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Geschrieben

Hallo,

 

das die Prüfungen in Handlungsschritte unterteilt sind, ist denke ich jeden bekannt.

bei 100 zu erreichenden punkten zu je 25 wären das 4 Handlungsschritte - es sind aber 5 vorgegeben - heißt das, man MUSS 1 abwählen oder wie verhält sich das??

 

Und wenn man keinen abwählt weil man alle kann und sagen wir schritt 5 10 punkte bringt und die restlichen 90, wird dann zusammengezählt oder werden nur die ersten 4 schritte gewertet?

 

mfg

Geschrieben

Also bei uns in NRW ist das auf jeden Fall so , dass man einen Handlungsschritt kenntlich machen soll, den man nicht bearbeiten will. (Man soll auf dem ersten Blatt die Aufgabe durchstreichen glaub ich und in den Aufgabenzetteln dann auch nochmal zu dem jeweiligen Handlungsschritt)

In der GA1 und GA2 glaube ich sogar.

Wenn du es nicht machst oder nicht kenntlich genug machst, dann wird einfach der 5 Handlungsschritt, unabhängig davon ob du einen anderen Handlungsschritt weggelassen hast nicht gewertet. Auch wenn du den 5 Handlungsschritt bearbeitet hast. Also schön kenntlich machen, welche Aufgabe du nicht bearbeiten willst.

Wenn du alle machst, wird der 5 auch einfach weggelassen.

 

Geschrieben

Du musst einen Handlungsschritt streichen, du kannst nicht alle bearbeiten und die Punkte dafür bekommen.
Wenn du keinen streichst, wird immer der letzte gestrichen (soweit mit bekannt, @Chief Wiggum bestätigt das für mich), völlig egal ob du ihn bearbeitest hast.

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