seahawk127 Geschrieben 16. Januar 2019 Teilen Geschrieben 16. Januar 2019 Guten Tag/Abend an alle, ich bin im Endspurt meiner Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Ich habe die Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht, inklusive der Fehlzeiten der 4 Jahre Ausbildung ( 127 Tage, Berufsschule und Betrieb ) und naja.. eine nette Antwort von der IHK erhalten. (verständlich) Dort heißt es "gemäß § 43 Abs. 1 Satz. des BBIG, kann es gefährdet sein, bei solch einer Menge an Fehlzeiten zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden." Die Fehlzeiten hängen u.a. mit Depressionen zusammen (krankgeschrieben/entschuldigt), hört sich immer komisch an, ist aber keine schöne Sache. Ich bin auch nicht der Typ der krank macht weil er kein "bock" hat. (Interessiert die IHK nicht, ist klar). Ich arbeite im Betrieb eigenständig und produktiv mit, ich bin für Linux-basierte Server-Systeme zuständig, ich bin LPIC-1 bis- 3 und LFCSA zertifiziert. Ich bin ein Praktiker, kein Theoretiker. Berufsschule hatte ich nie wirklich die Motivation zu (wozu auch), wichtig ist das du die Prüfungsrelevanten Sachen kannst, und auf "Überraschungstests am Montag habe/hatte ich keine Lust". Noten reichen also von 1- bis 4. Laut Schreiben, will die IHK die Sache dem Prüfungsausschuss vorlegen, nachdem ich folgendes machen kann: "vorlegen, welche Ausbildungsinhalte durch die Fehlzeiten versäumt wurden und in welcher Form diese nachgearbeitet worden sind. Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch zusätzliche erarbeitete Arbeitsmaterialien..." Ich bin ratlos. Einen Ausbilder habe ich nicht wirklich, lediglich jemanden der Berechtigt ist, die Berichtshefte zu unterschreiben. Zeit um eine "Stellungnahme" einzureichen wären noch 2 Wochen, mit dem IHK-Ansprechpartner hatte ich noch keinen Kontakt. Die Fehlzeiten strecken sich über Jahre, wie soll ich das am besten Nachweisen? (Ich kann gerne eine .ZIP mit meinen ganzen Dokumentationen beifügen?..) Wie genau könnte man das Formulieren und was sollte ich ggf. beilegen? Wenn ich keine Nachweise einreiche, wird die Zulassungsvoraussetzung für nicht gegeben erklärt. Für jede Hilfe/jeden Rat bin ich sehr dankbar! seahawk127 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L3v14than Geschrieben 16. Januar 2019 Teilen Geschrieben 16. Januar 2019 Hast du denn schon bei der IHK direkt gefragt? Die sollten dir die verlässlichste Antwort geben können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
seahawk127 Geschrieben 16. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2019 Gerade eben schrieb L3v14than: Hast du denn schon bei der IHK direkt gefragt? Die sollten dir die verlässlichste Antwort geben können. "mit dem IHK-Ansprechpartner hatte ich noch keinen Kontakt." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L3v14than Geschrieben 16. Januar 2019 Teilen Geschrieben 16. Januar 2019 vor 2 Minuten schrieb seahawk127: "mit dem IHK-Ansprechpartner hatte ich noch keinen Kontakt." Oh, pardon. Ich meinte damit, ob du als Antwort auf den Absender der Nachricht, die dich aufgefordert hat die Nachweise zu bringen, schon gefragt hast wie das zu realisieren ist.Aber wenn du diese Korrespondenz mit "IHK-Ansprechpartner" und "keinen Kontakt" meinst, dann kann ich dich verstehen und versinke wieder in Schweigen. Nix für ungut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 17. Januar 2019 Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 Verstehe ich das richtig, dass du die Ausbildung aufgrund deiner Fehlzeiten von 3 auf 4 Jahre verlängert hast? Dann wären die 127 Tage ja nicht einmal ein Jahr, das dir fehlt und du hättest eigentlich eher mehr Stunden in Schule / Ausbildungsbetrieb verbracht, als du brauchst. Da verstehe ich dann nicht, wieso du rechtfertigen sollst, welche Ausbildungsinhalte du durch die Fehlzeiten versäumt hast und wie du diese aufgearbeitet hast. Widerspricht sich doch komplett... oder waren die 127 Tage nicht auf die Dauer der gesamten Ausbildung gesehen, sondern mehr? Du solltest dich am besten schleunigst mit deiner IHK in Verbindung setzen und nachfragen, wie die sich das vorstellen. Ich