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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit 17 Jahre alt und mache eine Ausbildung als Fachinformatiker, Anwendungsentwicklung im 1. Jahr.. Wir haben jeden Donnerstag Schule bis 13 Uhr und alle zwei Wochen Dienstags und Donnerstags bis 15 Uhr. Nun verlangt mein Ausbilde.  dass ich genauso wie mein Kollege (volljährig), Donnerstags wenn die Schule nur bis 13 Uhr geht, trotzdem bis 17 Uhr in den Betrieb arbeiten muss. Das habe ich bis jetzt auch so hingenommen. Allerdings bin ich nun zufällig auf einen Artikel im Internet gestoßen , in welchem steht (wenn ich es richtig verstehe), dass ich Donnerstags nicht mehr zur Arbeit muss. (https://www.ausbildung-me.de/blog/muss-ich-nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb). Kann mir jemand sagen, wie es jetzt wirklich richtig ist?

Vielen Dank ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Die Freistellung bei mehr als 5 Stunden Berufsschule gilt, soweit ich weiß, nur an einem Tag in der Woche. Das heißt also, dass du an den anderen Tagen so lange wieder in den Betrieb müsstest, bis du deine 8 Arbeitsstunden voll hast. Allerdings ist zu beachten, dass die Schulzeit komplett (also inkl. Pausen) als Arbeitszeit zählt, genauso die Zeit die du brauchst um von der Berufsschule in den Betrieb zu kommen. Des weiteren steht dir dann im Betrieb auch noch einmal die bei euch geltende Pausenzeit (mind. 30  Minuten) zu.

 

EDIT: Wenn du aber, wie du hier schreibst, nur einen Tag in der Woche Berufsschule hast mit 6 Unterrichtsstunden, musst du danach nicht noch einmal in den Betrieb.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

@Rienne,

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Das bedeutet für mich wenn ich einmal in der Woche nur 6 Stunden habe. muss ich NICHT mehr in den Betrieb, richtig?

Und wenn wir alle zwei Wochen jeweils 2 Tage 8 Schulstunden haben muss ich vom Betrieb aus sowieso nicht mehr kommen.

Geschrieben

Für die ungeraden Wochen gilt nach meinem Verständnis

Zitat

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
[...]
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

und bei den geraden Wochen könnte (!)

Zitat

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

gelten. Wobei da das "einmal in der Woche" stört.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MauriceL01:

@Rienne,

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Das bedeutet für mich wenn ich einmal in der Woche nur 6 Stunden habe. muss ich NICHT mehr in den Betrieb, richtig?

Und wenn wir alle zwei Wochen jeweils 2 Tage 8 Schulstunden haben muss ich vom Betrieb aus sowieso nicht mehr kommen.

Bitte beachte 6 Stunden != 6 Unterrichtsstunden. Wenn du tatsächlich 6 Unterrichtsstunden hast, musst du nicht mehr in den Betrieb. Wenn du aber nur 6 Stunden in der Berufsschule bist, aber 5 Unterrichtsstunden hast, musst du trotzdem noch in den Betrieb.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb allesweg:

und bei den geraden Wochen könnte (!) 

Zitat

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

gelten. Wobei da das "einmal in der Woche" stört.

Jein. Bei den geraden Wochen hat er 8 Schulstunden. D.h. er ist von 8-15 Uhr in der Berufsschule = 7 Stunden. Einen Tag davon muss er ja nach dem Gesetz her eh nicht in den Betrieb. Für den anderen gilt: Weg von der Schule zur Arbeitsstätte zählt auch zur Arbeitszeit. D.h. der Azubi wäre definitiv >1h im Betrieb. Ob sich das für einen Arbeitgeber lohnt sei mal dahin gestellt. Und der Betrieb scheint ja eine allgemeine Regelung zu haben, dass an solchen Tagen nicht noch gearbeitet werden muss als Azubi.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Rienne:

Jein. Bei den geraden Wochen hat er 8 Schulstunden. D.h. er ist von 8-15 Uhr in der Berufsschule = 7 Stunden. Einen Tag davon muss er ja nach dem Gesetz her eh nicht in den Betrieb. Für den anderen gilt: Weg von der Schule zur Arbeitsstätte zählt auch zur Arbeitszeit. D.h. der Azubi wäre definitiv >1h im Betrieb. Ob sich das für einen Arbeitgeber lohnt sei mal dahin gestellt. Und der Betrieb scheint ja eine allgemeine Regelung zu haben, dass an solchen Tagen nicht noch gearbeitet werden muss als Azubi.

Das ist soweit richtig!

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Gottlike:

Bitte beachte 6 Stunden != 6 Unterrichtsstunden. Wenn du tatsächlich 6 Unterrichtsstunden hast, musst du nicht mehr in den Betrieb. Wenn du aber nur 6 Stunden in der Berufsschule bist, aber 5 Unterrichtsstunden hast, musst du trotzdem noch in den Betrieb.

Es sind 6 Unterrichtsstunden!

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb allesweg:

Für die ungeraden Wochen gilt nach meinem Verständnis

und bei den geraden Wochen könnte (!)

gelten. Wobei da das "einmal in der Woche" stört.

Genauso sehe ich das eben auch.

Geschrieben (bearbeitet)

Kurze Frage: du bist 17, wirst also irgendwann zwischen jetzt und Ende Juli 19 volljährig. Sobald du 18 bist ist das Thema eh durch. Willst du für vielleicht 15 - 20 mal wo du "zu Unrecht" in den Betrieb musst ein Fass aufmachen?

Versteh mich nicht falsch, im Normalfall bin ich die erste die sagt "Stell dich auf die Hinterbeine", aber in dem Fall sehe ich den Nutzen nicht so ganz. Je nachdem wie die Schuldonnerstage fallen und wann du Geburtstag hast du eh nicht viel davon.

