pkranig2023 Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Hallo, das die Prüfungen in Handlungsschritte unterteilt sind, ist denke ich jeden bekannt. bei 100 zu erreichenden punkten zu je 25 wären das 4 Handlungsschritte - es sind aber 5 vorgegeben - heißt das, man MUSS 1 abwählen oder wie verhält sich das?? Und wenn man keinen abwählt weil man alle kann und sagen wir schritt 5 10 punkte bringt und die restlichen 90, wird dann zusammengezählt oder werden nur die ersten 4 schritte gewertet? mfg
Gast Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Es muss ein Handlungsschritt eindeutig als "nicht bearbeitet" markiert werden. Wird dieses nicht gemacht gilt der letzte Handlungsschritt als "nicht bearbeitet" und wird auch nicht gewertet. Es bringt dir also nichts, mehr Handlungsschritte als gefordert abzuarbeiten.
xFiSiRaZx Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Also bei uns in NRW ist das auf jeden Fall so , dass man einen Handlungsschritt kenntlich machen soll, den man nicht bearbeiten will. (Man soll auf dem ersten Blatt die Aufgabe durchstreichen glaub ich und in den Aufgabenzetteln dann auch nochmal zu dem jeweiligen Handlungsschritt) In der GA1 und GA2 glaube ich sogar. Wenn du es nicht machst oder nicht kenntlich genug machst, dann wird einfach der 5 Handlungsschritt, unabhängig davon ob du einen anderen Handlungsschritt weggelassen hast nicht gewertet. Auch wenn du den 5 Handlungsschritt bearbeitet hast. Also schön kenntlich machen, welche Aufgabe du nicht bearbeiten willst. Wenn du alle machst, wird der 5 auch einfach weggelassen.
Asura Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Du musst einen Handlungsschritt streichen, du kannst nicht alle bearbeiten und die Punkte dafür bekommen. Wenn du keinen streichst, wird immer der letzte gestrichen (soweit mit bekannt, @Chief Wiggum bestätigt das für mich), völlig egal ob du ihn bearbeitest hast.
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Mal gaaaaannnz unabhängig von den bisherigen Antworten: Auf der ersten Seite der Prüfung ist alles klar und unmissverständlich noch einmal erläutert ( wie auch beim Beiblatt für die Einladung zur Prüfung soviel ich weiß). Also nochmal: Keine Panik.
Gast Geschrieben 5. November 2018 Geschrieben 5. November 2018 Du hast doch gerade erst mit deiner Umschulung angefangen... mach dir doch bitte nicht gleich zu Anfang unnötige Panik!
pkranig2023 Geschrieben 6. November 2018 Autor Geschrieben 6. November 2018 panik nicht, ich will mich nur damit beschäftigen und vorbereiten um nicht später vor einen großen batzen zu stehen ^^
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