thermoplastisch Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 (bearbeitet) Halo zusammen, vorab: Ich habe schon recherchiert, bin mit aber trotzdem unsicher. Ich schließe dieses Jahr (Winter 18/19) meine FiSi Prüfung ab. Ich werde zunächst befristet übernommen. Da ich danach 40std./Woche arbeite, müsste ich doch mind. den Mindestlohn erhalten, oder? Schließlich kann mein Betrieb das derzeitige Gehalt doch rechtlich gesehen nicht weiterbezahlen? Wie sind eure Erfahrungen? Danke schonmal! Bearbeitet 27. November 2018 von thermoplastisch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 i. d. R. ist die Ausbildung mit der Ablegung der mündlichen Prüfung beendet. Auch wenn sich hier im Forum die Geister scheiden, ob der Wisch denn du bei der mündlichen Prüfung bekommst reicht, oder sobald du die offiziellen Dokumente der IHK zugeschickt bekommst. Morgen nach der schriftlichen bist du also noch Azubi, falls dies deine Frage ist. Sollte deine mündliche mitten im Monat sein...nunja dies regeln die Betriebe oft sehr unterschiedlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 Und ja, ab dem Abschluss der Prüfung wärst du eine Fachkraft und somit muss dir der Mindestlohn gezahlt werden. (das dieser für einen Fisi eine Lachnummer ist, ist ne andere Sache) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 Hallo, worauf genau bezieht sich deine Frage? Auf dein Gehalt nach Übernahme? Auf deine Vergütung als Azubi? Was meinst du mit: vor 3 Minuten schrieb thermoplastisch: Schließlich kann mein Betrieb das derzeitige Gehalt doch rechtlich gesehen nicht weiterbezahlen? genau? Am Tag deiner mündlichen Prüfung (sollte diese und der schriftliche Teil bestanden sein), endetauch dein Ausbildungsverhältnis. Hast du bis dahin keinen neuen Vertrag bekommwn bzw. unterschrieben, bist du ab dann arbeitssuchend. Ansonsten sollt dir mind. der Mindestlohn bei einem Arbeitsvertrag angeboten werden. Aber selbst der wäre aus meiner Sicht als ausgelernter FISI noch zu wenig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thermoplastisch Geschrieben 27. November 2018 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2018 vor 1 Minute schrieb Rienne: Hallo, worauf genau bezieht sich deine Frage? Auf dein Gehalt nach Übernahme? Auf deine Vergütung als Azubi? Was meinst du mit: genau? Am Tag deiner mündlichen Prüfung (sollte diese und der schriftliche Teil bestanden sein), endetauch dein Ausbildungsverhältnis. Hast du bis dahin keinen neuen Vertrag bekommwn bzw. unterschrieben, bist du ab dann arbeitssuchend. Ansonsten sollt dir mind. der Mindestlohn bei einem Arbeitsvertrag angeboten werden. Aber selbst der wäre aus meiner Sicht als ausgelernter FISI noch zu wenig. Meine Frage bezieht sich auf die Zeit nach der mündlichen. Also wenn mein Betrieb mir direkt nach dem Bestehen der mündlichen keinen Vertrag vorlegt, bin ich erstmal arbeitslos? Das ist gut zu wissen, dann frage ich lieber nochmal. Ich glaube mein Betrieb sieht das mit der anerkannten Fachkraft ein bisschen anders. Man ist für den Chef immernoch der "Azubi"..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 vor 2 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Auch wenn sich hier im Forum die Geister scheiden, ob der Wisch denn du bei der mündlichen Prüfung bekommst reicht, oder sobald du die offiziellen Dokumente der IHK zugeschickt bekommst. Tun sie das? Der "Wisch" reicht eigentlich, da vom Gesetz her nunmal die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung endet und nicht erst mit Erhalten des Zeignisses. Und genau das steht auf diesem Wisch. Habe bisher immer nur hier im Forum gelesen, dass es auch Prüfungen gibt, wo du direkt nach der mündlichen Prüfung das offizielle Zeugnis der IHK ausgedruckt bekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 vor 1 Minute schrieb thermoplastisch: Ich glaube mein Betrieb sieht das mit der anerkannten Fachkraft ein bisschen anders. Man ist für den Chef immernoch der "Azubi"..... Dann such dir Alternativen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zufallsvariable Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 Vertrag sollst du schon früher bekommen, bevor mündliche Prüfung. Natürlich mit neuem Gehalt drin. Da muss halt "gilt ab #nächstenTagNachPrüfung und nur wenn Prüfung bestanden ist" oder sowas stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 vor 28 Minuten schrieb Rienne: Tun sie das? Der "Wisch" reicht eigentlich, Scheinbar gibt es diesen aber nicht bei jeder IHK. Genaugenommen muss auch deine mündliche Prüfung ja nochmal durch einen Ausschuss bestätigt werden, oder? Gab hier jedenfalls früher mal genügend Diskussion dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 (bearbeitet) vor 57 Minuten schrieb thermoplastisch: Man ist für den Chef immernoch der "Azubi"..... das sieht der Gesetzgeber anders und der hat bekanntlich immer recht : BBiG (Berufsbildungsgesetz) § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Zum Mindestlohn: Paragraph 1 Absatz 1: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html Bearbeitet 27. November 2018 von t0pi thermoplastisch reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 27. November 2018 Teilen Geschrieben 27. November 2018 Ganz ehrlich wenn der schon solche Aussichten in den Raum stellt, würde ich sagen du fängst jetzt an Bewerbungen zu schreiben und dir was anderes zu suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thermoplastisch Geschrieben 27. November 2018 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2018 vor 5 Minuten schrieb Albi: Ganz ehrlich wenn der schon solche Aussichten in den Raum stellt, würde ich sagen du fängst jetzt an Bewerbungen zu schreiben und dir was anderes zu suchen. Naja, der glaubt dass der Ausbildungsvertrag trotzdem weiterläuft.. Aber wie gesagt, es soll nur eine befristete Übernahme sein, also ist es nicht so einfach etwas anderes zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb thermoplastisch: Naja, der glaubt dass der Ausbildungsvertrag trotzdem weiterläuft.. Was der Chef glaubt ist glücklicherweise völlig wumpe. Wie @t0pi bereits sagte ist das Gesetz da vollkommen eindeutig. In dem Moment, in dem du etwas schriftliches vom Prüfungsausschuss hast dass die mündliche (und die schriftliche!) bestanden ist, endet deine Ausbildung*. Das ist normalerweise sofort nach der Beratung des PA nachdem die Nachfragen kamen. Dein Ausbildungsverhältnis endet nicht erst am Ende des Tages, nicht am Ende der Woche oder des Monats, und schon gar nicht erst mit erreichen des Datums, das vermutlich in deinem Ausbildungsvertrag steht. * Einer meiner Berufsschullehrer erzählte sogar davon, dass ein PA mal das Zeugnis mit "Bestanden" aushändigte und dort ein Fehler unterlaufen war, der Prüfling eigentlich nicht hätte bestehen dürfen. Da er allerdings das Dokument bereits hatte, konnte man nichts mehr machen. Seitdem gibt "unsere" IHK nach der mündlichen Prüfung keine Zeugnisse mehr aus, sondern lediglich den "wisch" zur bestätigung der mündlichen Prüfung, das Zeugnis gibt es erst später per Post. Ob das so der 100%ig der Wahrheit entspricht kann ich aber nicht sagen. Bearbeitet 28. November 2018 von RubberDog Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor 14 Stunden schrieb thermoplastisch: Aber wie gesagt, es soll nur eine befristete Übernahme sein, also ist es nicht so einfach etwas anderes zu finden. Wie meinst du das? Wieso sollte es dadurch denn schwer sein, etwas anderes zu finden? Du bist in keinster Weise verpflichtet nach deiner bestandenen Ausbildung bei deinem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten. Weder bis zum Ende des Monats, in dem die Prüfung stattgefunden hat, noch bis zum Ende der Woche, in der die Prüfung stattgefunden hat. Ab dem Moment, in dem du einen Zettel hast auf dem "bestanden"steht, endet auch das Ausbildungsverhältnis. Wenn dein Arbeitgeber übrigens verplant mit dir einen neuen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Ende der Prüfung auszumachen, du aber nach bestandener Prüfung weiter zur Arbeit gehst und der Arbeitgeber das auch so zulässt/billigt (dir also z.B. auch weiterhin Aufgaben gibt etc), gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag zur branchenüblichen Bezahlung (also definitiv über dem Mindestlohn). Darauf anlegen würde ich es aber nicht. Ich würde dir zwei Dinge empfehlen: 1. Kläre mit deinem Ausbildungsbetrieb die Übernahme. Sprich "Wollt ihr mich übernehmen?", "Für wie viel?", "Arbeitszeit? Urlaubstage? Nochmalige Probezeit? Befristet oder unbefristet?" etc pp 2. Schreib Bewerbungen auf andere Stellen!!! Erstens bekommst du dann ein Gefühl dafür, was der Arbeitsmarkt so hergibt an Angeboten und auch an Betrieben, die bereit sind dich einzustellen. Und zweitens kannst du dann besser einschätzen, was du in deiner Gegend so wert bist und musst dich nicht (bei deinem jetzigen Betrieb) unter Wert verkaufen, was ja viele Ausbildungsbetriebe immer wieder gerne versuchen bei ihren Azubis. Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xDooodLe Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor 14 Stunden schrieb thermoplastisch: Naja, der glaubt dass der Ausbildungsvertrag trotzdem weiterläuft.. Aber wie gesagt, es soll nur eine befristete Übernahme sein, also ist es nicht so einfach etwas anderes zu finden. Puh..Also ich würde 3x darüber nachdenken, ob ich dort "nur" einen befristeten Vertrag unterschreibe. Aus solchen kommst du nämlich nur schwer, vor Ablauf des im Vertag stehenden Endes, wieder heraus. Das bedeutet, du verlierst im schlimmsten Fall Geld und Zeit, in der du dich hättest entwickeln können. vor 16 Stunden schrieb thermoplastisch: Meine Frage bezieht sich auf die Zeit nach der mündlichen. Also wenn mein Betrieb mir direkt nach dem Bestehen der mündlichen keinen Vertrag vorlegt, bin ich erstmal arbeitslos? Das ist gut zu wissen, dann frage ich lieber nochmal. Ich glaube mein Betrieb sieht das mit der anerkannten Fachkraft ein bisschen anders. Man ist für den Chef immernoch der "Azubi"..... Wenn dein Chef zicken macht, sobald es um eine angemessene Entlohnung seiner Fachkräfte geht, würde ich sowieso das Weite suchen. Beim letzten Satz musste ich echt lachen, sorry! thermoplastisch reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErB777 Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor einer Stunde schrieb RubberDog: Dein Ausbildungsverhältnis endet nicht erst am Ende des Tages, nicht am Ende der Woche oder des Monats, und schon gar nicht erst mit erreichen des Datums, das vermutlich in deinem Ausbildungsvertrag steht. Genau genommen, endet die Ausbildung genau dann, wenn der PA einem (nach der Beratung) zuruft in den Prüfungsraum wieder zukommen und anfängt zu gratulieren Dazu gibt es dann eine Urkunde (zur schriftlichen Bestätigung der bestandenen Prüfung) und darf sich erstmal fröhlich wie Friede Freude Eierkuchen freuen ^^ Zeugnisse kamen bei mir ca. 2-3 Wochen nachträglich per Post. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thermoplastisch Geschrieben 28. November 2018 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor 7 Stunden schrieb Rienne: Wie meinst du das? Wieso sollte es dadurch denn schwer sein, etwas anderes zu finden? Du bist in keinster Weise verpflichtet nach deiner bestandenen Ausbildung bei deinem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten. Weder bis zum Ende des Monats, in dem die Prüfung stattgefunden hat, noch bis zum Ende der Woche, in der die Prüfung stattgefunden hat. Ab dem Moment, in dem du einen Zettel hast auf dem "bestanden"steht, endet auch das Ausbildungsverhältnis. Wenn dein Arbeitgeber übrigens verplant mit dir einen neuen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Ende der Prüfung auszumachen, du aber nach bestandener Prüfung weiter zur Arbeit gehst und der Arbeitgeber das auch so zulässt/billigt (dir also z.B. auch weiterhin Aufgaben gibt etc), gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag zur branchenüblichen Bezahlung (also definitiv über dem Mindestlohn). Darauf anlegen würde ich es aber nicht. Ich würde dir zwei Dinge empfehlen: 1. Kläre mit deinem Ausbildungsbetrieb die Übernahme. Sprich "Wollt ihr mich übernehmen?", "Für wie viel?", "Arbeitszeit? Urlaubstage? Nochmalige Probezeit? Befristet oder unbefristet?" etc pp 2. Schreib Bewerbungen auf andere Stellen!!! Erstens bekommst du dann ein Gefühl dafür, was der Arbeitsmarkt so hergibt an Angeboten und auch an Betrieben, die bereit sind dich einzustellen. Und zweitens kannst du dann besser einschätzen, was du in deiner Gegend so wert bist und musst dich nicht (bei deinem jetzigen Betrieb) unter Wert verkaufen, was ja viele Ausbildungsbetriebe immer wieder gerne versuchen bei ihren Azubis. Danke für die ausführliche Antwort. Ich wusste tatsächlich noch nicht,dass wenn man nach der Prüfung schweigt, man sozusagen einen unbefristeten Vertrag unterschreibt. Was ich aber gut finde ist, dass es dann ein branchenübliches Gehalt gibt. Da ich aber Ende nächsten Jahres