test100 Geschrieben 28. November 2018 Geschrieben 28. November 2018 guten abend ich habe heute prüfungen geschrieben ga1 und 2 war in ordnung ich wolte fragen ob jemend wiso losungen hier schreiben konnen. ich mochte gerne meine lösung verglöchen danke im voraus. Zitieren
Griller Geschrieben 28. November 2018 Geschrieben 28. November 2018 Vorschlag: Mach doch einfach mal den Anfang. Vielleicht antwortet dir einer mit seinen Lösungen. Zitieren
kap0 Geschrieben 28. November 2018 Geschrieben 28. November 2018 Werde meine Lösungen morgen posten. Durfte den Bogen mitnehmen. Zitieren
kap0 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 Hier meine Lösungen: 1) 2 , 3 2) 03 , 10 , 01 , 08 , 04 3) 5 , 6 4) 1 5) 2 6) 3 7) 06 , 08 , 09 , 03 8) 1 9) 3 10) 4 11) 3 12) 5 13) 2 14) 4 15) 3 16) 4 17) 4 18) 2 19) 3 20) 3 , 4 , 7 21) 2 22) 3 , 2 , 2 , 4 , 1 23) 1 24) 2 25) 5 26) 3 27) 4 28) 1 29) 3 30) 3 Zitieren
Tearek Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 Hier mal meine lösungen. Wiso fand ich tatsächlich am Schwierigsten 1) 2, 3 2) 7, 9, 1, 8, 4 3) 5, 6 4) 1 5) 2 6) 3 7) 7, 8, 9, 3 8 ) 1 9) 3 10) 4 11) 5 12) 5 13) 2 14) 1 (hier war ich mir unsicher aber ich bin der meinung man muss 24 monate gearbeitet haben um 12 monate ALG1 zu erhalten) 15) 3 16) 4 17) 4 18) 2 19) 3 20) 2, 6, 7 21) 2 22) 3, 2, 1, 4, 1 23) 5 (kp) 24) 2 25) 5 26) 3 27) 4 28) 1 29) 3 30) 2 Zitieren
dileix3 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 Hab meine Lösungen mal dahinter geschrieben vor 9 Minuten schrieb kap0: Hier meine Lösungen: 1) 2 , 3 | 2, 3 2) 03 , 10 , 01 , 08 , 04 | 03, 10, 01, 08, 04 3) 5 , 6 | 5, 6 4) 1 | 1 5) 2 | 2 6) 3 | 3 7) 06 , 08 , 09 , 03 | 07, 08, 09, 10 ? 1 | 4 9) 3 | 2 10) 4 | 4 11) 3 | 5 12) 5 | 5 13) 2 | 2 14) 4 | 1 15) 3 | 3 16) 4 | 4 17) 4 | 5 18) 2 | 3 19) 3 | 3 20) 3 , 4 , 7 | 1, 4, 7 21) 2 | 2 22) 3 , 2 , 2 , 4 , 1 | 4, 2, 3, 1, 1 23) 1 | 5 24) 2 | 2 25) 5 | 3 26) 3 | 3 27) 4 | 4 28) 1 | 2 29) 3 | 3 30) 3 | 3 Zitieren
Thorrior Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 (bearbeitet) vor 10 Minuten schrieb Tearek: 14) 1 (hier war ich mir unsicher aber ich bin der meinung man muss 24 monate gearbeitet haben um 12 monate ALG1 zu erhalten) Es sind 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre. Aber allein schon durch das Ausschlussverfahren musste man auf diese Antwort kommen. Hab die genaue Fragestellung nicht mehr im Kopf, aber die anderen Antworten haben alle keinen Sinn gemacht. PS. Also man muss in den letzten 2 Jahren 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Bearbeitet 29. November 2018 von Thorrior Zitieren
Tearek Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 ich hab mal gegoogelt. Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie 6 Monate Leistungen beziehen. Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie 8 Monate ALG I beziehen. Bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung erhalten Sie 10 Monate lang Geld. Und nach 24 Monaten Beschäftigung kriegen Sie 12 Monate ALG I. So wie ich das sehe ist die lösung 4 damit doch raus? fragestellung: jemand wird nach der kündigung arbeitslos. Arbeitslosengeld ist eine leistung (4) die nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von Mindestens 12 monaten für höchstens 12 monate gezahlt wird. Zitieren
dileix3 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 4 Minuten schrieb Thorrior: Es sind 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre. Aber allein schon durch das Ausschlussverfahren musste man auf diese Antwort kommen. Hab die genaue Fragestellung nicht mehr im Kopf, aber die anderen Antworten haben alle keinen Sinn gemacht. PS. Also man muss in den letzten 2 Jahren 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Das stimmt so nicht ganz den der Zeitraum der gezahlt wird von ALG1 berrechnet sich aus dem davor gearbeiteten Zeitraum. Da dieser aber auch länger als ein Jahr gezahlt werden kann, kann diese Lösung nicht stimmen. Fragestellung: Leider weiß ich aber auch selber nicht was wirklich richtig ist. Zitieren
