ivanovic Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 (bearbeitet) Moin Freunde! Kurz: Ein (ehemaliger) Kollege und mittlerweile guter Freund (FiSi als Systemadministrator) hat nach Krankheit in Folge eines Unfalls eine arbeitgeberseitige Kündigung ausgesprochen bekommen und hat sich nun an mich gewendet, wie man evtl. vermeiden kann, bereits beim ersten Durchschauen der Bewerbung von möglichen Arbeitgebern aussortiert zu werden. Ich bin leider auch mit meinem Latein am Ende... Lang: Besagter Kollege hatte einen schweren Verkehrsunfall, war etwa 5-6 monate krank geschrieben. Danach immer wieder Probleme mit Folgesymptomen gehabt, immer wieder krank gewesen. Es folgte die Kündigung. Im Arbeitszeugnis sieht das so aus: Zitat Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund Kündigung durch die XXXYYYZZZ GmbH zum 31.4.2018. Da die Person, um die es sich handelt, kein deutscher Staatsbürger ist, er die deutsche Sprache und Schrift nicht gerade perfekt beherrscht und ich mich mit Bewerbungen, Zeugnissen und Personalsachen "ein wenig" auskenne, helfe ich ihm oft und gerne bei Sachen eben wie Bewerbungen, aber auch und gerade bei Anträgen für Ämter, Versicherungen, Anwalts- und Gerichtsschreiben etc. Nun dachten wir: Offenheit wird belohnt! Aber von seinen bislang etwa 30 Bewerbungen kamen über den Daumen überhaupt nur 20 Antworten, davon 18 direkte Absagen und 2 Einladungen zu Vorstellungsgesprächen - diese endeten allerdings auch in einer Absage. Seine Zeugnisse sind durchweg gut bis sehr gut. Egal ob Abitur, Berufsschule, Abschlussprüfung oder Arbeitszeugnisse - immer mindestens 2,0. Auf Nachfrage hin bei einigen "beworbenen" Unternehmen, hörte er immer wieder folgendes, Zitat Freund: Zitat dieser Satz mit der Kündigung... Dann auch noch so krumm mitten im Jahr... das geht gar nicht. Das ist ein 100%iges No-Go. Das wird ihnen wohl auch jeder andere Personaler so sagen. Nun. Eine längere Krankheit nach einem Unfall kann jeden treffen. Er ist zu 100% auskuriert und mehr als arbeitswillig. Dass er dies aber nicht einmal erklären kann, schlaucht ihn natürlich... Die einzigen Ideen, die ich hatte, waren folgende: das Arbeitszeugnis zunächst weglassen, im Anschreiben erwähnen, dass es alsbald nachgereicht wird. Und dann im möglichen direkten Gespräch die Situation direkt und ehrlich erklären. Macht allerdings auch oft einen schlechten Eindruck, wenn das jüngste Zeugnis nach einem halben Jahr immer noch fehlt... die ganze Story verschweigen. Fragt sich dann nur: was will man erzählen, was die Kündigung ausgelöst hat?! Fällt also eher raus. eine Bekannte Unternehmensberaterin und Fortbildungs-"Lehrerin" für Fachwirte hatte die Idee zu erzählen, dass es sich um eine befristete Stelle handelte. Nur... eine auf 9 Monate befristete Stelle? Gibt es so etwas? Würde dann im Zeugnis nicht von etwas anderem als einer Kündigung gesprochen werden? Abschließend sei noch zu erwähnen: Das Arbeitsgericht hat diese Kündigung als "sehr fragwürdig" eingestuft, aber letzten Endes doch als rechtens. Daher sei an dieser Formulierung auch nichts mehr zu rütteln, so sein Anwalt... ABER im Urteil bzw. im Vergleich (weiß nicht wie man so etwas nennt, bitte verzeiht mir) heißt es nunmal: Zitat Das Arbeitszeugnis endet durch arbeitgeberseitige Kündigung zum 31.4.2018 Ich bedanke mich für alle Ideen, Vorschläge und selbstverständlich auch für alle Erfahrungen, die ihr vielleicht schon gemacht habt Bearbeitet 18. Dezember 2018 von ivanovic Zitieren
