Jan Keller Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 (bearbeitet) Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich meine Projektdokumentation eingereicht und nun meldet sich die IHK und möchte, daß ich die anonymisierten Daten des Kunden freigebe, bei dem ich das Projekt durchgeführt habe. Ansonsten müsste ich bei einer Anhörung wegen des Verdachts eines Täuschungsversuches vorsprechen. Die Daten kann ich zum einen nicht freigeben, weil der Ausbilungsbetrieb es nicht möchte und die Kundendaten bisher noch nie herausgegeben werden mussten. Zum anderen weil das Projekt zu einem anderen Zeitpunkt als dem vorgesehenen Bearbeitungszeitraum durchgeführt wurde. Soll ich die Daten wirklich freigeben und damit rechnen, daß die IHK den Kunden anruft und nach der Durchführung des Projektes befragt oder mich der Anhörung durch die IHK stellen? Bearbeitet 8. Januar 2019 von Jan Keller Beseitigung von Rechtschreibfehlern M Kreis reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 Auf keinen Fall solltest du gegen den Willen des Unternehmens Kundendaten herausgeben. Wenn du von deinem Vorgesetzten keine Erlaubnis bekommst, dann musst du das der IHK so sagen - im Zweifel müssen die sich dann direkt mit deinem Chef auseinandersetzen. Dass bei einer Rückfrage beim Kunden jetzt herauskommen kann, dass das Projekt nicht vorschriftsgemäß durchgeführt wurde, ist natürlich bescheiden für dich. Aber das Risiko kanntest du ja. Für mich weist die Andeutung der IHK schon stark darauf hin, dass es einige Ungereimtheiten mit deinem Projekt gibt - ansonsten würde ich solche Bemerkungen nicht erwarten. Sollte es also in Richtung Täuschungsversuch gehen, hilft dir wahrscheinlich nur noch ein Anwalt, um das schlimmste zu vermeiden. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 die Prüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, man würde sich strafbar machen, wenn man jemanden anrufen würde ;) Den Ausbildungsbetrieb kann/darf die IHK anrufen ... dagegen kannst Du auch nichts machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 Ich würde der IHK ein Schreiben von deinem Vorgesetzen/ deiner Firma zukommen lassen in dem ganz klar steht, das diese Daten die IHK einen feuchten kehricht zu interessieren haben und sie sich gerne mit dem Anwalt der Firma in Verbindung setzen dürfen wenn sie weiter meinen sich das Recht rausnehmen zu müssen, Kundendaten abfragen zu wollen die sie nichts angehen. Wenn es ein Problem mit deinem Projekt gibt dann müssen sie das mit dir und deinem Ausbilder klären aber unter keinen Umständen mit dem Kunden und wenn sie das eh nicht vorhaben dann geht sie auch der Kundenname etc. nix an. helby reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 Schon lustig das es die IHK nicht interessiert, das es die DSGVO und andere "schöne" Dinge gibt. Ich weiß nicht, was du da verbockt hast, das die IHK mit Täuschungsversuch Argumentiert. Aber du solltest aufpassen, das dir das nicht auf die Füße fällt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 So wie ich das verstehe, geht es hier um die Daten des Kunden bzw. genauer die Information, für wen/bei wem das Projekt durchgeführt wurde. Das sind keine Daten die unter die DSGVO fallen, @spix, da diese nur natürliche Personen betrifft. Ich kann schon verstehen, dass die IHK/der Prüfungsausschuss diese Informationen haben möchte. Immerhin muss ja sicher gestellt werden, dass es sich um ein reales Projekt handelt und auch tatsächlich (im entsprechenden Zeitraum) durchgeführt wurde und auch, dass das Projekt nicht nur für die Abschlussprüfung "kreiert" wurde. In der Handreichung unserer IHK steht übrigens auch noch Folgendes: Zitat Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen - und dies ist im Projektantrag auch zu bestätigen -, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kunden-daten betroffen sind. (IHK Köln) Wenn dein Betrieb wirklich darauf besteht, die Daten geheim zu halten, würde ich eine entsprechende Stellungnahme deines Betriebes an die IHK weiterleiten, da es dann auch nicht mehr in deiner Verantwortung liegt. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 vor 14 Stunden schrieb Jan Keller: Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich meine Projektdokumentation eingereicht und nun meldet sich die IHK und möchte, daß ich die anonymisierten Daten des Kunden freigebe, bei dem ich das Projekt durchgeführt habe. Ansonsten müsste ich bei einer Anhörung wegen des Verdachts eines Täuschungsversuches vorsprechen.