Tearek Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 ich sage ja für mich fällt die 4 auch raus (die von kap0 angegeben wurde) ich war mir aber auch unsicher. ich hab ebenfalls die 1 gewählt. Zitieren
kap0 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 (bearbeitet) Zitat Einen Anspruch auf ALG 1 haben Sie, wenn Sie arbeitslos sind und innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens zwölf Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielten. Der Arbeitslosengeld-1-Anspruch erstreckt sich, je nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, über ein Jahr. Wortlaut in Prüfung Antwort 4: Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis von mindestens zwölf Monaten für höchstens zwölf Monate gezahlt. Dort sind keine Angaben gemacht wie lange derjenige gearbeitet hat. Also ist in meinen Augen von MINDEST und MAX auszugehen. Man MUSS MINDESTENS 12 Monate gearbeitet haben und bekommt dann MAX 12 Monate Geld (wenn man entsprechend länger gearbeitet hat als das MINDESTE). Das ist alles erfüllt in Punkt 4. Zitat Das stimmt so nicht ganz den der Zeitraum der gezahlt wird von ALG1 berrechnet sich aus dem davor gearbeiteten Zeitraum. Da dieser aber auch länger als ein Jahr gezahlt werden kann, kann diese Lösung nicht stimmen. Sorry aber nein. Du kannst 40 Jahre in deinem Beruf am Stück gearbeitet haben. Nach 1 Jahr ist Schluss mit ALG1 und man darf auf ALG2 umsteigen. Bearbeitet 29. November 2018 von kap0 Zitieren
kap0 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 (bearbeitet) Außerdem hat ALG1 nichts mit dem Grundbedarf zu tun sondern ist etwas was man sich erarbeitet hat und wofür entsprechend eingezahlt wurde. Wenn ich 10.000€ verdient habe bekomme ich noch 6000€ ALG1. Hat wenig mit einem Grundbedarf zu tun. Dieser wird nämlich mit ALG2 abgedeckt. Bearbeitet 29. November 2018 von kap0 Zitieren
Tearek Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 (bearbeitet) wenn man von dem max ausgeht ist aber 12 monate nicht korrekt Wer 50 Jahre alt oder älter ist, kann unter Umständen länger Leistungen beziehen, wer über 58 Jahre alt ist, bis zu 24 Monate lang. ein alter stand jedoch nicht dabei. deshalb ist für mich die 4 rausgefallen und nur die 1 war noch "halbwegs" sinvoll. aber ob die IHK das am ende ähnlich sieht? KP Bearbeitet 29. November 2018 von Tearek Zitieren
dileix3 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 4 Minuten schrieb kap0: Außerdem hat ALG1 nichts mit dem Grundbedarf zu tun sondern ist etwas was man sich erarbeitet hat und wofür entsprechend eingezahlt wurde. Wenn ich 10.000€ verdient habe bekomme ich noch 6000€ ALG1. Hat wenig mit einem Grundbedarf zu tun. Dieser wird nämlich mit ALG2 abgedeckt. Hab ja auch nicht gesagt das meins richtig ist. Hab drunter auch gleich geschrieben das ich selber nicht weiß was wirklich richtig ist. Man findet im Internet viele Infos. Die einen sagen dass das eine richtig ist und auch anders rum. Also da müssen wir sowieso auf die Lösungen von der IHK warten. Zitieren
dileix3 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 44 Minuten schrieb Tearek: ich sage ja für mich fällt die 4 auch raus (die von kap0 angegeben wurde) ich war mir aber auch unsicher. ich hab ebenfalls die 1 gewählt. Doch ein Alter steht in der Aufgabe dabei. Deswegen hab ich nochmal das Bild beigefügt. Zitieren
