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KFZ - Besonderes Kennzeichen


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte vor 4 Wochen einen nicht verschuldeten Autounfall, mit Krankenhausaufenthalt etc. und habe mir anschließend einen Anwalt genommen.
Heute bekomme ich die Meldung, dass es sich bei dem Kennzeichen A-BC ** (Zahl geändert) um ein besonderes Kennzeichen handelt und das zentrale Fahrzeugregister hierüber keine Informationen hat und es zu der entsprechenden Behörde weitergeleitet wird.
Habe meinem Anwalt auch direkt zurückgeschrieben was das denn bitte genau bedeutet.... Noch keine Antwort.
Es war ein normales "weißes" Kennzeichen. Kein Saisonkennzeichen o.Ä.

Kennt sich jemand mit sowas aus? 
Beamter in Zivil oder so? Ich kann mir das irgendwie nicht ganz erklären....

VG

Geschrieben

Abgeordnete haben gewissermaßen Immunität. Trotzdem zahlt die Versicherung (Wagen v. Abgeordnete ist versichert), wenn der Abgeordnete einen Unfall baut. Er wird halt nicht festgenommen :P

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 12.12.2018 um 12:11 schrieb Zaroc:

Er wird halt nicht festgenommen :P

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Wenn man bei dicker Kreuzung bei rot über die Ampel düst, muss da aber schon was drin sein finde ich...

Bearbeitet von Nopp
Geschrieben
  Am 12.12.2018 um 12:12 schrieb Nopp:

Wenn man bei dicker Kreuzung bei rot über die Ampel düst, muss da aber schon was drin sein finde ich...

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Ok, mit der Info würde ich auf Diplomat oder Abgeordneten tippen. :)

Ich denke mal, dir bleibt nicht mehr als abzuwarten. Teilst du uns dann mit wenn du mehr weißt?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Polizei darf d. Abgeordneten verfolgen (wenn Sie Ihn bei rot erwischen) aber zahlen/Gefängnis muss er gar nicht. Personen/Sachschäden werden von d. Versicherung d. Abgeordneten bzw. Versicherung vom deutschen Staat??? übernommen.

Gab damals ne Doku wo ein Abgeordneter sein Auto verlassen und ausversehen den Radfahrer übersehen hatte. Radfahrer ist gestorben, den Abgeordneten konnte man nicht festnehmen. Trotzdem hat seine Versicherung die Kosten für sein Fahrrad etc. übernommen bzw. Hinterbliebende.

Bearbeitet von Zaroc
gut deutsch
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 12.12.2018 um 12:17 schrieb Zaroc:

Die Polizei darf d. Abgeordneten verfolgen (wenn Sie Ihn bei rot erwischen) aber zahlen/Gefängnis muss er gar nicht. Personen/Sachschäden werden von d. Versicherung d. Abgeordneten bzw. Versicherung vom deutschen Staat??? übernommen.

Gab damals ne Doku wo ein Abgeordneter sein Auto verlassen hat und ausversehen den Radfahrer übersehen hatte. Radfahrer ist gestorben, der Abgeordnete konnte man nicht festnehmen. Trotzdem hat seine Versicherung die Kosten für sein Fahrrad etc. übernommen bzw. Hinterbliebende.

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Nicht ganz. Sein Name war Awwad Alawwad, Saudi-Minister, und hat die hinterbliebene Witwe finanziell (über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart) entschädigt. Ein Rechtsanspruch bestand darauf nicht.

Hier nachzulesen.

Bearbeitet von Gottlike
Geschrieben

Den Diplomatenstatus gibt es ja  nicht einfach aus Spaß an der Freude, es soll dem Diplomaten ermöglicht werden, die Interessen seines Heimatlandes im fremden Staat zu vertreten. Wenn dieser Diplomat aber verhaftet wird (weswegen auch immer) ist das nicht möglich. Hier werden die Interessen der einzelnen Länder also über das deutsche Recht gestellt.

Da das eine absolute Ausnahme ist, halte ich das für okay, zumal es sicherlich nicht der Normalfall ist, dass Diplomaten das deutsche Gesetz brechen, wie es in deutschen Krimis hier und da mal gezeigt wird.

Geschrieben
  Am 12.12.2018 um 12:23 schrieb Gottlike:

Nicht ganz. Sein Name war Awwad Alawwad, Saudi-Minister, und hat die hinterbliebene Witwe finanziell (über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart) entschädigt. Ein Rechtsanspruch bestand darauf nicht.

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Ich meinte eher die Versicherung bzgl. Autoschaden, Fahrradschaden etc. DIe Autos sind versichert deshalb muss man sich keine Sorgen machen wenn ein Diplomat mal über Rot fährt und deinen Wagen beschädigt :D zahlen wird er aber Punkte für Flenzburg kriegt er nicht :PPP

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