Truedespair Geschrieben 9. November 2018 Teilen Geschrieben 9. November 2018 Hallo zusammen. Folgendes spielt gerade bei mir in der Ausbildung ab. Ich bin momentan in meinem ersten Jahr in einer kleinen Firma (50 Mitarbeiter ca.) In der Ausbildung. Alles schön und gut.. bevor ich mich beworben hatte, waren insgesamt 2 Leute für die IT in dieser Firma zuständig. Das Unternehmen erschien für mich als seriös und aufgrund den positiven Bewertungen fing ich meine Ausbildung dort an. An meinem ersten Tag wurde mir dann gesagt, dass der Senior aus der IT Abteilung die Firma wechselt. Ich war etwas schockiert, denn ich dachte daran, dass der Junior evtl. Wenig Zeit für mich haben wird, wenn die IT mal ein Problem hat.. oder der Gedanke, dass ich seine Position vertreten muss, wenn er mal im Urlaub ist oder krank ist. Mein Chef sagte jedoch, dass der Junior mich schnell "fit" machen wird. Nun bin ich in meinem 2. Monat und musste heute erfahren, dass mein Junior Ausbilder im nächsten Jahr sich was neues suchen wird (unter Vertrauen, ohne einer Führungskraft dies mitgeteilt zu haben). Ich bin momentan sehr entsetzt und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Einen Itler zu finden, der in kürzester Zeit die Systeme kennenlernen muss und mich ausbilden soll, wage ich stark zu bezweifeln, dass dies umgesetzt wird. Ich befinde mich momentan noch in der Probezeit, deswegen möchte ich mich noch nicht an die IHK wenden, bevor ich noch meinen Ausbildungsplatz verliere. Ich würde mich freuen, wenn der ein oder andere mir zu diesem Thema Rat geben kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 9. November 2018 Teilen Geschrieben 9. November 2018 Du wirst keine andere sinnvolle Wahl haben, als dich an die IHK zu wenden.Ansonsten kannst du dir nur einen anderen Ausbildungsplatz suchen... DNND2000 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 9. November 2018 Teilen Geschrieben 9. November 2018 (bearbeitet) Das Ganze finde ich höchst fragwürdig. Wer ist denn nun dein Ausbilder? §27 BBiG: Zitat § 27 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn [...] 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. §28 BBiG: Zitat § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. [...] §30 BBiG: Zitat § 30 Fachliche Eignung (1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. [...] Es muss also jemanden in der Firma geben, der sowohl persönlich, als auch fachlich geeignet ist. Sprich, jemanden, der einen Ausbilderschein besitzt und der dich auch fachlich durch die Ausbildung begleiten kann. Es reicht nicht, wenn die Sekretärin vom Chef einen Ausbilderschein besitzt. Wenn dies nicht vorhanden ist, dann müssen sie die Ausbildung einstellen. Ich würde dir daher empfehlen, dass du mit deinem Chef sprichst, wie sich das nun vorstellen. Wenn sie da nichts ändern wollen, dann gibt es nur den Weg über die IHK und dir einen neuen Ausbildungsplatz suchen. So blöd, wie es auch klingt. Ggf. kann dir die IHK dort auch weiterhelfen. Bearbeitet 9. November 2018 von Whiz-zarD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Truedespair Geschrieben 9. November 2018 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2018 @Whiz-zarD Da fängt das kuriose schonmal an. Mein Ausbilder mit Schein war der Senior, welcher nach meinem 1. Monat nicht mehr da war. Der Junior (welcher vom Senior ausgebildet wurde und nun seit 6 Jahren im Betrieb ist) sollte seine Stelle übernehmen. Er besitzt jedoch keinen Ausbilderschein. Der Senior meldete sich bei der IHK als Ausbilder ab. Das bedeutet, dass momentan niemand "fähiges" einen Schein hat. Das Unternehmen ist mehr kaufmännisch belastet. Ich bin nicht der einzige Auszubildender, jedoch der einzige mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker. Mein Chef hat nun jemanden in meine Abteilung gesetzt, welcher einen Ausbilderschein hat, jedoch keine Kenntnisse zu meiner Ausbildung. Die Idee aus deren Sicht ist es, dass die Ausbilderen und der Junior mich dabei ausbilden. Ob der Junior den Schein nach macht, war nicht in