test100 Geschrieben 26. November 2018 Geschrieben 26. November 2018 Hallo. ich wolte fragen wass mann für prüfungen über DSGVO wiessen muss. alch fisi. da ich am mittwoch prüfung habe. danke Zitieren
Joghurtstik Geschrieben 26. November 2018 Geschrieben 26. November 2018 Glaube DSGVO wird eher allgemein in GA2 abgefragt, da alle IT-Berufe darüber was Wissen sollten. Zitieren
VISIΩN Geschrieben 26. November 2018 Geschrieben 26. November 2018 Schau dir ein wenig die Grundsätze, sowie Rechte und Pflichten der Betroffenen an. Die praktisch relevantesten Erlaubnistatbestände nach Art. 6 DSGVO sind: Einwilligung des Betroffenen die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich Grundsätze Rechtmäßigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Rechte der Betroffenen Auskunftsrecht Recht auf Datenübertragbarkeit Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) Recht auf Berichtigung Informationspflichten https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/ Cosinus reagierte darauf 1 Zitieren
shah007 Geschrieben 27. November 2018 Geschrieben 27. November 2018 Ist das sicher dass DSGVO kommt am Mittwoch? ? Zitieren
OkiDoki Geschrieben 27. November 2018 Geschrieben 27. November 2018 Natürlich ist das nicht sicher. Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 27. November 2018 Geschrieben 27. November 2018 Was ist schon sicher. Außerdem was musst du schon wissen. Sicherlich nicht den Wortlaut. Eher "wie waren die Regeln vorher, was sind sie jetzt" Zitieren
TooMuchCoffeeMan Geschrieben 27. November 2018 Geschrieben 27. November 2018 Was man als Informatiker an Begrifflichkeiten auch noch gehört haben sollte: - Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/). - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 28 (1) (https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/) und Art. 32 (https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/). Man sollte vielleicht auch noch wissen, dass es Datenschutz bereits vor dem Mai 2018 gegeben hat, in Form des Bundesdatenschutzgesetzes. Dank der geringen Strafen hat es nur Niemanden interessiert. Zitieren
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