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Gesetzliche Regulierungen / Rechte zu Online-Rechnungen


Crash2001

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe Handy und DSL von O2.
Beim Handy kann ich nur die letzten 6 Monatsrechnungen anschauen - ältere Rechnungen kann man für 2€/Stück dann als Kopie schriftlich anfordern.
Bei O2-DSL hingegen kann ich problemlos auch noch auf Rechnungen bis zurück zu Vertragsbeginn 2013 zugreifen.

Auf Nachfrage von mir an O2 wurde das angeblich von der Regulierungsbehörde für Mobilfunk festgelegt, dass die Online-rechnungen nur für 6 Monate einsehbar sein dürfen.

Das glaube ich aber nicht so ganz.

Kann das irgendwer bestätigen, oder kennt die gesetzlichen Bestimmungen?

Es kann doch nicht sein, dass man online (beim Handy) nicht mal auf die Rechnungen zumindest des letzten Jahres zugreifen kann, sondern nur die letzten 6 Rechnungen zur Verfügung gestellt werden im Portal.

Bearbeitet von Crash2001
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Ich vermute mal, dass sich dabei auf §97 Abs. 3 TKG bezogen wird:

Zitat

Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Diese Daten dürfen bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.

 

Bearbeitet von Rienne
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Hmmm - das sagt aber ja absolut nichts darüber aus, dass die Rechnung nicht länger gespeichert werden dürfte oder dem Kunden sogar länger online verfügbar gemacht werden müsste, sondern es geht da einzig um die Speicherung der Verkehrsdaten. Die werden ja nur so lange gespeichert, falls der Kunde Einspruch gegen eine Rechnung einlegt und können problemlos gelöscht werden, ohne dass die Rechnung gelöscht wird nach Erstellung ebendieser.

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Auch das Speichern einer PDF ist ja streng genommen Datenspeicherung. Fraglich ist dann eher, ob O2 nach den 6 Monaten überhaupt noch eine Rechnung (entgeltlich) verschicken dürfte.

 

Und auch bei der DSGVO hat man ja gesehen: Die Betroffenen machen lieber mehr als zu wenig. Auch wenn man vielleicht darüber streiten mag, ob nun nur die Daten oder auch die Rechnung betroffen ist.

Bearbeitet von Rienne
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Als Unternehmen unterliegen sie ja der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (unter anderem für Rechnungen) - so lange müssen sie die Rechnungen also so oder so mindestens aufbewahren. Wieso also sie dem Kunden nicht auch online (zumindest für 1-2 Jahre) kostenlos zur Verfügung stellen?

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vor 1 Minute schrieb Crash2001:

Wieso also sie dem Kunden nicht auch online (zumindest für 1-2 Jahre) kostenlos zur Verfügung stellen?


Du hast bei o2 auch eine Jahresübersicht der Rechnungen von deinen Mobilfunkverträgen. Allerdings hast du bei o2 bei den normalen Rechnungen auch immer noch die Möglichkeit der Einzelverbindungsnachweise. Und diese dürfen nunmal eigentlich nicht länger als 6 Monate aufbewahrt werden. Ich denke mal, dass o2 dort grundsätzlich keine Trennung vorsieht und entsprechend beides nach 6 Monaten nicht mehr zur Verfügung stellt (bei der Telekom kann man meines Wissens nach sogar nur 80 Tage die Einzelverbindungen einsehen).

Wenn du es genau wissen möchtest, solltest du vielleicht eher die Rechtsabteilung von o2 fragen oder aber einen Anwalt für Telekommunikationsrecht oder so. ;)

 

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vor 1 Stunde schrieb Crash2001:

Als Unternehmen unterliegen sie ja der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (unter anderem für Rechnungen) - so lange müssen sie die Rechnungen also so oder so mindestens aufbewahren. Wieso also sie dem Kunden nicht auch online (zumindest für 1-2 Jahre) kostenlos zur Verfügung stellen?

Weil du dadurch noch lange keinen Anspruch hast die Rechnung X mal abzurufen bzw. der Anbieter keine Pflicht hat diese unbegrenzt erneut zur Verfügung zu stellen. Diese werden dir in schließlich trotzdem übermittelt, wenn du diese nicht archivierst, ist das Selbstverschulden.

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vor 2 Stunden schrieb Crash2001:

Wieso also sie dem Kunden nicht auch online (zumindest für 1-2 Jahre) kostenlos zur Verfügung stellen?

 

Na weil sie beschlossen haben dir das als Mehrwertdienst für 2 EUR je Vorgang zur Verfügung zu stellen. Du könntest ja auch 2 mal im Jahr 10 Minuten investieren und die Rechnungen runterladen.

P.S.: Aus gut unterrichteter Quelle weiß ich das für O2 DSL und O2 Telefon unterschiedliche ERP Systeme verwendet werden, wahrscheinlich kommt der Unterschied einfach aus der Historie.

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vor einer Stunde schrieb KeeperOfCoffee:

Weil du dadurch noch lange keinen Anspruch hast die Rechnung X mal abzurufen bzw. der Anbieter keine Pflicht hat diese unbegrenzt erneut zur Verfügung zu stellen. Diese werden dir in schließlich trotzdem übermittelt, wenn du diese nicht archivierst, ist das Selbstverschulden.

 

vor 36 Minuten schrieb ITegration_DE:

Na weil sie beschlossen haben dir das als Mehrwertdienst für 2 EUR je Vorgang zur Verfügung zu stellen. Du könntest ja auch 2 mal im Jahr 10 Minuten investieren und die Rechnungen runterladen.[...]

Wenn die Seite denn auch wirklich sinnvoll funktionieren würde durchgehend, wäre das toll. Besser fände ich es aber, wenn ich die Rechnung einfach per Mail zugesadt bekommen würde.

Ich habe im Laufe dieses Jahres ca. 20 Mal versucht, drauf zuzugreifen, und sie mir herunterzuladen. Kein einziges Mal konnte ich die Rechnungen aufrufen (Daten können aktuell nicht geladen werden oder sonstige Fehlermeldungen) und ca. 5 Mal konnte ich mich nicht einmal Einloggen ins Portal. Wenn man da anruft, dann ist das Einzige, was man zu hören bekommt, dass man es doch später / am nächsten Tag noch einmal probieren soll...

Soviel also zu Rechnungen zur Verfügung gestellt ...

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vor 7 Stunden schrieb ITegration_DE:

P.S.: Aus gut unterrichteter Quelle weiß ich das für O2 DSL und O2 Telefon unterschiedliche ERP Systeme verwendet werden, wahrscheinlich kommt der Unterschied einfach aus der Historie.

korrekt, sind zwei gänzlich unterschiedliche systeme ;)

Bei Vodafone kann ich problemlos Rechnungen aus 2016 noch abrufen.

Die 6 Monate beziehen sich auf den EVN. Das Gesetz verbietet längere Speicherungen von personenbezogenen Daten, es sei denn sie sind noch abrechnungsrelevant (z.B. Mahnung, Rechnungskorrektur).

Es dürfen im EVN sogar nur kostenpflichtige Verbindungen erscheinen, aber bisher hat sich darüber noch keiner beschwert und Flatrates sind rechtlich gesehen eine Grauzone, denn man zahlt ja quasi für unbegrenzte Nutzung. 

Die Aussage der Hotline ist mist. O2 will sich wohl einfach die Kosten für leistungsstärkere Systeme sparen bzw. zusätzlich Geld generieren -> Sales in Service. 

Bearbeitet von tTt
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