Aten Geschrieben 4. März 2019 Teilen Geschrieben 4. März 2019 Nabend, ich fange demnächst die Weiterbildung zum Operative Professional (IT-Projektleiter) an. Als Voraussetzung ist der Nachweis eines "zertifizierten Spezialisten" notwendig, der auf verschiedenen Wegen nachgewiesen werden kann. Ich würde mir den Nachweis durch den AG geben lassen: "eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern (betriebliches Zeugnis), die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet." Von den Spezialistenprofilen trifft der Systemadministrator auf mich zu. Kann ich die Inhalte des Profils einfach übernehmen und mir entsprechend vom AG bestätigen lassen? Wäre super, wenn mir jemand, der den Nachweis bereits erbringen durfte, hier helfen könnte. FG Aten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 5. März 2019 Teilen Geschrieben 5. März 2019 Moin, bei mir hat eine DIN A4 Seite gereicht ohne großen Inhalt (siehe Anhang). Inhalte der Profile mussten nicht beigefügt werden und es wurde anstandslos von der IHK angenommen. Viele Grüße Muster der Bescheinigung durch den Arbeitgeber.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aten Geschrieben 5. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 5. März 2019 Hi, super, danke! FG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 5. März 2019 Teilen Geschrieben 5. März 2019 Öhhhhmm .... verwechselt da bitte nichts. Es gibt eine definierte Fortbildung für den "IT Specialist" nach DIN EN ISO 17024 und die kann ein AG nicht mal eben so bescheinigen Meines Wissens ist auch exakt diese Zertifizierung der EInstieg zur Fortbildung zum ITP ... den haben wir hier auch rumliegen. Also, reine IT Kenntnisse durch einen AG bescheinigt zu bekommen reicht für den DIN ITS definitiv nicht https://www.it-specialists.eu/index.php/lehrgangsinhalte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tearek Geschrieben 5. März 2019 Teilen Geschrieben 5. März 2019 also ich hab mich da vor kurzem erst kundig gemacht und der AG kann das wohl schon bescheinigen. Soweit ich weiß ist das dann nicht die zertifizierung sondern eine möglichkeit der zulassung zum OP. https://www.operativeprofessional.de/index.php/spezialistenstatus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 5. März 2019 Teilen Geschrieben 5. März 2019 (bearbeitet) vor 30 Minuten schrieb charmanta: verwechselt da bitte nichts. Ich verwechsel da nichts. Für den Start der Fortbildung zum IT-OP ist die Arbeitgeberbescheinigung, dass deine Kentnisse denen eines IT Spezialisten entsprechen ausreichend. Die Zertifizierung ist nicht notwendig. Die Zertifizierung hatten in meinem Jahrgang 2-3 Personen von 40. Bei mir ging es ja auch obwohl ich keine Zertifizierung zum IT Spezialisten habe. Bearbeitet 5. März 2019 von OkiDoki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
synzonic Geschrieben 8. März 2019 Teilen Geschrieben 8. März 2019 (bearbeitet) Also ich musste überhaupt nichts abgeben. Fange auch bald die Fortbildung an und wurde bereits bei der IHK für die Prüfung zugelassen. ohne Bescheinigung. Musste nur die Arbeitszeugnisse abgeben um die einjährigen Berufspraxis vorzuweisen, vielleicht zählten die einfach automatisch schon als "Spezialistenqualifikation" Die IHK hat auch alles was mit dem IT Spezialisten aus den Voraussetzungen gestrichen: Zitat Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Bearbeitet 8. März 2019 von Patrick1995 charmanta reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 16. März 2019 Teilen Geschrieben 16. März 2019 Öhhhhmm .... verwechselt da bitte nichts. Es gibt eine definierte Fortbildung für den "IT Specialist" nach DIN EN ISO 17024 und die kann ein AG nicht mal eben so bescheinigen Meines Wissens ist auch exakt diese Zertifizierung der EInstieg zur Fortbildung zum ITP ... den haben wir hier auch rumliegen. Also, reine IT Kenntnisse durch einen AG bescheinigt zu bekommen reicht für den DIN ITS definitiv nicht https://www.it-specialists.eu/index.php/lehrgangsinhalte Doch, kann er.Einseitiges A4 mit Beschreibung deiner Tätigkeiten der letzten Jahre und gut ist. Wichtig ist halt der Satz, dass inhaltlich deine Tätigkeiten dem eines IT Specialists entsprachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 17. März 2019 Teilen Geschrieben 17. März 2019 Ich habe mich damals (ca. 2013) direkt bei der IHK beraten lassen und mir wurde explizit von der Fortbildung/Zertifizierung des IT-Specialist abgeraten. Das würde nur unnötig Geld und Zeit kosten, würde hier in einem 80 km-Umkreis nicht angeboten und sei dann auch nur 2 Jahre gültig. Ich soll mir das einfach vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Das reiche vollkommen aus. mylurid reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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