dikey Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Hallo, im Onlineportal steht unter Präsentationsmittel folgender Hinweis. Zitat Sieht die Ausbildungsverordnung eine Präsentation/ein Fachgespräch vor und Sie verwenden eigene Präsentationsmittel, tragen Sie diese hier ein. Für die Funktionsfähigkeit von mitgebrachten Präsentationsmitteln sind Sie selbst verantwortlich. Stellen Sie sicher, dass die technische Ausrüstung einsatzbereit ist. Nun wurde uns in der Berufsschule gesagt, dass Rechner u. Beamer dann von der IHK gestellt werden bzw. vorhanden sind. Kann jemand sagen ob ich den Beamer jetzt trotzdem angeben muss? Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Die Schule macht eine Aussage über die Ausstattung der IHK. Die IHK macht eine Aussage über die Ausstattung der IHK. Welche Aussage sollte üblicherweise verlässlicher sein? sixstrings reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Von vorhandenem Beamer kann zwar meist ausgegangen werden, man sollte jedoch dennoch eine alternative Möglichkeit haben zu präsentieren (z.B. mittels Overhead Projektor Folien oder Flipcharts), falls mit Beamer oder Laptop irgendetwas nicht stimmt. Defekte können immer mal auftreten und laut Murphys Law meist genau in den ungünstigsten Momenten. Sollte der gestellte Beamer kaputt gehen, ist die Schule / IHK afaik nicht dazu verpflichtet, einen Ersatz zu stellen (so hieß es zumindest bei uns damals). Ebenfalls ist bei gestellten Beamern nicht klar, welche Anschlussmöglichkeiten überhaupt vorhanden sind, ob diese mit den Anschlussmöglichkeiten am Laptop kompatibel sind und ob entsprechende Kabel zur Verfügung stehen. Ich würde daher dazu raten, zumindest einen Beamer von der Firma mitzunehmen zur Präsentation, damit man gerüstet ist, falls es Probleme mit dem gestellten Gerät gibt. Laptop würde ich immer das eigene (bzw. ein Firmenlaptop) nehmen, um Kompatibilitätsproblemen aus dem Weg zu gehen. Zusätzlich die Präsentation noch auf einem Stick speichern, falls mit dem Laptop was sein sollte. Ich würde den Beamer angeben und halt deine Fallback-Variante. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alex123321 Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Ich habe zu meiner Präsentation auch einen eigenen Beamer von der Firma mitgebracht und einen eigenen Laptop. Beamer wurde nicht benötigt, da es einen vor Ort gab, allerdings wurde dort kein Laptop gestellt. Zusätzlich hatte ich die Präsentation 4 Mal ausgedruckt dabei für den Notfall. Die IHK hat bei mir sämtliche Verantwortlichkeit verlagert, indem Sie in die Einladung zur Prüfung geschrieben hat, dass jeder Azubi alles was er benötigt selbst mitzubringen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dikey Geschrieben 13. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2019 Danke an euch. Dann werde ich den Beamer selbst mitbringen. Das mit dem Drucken der Präsentation für den Notfall ist ein guter Hinweis, da hätte ich spontan wohl nicht dran gedacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Ich würde IMMER einen Beamer und einen Laptop mitnehmen. Egal was irgendwer sagt/schreibt. Am Ende geht es ja um deinen Abschluss. Ich meine hier hätte mal jemand geschrieben, dass ihm verboten wurde die vorhandenen Geräte zu verwenden. Weil er keine eigenen dabei hatte. Bin mir aber nicht mehr sicher. Ich hatte dann auch noch die Folien auf Overhead-Folien ausgedruckt dabei. Sicher ist sicher. ChaCha reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sixstrings Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ein Bekannter hat (schwachsinnigerweise) angenommen, die IHK hätte einen Adapter für HDMI auf USB-C rumliegen und durfte dann ohne Beamer auf seinem Macbook präsentieren. Durchgefallen wäre der ohnehin, aber so war es doppelt peinlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 13. März 2019 Teilen Geschrieben 13. März 2019 vor 2 Stunden schrieb neinal: Ich meine hier hätte mal jemand geschrieben, dass ihm verboten wurde die vorhandenen Geräte zu verwenden. Weil er keine eigenen dabei hatte. Bin mir aber nicht mehr sicher. Oh ich weiß wen du meinst, das war glaube ich 2016 bei der Abschlussprüfung, der danach 3 Threads mit zig Seiten an Diskussion zugemüllt hat, weil er sich drüber aufgeregt hat. Ach ja das waren noch Zeiten... Wie die anderen aber schon sagen, bei der Abschlussprüfung würde ich nichts dem Zufall überlassen, ich hatte damals auch, Beamer, Laptop und Ausdrucke dabei, damit ich garnicht in die Verlegenheit komme das irgendwas aus irgendeinem Grund nicht geht. Konnte zwar dann den vorhanden Beamer verwenden, aber sicher ist sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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