Muss dein Kollege denn an den anderen Tagen noch in die Firma?

Bearbeitet von Maniska
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Maniska:

Kurze Frage: du bist 17, wirst also irgendwann zwischen jetzt und Ende Juli 19 volljährig. Sobald du 18 bist ist das Thema eh durch. Willst du für vielleicht 15 - 20 mal wo du "zu Unrecht" in den Betrieb musst ein Fass aufmachen?

Versteh mich nicht falsch, im Normalfall bin ich die erste die sagt "Stell dich auf die Hinterbeine", aber in dem Fall sehe ich den Nutzen nicht so ganz. Je nachdem wie die Schuldonnerstage fallen und wann du Geburtstag hast du eh nicht viel davon.

Muss dein Kollege denn an den anderen Tagen noch in die Firma?

Mir geht es eigentlich nicht darum ob ich in die Firma gehen muss oder nicht. Ich sehe das ähnlich wie du, mir geht es nur um die Rechtslage und evtl. um andere Minderjährige, welche evtl. noch länger damit zutun haben.

Zu deiner Frage: Mein Kollege ist 19 Jahre alt und muss genauso wie ich nur in die Schule, wenn wir den 6 Stunden Tag haben.

Bei uns ist außerdem betrieblich geregelt, dass wir IMMER nach der Schule in den Betrieb müssen, wenn wir nur wegen Lehrer-/Stundenausfall vor 14 Uhr oder um 14 Uhr Schulschluss haben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MauriceL01:

Mir geht es eigentlich nicht darum ob ich in die Firma gehen muss oder nicht. Ich sehe das ähnlich wie du, mir geht es nur um die Rechtslage und evtl. um andere Minderjährige, welche evtl. noch länger damit zutun haben.

Bei uns ist außerdem betrieblich geregelt, dass wir IMMER nach der Schule in den Betrieb müssen, wenn wir nur wegen Lehrer-/Stundenausfall vor 14 Uhr oder um 14 Uhr Schulschluss haben.

Beißt sich der Satz nicht selbst in den Schwanz? Es geht dir nicht darum, ob du in die Firma gehen musst oder nicht, sondern es geht dir darum, was die Rechtslage sagt? Ist doch genau das gleiche.

Ich mag den Spruch Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Du wirst es überleben, wenn du nach 14 Uhr noch für ein, zwei Stunden in den Betrieb musst. Auch die anderen Azubis haben das vor dir und werden es auch nach dir. In meiner Berufsschulklasse musste auch ca. 1/3 nach kurzen Schultagen wieder in den Betrieb. Ist dann halt so.
Wie @Maniska gesagt hat, lohnt es sich m.E. nach nicht da n Fass aufzumachen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Gottlike:

Beißt sich der Satz nicht selbst in den Schwanz? Es geht dir nicht darum, ob du in die Firma gehen musst oder nicht, sondern es geht dir darum, was die Rechtslage sagt? Ist doch genau das gleiche.

Ich mag den Spruch Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Du wirst es überleben, wenn du nach 14 Uhr noch für ein, zwei Stunden in den Betrieb musst. Auch die anderen Azubis haben das vor dir und werden es auch nach dir. In meiner Berufsschulklasse musste auch ca. 1/3 nach kurzen Schultagen wieder in den Betrieb. Ist dann halt so.
Wie @Maniska gesagt hat, lohnt es sich m.E. nach nicht da n Fass aufzumachen.

Ja das stimmt soweit. Aber eine kleine Anmerkung noch: Die EX-Azubis, wenn ich sie so nennen darf, mit denen ich gesprochen habe, kannten es aus ihrer Lehrzeit nicht. Also ist diese Regelung oder Bestimmung erst ganz frisch in diesem Ausbildungsjahrgang in die Firma aufgenommen wurden... 

Naja wie auch immer vielen Dank für die hilfreichen Antworten! :)

Geschrieben

Vielleicht hat sich von denen mal einer beschwert, dass er (Ü18) muss, die anderen(U18) aber nicht, und man wollte bei euch das gar nicht erst eskalieren lassen?

Hast du mal gefragt warum das geändert wurde? Vielleicht ein neuer Ausbilder der die alte Regelung nicht kennt?

Gottlike hat mit "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" zwar durchaus recht, allerdings gibt es die Rechtslage ja nicht ohne Grund. Wenn das der einzige Kritikpunkt an deiner Firma ist, drüber weg sehen. Wen noch mehr im argen liegt ggf mal allgemein darauf hinweisen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Maniska:

Vielleicht hat sich von denen mal einer beschwert, dass er (Ü18) muss, die anderen(U18) aber nicht, und man wollte bei euch das gar nicht erst eskalieren lassen?

Hast du mal gefragt warum das geändert wurde? Vielleicht ein neuer Ausbilder der die alte Regelung nicht kennt?

Gottlike hat mit "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" zwar durchaus recht, allerdings gibt es die Rechtslage ja nicht ohne Grund. Wenn das der einzige Kritikpunkt an deiner Firma ist, drüber weg sehen. Wen noch mehr im argen liegt ggf mal allgemein darauf hinweisen.

 

Also einen neuen Ausbilder gibt es nicht. Diese Regelung wurde ab dem Jahr 2018 eingeführt.

Ich bin laut Ausbilder der erste Minderjährige den das Unternehmen ausbildet.

Sonst ist im Unternehmen alles bestens.

Mir ging es auch nicht darum mein Unternehmen zu kritisieren oder mich zu beschweren oder mitleid zu suchen oder sonst was.

Wie gesagt es ging mir lediglich um die Gesetzeslage.

Bearbeitet von MauriceL01

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