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Tarifergebnis TVH


Yv_nne

Empfohlene Beiträge

https://www.hessenschau.de/wirtschaft/angestellte-des-landes-bekommen-acht-prozent-mehr-gehalt,tarif-oeffentlicher-dienst-einigung-100.html

 

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Die rund eine Million Beschäftigten der Bundesländer bekommen stufenweise acht Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Nach Angaben der Gewerkschaften werden die Gehälter zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, mindestens aber 100 Euro erhöht.

In der jeweiligen Eingangsstufe steigen sie um 4,5 Prozent. Zum 1. Februar 2020 bekommen die Beschäftigten dann erneut 3,2 Prozent mehr Geld, wieder mindestens 100 Euro und Berufsanfänger 4,3 Prozent. Die dritte Erhöhung folgt dann am 1. Januar 2021 mit 1,4 Prozent und mindestens 40 Euro mehr. Beschäftigte der Eingangsstufe erhalten 1,8 Prozent mehr Gehalt. Die Ausbildungsvergütungen steigen nach Angaben von Verdi um 120 Euro in zwei Stufen.

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Bedeutet das NETTO mind. 100€ mehr oder BRUTTO mind. 100€ mehr? wenn das Brutto bedeutet, dann ist das ein pervers schlechter Scherz für EGs unterhalb von 7

 

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vor 42 Minuten schrieb Yv_nne:

Bedeutet das NETTO mind. 100€ mehr oder BRUTTO mind. 100€ mehr? wenn das Brutto bedeutet, dann ist das ein pervers schlechter Scherz für EGs unterhalb von 7

 

Natürlich sind das Bruttogehälter. Und die Prozente stimmen auch. Im Vergleich zu den letzten Jahren ist es eine deutliche Steigerung.
Das Schlechte hast du tatsächlich ausgelassen. Die Jahressonderzahlung wird auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Und das ist tatsächlich schlecht!
Die Prozente auf das Grundgehalt sind mehr als zufriedenstellend.

Zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrug die Erhöhung 2,0% und dann 2,35%, anstelle von 3,01% + 3,12% OHNE die abweichende Anhebung der Stufe 1 von 4,5% mit einzuberechnen.
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/

Bearbeitet von Gottlike
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vor 4 Minuten schrieb Gottlike:

Zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrug die Erhöhung 2,0% und dann 2,35%, anstelle von 3,01% + 3,12% OHNE die abweichende Anhebung der Stufe 1 von 4,5% mit einzuberechnen.

 

Die Steigerung 2019/2020 beträgt aufgrund des einfrierens der JSZ nur etwa 2,5%, die Drei vor dem Komma ist nur Marketing.

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vor 2 Minuten schrieb Th0mKa:

Die Steigerung 2019/2020 beträgt aufgrund des einfrierens der JSZ nur etwa 2,5%, die Drei vor dem Komma ist nur Marketing.

Das habe ich ja auch nochmal erwähnt.

vor 8 Minuten schrieb Gottlike:

Das Schlechte hast du tatsächlich ausgelassen. Die Jahressonderzahlung wird auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Und das ist tatsächlich schlecht!

Aber selbst mit dieser Einschränkung sind die Tarifverhandlungen besser gelaufen als im Jahre 2017. Man könnte das jetzt nochmal mit der Inflation verrechnen, aber die Haarspalterei ist hier glaube ich unangebracht.

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Gerade eben schrieb Gottlike:

Aber selbst mit dieser Einschränkung sind die Tarifverhandlungen besser gelaufen als im Jahre 2017. Man könnte das jetzt nochmal mit der Inflation verrechnen, aber die Haarspalterei ist hier glaube ich unangebracht.

 

Naja, die Haarspalterei hatte irgendeine Zeitung schon für den TV-L getan, inflationsbereinigt gibt es dort eine Steigerung von sagenhaften 0,02% über die 33 Monate.Da die Eckpunkte beim TV-H Abschluss ähnlich sind wird es dort auch etwa soviel sein.

