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Geschrieben

Hallo zusammen, 

auch meine Ausbildung neigt sich dem Ende zu und ich habe die Hoffnung erfolgreich zu bestehen. 

Da mein derzeitiger Arbeitgeber mich zwar gerne übernehmen möchte, aber ich wohl mit den Konditionen nicht einverstanden sein werde, schaue ich mich gerade anderweitig um. 

Jetzt habe ich gesehen, dass man für Bewerbungsgespräche freigestellt werden muss. (Auch wenn _ich_ der Übernahme widerspreche?)

Gibt es dabei irgendwas einzuhalten, oder kann ich formlos meinem Ausbilder per E-Mail schreiben, dass ich an Datum X und X Uhr ein Gespräch habe und nicht zur Arbeit kommen kann. 

Ich befürchte, dass mein Arbeitgeber nicht sehr begeistert darauf reagieren wird und sich gerne rauswinden möchte von wegen "Dafür musst du Urlaub nehmen!"

 

Das ich mich woanders bewerben werde habe ich schon ganz offen mitgeteilt. Ich bräuchte nur einen Rat wie ich jetzt am besten weiter vorgehe... 

Geschrieben

das steht im BGB. Ein frühzeitiger Hinweis auf eine "Verhinderung" muss der AG akzeptieren.

Soweit ich verstehe ist das auch eine bezahlte Freistellung ... ergo keine Nacharbeit, kein Urlaub

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