Myoyaku Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 Hallo, ich habe eine Frage, unzwar bin ich am Mitte Dezember offiziell bei einer Firma ausgeschieden, hatte mündlich gebeten das Arbeitszeugnis fertig zu machen. Es kam bis letzte Woche noch nichts, habe deswegen einen Brief mit Frist aufgesetzt und abgeschickt (muss mich ja weiter bewerben und ohne gehts schlecht). Heute bekam ich eine Mail von der Personalangestellten die mich fragte woher ich hätte, dass sie mir das Zeugnis innerhalb der von mir gesetzten Frist ausstellen müsse? Ich darf doch eine Frist setzen und die muss eingehalten werden oder nicht? Welche gesetztliche Grundlage gibt es da? LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 Das ist eine Standardfrage, auf die es mit Google unzählige Treffer gibt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 7. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb Wurmi: Das ist eine Standardfrage, auf die es mit Google unzählige Treffer gibt Ich habe es bereits gegooglet und meiner Meinung nicht wirklich was zu meiner gesetzten Frist gefunden. Nur zu der allgemeinen. Bearbeitet 7. Januar 2019 von Myoyaku Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 Also prinzipiell sollte das Arbeitszeugnis am Tag des Ausscheidens vorliegen, wenn du eins gefodert hast. (Bei mündlichen Anfragen ist das aber halt immer so eine Sache.) Da du, laut eigener Aussage, bereits Mitte Dezember nicht mehr in der besagten Firma tätig bist, ist es nur verständlich, dass du (mit Frist) auf ein Arbeitszeugnis bestehst. Du solltest halt wissen, was du nach Ablauf der von dir gesetzten Frist tun möchtest, da es (soweit mir bekannt ist) keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Jedoch kannst du ja sagen, dass du beispielsweise bis Ende Januar ein Zeugnis haben möchtest, da der eigentliche Zeitpunkt (=Tag des Ausscheidens) nicht eingehalten wurde und bisher auch keine Reaktion auf deine ursprüngliche Anfrage kam, und du ansonsten einen Anwalt einschalten oder gerichtliche Schritte einleiten wirst. Myoyaku reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 17. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 Am 7.1.2019 um 20:39 schrieb Rienne: Also prinzipiell sollte das Arbeitszeugnis am Tag des Ausscheidens vorliegen, wenn du eins gefodert hast. (Bei mündlichen Anfragen ist das aber halt immer so eine Sache.) Da du, laut eigener Aussage, bereits Mitte Dezember nicht mehr in der besagten Firma tätig bist, ist es nur verständlich, dass du (mit Frist) auf ein Arbeitszeugnis bestehst. Du solltest halt wissen, was du nach Ablauf der von dir gesetzten Frist tun möchtest, da es (soweit mir bekannt ist) keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Jedoch kannst du ja sagen, dass du beispielsweise bis Ende Januar ein Zeugnis haben möchtest, da der eigentliche Zeitpunkt (=Tag des Ausscheidens) nicht eingehalten wurde und bisher auch keine Reaktion auf deine ursprüngliche Anfrage kam, und du ansonsten einen Anwalt einschalten oder gerichtliche Schritte einleiten wirst. Heute ist der letzte Tag meiner gesetzten Frist, noch nichts da. Ich glaube die sitzen es dort aus. Es hätte ja schon längst fertig sein können, es war angeblich schon 3 Wochen vor meiner Kündigung bekannt, dass ich gekündigt werde .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 17. Januar 2019 Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 (bearbeitet) Dann würde ich an deiner Stelle jetzt einen Anwalt einschalten oder dich an andere Beratungsstellen wenden. @Myoyaku Bearbeitet 17. Januar 2019 von Rienne monolith reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 vor 21 Stunden schrieb Myoyaku: Heute ist der letzte Tag meiner gesetzten Frist, noch nichts da. Ich glaube die sitzen es dort aus.