[...] Wollen die nur den Kundennamen haben, oder geht es dabei um Daten z.B. in einer Datenbank des Kunden? Also den Kundennamen könnte ich mir schon vorstellen, dass der bekannt gegeben werden muss auf Nachfrage, falls er nur anonymisiert im Projekt angegeben ist. vor 14 Stunden schrieb Jan Keller: Die Daten kann ich zum einen nicht freigeben, weil der Ausbilungsbetrieb es nicht möchte und die Kundendaten bisher noch nie herausgegeben werden mussten. Zum anderen weil das Projekt zu einem anderen Zeitpunkt als dem vorgesehenen Bearbeitungszeitraum durchgeführt wurde. Wenn der Bearbeitungszeitraum nicht passt, hast du das der IHK afaik eigentlich mitzuteilen und ihn entsprechend zu ändern. Inwiefern das nach Abschluss des Projektes noch problemlos gemacht werden kann, weiß ich nicht. Könnte also somit durchaus negativ für dich ausgehen, falls das bemerkt wird. So ist das halt, wenn man sich nicht an die selbst definierten Vorgaben hält und sich auch nicht darum kümmert, dass es entsprechend korrigiert wird. Sorry, aber da kann ich nur sagen "selber Schuld". Wäre vermutlich vorher kein Problem gewesen - nachher kann jedoch eines draus werden. Hast du nicht einen Lehrer, der im Prüfungsausschuss sitzt, den du mal fragen könntest, wie du das am geschicktesten handhaben könntest, bzw. was seine Meinung ist, ob du die Daten bekannt geben solltest / musst? Und vielleicht auch mal, wieso die überhaupt der Meinung sind, dass es sich um einen Täuschungsversuch handeln könnte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 vor 32 Minuten schrieb Crash2001: So ist das halt, wenn man sich nicht an die selbst definierten Vorgaben hält und sich auch nicht darum kümmert, dass es entsprechend korrigiert wird. Sorry, aber da kann ich nur sagen "selber Schuld". This! Vor allem, wenn das Projekt bereits vor Antragstellung bzw. vor Genehmigung seitens der IHK durchgeführt wurde. Vielleicht gab es in der Doku oder dem Anhang eben entsprechende Ungereimtheiten oder aber ein anderer Azubi aus dem Betrieb hat dasselbe ein sehr ähnliches Projekt bereits in einer vorherigen Prüfung präsentiert, oder oder oder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tearek Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 vlt könnte er ja seine projektdoku (noch die eigenen daten/firmen daten anonymisieren) hier posten. vlt fällt dann auf was diesen verdacht bei der IHK hervorruft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 Ich würde den Brief der IHK an deinen Ausbilder schicken mit der Bitte um Freigabe der Daten und schnellstmöglicher schriftlicher Antwort. Wenn er ja sagt, dann geb sie frei. Wenn er Nein sagt dann schicke die Antwort an die IHK mit der Bitte sich mit deinem Ausbilder in Verbindung zu setzen. Ganz einfach aus meiner Sicht. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tearek Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 vor 10 Minuten schrieb bigvic: Ich würde den Brief der IHK an deinen Ausbilder schicken mit der Bitte um Freigabe der Daten und schnellstmöglicher schriftlicher Antwort. Wenn er ja sagt, dann geb sie frei. Wenn er Nein sagt dann schicke die Antwort an die IHK mit der Bitte sich mit deinem Ausbilder in Verbindung zu setzen. Ganz einfach aus meiner Sicht. Würde ich generell auch so handhaben, allerdings denke ich das das in seiner position nicht wirklich was bringt. Klar ist es "seine schuld" das das projekt bereits vor dem durchführungszeitraum abgeschlossen wurde. Am ende zählt vermutlich für ihn das er den abschluss iwie schafft. daher sollte er mal mit seinem ausbilder reden der weiß ja auch das er so wohl nicht bestehen wird wenn ihm ein betrugsversuch vorgewurfen wird. Wenn die firma drauf besteht das diese unterlagen Anonymisiert bleiben kann die IHK denke ich nicht viel dagegen sagen. du solltest aber herausfinden wie die ungereimheiten zustande kommen damit du falls du das verteidigen musst eine geeignete erklärung parat hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast D-eath Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 Wenn du in deinem Abschlussprojekt betrogen hast, würde ich (an deiner Stelle) die Chancen, die dir die IHK bietet, nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 Hand auf Herz: Du hast das Projekt ordnungsgemäß (ignorieren wir hier mal den Durchführungszeitraum) und real bei einem Kunden genau SO durchgeführt wie du es dokumentiert hast? Beispiel: In der Doku steht "ich habe alleine, ohne Hilfe bei Kunde ABC innerhalb von Zeitraum X Projekt Y soundso durchgeführt und es gab keine nennenswerten Probleme" Worst Case: Jemand von ABC sitzt in deinem Prüfungsausschuss und weiß, dass du nur einem anderen MA über die Schulter geschaut hast, das Projekt schon 3 Monate vorher durchgeführt wurde und es hinten und vorne nicht geklappt hat. Oder jemand, der jemanden bei ABC kennt und das Gemecker von seinem Bekannten mitbekommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 Am 08.01.2019 um 16:58 schrieb Jan Keller: Verdachts eines Täuschungsversuches Diesen Verdacht äußert die IHK Köln wohl kaum einfach so, sondern hat klare Indizien gefunden. Alleine aufgrund des mit der weiteren Bearbeitung verbundenen Aufwands. Am 08.01.2019 um 16:58 schrieb Jan Keller: das Projekt zu einem anderen Zeitpunkt als dem vorgesehenen Bearbeitungszeitraum durchgeführt Natürlich erst nach der Genehmigung und das ist auch ordnungsgemäß in der Projektdokumentation erläutert. Welche Art von Daten will die IHK überhaupt? Und wieso sollten diese Daten den Täuschungsverdacht bestätigen/entkräften? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 Was genau wirft die IHK denn vor? Täuschungsversuch kann alles mögliche sein und ich bezweifle stark, dass die Prüfer bei dem angegebenen Kunden anrufen dürften um zu fragen ob das was du in der Doku behauptest auch stimmt. Entweder ist dein Projekt so exotisch, dass ein Prüfer meint die realen Umstände zu kennen (kann nur bei ihm durchgeführt worden sein und war anders als in der Doku) oder es gibt einen extrem begründeten Verdacht dass dein Projekt nie durchgeführt wurde. Ich würde hier nichts auf eigene Faust machen, sondern nur zusammen mit dem Ausbilder. Wenn dieser sagt, die Daten werden nicht weitergegeben, muss er dich eben zu dieser Anhörung begleiten. Auf keinen Fall alleine hingehen. PS: ich finde es etwas ungeschickt sich bei so einem Thema in einem Forum mit dem (wahrscheinlich) Realnamen anzumelden und dann auch noch zuzugeben, dass es Abweichungen im Projekt gab. Aber das ist nur meine Meinung :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 (bearbeitet) Nachdem @Enno es erwähnt hat, habe ich die Beiträge auch noch einmal überflogen, und der TO ist sogar bei der von mir zitierten IHK Köln. Also gilt Folgendes für ihn und seinen Betrieb: Zitat Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen - und dies ist im Projektantrag auch zu bestätigen -, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kunden-daten betroffen sind. D.h. im Grunde hat er gar keine Wahl, als die Daten rauszugeben oder aber er muss damit rechnen, dass er durchfällt. Bearbeitet 10. Januar 2019 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast default1990 Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 vor 25 Minuten schrieb Maniska: PS: ich finde es etwas ungeschickt sich bei so einem Thema in einem Forum mit dem (wahrscheinlich) Realnamen anzumelden und dann auch noch zuzugeben, dass es Abweichungen im Projekt gab. Aber das ist nur meine Meinung Zudem jetzt auch noch identifiziert wurde, um welche IHK es sich handelt. Ich hoffe, das geht gut für ihn aus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 vor 24 Minuten schrieb Rienne: D.h. im Grunde hat er gar keine Wahl, als die Daten rauszugeben oder aber er muss damit rechnen, dass er durchfällt. Doofe Frage, aber wie soll das gehen, bzw was zählt als "schutzwürdige Daten"? Darunter fallen ja (zumindest für mich) sogar schon IP-Adressen oder der Username von einem Servicekonto. Ob das Projektteil nun die reale IP 172.16.1.123 in einem /24 Netz hat oder ich in der Doku schreibe ich hätte die 192.168.1.231in /24 vergeben ist doch Wumpe. Damals (TM) habe ich genau diese Daten verfremdet, musste halt dann schauen dass es trotzdem netzwerktechnisch schlüssig war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 vor 6 Stunden schrieb Rienne: Nachdem @Enno es erwähnt hat, habe ich die Beiträge auch noch einmal überflogen, und der TO ist sogar bei der von mir zitierten IHK Köln. Also gilt Folgendes für ihn und seinen Betrieb: D.h. im Grunde hat er gar keine Wahl, als die Daten rauszugeben oder aber er muss damit rechnen, dass er durchfällt. Das ist korrekt, so wie es sich liest. Woher kommt denn Dein Extrakt ? Üblicherweise bekommen wir die Dokus immer mit Kundennamen und IP Adressen. Wie gesagt, Prüfer unterliegen der Verschwiegenheit und dürfen so erlangtes Wissen nicht verbreiten oder benutzen. Wo ist denn das Problem wenn ich weiss bei welchem Kunden ein Prüfling was für wieviel Kohle gemacht hat ? Der Name des Endkunden ist mir persönlich egal und fehlt auch manchmal, aber rein um Konfigs nachzuvollziehen müssen wir oft (intern!) IP Adressen sehen können und auch Preise von Offerten. Ich würde hier überhaupt nicht laut werden. Wenn die Täuschung nicht mit allen Mitteln !!! widerlegt werden kann ist das ne 0 Punkte Bewertung. Gaaaanz schlecht. M Kreis reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 vor 6 Stunden schrieb charmanta: Woher kommt denn Dein Extrakt ? Aus der Handreichung IT allgemein (Seite 5, 2. Absatz), die man unter dem Ausbildungsberuf Fachinformatiker für Systemintegration auf der Seite der IHK Köln runterladen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M Kreis Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 Gibt es hierzu etwas neues? Würde mich und wahrscheinlich auch andere interessieren, wie das weiter- bzw. ausgegangen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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