Tearek Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 Soweit ich weiß wäre bei einem befristeten vertrag einfach nur die rede das dieser nicht verlängert wird. Das ist ja dann keine kündigung. Mit lügen wäre ich da vorsichtig. Wie wäre es denn wenn er sich Ärztlich bescheinigen lässt das er wieder Gesund und arbeitsfähig ist? Wenn er sowas vorlegen kann sieht das doch bestimmt schonmal besser aus als so. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 vor 53 Minuten schrieb ivanovic: Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund Kündigung durch die XXXYYYZZZ GmbH zum 31.4.2018. Kein Wunder dass das bei potentiellen neuen Arbeitgebern negativ auffällt - es gibt keinen 31.04. maestro impostor reagierte darauf 1 Zitieren
Nopp Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 Steht eine Begründung im Zeugnis? Man darf doch als AG nicht ohne Begründung kündigen. Oder habe ich überlesen, dass es ein zeitlich befristeter Vertrag ist? Zitieren
t0pi Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 vor 3 Minuten schrieb Nopp: Steht eine Begründung im Zeugnis? Man darf doch als AG nicht ohne Begründung kündigen. Naja der AG kann ja mit Begründung kündigen. Aber ob ers ins Arbeitszeugnis schreiben muss ist fraglich. Zitieren
ivanovic Geschrieben 18. Dezember 2018 Autor Geschrieben 18. Dezember 2018 vor 6 Stunden schrieb Tearek: Soweit ich weiß wäre bei einem befristeten vertrag einfach nur die rede das dieser nicht verlängert wird. Das ist ja dann keine kündigung. Mit lügen wäre ich da vorsichtig. Wie wäre es denn wenn er sich Ärztlich bescheinigen lässt das er wieder Gesund und arbeitsfähig ist? Wenn er sowas vorlegen kann sieht das doch bestimmt schonmal besser aus als so. Das war auch mein Gedanke... Vor allem gibt es ja genügend Unternehmen, die es mit Datenschutz und was weiß ich was nicht ganz soo eng sehen und gerne mal den ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren (lassen, um Probleme zu umgehen)..... Soweit ich grad ausm Stegreif weiß, hat er alle Bescheinigungen, dass er wieder 100% fit ist. Ist ja nun auch seit einigen Monaten wieder der Fall. Ist auch immer sein Argument, falls es zu weiteren Gesprächen kommt. vor 6 Stunden schrieb Chief Wiggum: Kein Wunder dass das bei potentiellen neuen Arbeitgebern negativ auffällt - es gibt keinen 31.04. Ach Schreck, Herr lass Hirn regnen... Mein Fehler. Hatte vorher das echte Datum angegeben, es aber doch noch ein wenig zu "Anonymisierungszwecken" geändert. Aber nur den Monat, nicht vom 31ten auf den 30ten.. Sorry! vor 5 Stunden schrieb t0pi: Naja der AG kann ja mit Begründung kündigen. Aber ob ers ins Arbeitszeugnis schreiben muss ist fraglich. Eben. Eine Krankheit direkt ins Arbeitszeugnis zu schreiben ist meines Wissens nach absolut nicht in Ordnung. Zitieren
Maniska Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 Ich würde das Arbeitszeugnis mal kompetent gegen checken lassen was es wirklich für eine Note darstellt und ggf. ein wohlwollendes Zeugnis fordern. Am besten mit konkreten Vorschlägen was wie umformuliert werden soll bzw was raus soll (der Satz mit der Kündigung z.B.). Zitieren
Enno Geschrieben 18. Dezember 2018 Geschrieben 18. Dezember 2018 Ansonsten mal mit einem HeadHunter probieren. Der Vorteil ist dort das man direkt sich vorstellt und erklärt. Und dann derHeadHunter dich beim potentiellen AG vorstellt. Du wirst also trotz schwirigem Arbeitszeugnis direkt und mit Erklärungen vorgestellt. Also mal bei LinkedIn oder Xing oder ähnlichen Seiten nen Profil mit interessanten Schwerpunkten erstellen und dann kommen die Aasgeier schon angerannt. monolith reagierte darauf 1 Zitieren