Planung (Warum auch, dann würde die IT-Abteilung alleine stehen). Ich weiß, dass ich mich an die IHK wenden muss, aber ich möchte meinen Platz nicht gefährden, da ich mich noch in der Probezeit befinde. Die werden mich doch nicht so einfach loswerden, danach oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 9. November 2018 Teilen Geschrieben 9. November 2018 Schon klar, dass dir mulmig dabei ist. Aber sieh's mal so: Wenn dir deine Firma keinen geeigneten Ausbilder an die Seite stellen kann, bringt die ganze Ausbildung nichts. Dann stehst du in zwei, drei Jahren vor der Prüfung und fragst dich, wie du das schaffen sollst, bzw. was du danach machen sollst. Lieber jetzt frühzeitig Fakten schaffen als unnötig Zeit verbrauchen. Und lass dir bloß kein schlechtes Gewissen machen, falls du jetzt auch noch gehst. Als Azubi hast du in der Hinsicht wirklich keine Verpflichtung deinem Unternehmen gegenüber, das dich nicht ausbildet / ausbilden kann. äymm reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 9. November 2018 Teilen Geschrieben 9. November 2018 Du hast Sorge, dass du einen Ausbildungsplatz verlierst bei dem du eh nix lernen wirst? Was bringt es dir denn in der Firma zu bleiben, wenn bald niemand mehr da ist? Und wie soll das denn bitte funktionieren? Eine IT Abteilung in der es nur einen Azubi gibt? Schau, dass du dir schleunigst was anderes suchst. Je weniger Zeit du abwartet, desto eher besteht noch die Chance, dass du relativ schnell was bekommst. Vielleicht gibt's noch die ein oder andere Firma die für 2018 keinen passenden Azubi gefunden hat und noch eine Stelle frei hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) Das muss jetzt nicht per se ein Weltuntergang sein. Wenn Deine Firma in der Lage ist, kurzfristig einen anderen Senior aufzutreiben, wird der Dir genug beibringen können, ohne dass er die Systeme vor Ort im Detail kennt. Das Ziel Deiner Ausbildung soll nicht sein, die konkreten Systeme bei diesem Unternehmen kennenzulernen, sondern das Programmieren/Administrieren und die IT im Generellen. Das kann im Zweifel jeder, der entsprechendes Knoff Hoff hat. Zudem hat der Junior Dir "nur" gesagt, dass er sich umschauen möchte, richtig? Das ist noch weit entfernt von "Ich bin morgen weg". Das kann zwar alles sehr schnell gehen, aber auch noch einmal abgeblasen werden, er findet gar nichts passendes oder oder oder. Das ist somit noch nicht ausgemacht und nach 6 Jahren vor Ort ist der, meiner Meinung nach, auch kein Junior mehr. Ich denke, Du solltest kurzfristig genau hinhören, wie der Fahrplan bei Deinem Unternehmen aussieht. Im Zweifel auch aktiv erfragen. Wird aktiv nach einem neuen Senior gesucht? Ist evtl. schon jemand in der Pipeline? Oder lässt man alles weiterfahren, ohne sich der Situation anzunehmen? Wenn letzteres, solltest Du Dich in der Tat an die IHK wenden und schauen, was sich machen lässt. Bedenke dabei allerdings, dass Du noch in der Probezeit bist. Dort kann man Dich, ohne Angabe von Gründen, kurzfristig entlassen. Wenn Du also zu früh auf Konfrontation gehst, kann es Dir passieren, dass Du Deine Ausbildung los bist, keine Alternative zur Hand hast und wirklich dumm dastehst. Ich würde somit nichts überstürzen. Bearbeitet 12. November 2018 von Errraddicator xFiSiRaZx reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ma Lte Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 Am 9.11.2018 um 21:05 schrieb Truedespair: Mein Chef hat nun jemanden in meine Abteilung gesetzt, welcher einen Ausbilderschein hat, jedoch keine Kenntnisse zu meiner Ausbildung. Wenn da nicht die Handelskammer ohnehin nochmal rein grätscht. Bei uns haben sie relativ genau drauf geachtet, dass nicht nur das Unternehmen ausbilden darf, sondern, dass es auch diesen Beruf ausbilden darf. Wenn sich der Senior da also schon abgemeldet hat, liegen da vermutlich die formalen Voraussetzungen für deine Ausbildung gar nicht mehr vor. Das könnte dann bei der Anmeldung zur Prüfung Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 War es nicht so, dass "irgendjemand" (namentlich genannt) im Unternehmen den Ausbilderschein benötigt um formal ausbilden zu dürfen, und man "irgendjemanden" benötigt der fachliche Ausbilden kann. M.E. Muss aber der fachliche Ausbilder keinen Ausbilderschein haben. Wäre ja auch schwer wenn man verschiedene Abteilungen durchläuft, müsste in jeder Abteilung jemand mit Ausbilderschein sitzen. Im Handwerk ist es so, dass in der Regel der Meister der Ausbilder (mit Schein) ist, der Stift aber mal bei dem, mal bei einem anderen Gesellen mitläuft. Ich glaube nicht, dass es im kaufmännischen Bereich anders ist. Rabber, charmanta, xFiSiRaZx und 1 Weiterer reagierten darauf 3 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) vor 18 Minuten schrieb Maniska: War es nicht so, dass "irgendjemand" (namentlich genannt) im Unternehmen den Ausbilderschein benötigt um formal ausbilden zu dürfen, und man "irgendjemanden" benötigt der fachliche Ausbilden kann. Jo genau dass war bei mir auch so. Offiz. Ausbilder mit Schein hat keine Ahnung wie man d. PC einschaltet. Mein inoffizieller "Ausbilder" ohne Schein hat mir d. Know How gegeben. Bearbeitet 12. November 2018 von Zaroc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 "Ausbildender" = Betrieb "Ausbilder" = Persönliche und fachliche Eignung inkl. Ausbilderschein "Ausbildungsbeauftragte" = Persönliche und fachliche Eignung ohne Ausbilderschein. Die von @Maniska und @Zaroc genannte Konstellation ist meiner Meinung nach auch Okay. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 vor 11 Minuten schrieb Listener: "Ausbilder" = Persönliche und fachliche Eignung inkl. Ausbilderschein "Ausbildungsbeauftragte" = Persönliche und fachliche Eignung ohne Ausbilderschein. Wie definiert sich denn die "persönliche" und "fachliche" Eignung? Persönlich hätte ich jetzt gesagt: diese Person kann Wissen (egal welches) an Azubis vermitteln. Fachlich: diese Person hat (zumindest auf dem Papier) das Fachwissen das der Azubi braucht. Muss es da eine Schnittmenge geben? Brauche ich einen ITler mit Schein um FiSi ausbilden zu dürfen, oder reicht es, wenn die Dame im HR den Schein hat? Diese hat aber fachlich keine Ahnung von IT. Die habe ich, aber keinen Schein... Reicht der Abteilungsleiter die irgendwann mal vor 35 Jahren W-Info studiert hat, aber seitdem nie etwas technisches gemacht hat? Ich frage wegen "persönlich und fachlich" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 Persönlich heißt, meines Wissens nach, dass es sich um einen Menschen ohne Vorstrafe und Co. handelt. Hat also mit dem Beruf wenige gemein, sondern vor allem mit der Person selbst. Fachlich bedeutet, wie vermutet, ein entsprechender Berufsabschluss, ein adäquates Studium oder die passende Berufserfahrung. Beides kann getrennt voneinander erfolgen, deswegen die Unterscheidung in Ausbildender, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragter weiter oben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) vor 25 Minuten schrieb Maniska: Wie definiert sich denn die "persönliche" und "fachliche" Eignung? Steht alles im BBiG: Zitat § 29 Persönliche Eignung Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder 2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Zitat § 30 Fachliche Eignung (1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. (2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer 1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder 4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbildungsberufe anerkannt werden. (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, dass abweichend von Absatz 2 die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nur besitzt, wer 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder 2. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder 3. für die Ausübung eines freien Berufes zugelassen oder in ein öffentliches Amt bestellt ist. (5) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden. (6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 2, 4 oder 5 nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen. Demnach darf ein Betrieb nicht die jeweiligen Berufe ausbilden, wenn kein Ausbilder mit fachlicher Eignung vorhanden ist. Die Situation, die @Zaroc beschrieb, ist somit eigentlich nicht zulässig. Der Ausbilder darf aber Ausbildungsbeauftragte ernennen, die ihm bei der Ausbildung unterstützen. Diese Beauftragten benötigen dann keinen Ausbilderschein. z.B. könnte eine Reinigungskraft etwas über das Thema Recycling lehren. Bearbeitet 12. November 2018 von Whiz-zarD OkiDoki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) @Whiz-zarD ich leg noch eins drauf. Mein inoffiz. Ausbilder / Ausbildungsbeauftrager war kein Fachinformatiker, sondern Systemelektroniker Wie meine IHK d. freigegeben hat KA. Mein offizieller Ausbilder hatte nur eine kaufm. Ausbildung. Entweder haben Sie bexxxissen, oder d. MA v. d. IHK hat es trotzdem aus X Gründen freigegeben. Bearbeitet 12. November 2018 von Zaroc Lang lebe Mein Dutsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 Bei uns muss man sich schon wirklich dumm anstellen, um von der IHK keine Freigabe zu bekommen. Die drücken gerne alle Augen zu, damit man Betriebe an der Leine hat. Ist auch logisch, schließlich verdienen sie damit ihr Geld. Da schaut man naturgemäß nicht allzu detailliert hin. Auch bei einem Szenario wie dem obigen, wo der Ausbilder geht: Zuerst bekommt die IHK es gar nicht mit und selbst wenn, bekommt der Betrieb zig Monate ohne jeglichen Ausbilderschein, um wahlweise einen mit Wisch einzukaufen oder fortzubilden. Da reicht der bloße Wille. Es gab nicht umsonst auch eine Zeit, in der ein Studium als Ausbildereignung anerkannt wurde, obwohl man dort absolut nichts lernt, was mit dem IHK-System zu tun hat. Das ist nicht viel mehr als ein Papiertiger, welchen man nicht allzu genau nehmen sollte. Deswegen auch mein Hinweis, dass er die Eskalation erst suchen sollte, wenn er aus der Probezeit raus ist. Ich würde mir jedenfalls wenig akute Hilfe von der IHK erhoffen. Die Wahrscheinlichkeit, sie nicht zu bekommen ist ziemlich hoch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaroc Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) @Errraddicator ++++1 Ich hatte auch d. Gefühl d. meine IHK einfach nur ein Gespräch mit meiner Firma führen würde. Ändern würde sicherlich nichts, da man bestimmt für mich keinen weiteren ITler einstellt. Mein Ausbilder würde mich eher mobben / versuchen mich loszuwerden, oder all meine Probleme ignorieren. Habe mich halt entschieden es durchzuziehen auch ohne einen richtigen Ausbilder.... PS: Mein ex-Ausbildungsbetrieb war sogar bei der IHK bekannt (negativ). Wahrscheinlich haben Sie einfach alle Augen zugedrückt (man beißt nicht die hand, die einen füttert). Bearbeitet 12. November 2018 von Zaroc Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 vor 9 Minuten schrieb Zaroc: @Whiz-zarD ich leg noch eins drauf. Mein inoffiz. Ausbilder / Ausbildungsbeauftrager war kein Fachinformatiker, sondern Systemelektroniker Das ist erst mal auch kein Problem. Der Ausbildungsbeauftragter kann auch fachfremd sein. Ein Beispiel nannte ich bereits. Ein anderes Beispiel wäre z.B. wenn der Azubi die Personalabteilung kennenlernt. Da kann auch der Ausbildungsbeauftragter derjenige sein, der die Buchhaltung führt. Dein Ausbilder, der namentlich im Ausbildungsvertrag steht, muss aber fachlich geeignet sein. vor 7 Minuten schrieb Errraddicator: Bei uns muss man sich schon wirklich dumm anstellen, um von der IHK keine Freigabe zu bekommen. Die drücken gerne alle Augen zu, damit man Betriebe an der Leine hat. Ist auch logisch, schließlich verdienen sie damit ihr Geld. Da schaut man naturgemäß nicht allzu detailliert hin. Auch bei einem Szenario wie dem obigen, wo der Ausbilder geht: Zuerst bekommt die IHK es gar nicht mit und selbst wenn, bekommt der Betrieb zig Monate ohne jeglichen Ausbilderschein, um wahlweise einen mit Wisch einzukaufen oder fortzubilden. Da reicht der bloße Wille. Es gab nicht umsonst auch eine Zeit, in der ein Studium als Ausbildereignung anerkannt wurde, obwohl man dort