finde die Forderung von denen ehrlich gesagt ziemlich dreist und nicht wirklich umsetzbar. Woher sollst du genau wissen, was in der Schule zu deinen Fehlzeiten dran kam und genau das dann irgendwie nacharbeiten? Vom Betrieb her kannst du dir bescheinigen lassen, dass der Ausbildungsrahmenplan durchgearbeitet wurde. Wie das in der Schule aussieht, weiß ich nicht - eventuell auch mal mit deinem Klassenlehrer dort sprechen - eventuell können die dir ja auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dass du alle Inhalte des Rahmenlehrplanes mitbekommen hast, so dass du es nicht wie gefordert einzeln ausführen musst. Schau dir aber am besten aber mal den Rahmenlehrplan und den Ausbildungsrahmenplan an, ob es da Sachen gibt, die du wirklich verpasst haben solltest. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 17. Januar 2019 Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 (bearbeitet) Ich frage mich wie die IHK dir nachweisen will, was du im Betrieb gelernt, bzw. nicht gelernt hast. Da kocht jeder Betrieb doch nach IHK Vorgaben sein eigenes Süppchen. Also im Prinzip musst du nur mal in der Berufsschule nachfragen was in deinen Fehlzeiten für Themen dran genommen worden sind. Recherchier im Internet nach den Themen, druck dir Aufgabenzettel aus , die du erledigst und vermerk das irgendwie alles in deinem Berichtsheft. Lässt es vom Ausbilder unterschreiben und schickst das Ding dann zu denen. Aber @Crash2001 hat schon Recht. Frag lieber erst nochmal nach wie die das haben wollen. Bearbeitet 17. Januar 2019 von xFiSiRaZx Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 17. Januar 2019 Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 vor 10 Stunden schrieb seahawk127: Ich bin ein Praktiker, kein Theoretiker. Berufsschule hatte ich nie wirklich die Motivation zu (wozu auch), wichtig ist das du die Prüfungsrelevanten Sachen kannst, und auf "Überraschungstests am Montag habe/hatte ich keine Lust". Noten reichen also von 1- bis 4. Bitte gestatte mir den Hinweis daß dieser Satz für einen Azubi keine Rolle spielt. Die FiSi Ausbildung beinhaltet tonnenweise Theorie, der Job später auch. Lust spielt sich in der Hose ab, selten im Betrieb Dein Betrieb muß (!) einen Ausbilder haben und der kann der Kammer bestätigen daß man Dich für prüfungsreif hält oder nicht. Die Krankheit spielt keine Rolle, da Du ja sicher Krankschreibungen hattest, hier bezweifelt irgendjemand scheinbar die Prüfungsreife. Mit Schulnoten von 1-4 sehe ich aber keinen formalen Anlass. IHK anrufen, zuständige Person für IT Berufe nett (!) ansprechen und Problem schildern. Obigen Satz vergessen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 17. Januar 2019 Teilen Geschrieben 17. Januar 2019 vor 10 Stunden schrieb xFiSiRaZx: Ich frage mich wie die IHK dir nachweisen will, was du im Betrieb gelernt, bzw. nicht gelernt hast. Sinn von Ausbildungsnachweisen/Berichtsheften kennst du? Im Zweifelsfall werden ebendiese mit dem Ausbildungsrahmenplan verglichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 vor 14 Stunden schrieb Listener: Sinn von Ausbildungsnachweisen/Berichtsheften kennst du? Das man da aber auch jede Menge Sch*** reinschreiben kann und der Betrieb nachher alles so drehen kann, das die letzten Endes im Recht sind, solltest du aber auch wissen. Ich rede gerade darüber was man wirklich vom Ausbilder oder von der IT vermittelt bekommen hat ,kann man schlecht nachweisen. Da sitzt ja nicht tagtäglich jemand von der IHK neben einem und kontrolliert das der Betrieb alles richtig macht. Wenn man sich mit dem Betrieb (angenommen 40% Selbststudium während der Ausbildung, nette Kollegen in der IT) duellieren will kann man natürlich versuchen ,die der IHK zum Fraß vorzuwerfen indem man das Berichtsheft nur halbherzig mit der Hälfte von den angeforderten Vermittlungsinhalt füllt. Aber will man sich den Streß gerne antun ? Erstmal steht da dann auch Aussage gegen Aussage wahrscheinlich im Raum, der Betrieb sagt der IHK, dass die dir das alles beigebracht haben und du nicht alles reingeschrieben hast und faul bist und du sagst das sie dir nichts beigebracht haben. Es ist