DirkRetep1 Geschrieben 3. Januar 2019 Teilen Geschrieben 3. Januar 2019 Hallo zusammen, ich habe in den letzten Monaten mehrere Schulungen besucht (meistens 4-5 Tage pro Woche und zum Teil mit abschließender Prüfung) und möchte nun die Firma wechseln und habe im Vertrag folgende Formulierung gefunden: Kosten die durch notwendige Fortbildungen entstehen wie Gebühren, Übernachtungskosten und Reisekosten werden von der Firma getragen. Die Kosten sind zu 100% vom Arbeitnehmer zu erstatten wenn die ergriffene Massnahme nicht innerbetrieblichen Zwecken dient sondern auch dem Marktwert vom Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer das Verhältnis 1 Jahr nach Beendigung kündigt und die Firma innerhalb 1 Jahr nach Abschluss der Fortbildung verlässt. Verlässt der Arbeitnehmer die Firma im 2. Jahr sind 60% der Kosten zu erstatten. Verlässt der Arbeitnehmer die Firma im 3. Jahr sind 30% zu erstatten. Habt ihr ähnliche Klauseln im Vertrag und sind diese tatsächlich gültig? Gruß Dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 3. Januar 2019 Teilen Geschrieben 3. Januar 2019 Ich finde hier das: https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/03/01/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-was-ist-moeglich/ Mir erscheint die Klausel, dass du dich auf 3 Jahre binden müsstest durchaus überprüfenswert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
111dreimaldieeins Geschrieben 4. Januar 2019 Teilen Geschrieben 4. Januar 2019 Du könntest den neuen AG fragen ob er die Kosten übernehmen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 4. Januar 2019 Teilen Geschrieben 4. Januar 2019 Hatten wir dieses Thema nicht erst vor kurzem in einem anderen Faden? Vielleicht findest Du den noch. Grundsätzlich sind solche Klauseln gültig, aber es hängt von der Höhe der Kosten, Deiner Position und der Dauer ab. 36 Monate sind in jedem Fall fragwürdig, wenn Du nur kurze Fortbildungen besucht hast. Das ist eher etwas für langjährige Kurse wie z. B. ein Studium oder den Betriebswirt. So ähnlich kenne ich das und so steht es ja auch auf der verlinkten Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DirkRetep1 Geschrieben 4. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2019 Guten Morgen, ich habe leider nicht nur eine Fortbildung besucht sondern mehrere. (insgesamt waren es 10 Stück: 3 für MCSA 2012, 1 für MCSA 2016, 2 Windows 10, 2 Exchange Server und 2 für DSGVO). Daher bin ich mir etwas unsicher wie die Klausel in diesem Fall wirkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mister harry Geschrieben 4. Januar 2019 Teilen Geschrieben 4. Januar 2019 Zitat nicht nur eine Fortbildung besucht sondern mehrere Das bezieht sich meiner Kenntniss nach eigentlich immer auf die Einzelmaßnahme. Also Weiterbildung 1 in 02/17 => Bindung bis zB 02/20 Weiterbildung 2 in 04/17, dann bis 04/20 Weiterbildung 3 in 07/17, aber nur Bindung bis 07/18, dann bleibt es bei der Frist nach Weiterbildung 2. Sollte also egal sein, ob du 1 oder 5 Maßnahmen machst, das Ende der Bindungsdauer hängt immer von der Dauer und/oder Kosten der einzelnen ab. Bei mir wurde die gesamte Vereinbarung damals gekippt, weil auch nur allgemein etwas von Kündigung meinerseits drin stand. Es muss wohl auch getrennt werden zwischen AN-eigener Kündigung("ich bekomme woanders mehr") und AN-Kündigung die in Gründen des AG liegen("die haben mir seit zwei Monaten kein Gehalt gezahlt"). In deinem Text oben finde ich auch nichts dazu. Das könnte man auch mal hinterfragen durch einen Anwalt. Zitat neuen AG fragen ob er die Kosten übernehmen könnte Könnte man tun, aber je nachdem wie hoch die Kosten sind, bindet man sich dann an einen neuen. Und in Verbindung mit Probezeit und co bin ich da immer vorsichtig. Er kann auch auf seinem Recht bestehen. Wenn die Klausel im aktuellen Vertrag nicht rechtens ist, dann ist das so und kann man durchsetzen. Da bin ich mittlerweile Schmerzfrei was die alten Arbeitgeber angeht. Oder wenn etwas neues und damit der Wechsel feststeht einfach im Zuge des Kündigungsgesprächs mit dem aktuellen AG reden. Bei einem anderen Wechsel meinerseits hat der alte AG dann auf die Restzahlung (ca 1500€) von sich aus verzichtet. Wenn man gut miteinander kann, kann das auch so gelöst werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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