Gast newnils Geschrieben 19. November 2018 Teilen Geschrieben 19. November 2018 (bearbeitet) Hallo, mein Programm im Rahmen des Abschlussprojekts ist leider nur teilweise lauffähig. Ist das schlimm? Ich weiß auch den Grund, allerdings kann ich keine Lösung finden. Wenn ich es erklären und begründen kann, bekomme ich trotzdem Abzug? Wie geht es weiter mit Benutzerdokumentation, Einführungsphase, Abnahme, Handbuch und so? Bearbeitet 19. November 2018 von newnils Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinSt Geschrieben 19. November 2018 Teilen Geschrieben 19. November 2018 Erklären und begründen ist sicher der beste Ansatz, auf jeden Fall besser als wenn ein Prüfer es bemerkt und dir um die Ohren haut. Ansonsten kommt es bei den Abzügen auf den Grund der eingeschränkten Lauffähigkeit an. Ich würde Abzüge vornehmen, wenn diese Situation vorhersehbar war oder wenn Du eine offensichtliche Problemlösung nicht gesehen hast. Keine Abzüge würde ich machen, wenn Du z.B. auf einen Bug in einer Komponente eines anderen Herstellers gestossen bist, Alternativen anbietest aber der Kunde sich noch nicht entscheiden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 19. November 2018 Teilen Geschrieben 19. November 2018 Bei der Abschlussprüfung wird nicht dein Programm bewertet sondern deine Dokumentation / Präsentation. Wenn du schlüssig darlegen kannst, wieso du es im Rahmen des Projektes nicht geschafft hast, alle Anforderungen zu erfüllen, ist das an und für sich erstmal kein Grund, die Prüfung nicht zu bestehen. Wenn die Lücken darauf zurückzuführen sind, dass du dein Projekt schlampig umgesetzt hast, sieht das natürlich anders aus. dileix3 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 20. November 2018 Teilen Geschrieben 20. November 2018 vor 21 Stunden schrieb newnils: Wie geht es weiter mit Benutzerdokumentation, Einführungsphase, Abnahme, Handbuch und so? Ich würde vermuten, dass das auf deine IHK ankommt. Und darauf, was du bei deinem Projektantrag "versprochen" hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 20. November 2018 Teilen Geschrieben 20. November 2018 Je nachdem, was nicht funzt, würde ich einfach so tun als würde es funzen. Gerade, wenn es nur ein Teilbereich oder eine Detailfunktion ist, sollte es kein Problem sein, das zu überspielen. Das Programm wird sich keiner anschauen, interessiert eh keinen und wenn es nichts allzu wildes ist, braucht man keine schlafenden Hunde wecken. Wenn Du angibst, dass dies oder jenes nicht geklappt hat, fällst Du aus dem Rahmen und das ist immer schlecht, weil Du schnell in Erklärungsnot gerätst. Jassyyy reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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