[...] Vielleicht schicken die es ja am letzten Tag erst los, so dass es nach der Frist bei dir ankommt. Ansonsten such dir schon mal einen entsprechenden Anwalt raus und informiere deine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 18. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 Heute war auch wieder nichts in der Post. Ich habe mir eine kostenlose Rechtsberatung genommen und diese meinte, ich solle nochmal eine Frist setzen und dann kann ich Gas geben. monolith reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 Dann solltest du diesmal aber bei einer schriftlichen Fristsetzung auch erwähnen, dass du dich nach Ablauf der Frist dazu gezwungen siehst, einen Anwalt einzuschalten und rechtliche Schritte einzuleiten. Und nicht vergessen: Immer alles schriftlich regeln und dokumentieren! Zum Beispiel postalisch per Einschreiben! monolith reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G910 Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 "... Ich darf doch eine Frist setzen und die muss eingehalten werden oder nicht?..." Klar darfst Du allem zu jeden eine Frist setzen. Bei Arbeitszeugnissen würde ich eher mal hier schauen: BGB 630 und hier GewO 109. Da dort keine Fristen geregelt sind hier noch eine mögliche Antwort: Zitat Wenn keine Ausschlussfristen vorhanden sind, kann man dann unbegrenzt lange ein Arbeitszeugnis einfordern? Wenn weder der Arbeitsvertrag noch der Tarifvertrag Ausschlussfristen enthält, könnte der ausgeschiedene Arbeitnehmer theoretisch auch nach Jahren oder Jahrzehnten ein Arbeitszeugnis verlangen – vorausgesetzt, es sind noch Unterlagen über ihn im Betrieb vorhanden. Die Rechtsprechung ist jedoch dahingehend, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unmittelbar nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen einzufordern ist. Geschieht dies nicht, ist der Anspruch verwirkt – trotz fehlender Ausschlussfristen. Jedoch nicht sofort, denn die Gerichte lassen einem Arbeitnehmer in derartigen Fällen eine Zeitspanne zwischen sechs Monaten und drei Jahren, um ihren Anspruch geltend zu machen. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es diesbezüglich nicht; viel mehr ist die diesbezügliche Frist abhängig von individuellen Faktoren wie beispielsweise Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Stellung im Betrieb. arbeitszeugnis-verlangen-gibt-es-eine-frist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 Naja, der AN fordert doch, der AG kommt aber nicht aus dem Klee. Ist es denn zumutbar beim alten AG vorbeizugehen und mal persönlich zu fragen was denn das Problem ist? Ansonsten noch mal Frist setzen und durchscheinen lassen, dass man 1) danach klagen würde und 2) dass wenn aufgrund des nicht ausgestellten Zeugnisses Probleme bei der Jobsuche entstehen man ggf. Schadenersatz gelten machen würde. Im Zweifelsfall müsste man nachweisen dass es am Zeugnis lag, dass man nichts bekommen hat, aber das ist erst Step 2. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monolith Geschrieben 23. Januar 2019 Teilen Geschrieben 23. Januar 2019 (bearbeitet) Am 18.1.2019 um 22:20 schrieb Maniska: Ist es denn zumutbar beim alten AG vorbeizugehen und mal persönlich zu fragen was denn das Problem ist? Sie wird dreist provoziert und soll da jetzt noch hingegen?! Wenn da wer freiwillig hingeht, dann vielleicht der Anwalt oder der Postbote mit der zweiten Handlungsaufforderung, aber sonst niemand. Wäre zumindest meine Reaktion. Wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus. Sorry aber da sind die Zeichen doch klar: Erst kündigen, dann kein AZ liefern und dann auch noch provokant auf die Frist reagieren und diese kommentarlos verstreichen lassen. Wenn man sich wie Gandhi gewaltlosen Widerstand zur Lebensaufgabe gemacht hat, kann man da gerne hin und den Sitzstreik ausrufen. Alle anderen sollten nicht versuchen, den Wolf mit guten Worten zum Vegetarismus zu überreden. Meine Befürchtung ist, das Myoyaku sich in der Vergangenheit dort schon zu viel hat gefallen lassen. Jetzt sollte energisch vorgegangen werden. Gut zureden wäre nur noch verschwendete Lebenszeit. Aber natürlich ist das nur meine Meinung und ihre Entscheidung. Bearbeitet 23. Januar 2019 von monolith Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 23. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2019 Es is endlich da, bin aber ehrlich gesagt nicht so zufrieden, ich lese da mehr 3 als 2 raus? Und es wurde auch ziemlich geschludert (Frau Vorname (Nachname fehlt?) und muss das "bis zum .. bei uns beschäftigt" nicht das komplette letzte Vertragsendedatum sein und nicht das von vor der Freistellung? Zitat Sie verfügt über ein gutes fachliches Wissen, welches Sie in ihrem Tätigkeitsbereich erfolgreich einsetzte. Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe und logischem Denkvermögen ließen sie auftretende Fragen stets einer zufriedenstellenden Lösung zuführen. Auch bei hoher Arbeitsbelastung erzielte sie gute Arbeitsergebnisse. Ihe Arbeitsweise war zu jeder Zeit selbständig, systematisch und gleichzeitig sorgfältig. Sie hatte eine gute Arbeitsauffassung und zeigte eine große Leistungsmotivation. Auch ihre Arbeitsergebnisse waren einwandfrei. Die Aufgaben ihrer Position hat sie zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt und unseren Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen. Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art wurde sie von ihren Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt. Auch gegenüber unseren Kunden verhiel sich Frau Vorname (ohne Nachname??) lobenswert. Im Umgang mit diesen bewies sie auch sehr gute rhetorische Gewandtheit und wurde aufgrund ihrer Fachkompetenz sowieso ihrer jederzeit zuvorkommenden und höflichen Art als Gesprächs- und Verhandlungspartnerin sehr geschätzt. Das Arbeitsverhältnis endet zum xx.xx.xxxx (Datum von vor Freistellung). Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen und wünschen Frau xxx alles Gute. Wie würdet ihr das einschätzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Januar 2019 Teilen Geschrieben 23. Januar 2019 Ja, bestenfalls eine 3. Alleine aufgrund der von dir bereits genannten Formfehler muss auf deine Aufforderung hin ein neues Zeugnis erstellt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErB777 Geschrieben 23. Januar 2019 Teilen Geschrieben 23. Januar 2019 vor 1 Stunde schrieb Myoyaku: Wie würdet ihr das einschätzen? Mal eine andere Frage: Ist der Text 1:1 vom Original abgeschrieben oder kopiert wurden? Da sind Fehler im Text enthalten, das dürfte eine routinierte Fachkraft eigentlich nicht passieren. Es liest sich teils auch deswegen unrund und klingt nur nach Baukasten Text. Klar, es ist bekannt, dass es Standardsätze sind. Aber 'ne sorry, mir wäre es peinlich mit sowas zu bewerben. Du kannst dafür nichts, aber es schmälert den ersten Eindruck damit. Zitat Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe und logischem Denkvermögen ließen sie auftretende Fragen stets einer zufriedenstellenden Lösung zuführen Klingt wie: Deine Antworten waren 0815 (nicht falsch), aber nicht das Beste. Zitat Ihe Arbeitsweise war zu jeder Zeit selbständig, systematisch und gleichzeitig sorgfältig. Note 2 oder 3, eher 3 würde ich sagen. Zitat Auch ihre Arbeitsergebnisse waren einwandfrei. aber nicht immer. Klingt nach Note 3. Besser wäre "stets" oder "zu jeder Zeit" einwandfrei und zzgl. z.B. "über den Erwartungen". Zitat Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen und wünschen Frau xxx alles Gute. Das klingt traurig. Als wärst du kein Verlust für das Unternehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 23. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2019 vor 2 Stunden schrieb ErB777: Mal eine andere Frage: Ist der Text 1:1 vom Original abgeschrieben oder kopiert wurden? Da sind Fehler im Text enthalten, das dürfte eine routinierte Fachkraft eigentlich nicht passieren. Es liest sich teils auch deswegen unrund und klingt nur nach Baukasten Text. Klar, es ist bekannt, dass es Standardsätze sind. Aber 'ne sorry, mir wäre es peinlich mit sowas zu bewerben. Du kannst dafür nichts, aber es schmälert den ersten Eindruck damit. Klingt wie: Deine Antworten waren 0815 (nicht falsch), aber nicht das Beste. Note 2 oder 3, eher 3 würde ich sagen. aber nicht immer. Klingt nach Note 3. Besser wäre "stets" oder "zu jeder Zeit" einwandfrei und zzgl. z.B. "über den Erwartungen". Das klingt traurig. Als wärst du kein Verlust für das Unternehmen. Ich habe es eins zu eins abgeschrieben. Grrr, dann darf ich wieder eine Ewigkeit warten bis ich vielleicht mal ein gerechtfertiges in den Händen halte. Ich denke es war so ein Baukastenprogramm .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. Januar 2019 Teilen Geschrieben 24. Januar 2019 Ich zerlege auch mal häppchenweise, teilweise hart ins Negative interpretiert: ein gutes fachliches Wissen - maximal 2. Im Arbeitszeugnis gibt es eine Steigerungsform über "sehr gut" ~Zeugnissuperstlativ in ihrem Tätigkeitsbereich - aufgrund der gesamten Tendenz: Scheuklappen, kein Blick über den Tellerrand. Inseldenken erfolgreich einsetzte - 3, da nicht "jederzeit sehr" auftretende Fragen - reaktiv, nicht proaktiv. einer zufriedenstellenden Lösung - funktioniert, aber nicht zwingend die beste Lösung gute Arbeitsergebnisse - 3, da nicht "jederzeit sehr" eine gute Arbeitsauffassung - 3, ... zeigte eine große Leistungsmotivation - zwar motiviert, aber kam auch was dabei raus? Arbeitsergebnisse waren einwandfrei - es gab immerhin nichts zu meckern. Also meistens. Die Aufgaben ihrer Position - nur die deiner Position, siehe Tellerrand. zu unserer vollen Zufriedenheit - 3, ... Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen - nicht übertroffen Frau Vorname - welch Formfehler! sehr gute rhetorische Gewandtheit - hast du gelegentlich viel geredet ohne etwas zu sagen? Oder schwingen hier Ausreden/Hinhaltefloskeln durch? Es kommt vor der Fachkompetenz! als Gesprächs- und Verhandlungspartnerin sehr geschätzt - Gespräche kommen vor den Verhandlungen. Welche Gespräche? Klatsch und Tratsch? Datum von vor Freistellung - nein, da endete es nicht! Zugehörigkeit - nicht Mitarbeit wünschen Frau xxx alles Gute. - weder Bedauern noch "weiterhin". Es war wohl nicht gut (für dich)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cometcola Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Moin, was mir komplett fehlt ist eine Auflistung deiner Tätigkeiten. Wie lange warst du bei dem Unternehmen? Insgesamt ein Arbeitszeugnis mit dem man sich nicht bewerben sollte, ob berechtigt oder nicht, kann ich nicht einschätzen. Meine Erfahrung ist aber, dass Noten, Zertifikate schön und gut sind, aber man primär mit gut geschriebenen und inhaltskräftigen Arbeitszeugnissen punktet (wenn man mehrere hat). Hast du noch ein gutes Verhältnis mit deinem direkten Chef? Wenn ja, sprich mit ihm darüber. Selbst mit einem Anwalt, ein wohlwollendes AZ einzuklagen stelle ich mir vom Ergebnis her, eher mittelmäßig vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 26. