xFiSiRaZx Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 Moin zusammen, ich bin gerade dabei mich ein wenig auf die schriftliche vorzubereiten. Muss auch mal sein Ich bin auf eine Datenbankaufgabe gestoßen, wo ich mir mal wieder den Sinn oder Unsinn von der Lösung der IHK hinterfrage. Hier die Aufgabenstellung. Die Lösung von mir (sorry für die hässliche Schrift ), ich habe eine Bestelltabelle angelegt, weil es meiner Meinung nach mehr Sinn macht, einem Kunden etliche Bestellnummern zuzuweisen, als dass ich ihm jedes mal die Streampaket ID und Zahlungs ID zuweise. Ist meiner Meinung nach auch nicht die 3 Normalform, so wie die IHK das gelöst hat. Was wenn ein Kunde wieder das gleiche Streamingpaket mit dem gleichen Zahlungsmittel nimmt ? Dann hätte man doch mehrere gleiche Datensätze. Die IHK Lösung: Denke ich zu viel oder vielleicht falsch ? Vielen Dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 Bei der IHK-Lösung kann man nicht erkennen, ob es sich um eine Liefer- oder Bestelladresse handelt. Diese Information fehlt in der Kunde_Anschriften-Tabelle. Deine Bestellung-Tabelle halte ich für Überflüssig, da ein Kunde nur ein Paket bestellen kann. Es handelt sich hier ja um ein Abo und kein reelles Paket, was per Post verschickt wird. Folglich gibt es hier nur eine n:1-Beziehung. Die Zahlungsart ist sogar von dem gebuchten Streaming-Paket unabhängig. Ansonsten müsste der Kunde ja eine neue Bestellung aufgeben, nur weil er die Zahlungsart ändert. Demnach macht auch die Zahlungsart in deiner Bestellung-Tabelle wenig Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 Die ganze Bestellnummer-Sache kann auch raus aus der Tabelle. Es geht hier um Kundendaten, nicht um Bestellungen. vor 25 Minuten schrieb Whiz-zarD: Bei der IHK-Lösung kann man nicht erkennen, ob es sich um eine Liefer- oder Bestelladresse handelt. Muss man da auch nicht. Es geht ja nur darum, dass man alle Adressen, die zu einem Kunden gehören auch dem Kunden zuweisen kann. Ob/welche Adresse letztendlich Rechnungs- und/oder Lieferadresse ist, ist erst bei der jeweiligen Bestellung relevant. Und kann sich je nach Bestellung oder aus anderen Gründen auch ändern. Handhabt Amazon z.B. auch so. Da kannst du jeweils aus allen deinen Adressen auswählen bei Liefer- und Rechnungsadresse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 vor 11 Minuten schrieb Rienne: Muss man da auch nicht. Es geht ja nur darum, dass man alle Adressen, die zu einem Kunden gehören auch dem Kunden zuweisen kann. Ob/welche Adresse letztendlich Rechnungs- und/oder Lieferadresse ist, ist erst bei der jeweiligen Bestellung relevant. Und kann sich je nach Bestellung oder aus anderen Gründen auch ändern. Handhabt Amazon z.B. auch so. Da kannst du jeweils aus allen deinen Adressen auswählen bei Liefer- und Rechnungsadresse. Hmm, stimmt. Auch wieder wahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xFiSiRaZx Geschrieben 1. Februar 2019 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2019 Gut, ich hab bei einem Shop halt eher daran gedacht, dass man auch Bestellungen tätigt und nicht, dass es sich um ein Abonnement handelt. Aber gut, wenn man dahinter kommt was die IHK nun von einem will, dann steht auch hier nichts mehr im Weg. vor 13 Stunden schrieb Whiz-zarD: Es handelt sich hier ja um ein Abo und kein reelles Paket, was per Post verschickt wird Wofür dann eine Lieferadresse ? Also ich hab jetzt schon verstanden, dass das kein Bestellsystem ist, von daher ist meine Lösung falsch aber die Aufgabendarstellung ist dennoch dürftig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 1. Februar 2019 Teilen Geschrieben 1. Februar 2019 vor 23 Minuten schrieb xFiSiRaZx: Wofür dann eine Lieferadresse ? Auch bei einem Streaming-Abo müssen Liefer- und Rechnungsadresse nicht immer übereinstimmen. Beispielsweise könnte es sein, dass die Eltern für ein Kindes, das nicht mehr zu Hause wohnt, das Abo bezahlen. Dann wäre die Lieferadresse die Adresse des Kindes und die Rechnungsadresse die Adresse der Eltern. vor 29 Minuten schrieb xFiSiRaZx: Also ich hab jetzt schon verstanden, dass das kein Bestellsystem ist, von daher ist meine Lösung falsch aber die Aufgabendarstellung ist dennoch dürftig. Die IHK-Lösung ist nur eine Lösung von vielen. Es kommt darauf an, was der Prüfungsausschuss daraus macht. Es wäre fatal, wenn der Prüfungsausschuss nur die IHK-Lösung als die einzig richtige Lösung ansieht, denn nicht immer ist die Lösung korrekt. Ich habe auch schon IHK-Lösungen gesehen, die komplett falsch waren. xFiSiRaZx reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 1. Februar 2019 Teilen Geschrieben 1. Februar 2019 (bearbeitet) Für alles was die IHK an Aufgaben stellt, solltest du dir angwöhnen, wirklich nur das zu lesen/machen, was auch im Aufgabentext steht. Nichts interpretieren und nicht zu weit denken. Damit fährt man i.d.R. gut. vor 43 Minuten schrieb xFiSiRaZx: Wofür dann eine Lieferadresse ? Du kannst es auch "Nutzungsadresse" nennen oder was auch immer. In diesem Fall geht es nur darum, dass der Haushalt in dem es genutzt wird, nicht der gleiche sein muss, wie der, der auch zahlt. Bearbeitet 1. Februar 2019 von Rienne xFiSiRaZx reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 1. Februar 2019 Teilen Geschrieben 1. Februar 2019 vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD: denn nicht immer ist die Lösung korrekt. Ich habe auch schon IHK-Lösungen gesehen, die komplett falsch waren. Das, und selten gibt es auch nur eine richtige Lösung. Beispiel Algorithmen: Ob ich jetzt in einer for-Schleife iteriere oder aber do-while, ist für das Ergebnis egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jk86 Geschrieben 2. Februar 2019 Teilen Geschrieben 2. Februar 2019 Am 1.2.2019 um 08:13 schrieb Rienne: Das, und selten gibt es auch nur eine richtige Lösung. Beispiel Algorithmen: Ob ich jetzt in einer for-Schleife iteriere oder aber do-while, ist für das Ergebnis egal. Es sei denn, die IHK stellt eine der fiesen Aufgaben, bei denen es auf den feinen Unterschied ankommt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 2. Februar 2019 Teilen Geschrieben 2. Februar 2019 @jk86 das steht dann aber auch explizit im Aufgabentext und ist mir bisher auch noch nie untergekommen. Es kam glaube ich einmal die Frage, was kopf- und was fußgesteuerte Schleifen sind und worin der Unterschied liegt. That's it! Und ansonsten greift das, was ich einen Beitrag vorher geschrieben habe: Am 1.2.2019 um 08:10 schrieb Rienne: Für alles was die IHK an Aufgaben stellt, solltest du dir angwöhnen, wirklich nur das zu lesen/machen, was auch im Aufgabentext steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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