sehr schwierig. Wir müssen bei uns seit neuestem nicht mal mehr ein Berichtsheft vorzeigen, nur unterschreiben dass wir das ordnungsgemäß geführt haben und das wars. Vorher hat die IHK da auch nur ein paar Blicke reingeworfen und bestimmt nur in den aller seltensten Fällen wirklich durchgelesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 (bearbeitet) Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Ein Berichtsheft dokumentiert die Aufgaben, die du erfüllt hast. Du unterschreibst als Azubi, dass der Inhalt der Wahrheit entspricht und der Ausbilder unterschreibt ebenfalls, dass dies der Wahrheit entspricht. Wenn in der Ausbildung etwas schief läuft, sind diese Nachweise als Beweis heranzuziehen, was dem Azubi vermittelt wurde und welche Aufgaben erfüllt wurden. Zum Ende der Ausbildung wird es seitens IHK ebenfalls kontrolliert (über die Intensität lässt sich hier allerdings streiten). Ich weiß, dass diese Nachweise von den meisten Azubis sehr Halbherzig gemacht werden, aber das ändert nichts daran, welchen Status die rechtlich haben und dass diese sowohl dem Ausbildenden, als auch dem Ausbilder und dem Azubi schlecht ausgelegt werden können. Bearbeitet 18. Januar 2019 von Listener Asura und Tearek reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 vor 2 Stunden schrieb xFiSiRaZx: Das man da aber auch jede Menge Sch*** reinschreiben kann und der Betrieb nachher alles so drehen kann, das die letzten Endes im Recht sind, solltest du aber auch wissen. Berichtshefte werden von dir unterschieben und von dem Arbeitgeber. Wenn dieser ein halbherzig geführtes Berichtsheft unterschreibt, dann steht es nicht Aussage gegen Aussage und vor Allem kann er die Schuld dann nicht auf dich schieben. Mit dieser Unterschrift bestätigt der AG dein Lernverhalten, wenn er danach sagt, dass du Faul bist und die Berichtshefte gelogen sind, kommt die Gegenfrage, warum dann eine Unterschrift gegeben wurde. Diese Unterschrift bestätigt deinen gelernten Stoff, da kann sich der Ausbilder/der AG nicht einfach rauswinden. Wenn der AG sagt, dass das nicht seine Unterschrift ist, dann sind wir wieder in einem komplett anderen Fall. vor 2 Stunden schrieb xFiSiRaZx: Vorher hat die IHK da auch nur ein paar Blicke reingeworfen und bestimmt nur in den aller seltensten Fällen wirklich durchgelesen. Während meiner schriftlichen Abschlussprüfung wurden meine Berichtshefte die Hälfte einer Prüfung eingesammelt und danach sichtlich durchblättert zurückgegeben. Bei allem Respekt, deine Antwort ist meines Erachtens Unsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 18. Januar 2019 Teilen Geschrieben 18. Januar 2019 Ja gut aber was macht man in einem Fall wie bei mir zum Beispiel. Die Berichtshefte hat immer jemand unterschrieben der nie in der IT gearbeitet hat, geschweige dessen Ahnung hat von dem was vermittelt wird. Ist das dann meine Schuld ? Der Betrieb kann ja schlecht, die Schuld auf die Personalleitung schieben. Klar in dem Sinne ist der Betrieb dann der Blöde aber wer hat letzten Endes nun wirklich die Schuld gehabt ? Die IT, die Person die unterschrieben hat oder der Azubi ? Es ist schwierig und man kann denke ich nicht so direkt pauschal sagen, entweder Betrieb hat Mist gebaut oder Azubi. Wenn die Ausbildung mies läuft würde ich auch, in dem Fall von dem Threadersteller, der IHK das dann so vorlegen und die sehen was da wohl nicht ganz so richtig gelaufen ist. Aber das ist nicht die Ausgangsfrage. Und mit meiner ersten Aussage war auch nur gemeint, das die IHK nur sehr schlecht beweisen kann inwiefern der Betrieb den Vermittlungsinhalt richtig rübergebracht hat. Mir kann jemand hier ein paar Netzwerke und Adressen an das Flipchart malen und mir grob erzählen was er über Subnetting mal gehört hat oder man kann richtig in der Praxis Subnetze aufteilen und sich die Theorie "einfleischen". In beiden Fällen wird im Berichtsheft stehen, dass man was zu Subnetting gelernt hat. Da stehen in den meisten Fällen keine Details, weil die IHK das auch garnicht verlangt. Zumindest bei uns nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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