ivanovic Geschrieben 19. Dezember 2018 Autor Geschrieben 19. Dezember 2018 vor 11 Stunden schrieb Maniska: Ich würde das Arbeitszeugnis mal kompetent gegen checken lassen was es wirklich für eine Note darstellt und ggf. ein wohlwollendes Zeugnis fordern. Am besten mit konkreten Vorschlägen was wie umformuliert werden soll bzw was raus soll (der Satz mit der Kündigung z.B.). Es ist ein wirklich durchgehend sehr gutes Arbeitszeugnis. Sein Anwalt und er konnten es mehr oder weniger selbst schreiben und abzeichnen lassen. vor 10 Stunden schrieb Enno: Ansonsten mal mit einem HeadHunter probieren. Der Vorteil ist dort das man direkt sich vorstellt und erklärt. Und dann derHeadHunter dich beim potentiellen AG vorstellt. Du wirst also trotz schwirigem Arbeitszeugnis direkt und mit Erklärungen vorgestellt. Also mal bei LinkedIn oder Xing oder ähnlichen Seiten nen Profil mit interessanten Schwerpunkten erstellen und dann kommen die Aasgeier schon angerannt. Das ist eine gute Idee, das werd ich mal weitergeben! Zitieren
Rabber Geschrieben 19. Dezember 2018 Geschrieben 19. Dezember 2018 (bearbeitet) Ich würde dies gar nicht so sehr auf diesen einen Satz beschränken. Wenn ich das Szenario richtig verstanden habe, kommen dort mehrere Hemmnisse zusammen: Er ist FiSi / Systemadmin. Je nachdem wie spezialisiert er ist, gibt es davon einige am Markt. Die Konkurrenz ist tendenziell groß. Er ist aktuell arbeitslos. Das ist nie die beste Startposition. Er ist der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig. Da gibt es viele Jobs, womit er direkt herausfällt. Und last but not least wurde er vom AG gekündigt, was für jeden nachzulesen ist. Die Frage ist also: Wie man damit umgehen soll? Ehrlich gesagt, den idealen Tipp habe ich nicht. Jedoch würde ich mich nicht auf das Zeugnis versteifen, sondern - wie bereits anderweitig angeregt wurde - eher versuchen, den Weg anzupassen. Über Headhunter zu gehen, im Zweifel auch einen Job anzunehmen, welcher nicht ideal ist, damit man sich zukünftig aus einer Anstellung bewerben kann, in der Zwischenzeit Weiterbildungen besuchen, etc. pp.. Eben die üblichen Methoden, um den Marktwert als Gesamtes zu steigern. Ich denke, dass dieser Weg mehr Erfolg verspricht als die bloße Fokussierung auf das Zeugnis. Es gibt z. B. genug Unternehmen, welche diese heute eh nicht mehr sehen wollen. Gerade kleinere Unternehmen legen dort nicht mehr diesen Wert drauf und können sich das häufig auch nicht mehr leisten. Bearbeitet 19. Dezember 2018 von Errraddicator Zitieren
monolith Geschrieben 20. Dezember 2018 Geschrieben 20. Dezember 2018 Am 18.12.2018 um 07:15 schrieb ivanovic: das Arbeitszeugnis zunächst weglassen, im Anschreiben erwähnen, dass es alsbald nachgereicht wird. Und dann im möglichen direkten Gespräch die Situation direkt und ehrlich erklären. Macht allerdings auch oft einen schlechten Eindruck, wenn das jüngste Zeugnis nach einem halben Jahr immer noch fehlt Hol mich kurz ab, wozu überhaupt mit Arbeitszeugnis raus gehen? Hat er schon versucht das einfach komplett weg zu lassen, gar nicht anzusprechen und darauf zu setzen, dass es auch nicht gefordert wird? Myoyaku reagierte darauf 1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.