dooz Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 Hallo zusammen, auch meine Ausbildung neigt sich dem Ende zu und ich habe die Hoffnung erfolgreich zu bestehen. Da mein derzeitiger Arbeitgeber mich zwar gerne übernehmen möchte, aber ich wohl mit den Konditionen nicht einverstanden sein werde, schaue ich mich gerade anderweitig um. Jetzt habe ich gesehen, dass man für Bewerbungsgespräche freigestellt werden muss. (Auch wenn _ich_ der Übernahme widerspreche?) Gibt es dabei irgendwas einzuhalten, oder kann ich formlos meinem Ausbilder per E-Mail schreiben, dass ich an Datum X und X Uhr ein Gespräch habe und nicht zur Arbeit kommen kann. Ich befürchte, dass mein Arbeitgeber nicht sehr begeistert darauf reagieren wird und sich gerne rauswinden möchte von wegen "Dafür musst du Urlaub nehmen!" Das ich mich woanders bewerben werde habe ich schon ganz offen mitgeteilt. Ich bräuchte nur einen Rat wie ich jetzt am besten weiter vorgehe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 31. Januar 2019 Teilen Geschrieben 31. Januar 2019 das steht im BGB. Ein frühzeitiger Hinweis auf eine "Verhinderung" muss der AG akzeptieren. Soweit ich verstehe ist das auch eine bezahlte Freistellung ... ergo keine Nacharbeit, kein Urlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tsumi Geschrieben 7. Februar 2019 Teilen Geschrieben 7. Februar 2019 Aus dem BGB §629, Freizeit zur Stellungssuche: nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Weitere Infos hier: https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/wann-ihr-arbeitgeber-sie-fuer-die-stellensuche-freistellen-muss/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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