Tearek Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 oh das hab ich übersehen^^ dann ist die 4 wohl doch die richtige. Zitieren
kap0 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Tearek: ein alter stand jedoch nicht dabei. "Die GROTHE AG hat einem 35-jährigen Angestellten betriebsbedingt ordentlich gekündigt. Er wird unmittelbar nach der Kündigung arbeitslos und muss ALG1 beantragen" Grundsätzlich gilt: Man muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um überhaupt Anspruch zu haben. Ob man jetzt 1 Jahr, 2 Jahre oder 10 Jahre gearbeitet bestimmt dann wie lange man es bekommt. Wenn wir den Sonderfall mit den über 50 Jährigen mal rausnehmen sind das maximal 12 Monate. Damit ist einfach komplett alles erfüllt was Antwort 4 aussagt. Mindestens 12 Monate gearbeitet haben um für maximal 12 Monate Geld zu erhalten. Und nochmal: Grundbedarf, was Antwort 1 aussagt, ist ALG2. Bearbeitet 29. November 2018 von kap0 Zitieren
Thorrior Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor einer Stunde schrieb dileix3: Das stimmt so nicht ganz den der Zeitraum der gezahlt wird von ALG1 berrechnet sich aus dem davor gearbeiteten Zeitraum. Da dieser aber auch länger als ein Jahr gezahlt werden kann, kann diese Lösung nicht stimmen. Fragestellung: Leider weiß ich aber auch selber nicht was wirklich richtig ist. Punkt 1 trifft auf ALG2 (Harz 4) zu. Punkt 4 ist die Lösung. Kannst du auch ganz einfach auf der Webseite der Arbeitsagentur nachlesen. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld kap0 reagierte darauf 1 Zitieren
test100 Geschrieben 29. November 2018 Autor Geschrieben 29. November 2018 ich wolte fragen ob jemend prüfung wiso winter 2018 an mir schicken. ftanha500@gmail.com danke im voraus. Zitieren
david.peterson Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 36 Minuten schrieb Thorrior: Punkt 1 trifft auf ALG2 (Harz 4) zu. Punkt 4 ist die Lösung. Kannst du auch ganz einfach auf der Webseite der Arbeitsagentur nachlesen. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld Da bin ich mal sehr gespannt, ob das die IHK genauso sieht.. Zitieren
Thorrior Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 Wieso sollten die das nicht so sehen? Die können ja auch keine Fakten verdrehen. Zitieren
kap0 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 1 Minute schrieb david.peterson: Da bin ich mal sehr gespannt, ob das die IHK genauso sieht.. Ja, ziemlich sicher. Die Frage ist nur scheiße gestellt, daraus resultiert die Verwirrung. IHK halt. Punkt 1 kann einfach niemals richtig sein Zitieren
dileix3 Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 20 Minuten schrieb kap0: Ja, ziemlich sicher. Die Frage ist nur scheiße gestellt, daraus resultiert die Verwirrung. IHK halt. Punkt 1 kann einfach niemals richtig sein Ich weiß nicht warum du als mit dem Punkt 1 ankommst. Ich hab von Anfang an nicht behauptet das 1 richtig ist sondern gleich gesagt das mir auch nicht klar ist welche zu 100 Prozent richtig ist. Zitieren
Frips Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 Was habt ihr angekreuzt was ein Rechtsgeschäft mit einseitiger Willenserklärung ist? Die Betriebsbedingte Kündigung des Mitarbeiters [...] oder ? Das Hauptziel einer AG? Gewinnmaximierung oder? Grüsse Zitieren
MenschMeier Geschrieben 29. November 2018 Geschrieben 29. November 2018 vor 4 Minuten schrieb Frips: Was habt ihr angekreuzt was ein Rechtsgeschäft mit einseitiger Willenserklärung ist? Die Betriebsbedingte Kündigung des Mitarbeiters [...] oder ? Das Hauptziel einer AG? Gewinnmaximierung oder? Ja, beides richtig. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.