angehen müssen, jetzt kannst du nur noch dafür sorgen, dass es anderen nicht genauso ergeht. Also Kontakt zur IHK suchen, Problem schildern und hoffen dass der Betrieb in Zukunft auf die Finger bekommt.

Jetzt kannst du nur noch a) schauen dass du irgendwie bestehst und du wo anders unterkommst oder b) durchfallen aufgrund der mangelhaften Ausbildung. Hier ist ggf. der Ausbildungsbetrieb schadensersatzpflichtig. Für solche Spielereien würde ich aber zum Anwalt gehen.

Warum verkürzt man eigentlich, wenn man nichts lernt? Das macht es doch doppelt schwer eine anständige Prüfung zu schreiben.

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da es eine einmalige Situation ist (Samstagsarbeit) und du volljährig bist würde ich es erstmal als Arbeitsverweigerung ansehen. Ob du dir den Stress dafür gönnen willst (mit ggf. Arbeitsgericht, was evtl. dann anderer Meinung sein könnte) ist deine Entscheidung, aber sicher ist: Du kriegst erstmal einen auf den Deckel.

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vor 6 Stunden schrieb Gottlike:

Wenn es um einen einmaligen Termin geht, solltest Du Dich nicht so anstellen. Während meiner Ausbildung wurde von uns Azubis auch gefordert Messen wahrzunehmen und den Betrieb zu vertreten.

Ich beschwere mich eigentlich nie bei sowas und hatte bis jetzt auch immer alles mitgemacht (auch mit privatem PKW) jedoch finde ich die momentane Konstellation etwas doof. Aber die anderen Punkte ergeben natürlich Sinn.

 

vor 5 Stunden schrieb Maniska:

Warum verkürzt man eigentlich, wenn man nichts lernt? Das macht es doch doppelt schwer eine anständige Prüfung zu schreiben.

Weil es meiner Meinung nach keinen Unterschied macht ob ich 3 Jahre "auf mich gestellt bin" oder das in 2 1/2 Jahren durchziehen kann. Hat natürlich den Nachgeschmack das ich viel Freizeit opfern muss, bin dadurch aber auch ziemlich sicher das ich das relativ gut schaffen werde. Berufsschule ist auch kein Problem für mich.

 

Ich danke trotzdem nochmal allen für die Antworten und guten Ratschläge. Muss ich mir nochmal alles durch den Kopf gehen lassen. Eventuell hilft ja auch ein offenes Gespräch und falls nicht dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.

Vielen Dank !

 

 

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vor 52 Minuten schrieb Subsampling:

...jedoch finde ich die momentane Konstellation etwas doof. Aber die anderen Punkte ergeben natürlich Sinn.

Eventuell hilft ja auch ein offenes Gespräch und falls nicht dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.

Das wäre doch der ideale Zeitpunkt es einfach mal anzusprechen. Deine Unzufriedenheit wird größer. Was spricht dagegen mal vorsichtig abzutasten wie dein Ausbilder/Chef die Sache sieht? Eventuell nehmen die einfach nur an und eure Erwartungen gehen voll aneinander vorbei.

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Am 10.9.2018 um 15:43 schrieb Subsampling:

Muss ich mir nochmal alles durch den Kopf gehen lassen. Eventuell hilft ja auch ein offenes Gespräch und falls nicht dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.

Wie wird die Samstagsarbeit "vergütet"?

Die Fahrtzeit im Zug könnte man zum lernen nutzen. Wenn man dir einen anderen Tag in der Woche als Ausgleich freigibt, hättest du noch einen Tag mehr zum lernen.

Unterm Strich hättest du also so gar mehr Zeit zum lernen ?

 

Gruß Bockreiter

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vor 13 Stunden schrieb Bockreiter:

Wie wird die Samstagsarbeit "vergütet"?

Die Fahrtzeit im Zug könnte man zum lernen nutzen. Wenn man dir einen anderen Tag in der Woche als Ausgleich freigibt, hättest du noch einen Tag mehr zum lernen.

Unterm Strich hättest du also so gar mehr Zeit zum lernen ?

 

Gruß Bockreiter

Hallo,

danke für die Antwort.

Vergütet wird stand jetzt nichts und frei bekomme ich auch nicht.

Die Qualität vom lernen bei einer Zugfahrt in der früh bezweifel ich mal.  Hat zumindest früher nie bei mir funktioniert.

Muss ich wohl oder übel durch.

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vor 25 Minuten schrieb Subsampling:

Vergütet wird stand jetzt nichts und frei bekomme ich auch nicht.

Du hast aber doch eine vertraglich geregelte Arbeitszeit, nehme ich an. Die darf ja eigentlich nicht überschritten werden oder muss zeitnah ausgeglichen werden. Ergo solltest du entsprechend an einem anderen Tag frei bekommen. Da würde ich noch einmal nachfragen bzw. deine Rechte prüfen

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Am 12.9.2018 um 12:40 schrieb Rienne:

Naja, Samstag ist und bleibt ein normaler Werktag wie Mo-Fr auch.

Und der Arbeitsvertrag regelt die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit. 48h Stunden hat heute wohl kein Azubi mehr...

Natürlich ist es eine Ehre das man dem Azubi eine Vertretung auf der Messe zutraut, der Azubi ist sicher dankbar die Erfahrung einer Messevertretung zu machen. Die Reisezeit nimmt man da gerne in Kauf, die Zeit auf der Messe ist aber nun Mal Arbeitszeit und muss entsprechend ausgeglichen werden. Vgl. § 17 Abs. 3 BBiG .

Gruß Bockreiter

Bearbeitet von Bockreiter
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