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2019 Am 25.1.2019 um 11:14 schrieb Cometcola: Moin, was mir komplett fehlt ist eine Auflistung deiner Tätigkeiten. Wie lange warst du bei dem Unternehmen? Insgesamt ein Arbeitszeugnis mit dem man sich nicht bewerben sollte, ob berechtigt oder nicht, kann ich nicht einschätzen. Meine Erfahrung ist aber, dass Noten, Zertifikate schön und gut sind, aber man primär mit gut geschriebenen und inhaltskräftigen Arbeitszeugnissen punktet (wenn man mehrere hat). Hast du noch ein gutes Verhältnis mit deinem direkten Chef? Wenn ja, sprich mit ihm darüber. Selbst mit einem Anwalt, ein wohlwollendes AZ einzuklagen stelle ich mir vom Ergebnis her, eher mittelmäßig vor. Ne die Tätigkeiten wurden zum Glück aufgelistet, habe nur das darunter abgetippt. Naja ich glaube gut eher weniger (also das Verhältnis) ? Ich hoffe das verbesserte kommt so schnell wie möglich, das ist nämlich für eine Bewerbung die ich schon abgeschickt habe zwingend nötig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bennox Geschrieben 27. Januar 2019 Teilen Geschrieben 27. Januar 2019 Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html Theoretisch gibt es so keine Zeit, aber man tut gut daran eine Frist zu setzen. Schau mal ins BBiG, dort findest du theoretisch alles was dazu gehört. https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-verlangen-gibt-es-eine-frist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 29. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2019 Am 27.1.2019 um 18:53 schrieb Bennox: Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html Theoretisch gibt es so keine Zeit, aber man tut gut daran eine Frist zu setzen. Schau mal ins BBiG, dort findest du theoretisch alles was dazu gehört. https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-verlangen-gibt-es-eine-frist Ja, das hab ich alles schon durchgeschaut .. Ich warte jetzt noch bis zum 31.01 (Fristende). Entweder kommt dann ein fehlerfreies Arbeitszeugnis und ich kann es nachreichen oder es kommt keins, ich muss die Bewerbung zurückziehen und dann zum Arbeitsgericht .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 29. Januar 2019 Teilen Geschrieben 29. Januar 2019 vor 14 Minuten schrieb Myoyaku: Ja, das hab ich alles schon durchgeschaut .. Ich warte jetzt noch bis zum 31.01 (Fristende). Entweder kommt dann ein fehlerfreies Arbeitszeugnis und ich kann es nachreichen oder es kommt keins, ich muss die Bewerbung zurückziehen und dann zum Arbeitsgericht .. Schau mal, ob du von dem potentiellen AG schriftlich haben kannst, dass er dich wegen den fehlenden Zeugnis nicht weiter berücksichtigt, dann kann das ganz schnell echt eklig werden für den "Alten". Ich würde aber auch langsam mal zum Anwalt und dadurch Druck machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Myoyaku Geschrieben 29. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2019 vor 23 Minuten schrieb Maniska: Schau mal, ob du von dem potentiellen AG schriftlich haben kannst, dass er dich wegen den fehlenden Zeugnis nicht weiter berücksichtigt, dann kann das ganz schnell echt eklig werden für den "Alten". Ich würde aber auch langsam mal zum Anwalt und dadurch Druck machen. Das mit dem Anwalt habe ich bisher immer verdrängt, weil ich derzeit noch arbeitslos bin und deswegen weniger Geld zur Verfügung hab .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Januar 2019 Teilen Geschrieben 29. Januar 2019 Hast du mal versucht nen Beratungshilfeschein zu bekommen bzw. Prozesskostenbeihilfe? Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob es das für arbeitsgerichtliche Angelegenheiten gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 30. Januar 2019 Teilen Geschrieben 30. Januar 2019 Klar kann man Prozesskostenbeihilfe auch beim Arbeitsgericht stellen. Klick mich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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