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Alleinerziehend, Familienfreundlichkeit und Betreuungsprobleme


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb kylt:

Wenn du es wirklich provozieren willst, kannst du ja den Fahrdienst für ein Paar Tage auf 7:45 zur Firma bestellen und das Kind mitnehmen.

Evtl. kannst du aber auch deine Stelle auf 30 Stunden runterstufen lassen.

Nicht. In. Der. Probezeit!

Blöd gesagt, dein Vertrag gibt keine Möglichkeit den Chef sanft aber Bestimmt zur Kulanz zu bewegen. Alles was du jetzt machst, abgesehen von zähneknirschend um 7:30 auf Arbeit zu sein wird in einer Kündigung in der Probezeit Enden. Selbst NACH der Probezeit wärst du damit angreifbar, weil dein Chef den Arbeitsantritt vorgeben darf. Hast du ihm so unterschrieben...

Chef sagt 7:30, du kommst später --> Abmahnung --> Wiederholung --> Kündigung. Nicht anfechtbar und vollkommen erlaubt.

Selbst wenn du auf 30 Stunden runter gehst, wie hier vorgeschlagen wurde, kann dein Chef immer noch sagen "Arbeitsantritt ist um 7:30" und du hast nichts gewonnen. Das Problem ist ja nicht die Wochenarbeitszeit, sondern der Arbeitsbeginn.

Mein Vorschlag, wenn es nicht anders geht: such dir was Neues, wenn du etwas in der Hand hast, rede mit deinem Chef (falls du wirklich dort bleiben möchtest) und sag ihm ,dass du alles toll findest, aber aufgrund der Situation mit den Kindern keine andere Möglichkeit hast als später anzufangen, oder was anderes zu suchen. Wenn er dann immer noch nicht einlenkt, legst du ihm am nächsten Tag die Kündigung auf den Tisch und erfreust dich insgeheim an dem dummen Gesicht dass er dann machen wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb thaga:

Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt auf die Wochentage Montag bis Freitag in Abstimmung mit der Leitung der Abteilung XXX

 

Die ersten 6 Monate kannst du da wohl erstmal nix machen, danach kannst du einen Teilzeitantrag nach  § 8 TzBfG stellen, z.B. 30h oder 35h. In diesem Antrag kannst du deine gewünschten Arbeitszeiten definieren, der AG muß das dann mit dir erörtern und ihr müßt euch gemeinsam auf ein Modell einigen. Im Zweifgel geht das dann vor Gericht wenn ihr euch nicht einigt, dort wird dem Richter ein "historisch" als Begründung des AG aber nicht reichen.

Bearbeitet von ITegration_DE

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