thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 (bearbeitet) bin angestellt nach Bankentarif, arbeite in der Regel von 7:40 - 16:30.. Freitag kürzer.... Ich bin mutterseelenalleinerziehend mit 2 Jungs 7 & 11.... der Kleine muß zur Förderschule und soll vom Fahrdienst 7:15 abgeholt werden, das wird leider sehr oft später - das heißt, ich komm dementsprechend zu spät - spätestens und 7:45 auf Arbeit an.... (In den Ferien gibt es keinen Fahrdienst) Bin in der Probezeit - habe von vorneherein gesagt - zuverlässig arbeiten kann ich von 8 - 15:30 - habe aber einen Vollzeit Vertrag erhalten und unterschrieben - das geht auch gut, Kids sind eine Stunde allein.... Jetzt habe ich die Ansage bekommen - daß ich das Telefon immer spätestens um 7:30 bedienen muß, Fahrdienst kann nicht früher .... und auf meine Anfrage - ob das Telefon vielleicht erst verlässlich ab 7:45 bedient werden muß und dafür anstatt Freitag um 12:30 Schluß ist - bis 14:00 besetzt ist, wurde nicht weiter beachtet. Verliere ich jetzt den Job, weil es nicht möglich ist, als Alleinerziehende zu arbeiten? (P.S: In den Ferien hat der Hort nur von 8 - 16 Uhr auf, das hab ich bisher mit einem Taxi Service - 20 Euro am Tag - abgedeckt - die Oktoberferien haben mit knapp 900 € Ferienlager zu Buche geschlagen) Ich könnt k***** - ich liebe meinen Job - ich bin doch nur betreuungstechnisch eingeschränkt.... Bearbeitet 11. Oktober 2018 von thaga Ergänzung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cortez Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 vor 10 Minuten schrieb thaga: Verliere ich jetzt den Job, weil es nicht möglich ist, als Alleinerziehende zu arbeiten? Was ist im Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeit festgehalten? Hast du schon ein Gespräch gesucht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Ja - Arbeitszeit von 39 Stunden - an Stelle der von mir angebotenen 35 Stunden - das hab ich akzeptiert.... habe offen gesagt - zuverlässig arbeiten kann ich zwischen 8 - 15:30 - mir wurde von Gleitzeit erzählt..... die sehe ich aber nicht, wenn das Telefon zu einer bestimmten Zeit besetzt sein sollte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 was steht denn exakt in Deinem Arbeitsvertrag ? Rein moralisch sollte ein AG auf sowas Rücksicht nehmen. Aber Moral und Wirtschaft in DE sind mehr und mehr getrennte Themen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 (bearbeitet) Arbeitszeit in Absprache mit dem Abteilungsleiter ... und eine Absprache ist ja nicht nöglich ... weil es eine fixe Vorgabe ist Bearbeitet 11. Oktober 2018 von thaga ergänzung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Dann sprich doch mal den Betriebsrat an, evtl. können die weiterhelfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 ein Versuch ist es wert Danke - da ein BR Mitglied im Team ist, wär ich nicht drauf gekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Könnte man das Telefon evtl in der Zeit weiterleiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht. Du hast einen Vertrag unterschrieben und dort steht beschrieben, was Du wann und wo zu leisten hast. Wenn Du das nicht kannst, reicht es nicht im Vorfeld zu sagen: "Kann ich im Zweifel nicht immer bringen" und darauf zu hoffen, dass damit alles geklärt ist. Erst Recht nicht, wenn es sich um regelmäßige Versäumnisse handelt. Du hättest so einen Vertrag schlicht nicht unterschreiben dürfen, wenn Du das versprochene nicht liefern kannst. Daran ändern auch persönliche Umstände nichts. Du würdest es auch nicht gut finden, wenn an Stelle des vereinbarten Gehaltes immer mal wieder etwas weniger kommt, oder mal eine Woche später, weil Reasons. kylt reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Was steht zum Thema Arbeitszeiten im Vertrag? Feste Zeiten, Gleitzeit (mit Kernzeit, wenn ja, welche?), Vertrauensarbeitszeit...? Ich gehe jetzt mal von Gleitzeit bei einer 40h Woche aus. Gleitzeit bedeutet, ich kann kommen und gehen wann ich will. Die Kernzeit (i.d.R. 9 - 15 Uhr o.Ä.) muss ich da sein, aber alles andere kann ich mir so legen wie ich will. Wenn der AG mir Gleitzeit anbietet, darf er sich m.E. nicht beschweren wenn ich Gleitzeit mache. Anders schaut es aus, wenn z.B: eine Hotline oder Zentrale "von...bis" im Team besetzt sein soll, da kann man sich im Team absprechen wer früh und wer spät macht, auch mit Gleitzeit. Ich seh gerade "Absprache mit Abteilungsleiter", aber auch der muss in gewissem Rahmen Rücksicht nehmen. Gibt es denn einen Grund warum du unbedingt um 7:30 am Platz sein solltest? Ober erwähnte Hotline z.B.? Zumindest in den ersten 6 Monaten hast du aber allgemein schlechte Karten wenn du aufmuckst. Ohne Kündigungsschutz (außer du bist Schwerbehindert/Schwanger) bist du ohne Angabe von Gründen weg, wenn du nicht mitspielst. Danach kannst du dich ggf. wehren, vorher ist das riskant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Das wollen sie nicht - ich soll 7:30 vor Ort sein.... ich kann aber meinen 7 jährigen nicht allein lassen - die Firma hilft leider nicht weiter - hab Umleitung und Verlagerung der Erreichbarkeit schon in den Raum gestellt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Maniska die Zeiten sind historisch bedingt......... O Ton AL (P.S Antrag auf Zuerkennung des Grades der Behinderung läuft).... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 vor 1 Minute schrieb Errraddicator: Du hast einen Vertrag unterschrieben und dort steht beschrieben, was Du wann und wo zu leisten hast. Wenn Du das nicht kannst, reicht es nicht im Vorfeld zu sagen: "Kann ich im Zweifel nicht immer bringen" und darauf zu hoffen, dass damit alles geklärt ist. Wenn ich das richtig verstehe, steht im Vertrag "in Absprache mit dem Vorgesetzten". Wenn ich dann schon im Gespräch gesagt habe "Ich kann morgens erst um XX" und das wurde nicht kommentiert, gehe ich davon aus, dass es kein Problem ist, eine derartige Absprache zu treffen. Der Vorgesetzte hat also wohl durchaus die Möglichkeit zu sagen "komm halt erst um 8", tut das aber aus $Gründen nicht. Wenn 7:30 antreten Pflicht ist, dann ist das keine Gleitzeit in meinen Augen, diese ist aber wohl vertraglich vereinbart. Wenn im Vertrag nun steht "Arbeitszeit ist von 7:30 bis 16:30 mit 30 Min Mittagspause", dann hast du recht. thaga reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 jetzt kann es eklig werden. Wenn Du einen GdB anstrebst und das im Bewerbungsgespräch nicht erwähnt haben solltest nähern wir uns einem Fall für Juristen ( fürchte ich ). Falls der GdB für Deinen Sohn gilt ( mag ich ja missverstanden haben ) dann gibts mindestens ein AG Urteil was den Arbeitgeber unterstützt, frei nach dem Motto "Du wusstest bei Unterschrift was da kommen könnte". Gefährlich auf jeden Fall da man Dir während der Probezeit unbegründet kündigen kann. Gespräch suchen, einzige Chance Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 (bearbeitet) Es steht keine Arbeitszeit im Vertrag .... nur die Stundenzahl und die erfülle ich Bearbeitet 11. Oktober 2018 von thaga ergänzung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Neben dem eigenen Vertrag solltest du auch schauen, was über Betriebsvereinbarungen und/oder Manteltarif festgehalten ist, sofern so etwas existiert. So wie ich es verstanden habe, hast du bereits vor dem Unterschreiben des Vertrages deinen Vorgesetzten gesagt, dass du aufgrund der familiären Situation erst später erscheinen kannst, oder? Wenn Sie dann nichts weiter gesagt haben und das Angebot auch nicht zurückgenommen haben, sehe ich da eigentlich seitens deines Arbeitgebers eine Zustimmung zu den Umständen. Allerdings wird es wohl schwer das nachzuweisen. Andererseits wird es aber auch, sollte es zu einer Kündigung kommen und die Begründung auf dem Umstand des "späteren Arbeitsantritts" wurzeln, für den Arbeitgeber schwer, das beim Arbeitsgericht durchzubekommen, wenn keine fixen Arbeitszeiten festgehalten wurden und du dich an die Arbeitszeit in deinem Vertrag gehalten hast. thaga reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsrecht-bestimmt-der-chef-die-arbeitszeit/13419928.html Zitat ... Denkbar ist beispielsweise, dass die betriebliche Arbeitszeit als so genannte Gleitzeit geregelt ist. ... Wäre die morgendliche Gleitzeitzone beispielsweise zwischen 7 und 9 Uhr festgelegt, könnte Ihr Chef nicht ohne Weiteres verlangen, dass Sie erst um 8 Uhr Ihre Arbeit beginnen. Gleiches gilt, wenn es in Ihrem Unternehmen ausdrücklich geregelt ist, dass jeder Beschäftigte innerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten seine individuelle Arbeitszeit selbst bestimmen kann. ... Fehlt es aber an einer Regelung der betrieblichen Arbeitszeiten und ist die Lage der Arbeitszeit im Vertrag nicht fixiert, darf der Chef sie bestimmen. ... Anspruch darauf, die tägliche Lage Ihrer Arbeitszeit nach Ihren Bedürfnissen festzulegen, haben Sie also nicht. So macht es für mich auch Sinn. Wer nur an festen Zeiten kann und das nicht vertraglich fixieren lässt, hat - sorry - geschlampt. "Nach Absprache" bedeutet nicht, dass ich mir als Arbeitnehmer das aussuche. Eher im Gegenteil: da sitzt der Chef am längeren Hebel. Und was mündliche Absprachen, im Eifer des Bewerbungsgespräches, wert sind, wissen wir alle. Nur schriftliches ist wahres. Ich hatte auch schon Gespräche, bei denen vertraglich 30% Reisebereitschaft vereinbart worden wäre. Natürlich tritt das nie ein, hat man mir beteuert. Das hätte allerdings