Anja Geschrieben 28. Januar 2002 Teilen Geschrieben 28. Januar 2002 Hallo! Ich hab' mal ne Frage zum Ausbildungsvertrag bzw. seinem Ende: Klar, der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, falls diese früher ist. Wunderbar. Bei mir hat das auch prima funktioniert. Präsentation/Fachgespräch am 15.1.2002, neuer Vertrag ab 16.1.2002 gültig. Einer meiner Mitschüler hat am 14.1.2002 seine Präsi/FG gehabt. Nun läuft sein Vertrag aber noch bis 31.1.2002!!! Ist das eigentlich rechtens? Oder vera**t ihn seine Firma, weil sie ihm für die letzten 2 Wochen im Januar nicht mehr Geld geben möchte? Übernommen werden soll er auf jeden Fall, nur dass der neue Vertrag erst ab Februar laufen soll ... Bin für schnelle Infos dankbar. Anja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Januar 2002 Teilen Geschrieben 28. Januar 2002 Hi Anja, § 14 BBiG sagt: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. ... Weiter kommt dann zum Tragen: § 17 BBiG Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Und § 18 BBiG Eine Vereinbarung, die zuungunsten des Auszubildenden von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig. Das dürfte wohl eindeutig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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