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Geschrieben

Hallo,

ich bin der Meinung, das jeder der kann (von der Leistung) auch verkürzen sollte. Du sparst dir dadurch eigentlich nur Zeit. In der BS hätte ich auch nichts mehr produktiv gemacht, :D wobei man da selten was produktives macht.

v.G.

Baumi

Geschrieben

Habe es selber gemacht und kann es nur empfehlen.

Wenn du nicht auf den Kopf gefallen bist und bereit bist auch zu Hause zu lernen, dann sparst du dir damit wertvolle Zeit.

 

Geschrieben

Bei meiner IHK hat als Begründung Abitur ausgereicht. Habe mich dann mit meinem Arbeitgeber auf 2,5 Jahre Ausbildung geeinigt und bereue es nicht. Nun kann ich ab 1.2. meinen neuen Job anfangen und wenn die anderen fertig sind mit der Ausbildung, bin ich schon fast aus der Probezeit raus :)

Geschrieben (bearbeitet)

@sickzz1 das ist ja die Verkürzung im Voraus. Dazu muss man keine Berufsschulnoten berücksichtigen o.ä., sondern da reicht es eine entsprechende Vorbildung (z.B. eben Abitur) zu haben,  um beispielsweise direkt ins 2. Lehrjahr zu starten. Lediglich der Betrieb muss dazu sein Okay geben.

Was der TO vermutlich meint, ist die Abschlussprüfung vorzuziehen. Dazu muss der Azubi einen Antrag stellen, dem der Betrieb und die Berufsschule (sofern man eine besucht) zustimmen müssen. Normalerweise muss dafür der Notendurchschnitt in der BS 2,5 oder besser sein. Bei uns wurde seitens der Schule jedoch bei jedem, der das machen wollte, die Zustimmung gegeben.

Ich habe übrigens auch die Prüfung vorgezogen und mit etwas Eigeninitiative ist das aich alles eigentlich kein Problem.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

Kleine Begriffsbestimmung zum bessern Verständnis:

 

Die Verkürzung erfolgt immer am Anfang der Ausbildungszeit aufgrund von Vorbildung. 

Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung zum Ende der Ausbildungszeit aufgrund entsprechender Leistungen (Schulnotendurchschnitt  < 2,5) und Befähigung (Befürwortung durch Ausbildenden).

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb WYSIFISI:

Die Verkürzung erfolgt immer am Anfang der Ausbildungszeit aufgrund von Vorbildung. 

 

Das stimmt so nicht, ich hab meine Ausbildung erst nach einem Jahr um ein Jahr verkürzt, habe also das zweite Lehrjahr "übersprungen". War in der Berufsschule auch in der Klasse des ersten Lehrjahres und kam dann in die Klasse des dritten Lehrjahres.

Wollte mir das damals erstmal angucken, wie viel sich mit dem deckt, was ich in der Fachoberschule gemacht habe. Hab dann zum wechsel in das zweite Lehrjahr ein Antrag bei der IHK gestellt, dass ich gerne in das dritte Lehrjahr möchte und es wurde genehmigt.

Geschrieben

Bei mir war es so das ich vorzeitig zur Prüfung zugelassen wurde, weil es meine zweite Ausbildung ist. Da ich den Antrag erst im zweiten Lehrjahr gestellt habe wurde ich dann auch ab Februar im 3 Lehrjahr gesehen, zumindest laut Vertrag und dem Gehalt. In der Schule hab ich ganz normal weiter gemacht und hab die Klasse nicht gewechselt. 

Wer also keine Vorahnung/Ausbildung/Abi usw hat muss über den Weg der Berufsschulnoten gehen. Das heißt Zeugnis besser als 2,5. Ich würde es allen denen raten die wirklich sich Daheim auf den Arsch setzten können und selber lernen. Vieles was in der Abschlussprüfung dran kommt haben wir z.B. nie in der Schule gelernt. 

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