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Berichtshefte in der schriftlichen Prüfung


herawski

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Hallo zusammen,

in drei Tagen steht meine schriftliche Prüfung zum FI AE an, da ich auf 2,5 Jahre verkürzt habe. Mein großes Problem: Mir fehlen 80 Berichtshefte!

In der Abteilung habe ich zwar ein Logfile geführt, wo ich täglich dokumentiere, was ich gemacht habe, genau so habe ich die Berufsschulinhalte alle vorliegen. Diese zu schreiben, wird allerdings ewig dauern. Ich dachte, ich habe bis zur mündlichen Prüfung im Februar Zeit. Heute nochmal auf die Einladung zu Schriftlichen geschaut (IHK Schwaben), und Überraschung: Berichtshefte müssen mitgenommen werden... 

Hat jemand Erfahrung wie die Berichtshefte angeschaut werden oder ob sie sogar mitgenommen werden zur Kontrolle?

Ich weiß, das es dämlich war, diese nicht regelmäßig zu führen, aber daran kann ich jetzt nichts mehr ändern ?

Zitat

Zur Prüfung sind generell mitzubringen: Personalausweis (o.ä.), Berichtsheft, Einladung, Kugelschreiber, Lineal, Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten). Das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsmitte In ist während der gesamten Prüfung verboten. Das Berichtsheft ist bei jeder Prüfungshandlung vorzulegen, Ausnahme: Umschüler oder externe prüfungsteilnehmer (gemäß 5 45 Abs. 2 BBic).

 

Wie kritisch wird das, wenn ich bis dato mein Berichtsheft nicht vollständig habe?

Da ich die nächsten zwei Tage noch in die Berufsschule muss, kann ich sie ausserdem gar nicht mehr alle unterschreiben lassen.

 

Danke für euer Feedback,

Viele Grüße

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Die Berichtshefte sind essentiell für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Keine Berichtshefte, keine Zulassung.

Zitat

§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

[...]

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html

Allerdings hätte dein Ausbilder dich auch darauf hinweisen müssen, was er wohl auch nicht getan hat.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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Ohne herawski jetzt zu sehr beruhigen zu wollen:

bei uns wurde das damals bei der Schriftlichen nicht kontrolliert (stand aber auch erst in meiner Einladung  zur Projektpräsentation)
hat mich damals als Externer nicht betroffen, aber bei der schriftlichen Prüfung sind wir nur in den Raum gekommen, die Prüfungen lagen schon an den Plätzen und dann wurde nur kurz der Zeitablauf erklärt und dann ging es schon los.

Während wir schon am Schreiben waren, ist dann einer der "Aufseher" rundgegangen und hat die Ausweise kontrolliert.

Ich würde es trotzdem telefonisch mit der IHK klären - der Super-Gau wäre es, ohne hinzugehen und dann tatsächlich nicht mitschreiben zu dürfen oder zumindest so aus der Konzentration geholt zu werden, um dann zu diskutieren und evtl. 15 oder mehr Minuten später als alle anderen starten zu dürfen. Nach längerem mitlesen hier im Forum habe ich gelernt, dass die einzelnen IHKs teilweise extrem in ihren Vorgehensweisen voneinander abweichen

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Auf meiner Einladung zur schriftlichen Abschlussprüfung werden die Ausbildungsnachweise auch nicht erwähnt.

Laut IHK Düsseldorf aber folgendes...

Zitat

Zur Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf müssen die Berichtshefte aber ab 2019 nicht mehr mitgebracht werden.

Wie aber schon oben erwähnt ist hierbei nicht festzustellen ob die schriftliche oder die mündliche Abschlussprüfung gemeint ist.

Da allerdings auf der Einladung danach nicht gefragt wird werde ich diese auch nicht mitnehmen.

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vor 43 Minuten schrieb neinal:

Der TE schreibt aber, dass es auf seiner Einladung steht. Somit sind alle anderen Aussagen hinfällig. ^^

Habe mir die Einladung mindestens 10 mal durchgelesen und nach "nachweis" gesucht, aber da steht wirklich nichts drin.

