naturwundR Geschrieben 22. Januar 2019 Geschrieben 22. Januar 2019 Moin Leute, Ich habe jetzt zeitnah meine mündliche und hätte hierzu eine kurze Frage. Der PA will von mir eine Live Präsentation von meinem Aufbau und in der E-Mail steht folgender Absatz: "7. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, eine Live-Präsentation Ihres Projektgegenstandes zu fordern. Bereiten Sie zusätzlich zu Ihrer Präsentation eine alternative Präsentation vor, in welcher diese Live-Vorführung im Umfang von max. 5 min eingearbeitet ist. Der zeitliche Umfang der Präsentation von max. 15 min bleibt unberührt. Der jeweilige Prüfling wird ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin informiert, ob eine Live-Präsentation gefordert wird." FiSi - IHK Dortmund Muss von mir jetzt die normale Präsentation von 15 Minuten abgehalten werden und dann auf Nachfrage nochmal die Live Präsi oder 10 Minuten Präsentation und 5 Minuten zum Schluss die Live Präsentation? Danke schonmal an alle. Zitieren
Han_Trio Geschrieben 22. Januar 2019 Geschrieben 22. Januar 2019 Ist doch eigentlich recht eindeutig? Wenn es nach deren Willen geht, sollst du 2 Versionen vorbereiten, also eine mit 10 + 5, und eine andere mit 15 Minuten. Die erste wäre dann inkl. Live-Präsi. Auf jeden Fall (höchstens) 15 Minuten, und welche Version dann letztendlich gefordert wird, erfährst du kurz vorher. naturwundR reagierte darauf 1 Zitieren
naturwundR Geschrieben 23. Januar 2019 Autor Geschrieben 23. Januar 2019 War mir nicht ganz so sicher, deswegen hatte ich nochmal nachgefragt. Dank dir! Zitieren
tennessee Geschrieben 23. Januar 2019 Geschrieben 23. Januar 2019 Was ist den eine Livepräsentation? Zitieren
naturwundR Geschrieben 23. Januar 2019 Autor Geschrieben 23. Januar 2019 Die Livepräsentation soll den Aufbau und die Kernfunktionen dessen Live für die Prüfer darstellen. Zitieren
david.peterson Geschrieben 25. Januar 2019 Geschrieben 25. Januar 2019 Wie dumm ist das bitte? Zum Glück gibt's sowas in München nicht. Stinknormale Präsentation und fertig. Mündliche Prüfung an sich ist eh schon unsinnig.. Griller reagierte darauf 1 Zitieren
Gast Geschrieben 25. Januar 2019 Geschrieben 25. Januar 2019 Diese Unsinnigkeit kannst Du sicher begründen, oder? Zitieren
david.peterson Geschrieben 27. Januar 2019 Geschrieben 27. Januar 2019 Am 25.1.2019 um 21:28 schrieb WYSIFISI: Diese Unsinnigkeit kannst Du sicher begründen, oder? Ja, kann ich. Möchte ich aber nicht, da es in diesem Forum eh keinen Sinn macht. arlegermi reagierte darauf 1 Zitieren
arlegermi Geschrieben 28. Januar 2019 Geschrieben 28. Januar 2019 vor 11 Stunden schrieb david.peterson: Ja, kann ich. Möchte ich aber nicht, da es in diesem Forum eh keinen Sinn macht. Dinge in den Raum zu schmeißen und dann mit so 'nem Blödsinn zu kommen macht in diesem (und jedem anderen) Forum aber auch keinen Sinn. Griller reagierte darauf 1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.