absolut nichts lernt, was mit dem IHK-System zu tun hat. Ich weiß nicht, wie es bei anderen IHKs aussieht aber in Hamburg wollten sie mein Abschlusszeugnis sehen, um sicherzustellen, dass ich auch FIAEler ausbilden darf und eigentlich bekommt die IHK es sofort mit, wenn der Ausbilder nicht mehr im Unternehmen arbeitet, da hier ein neuer Ausbilder in den Ausbildungsvertrag eingetragen werden muss und dass ist eine Änderung des Vertrages, der der IHK mitgeteilt werden muss. Sie bekommen es nur nicht mit, wenn der Betrieb dies denen nicht mitteilt und gegen §35 BBiG verstößt. Die IHKs haben nach §32 des BBIG die Aufgabe die Eignung eines Betriebes zu überwachen. Wenn sie dies nicht tun, ist es ganz klar ein Verstoß gegen geltende Gesetze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 12. November 2018 Teilen Geschrieben 12. November 2018 Also bei uns in der gesamten IT hat keiner einen Schein (10 + MA) Ganz am Anfang hatte ich nen eingetragenen Ausbilder der mal vor paar Jahren noch selbstständiger Tischler war (=nix Ahnung von IT) Einige Monate später kam ein Ersatz für ihn (Ebenfalls keine Ahnung von IT ) Tja und noch hat sich niemand beschwert, weder vom Betrieb aus noch von der IHK. Meine Ausbildung läuft super und die Leute bringen mir das bei was wichtig für die IHK Prüfungen sind. Ich denke wenn der Chef menschlich nicht voll das Ar**** ist dann wird er schon jemanden einstellen, der sich A. um die IT kümmern kann und B. gleichzeitig dich ausbilden kann. Gerade wenn der Junior weg ist, wird er jemanden brauchen ,der zumindest Know How als Admin hat und Feuerwehrmann spielen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Truedespair Geschrieben 12. November 2018 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2018 (bearbeitet) vor 8 Stunden schrieb Errraddicator: Das muss jetzt nicht per se ein Weltuntergang sein. Wenn Deine Firma in der Lage ist, kurzfristig einen anderen Senior aufzutreiben, wird der Dir genug beibringen können, ohne dass er die Systeme vor Ort im Detail kennt. Das Ziel Deiner Ausbildung soll nicht sein, die konkreten Systeme bei diesem Unternehmen kennenzulernen, sondern das Programmieren/Administrieren und die IT im Generellen. Das kann im Zweifel jeder, der entsprechendes Knoff Hoff hat. Zudem hat der Junior Dir "nur" gesagt, dass er sich umschauen möchte, richtig? Das ist noch weit entfernt von "Ich bin morgen weg". Das kann zwar alles sehr schnell gehen, aber auch noch einmal abgeblasen werden, er findet gar nichts passendes oder oder oder. Das ist somit noch nicht ausgemacht und nach 6 Jahren vor Ort ist der, meiner Meinung nach, auch kein Junior mehr. Ich denke, Du solltest kurzfristig genau hinhören, wie der Fahrplan bei Deinem Unternehmen aussieht. Im Zweifel auch aktiv erfragen. Wird aktiv nach einem neuen Senior gesucht? Ist evtl. schon jemand in der Pipeline? Oder lässt man alles weiterfahren, ohne sich der Situation anzunehmen? Wenn letzteres, solltest Du Dich in der Tat an die IHK wenden und schauen, was sich machen lässt. Bedenke dabei allerdings, dass Du noch in der Probezeit bist. Dort kann man Dich, ohne Angabe von Gründen, kurzfristig entlassen. Wenn Du also zu früh auf Konfrontation gehst, kann es Dir passieren, dass Du Deine Ausbildung los bist, keine Alternative zur Hand hast und wirklich dumm dastehst. Ich würde somit nichts überstürzen. @Errraddicator Ja, das wird auch mein Plan sein. Ich warte erstmal ab, letzenendes wird mein jetziger "Ausbilder" noch nicht gehen. Ich werde auf Konfrontation gehen, wenn ich aus der Probezeit raus bin, sodass ich aus diesem Grund erstmal nicht gekündigt werden kann. (Eine Lösung muss sich ja irgendwie geben, denn ohne die IT wird das Unternehmen nicht vorangehen.) vor 7 Stunden schrieb Ma Lte: Wenn da nicht die Handelskammer ohnehin nochmal rein grätscht. Bei uns haben sie relativ genau drauf geachtet, dass nicht nur das Unternehmen ausbilden darf, sondern, dass es auch diesen Beruf ausbilden darf. Wenn sich der Senior da also schon abgemeldet hat, liegen da vermutlich die