fabi186 Geschrieben 18. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2018 Guten Tag zusammen, ich habe Anfang 2017 meine Ausbildung zum FiSi abgeschlossen. Danach habe ich ca. 1,5 Jahre im Ausbildungsbetrieb als Systemadministrator gearbeitet und zum April 2018 mein Studium der Informatik an einer Uni (B.Sc) begonnen. Nebenbei arbeite ich in Teilzeit (8h die Woche) in meinem alten Ausbildungsbetrieb. Ich stehe mit einer selbstständigen Tätigkeit nicht in Konkurrenz mit meinem Arbeitgeber und müsste diesem nur Bescheid darüber geben. Ich möchte mich nun zusätzlich zu meinem Teilzeit-Job und Studium mit IT-Dienstleistungen selbstständig machen. Mir schweben u.a. kleinere Tätigkeiten für Privatpersonen oder Kleinunternehmen vor, z.B. PC Wartung und Beratung, Schulungskurse, Cloud Speicher bereitstellen, Hosting, IT-Sicherheitsanalyse ... Nun zur eigentlichen Frage: Wo muss ich was melden? Ich finde mich in einem riesigen, undurchdringbaren Dschungel aus Bürokratie wieder. Ist die o.g. Tätigkeit zulassungspflichtig? Ist ein Gewerbeanmeldeantrag (GewA 1) beim Rathaus ausreichend, bzw. welche zusätzlichen Formulare muss ich ausfüllen/einreichen? Muss ich damit auch zur IHK rennen? Kommen laufende (Gewerbe-)Gebühren auf mich zu? Ich sehe die Selbstständigkeit auch zum Teil als leidenschaftliches Hobby, ich bin nicht finanziell abhängig davon und möchte das auch nicht sein. Verlust durch Nicht-Einkünfte durch Gebühren, z.B. während der Prüfungsphase, oder am Anfang durch fehlende Kunden, möchte ich aber auch nicht machen. Muss ich zusätzliche Sozialversicherungen zahlen, oder sind die von meinem Teilzeitjob ausreichend? Was muss ich dem Finanzamt melden? Sollte ich sonstige Versicherungen abschließen? Bin ich mit "Einzelunternehmer" bzw. Kleingewerbe als Unternehmensform auf dem richtigen Weg für mein Vorhaben? Danke und Grüße! Fabi JimTheLion und MissHirnmatsch reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jk86 Geschrieben 18. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2018 vor 2 Stunden schrieb fabi186: Ist die o.g. Tätigkeit zulassungspflichtig? Jein. Zulassungspflichtig ist in der IT afaik nur der Beruf Informationstechniker. Wenn ich das nach kurzem Googlen richtig verstanden habe, handelt es sich hierbei um eine Weiterbildung für Informationselektroniker, die dem Meister gleichgestellt ist. Inwiefern du dich von diesem unterscheidest, klärst du am besten mit der IHK. Ich vermute, dass es da vor allem (neben dem Meisteräquivalent) um Rumfummeln mit Strom geht, Stichpunkt VDE und sowas. Das hieße für dich: Wartung ja, Reparatur nein. (Solange Reparatur "Ich löte da mal nen neuen Elko ins Netzteil" heißt und nicht "Netzteil kaputt, tausch ich aus" ) vor 2 Stunden schrieb fabi186: Ist ein Gewerbeanmeldeantrag (GewA 1) beim Rathaus ausreichend Ja. vor 2 Stunden schrieb fabi186: bzw. welche zusätzlichen Formulare muss ich ausfüllen/einreichen? Du brauchst nur den Perso, das Formular gibt es vor Ort oder auf der Webseite der zuständigen Behörde. Ein paar Wochen nach der Gewerbeanmeldung wird dir das Finanzamt nochmal ein Formular zuschicken, dass du ausfüllst und zurückschickst. vor 2 Stunden schrieb fabi186: Muss ich damit auch zur IHK rennen? Jein - die IHK meldet sich von sich aus, etwa zeitgleich mit dem Finanzamt. Wenn nicht, frag da mal, ob es irgendwas gewerbetechnisch zu klären gibt vor 2 Stunden schrieb fabi186: Kommen laufende (Gewerbe-)Gebühren