keine Rolle gespielt, wenn es soweit gewesen wäre. Vertrag ist Vertrag. Der Arbeitgeber kann Dir auch nicht weniger oder später Gehalt bezahlen, nur weil er mit Deiner Leistung nach 1 Jahr nicht so zufrieden ist wie erhofft. Solange es also keine festen Regelungen zur Gleitzeit und Co. gibt, wirst Du auf die Kulanz Deines Arbeitgebers hoffen oder daraus lernen und es beim nächsten Mal besser machen müssen. Derartige Prozesse mussten wir alle durchlaufen. Gibt es diese festen Regeln, hast Du kein Problem und verweist darauf. Danach klingt es für mich allerdings bisher nicht, um ehrlich zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Es gibt keine vertraglich festgestetzte Zeit, ich war und bin in Vorstellungsgesprächen immer schonungdlos ehrlich - ich sage wie ich arbeiten kann..... aber ich bin leider auch auf dritte angewiesen und das kann ich nicht steuern - spreche es aber immer an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Also mal Butter bei die Fische, was steht genau im AV zumThema Arbeitszeit drin? Bitte wortwörtlich und vollständig, und wenn es nicht anders geht dann halt heute Abend. Einerseits gibt es ein "in Abspreche mit dem Vorgesetzten" andererseits hast du was von Gleitzeit erwähnt, was stimmt nun? Gibt es einen Tarifvertrag? Wenn ja, was steht dort zu dem Thema? Egal wie, ohne Kündigungsschutz kannst du dich nicht wirklich wehren, da sitzt der AG am denkbar längeren Hebel. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Velicity Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Es gibt doch sicher Fahrdienste oder Möglichkeiten, wie du dich diese 15-30 Minuten aus der Gleichung herausnehmen kannst. In wie weit kann der Große das übernehmen bzw. wann muss er los zur Schule in dem Alter hat man sicher viele Flausen im Kopf, kann aber meist auch schon ein kleines Maß an Verantwortung tragen. Sofern nix besprochen und fixiert wurde, ziehst du wohl oder übel den Kürzeren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 vor 1 Stunde schrieb thaga: Es gibt keine vertraglich festgestetzte Zeit, ich war und bin in Vorstellungsgesprächen immer schonungdlos ehrlich Sorry aber das kann man doch heute nicht mehr machen. Ehrlichkeit gut und schön, aber Sicherheit zu haben ist nicht egoistisch. Jeder Arbeitsvertrag der Gleitzeit beinhaltet (tut ja deiner nach eigener Aussage) hat i. d. R. einen Vermerk auf eine Kernarbeitszeit. Schließlich könnten die Leute sonst so kommen und gehen wie sie wollen. Normalerweise können es sich weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber leisten diese Angaben so schwammig und undefiniert anzugeben. Ich würde raten den Vertrag mal von jemanden unter die Lupe nehmen zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt auf die Wochentage Montag bis Freitag in Abstimmung mit der Leitung der Abteilung XXX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 11. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Velicity nein - es gibt nur diesen Fahrdienst - und eine zuverlässige Abholung kann er nicht garantieren (DRK) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Sieht in meinen Augen eher düster für dich aus. Dein Arbeitgeber ist, meiner Meinung nach, da völlig im Recht. Wenn er also nicht einlenkt wirst du also entweder potenziell auf den Job verzichten oder dich um jemanden kümmern müssen, der sich in der Zeit um dein Kind kümmert. Andere Möglichkeiten als die bereits genannten, sehe ich da leider nicht. Ich würde bei deiner nächsten Stelle dann solche Dinge bereits im Vertrag fixieren lassen. Rabber und kylt reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kylt Geschrieben 11. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2018 Natürlich wünscht man keinem etwas schlechtes und auch bei dir hoffe ich, dass du mit dem Gespräch zum Chef doch nochmal einen menschlichen Faktor wieder fährst... oder aber man wird dich eben hart vor die Tür setzen. Das Mag natürlich dann krass sein, aber was willst du in deiner Situation machen. Das Kind alleine lassen ist ja keine Option. Wenn du es wirklich provozieren willst, kannst du ja den Fahrdienst für ein Paar Tage auf 7:45 zur Firma bestellen und das Kind mitnehmen. - Doch ich bezweifle dass dies förderlich sein wird. Evtl. kannst du aber auch deine Stelle auf 30 Stunden runterstufen lassen. vor 51 Minuten schrieb Sullidor: ... Ich würde bei deiner nächsten Stelle dann solche Dinge bereits im Vertrag fixieren lassen. Über kurz oder lang werden sich aber weitere Probleme einstellen, wenn du dich dann nochmal umorientierst, würde ich auch nach 30 Stunden stellen suchen, sonst wird es meist kollidieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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