ein Studium anstrebe, habe ich es nicht ganz leicht mit meiner Entscheidung. Ich bin schließlich auch in meinem Betrieb eingearbeitet und eine gewisse Unsicherheit ist schon da. Ich werde definitiv mit meinem Chef darüber sprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor 9 Minuten schrieb thermoplastisch: Was ich aber gut finde ist, dass es dann ein branchenübliches Gehalt gibt. Welches du dir im Zweifelsfall erstmal vor Gericht erstreiten darfst. Ob das so viel Sinn macht, wenn du eh zügig studieren willst....? Zumal ich mir da nicht mal sicher bin, ob das wirklich so ist. In BBIG 24 steht lediglich folgendes, kann allerdings dennoch so sein, wie @Rienne schreibt: Zitat Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 Ich verweise hier mal ganz fröhlich auf einen Kommentar zu BBiG 24: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm thermoplastisch reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thermoplastisch Geschrieben 25. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 UPDATE: Habe gerade mit meinem Chef gesprochen. Er sagte, dass er mich zum GLEICHEN Gehalt weiterbeschäftigen möchte. Er ist außerdem nicht dazu bereit, mehr als den MINDESTLOHN zu zahlen, da ich ja noch Berufseinsteiger bin. Das alles obwohl ich im Betrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen hatte und für ein größeres Unternehmen arbeite. FRAGE: Kann ich auch am nächsten Tag nach der mündlichen noch kündigen, oder muss das am gleichen Tag sein? Weiß einer von euch welche Dokumente ich von meinem Arbeitgeber noch fordern muss? DANKE! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Du brauchst nicht zu kündigen, da mit Bestehen der Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag automatisch beendet wird. Griller und Albi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 vor 11 Minuten schrieb thermoplastisch: UPDATE: Habe gerade mit meinem Chef gesprochen. Er sagte, dass er mich zum GLEICHEN Gehalt weiterbeschäftigen möchte. Er ist außerdem nicht dazu bereit, mehr als den MINDESTLOHN zu zahlen, da ich ja noch Berufseinsteiger bin. Wow das ist halt schon hart dreist ? Aber wie Chief schon sagt, mit bestehen der Mündlichen Prüfung in dem Moment wo du die Bestätigung vom Ausschuss bekommst, ist deine Ausbildung beendet eine extra Kündigung ist nicht nötig. Und bei so nem Chef würde ich ihm auch erst am Tag der Prüfung wenn du bestanden hast in Kenntnis setzen das du am nächsten Tag nicht mehr kommst xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 vor 33 Minuten schrieb thermoplastisch: Weiß einer von euch welche Dokumente ich von meinem Arbeitgeber noch fordern muss? Auf jeden Fall ein Ausbildungszeugnis. vor 34 Minuten schrieb thermoplastisch: Habe gerade mit meinem Chef gesprochen. Er sagte, dass er mich zum GLEICHEN Gehalt weiterbeschäftigen möchte. Mal ne Frage: Hast du denn wenigstens den Rat hier aus dem Forum befolgt und dich anderweitig beworben? Immerhin musst du dann nämlich beachten, dass dich direkt arbeitssuchend melden musst, wenn du die Prüfung bestanden hast. Am besten solltest du der Agentur für Arbeit sogar schon vorher davon in Kenntnis setzen! Und arbeitssuchend zu sein ist auch nicht gerade eine gute Verhandlungsbasis für weitere Jobs. Zumal du somit auch heraufbeschwörst, dass in Bewerbungsgesprächen immer die Frage kommen wird, warum du nach der Ausbildung nicht direkt eine neue Stelle angetreten hast bzw. warum du nicht weiter bei deinem Ausbildungsbetrieb geblieben bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Zur Arbeitssuchendmeldung: ASAP!!! und nicht erst nach Bestehen der Prüfung. Die 3-Monats-Frist vor dem Ende hast du schon versäumt. Weiterer Rat: Bewerben, bewerben, bewerben. Und für die Gespräche freistellen lassen. Einen Übernahmevertrag mit diesen Konditionen kann nicht ernst gemeint sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 vor 20 Minuten schrieb allesweg: Die 3-Monats-Frist vor dem Ende hast du schon versäumt. Die zählt bei Azubis nicht. Weil man den Termin für die Prüfung nicht schon 3 Monate im Voraus bekommt... Aber dennoch bitte bald Arbeitssuchend melden. Das ist auch für deine Krankenversicherung wichtig. KeeperOfCoffee und Thanks-and-Goodbye reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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