Was heißt TE?

Zitat

Wir bitten Sie, zu den angegebenen Terminen unter Vorlage dieser Einladung und Ihres Personalausweises pünktlich zu erscheinen.

Das ist der einzige Vermerk in Bezug auf Mitbringsel. 

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Bei mir wird Ebenfalls das Berrichtsheft gefordert. Ich weiß von meinem Berufsschullehrer, welcher auch im PA sitzt, das Prüflinge die ihr Berichtsheft nicht dabei oder Unvollständig haben nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen. (So Jedenfalls hier)

Bearbeitet von Tearek
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vor 4 Minuten schrieb Computerui:

Nein! Ich habe der IHK heute morgen geschrieben und mir wurde gesagt, dass die Ausbildungsnachweise nicht mitzuführen sind.

IHK Düsseldorf

Das mag bei deiner IHK so sein. Aber die IHK von herawski möchte die Berichtshefte sehen! Darauf bezog sich auch der Chief, als er dir geantwortet hat.

Es hängt IMMER von der ZUSTÄNDIGEN IHK ab.

 

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Wenn die IHK Düsseldorf bei dieser Prüfung keine Berichtshefte sehen will, dann ist was weder für die Zukunft irgendwie gültig, noch ändert es etwas daran, dass es bei allen anderen IHKs anders gehandhabt werden kann.

Und wenn auf der Einladung des TE (Thread Ersteller) steht "Das Berichtsheft ist bei jeder Prüfungshandlung vorzulegen" dann gilt das was auf der Einladung steht, völlig egal was irgendeine andere IHK möchte oder nicht möchte.

Abgesehen davon zählt es zu den Pflichten des Azubis, das Berichtsheft zu führen und unterschreiben zu lassen, worin genau besteht dann das Problem das Berichtsheft einfach mit einzupacken, egal ob nun explizit da steht "bring mit" oder nicht?

Ja, ich war selbst Azubi. Ja, meins hing auch immer die ein oder andere Woche nach. Ja ich hatte es trotzdem bei der ZP, schriftlichen und mündlichen AP dabei.

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Danke für die zahlreichen Beiträge!

Ich bin selbst Schuld, dass ich es nicht gemacht habe, es hat bei mir nie einer danach verlangt. Deshalb ist es nach den ersten drei Monaten in Vergessenheit geraten und ich habe nie wieder dran gedacht. 

Ich werde es jetzt sehr schnell schreiben, nur das aller nötigste, damit ich was vorzuweisen habe, und für die mündliche habe ich es dann Gescheit ausgearbeitet. Das muss dann wohl reichen.

Mir fehlen nur bisher noch 68 Berichte, in zwei Tagen ist Prüfung, und wegen den Berichten konnte ich noch nicht anfangen zu lernen. Das wird dann also heute eine ewige Nachtschicht, dann komm ich morgen noch dazu, mir den Prüfungsstoff reinzuziehen.

 

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vor 43 Minuten schrieb herawski:

Mir fehlen nur bisher noch 68 Berichte, in zwei Tagen ist Prüfung, und wegen den Berichten konnte ich noch nicht anfangen zu lernen. Das wird dann also heute eine ewige Nachtschicht, dann komm ich morgen noch dazu, mir den Prüfungsstoff reinzuziehen.

Also wenn du erst 2 Tage vor der Prüfung anfängst zu lernen hängt es nicht an den Berichten wenn es nicht klappt...

Dein Ausbilder muss die Berichte auch unterschrieben. Will sagen die Unterschrift der Ausbilders muss unter den Berichten sein. Da er mit der Unterschrift bestätigt, dass das was im Berichtsheft steht auch stimmt, würde ich mir an deiner Stelle mehr Mühe geben wie einfach nur was hingerotzt. Sonst läufst du Gefahr, dass es dir niemand unterschreibt...

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