formalen Voraussetzungen für deine Ausbildung gar nicht mehr vor. Das könnte dann bei der Anmeldung zur Prüfung Probleme geben. @Ma Lte Würde mich wundern, wenn die IHK so engagiert ist. Ich habe das von meinem Senior Ausbilder und nun in dieser kurzen Zeit von meiner Berufschule gelernt, dass man sich aktiv an die IHK wenden muss.. man sollte also nicht erwarten, dass man geholfen wird. Hier würde ich den anderen Recht geben, die IHK wird sich natürlich über jeden Auszubildenden/Ausbilder freuen, welche sie in ihre Register eintragen können. Bearbeitet 12. November 2018 von Truedespair Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 13. November 2018 Teilen Geschrieben 13. November 2018 (bearbeitet) Bitte bei der IHK immer bedenken, dass der eigentliche Kunde nicht der Azubi ist, sondern der Ausbildungsbetrieb. Dieser ist das IHK-Mitglied und bezahlt deren Beiträge. Der Azubi ist, streng genommen, das Produkt. Von daher sollte klar sein, wessen Interesse die IHK im Zweifel vorrangig behandelt. Dort wird man keinen langjährigen Kunden (Arbeitgeber) verprellen, nur weil sich ein einzelnes Produkt (Azubi) beschwert, während 10 andere Produkte des selben Kunden zufrieden waren. Bearbeitet 13. November 2018 von Errraddicator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 13. November 2018 Teilen Geschrieben 13. November 2018 vor 1 Minute schrieb Errraddicator: Dort wird man keinen langjährigen Kunden (Arbeitgeber) verprellen, nur weil sich ein einzelnes Produkt (Azubi) beschwert, während 10 andere zufrieden waren. Du vergisst aber, dass die Mitgliedschaft bei der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Da hat man als Betrieb gar keine Wahl, Beiträge zu zahlen oder nicht. Und die IHK ist auch verpflichtet die Interessen der Auszubildenden zu vertreten nicht nur der Arbeitgeber/des Ausbildungsbetriebs. xFiSiRaZx, Albi und Whiz-zarD reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 13. November 2018 Teilen Geschrieben 13. November 2018 (bearbeitet) Ja gut ,frei nach dem Motto, die IHK wird uns eh nichts vorschreiben können, weil Kunde ist König stimmt so nicht. Ich denke bei schwerem Vergehen wird auch die IHK Betriebe aussortieren können. Die haben schließlich auch einen Ruf zu verlieren. EDIT: Ich meine damit dem Betrieb dann die Ausbildungseignung abzuerkennen natürlich, die Beiträge werden sie dennoch zahlen müssen. Bearbeitet 13. November 2018 von xFiSiRaZx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ma Lte Geschrieben 13. November 2018 Teilen Geschrieben 13. November 2018 (bearbeitet) vor 16 Stunden schrieb Truedespair: Würde mich wundern, wenn die IHK so engagiert ist. Ich habe das von meinem Senior Ausbilder und nun in dieser kurzen Zeit von meiner Berufschule gelernt, dass man sich aktiv an die IHK wenden muss.. man sollte also nicht erwarten, dass man geholfen wird. Hier würde ich den anderen Recht geben, die IHK wird sich natürlich über jeden Auszubildenden/Ausbilder freuen, welche sie in ihre Register eintragen können. Scheint auch ein wenig eine Eigenheit der Hamburger Handelskammer zu sein, hier gab es ja schon irgendwo zu lesen, dass dort auch ein wenig genauer hingeschaut wurde. Es hat zumindest bei unserem Bildungsträger schon Fälle gegeben, dass Betriebe nicht für das Praktikum akzeptiert wurden, weil die keinen konkreten Ausbilderschein für den jeweiligen Beruf hatten. Bearbeitet 13. November 2018 von Ma Lte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bennox Geschrieben 13. November 2018 Teilen Geschrieben 13. November 2018 Ich würde generell bei der IHK unverbindlich anfragen was man machen kann und ob die Konstellation akzeptiert wird. Ansonsten musst du jemanden haben, der die Ausbildereignung und das Fachwissen besitzt. Wer letztendlich dir die Informationen und Inhalte vermittelt ist eher zweitrangig, allerdings muss trotzdem der Ausbilder aus dem Fach kommen. Theoretisch reicht die Frau mit Schein nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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