auf mich zu? Beim Kleingewerbe gibt es keine Gebühren, aber natürlich musst du Steuern abführen (auch die Umsatzsteuer, es sei denn, du lässt dich davon befreien, was in manchen Konstellationen Sinn macht und in manchen nicht). Bei Lohnverträgen/Werkverträgen brauchst du dann eine Klausel, dass du selbst die USt abführst bzw. von ihr befreit bist. Beim Kleingewerbe machst du dafür eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zusätzlich zur Steuererklärung. Gewerbesteuern musst du erst ab einem bestimmten Gewinn zahlen. vor 2 Stunden schrieb fabi186: Verlust durch Nicht-Einkünfte durch Gebühren, z.B. während der Prüfungsphase, oder am Anfang durch fehlende Kunden, möchte ich aber auch nicht machen. Dann mach dich auch sehr gut vertraut mit allen Rechtsgebieten, die dein Gewerbe tangiert (z.B. Handelsrecht, für Hosting auch Telemediengesetz etc.pp.), alternativ: lass dich von einem Anwalt gut beraten. An deiner Stelle würde ich auch eine Berufshaftpflicht abschließen, sofern du zwar nicht super viel Geld, aber doch regelmäßig etwas nebenher verdienen möchtest. vor 2 Stunden schrieb fabi186: Muss ich zusätzliche Sozialversicherungen zahlen Jein. An sich eigentlich nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Bedenke aber auch, dass du im Studium hauptberuflich Student bist und dich die Krankenversicherung etc. auch so einstuft. Wenn du es ganz sicher wissen willst, solltest du bei deinen Versicherungen anrufen und nachfragen. Meine Erfahrung damit: Sie werden wissen wollen, wieviele Stunden du monatlich/wöchentlich gewerblich tätig sein willst. Als Student darfst du nicht mehr als 20 Stunden die Woche (in der Vorlesungszeit) arbeiten, sonst musst du mehr Versicherung bezahlen. Abzüglich deinem Teilzeitjob blieben also theoretisch noch 12h/Woche für deine gewerbliche Tätigkeit. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch mehr arbeiten - was ja für Praktika auch notwendig ist. Die genauen Regelungen habe ich nicht im Kopf, also am besten suchst du selbst nochmal danach, mein Studium ist schon etwas her... vor 2 Stunden schrieb fabi186: Was muss ich dem Finanzamt melden? Das wird dir das Finanzamt schon sagen Es ist nicht falsch, dich aber jetzt schon ans FA zu wenden und dich da beraten zu lassen. vor 2 Stunden schrieb fabi186: Sollte ich sonstige Versicherungen abschließen? Ja - eine Berufshaftpflicht (s.o.) vor 2 Stunden schrieb fabi186: Bin ich mit "Einzelunternehmer" bzw. Kleingewerbe als Unternehmensform auf dem richtigen Weg für mein Vorhaben? Ja, das Kleingewerbe ist eine übliche Form für den Nebenverdienst. fabi186 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fabi186 Geschrieben 18. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2018 vor 56 Minuten schrieb jk86: Zulassungspflichtig ist in der IT afaik nur der Beruf Informationstechniker. Wenn ich das nach kurzem Googlen richtig verstanden habe, handelt es sich hierbei um eine Weiterbildung für Informationselektroniker, die dem Meister gleichgestellt ist. Inwiefern du dich von diesem unterscheidest, klärst du am besten mit der IHK. Ich vermute, dass es da vor allem (neben dem Meisteräquivalent) um Rumfummeln mit Strom geht, Stichpunkt VDE und sowas. Das hieße für dich: Wartung ja, Reparatur nein. (Solange Reparatur "Ich löte da mal nen neuen Elko ins Netzteil" heißt und nicht "Netzteil kaputt, tausch ich aus" ) Ich habe nicht vor irgendwas in Richtung "Rumfummeln am Strom" zu