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Umschulung!!


matrix@ac

Empfohlene Beiträge

hi leutz!!

ich werde im februar 2002 eine umschulung zum fachinformatiker/anwendungsentwicklung beginnen..

da die hampelmänner vom arbeitsamt einem jedes mal was anders erzälen, wollt ich mich mal bei leuten erkundigen die das ganze hinter sich haben oder mitten drin sind..

- ist die vergütung vom letzen lohn abhängig??

- stimmt es das man nach der ausbildung das studium zum dipl. informatiker verkürtzen kann??

- ist es sinnvoll eine rein schulische ausbildung mit halb jährigen praktikum zu machen oder doch lieber ein betrieb.

(die schule soll ganz gut sein...max 15 teilnehmer pro kurs..fachdozenten aus dem uni und fh bereich)

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...

schon mal danke...

:-)

;););)

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Hallo Matrix!

- Ja, die "Vergütung" (nennt sich Unterhaltsgeld bei einer Umschulung) ist von Deinem Verdienst in den letzten 12 Monaten abhängig. Und zwar beträgt sie soviel, wie Du Arbeitslosengeld bekommen würdest, also 67% vom Durchschnitt der letzten 12 Monate. Falls Du nur Teilzeit gearbeitet hast, wird es aber entsprechend hochgerechnet. Und falls du in Erziehungsurlaub warst (man kann ja nie wissen :D ), dann gelten die 12 Monate vorm Erz.urlaub.

Zusätzlich zum Unterhaltsgeld bekommst Du noch Fahrtkosten erstattet (ca. 40 Pf pro Km), Kinderbetreuungskosten und was weiss ich noch alles. :P

- Das kann ich mir nicht vorstellen, dazu brauchst Du ja mind. Fachabi, und ausserdem sind die Ausbildungen absolut verschieden.

- Ich mach meine Umschulung an einer privaten Schule und bin ganz zufrieden Natürlich ist es prima, wenn Du die Ausbildung bei einer privaten Firma machst, die Dich später evtl. übernimmt, aber falls nicht, so bekommst Du an einer Schule wesentlich mehr unterschiedliche Aspekte und ein breiteres Spektrum an Aufgaben vermittelt.

Liebe Grüße,

Bona

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Das Unterhaltsgeld beträgt 60% aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate, 67% sind es falls Du ein Kind hast.

So weit mir bekannt ist, kann man nur eine schulische Ausbildung machen wenn es über das AA läuft, über den betrieb bekommst Du dann Ausbildungsgehalt, bin mir aber nicht sicher.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mugglberger:

So weit mir bekannt ist, kann man nur eine schulische Ausbildung machen wenn es über das AA läuft, über den betrieb bekommst Du dann Ausbildungsgehalt, bin mir aber nicht sicher.

Bei einer betrieblichen Umschulung gibts verschiedene Möglichkeiten, entweder Unterhaltsgeld (Einzelförderung über EU) oder normales Azubigehalt mit Aufstockung vom AA.

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