machen, in dem Fall wird das wohl alles unter "Wartung" fallen. Dann sollte ich das im Antrag aber auch entsprechend formulieren, evtl. wird "IT-Dienstleistungen" da ja schon missverstanden? vor 57 Minuten schrieb jk86: Du brauchst nur den Perso, das Formular gibt es vor Ort oder auf der Webseite der zuständigen Behörde. Ein paar Wochen nach der Gewerbeanmeldung wird dir das Finanzamt nochmal ein Formular zuschicken, dass du ausfüllst und zurückschickst. Alles klar, also werde ich mir als ersten Schritt mal den Gewerbeantrag anschauen. vor 57 Minuten schrieb jk86: Beim Kleingewerbe gibt es keine Gebühren, aber natürlich musst du Steuern abführen (auch die Umsatzsteuer, es sei denn, du lässt dich davon befreien, was in manchen Konstellationen Sinn macht und in manchen nicht). Bei Lohnverträgen/Werkverträgen brauchst du dann eine Klausel, dass du selbst die USt abführst bzw. von ihr befreit bist. Beim Kleingewerbe machst du dafür eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zusätzlich zur Steuererklärung. Gewerbesteuern musst du erst ab einem bestimmten Gewinn zahlen. Die Umsatzsteuer muss ich ja nur abführen, wenn ich auch Umsatz mache, oder? D.h. wenn sich in den ersten Wochen/Monaten erstmal nichts tut, muss ich auch nichts abführen/melden? Über Lohnverträge denke ich derzeit noch gar nicht nach ? Das mit der Einnahmen-Überschuss Rechnung habe ich jetzt auch schon mehrmals gelesen, scheint ja nur ein Formular zu sein, in dem Einnahmen + Ausgaben aufgelistet sind. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 19. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2018 (bearbeitet) Worüber Du Dir, meiner Meinung nach, in jedem Fall Gedanken machen solltest, ist die Rechtsform. Wenn Du einfach nur zum Amt gehst und ein Gewerbe anmeldest, bist Du im Regelfall voll haftend. Man möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber das kann schnell teuer werden. Da macht es Sinn, sich über Alternativen wie die "UG Haftungsbeschränkt" (oder so ähnlich) zu informieren. Die kostet wenig, hat überschaubaren bürokratischen Aufwand und garantiert eine gewisse Sicherheit für den Fall der Fälle. Gerade, wenn Du etwas im Bereich Web, Hosting und Co. machst, weiß ich nicht, welche Haftungen Du dort automatisch mitlieferst. Zudem bin ich, wahrscheinlich entgegen der Meinung vieler anderer, der Meinung, dass eine gewisse Kenntnis der dort anfallenden Themen rund um Steuern, Buchhaltung essenziell sind. Wer etwas mehr als eine Hand voll Euro durch selbstständige Arbeit verdienen möchte, sollte sich mit den Grundlagen dieser Art von Arbeit auskennen. Zum einen, um überhaupt nachvollziehen zu können, ob sich das Ganze rechnet und auch, um vor unliebsamen Überraschungen besser gefeit zu sein. Steuern und Co. haben die Angewohnheit, plötzlich, ungünstig und kurzfristig aufzutreten. Das sollte man bereits im Vorfeld auf dem Schirm haben, was einen erwartet. Das ist alles kein Hexenwerk. Die klassische Kleinunternehmerregelung finde ich jedenfalls nur selten sinnvoll, wenn man etwas in der IT machen möchte. Dafür sind die Tagessätze im Regelfall zu hoch. Wer hier und da mal eine Homepage für 200 Euro machen möchte, OK. Für alles, was darüber hinaus geht, ist das meiner Meinung nach zu wenig. Bearbeitet 19. Oktober 2018 von Errraddicator jk86 und MissHirnmatsch reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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