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Gerade eben schrieb Th0mKa:

Naja, die Haarspalterei hatte irgendeine Zeitung schon für den TV-L getan, inflationsbereinigt gibt es dort eine Steigerung von sagenhaften 0,02% über die 33 Monate.Da die Eckpunkte beim TV-H Abschluss ähnlich sind wird es dort auch etwa soviel sein.

Och man, das wollte ich gar nicht wissen :D 

Jetzt wäre der Referenzwert zum Jahre 2017 ganz interessant. Wurde dort - gemacht trotz Gehaltssteigerung? :P

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Gerade eben schrieb Yv_nne:

Aber für jemand der in der 5 oder 6 ist, sind die Abschlüsse ein absoluter Witz. Ist einfach so. 

 

Ausgebildete Fachinformatiker die Fachinformatikerarbeit machen sollten erstmal dafür sorgen das sie richtig eingruppiert werden. Das ist deutlich mehr wert als jede Tarifrunde.

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vor 9 Minuten schrieb Graustein:

Wer in 5 oder 6 ist verdient idR deutlich mehr als in der pW

Nur dann wenn er auch nur Aufgaben der 5/6 verrichtet, im übrigen startet die EGO des TV-L im Bereich IT abseits der Datenerfassung bei EG8. Wird im TV-H ähnlich sein...

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keine Ahnung was hier für Vorstellungen grasieren, aber 1. kann man sich eine Eingruppierung nie raussuchen, man kanns versuchen, mehr aber auch nicht, und hätte ich nicht das Amt damals im Nacken sitzen gehabt, hätte ich für einen Hungerlohn von e6 2 bestimmt nicht angefangen als Fisi zu arbeiten. Wir sprechen da von 2621 brutto, da bekommt man in der fr. Wirtschaft deutlichst mehr. Das ist ein Witz, ich bin auf Stellensuche, aber dass muss dann 100% sitzen. Meine Firma meckert halt auch nur, kein Geld da für höhere Eingruppierung "ITler braucht man nicht..." Meinung... aber ja.

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Gerade eben schrieb Yv_nne:

keine Ahnung was hier für Vorstellungen grasieren, aber 1. kann man sich eine Eingruppierung nie raussuchen

 

Das Zauberwort heißt hier Eingruppierungsfeststellungsklage. Man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, die Rechtsmeinung des Arbeitgebers dazu ist nicht das Maß der Dinge.

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vor 22 Stunden schrieb Th0mKa:

Wer nicht? Angst ist hier Fehl am Platz. Kannst dich ja von einem Anwalt beraten lassen wie die Chancen so sind.

Wenn ich meinen Arbeitgeber erst verklagen muss, ist für mich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber auf Dauer beschädigt.

Ich hab’s nicht nötig, dann bei dem Arbeitgeber zu verweilen.

Eine Klage ist für beide Seiten stets der anstrengendste und teuerste Weg, einen Konflikt zu beseitigen.

Leider sind gerade die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber sehr abgestumpft und lassen es stets auf eine Klage ankommen.

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Ich glaube ihr habt tatsächlich ein wenig Angst vor einer Klage. Vor dem Arbeitsgericht wird ein Großteil aller Verfahren (ich glaube 70-80%) mit einem Vergleich beendet. Wie das beim öffentlichen Dienst als Arbeitgeber ist, weiß ich allerdings nicht. Desweiteren halten sich die Kosten bei diesen Verfahren insoweit in Grenzen, dass man nur seine eigenen Auslagen und nicht die des Gegners zu tragen hat. 

Dementsprechend ist ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht relativ entspannt (vorallem wenn man gute Chancen auf einen positiven Vergleich hat)

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vor 14 Stunden schrieb tTt:

Leider sind gerade die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber sehr abgestumpft und lassen es stets auf eine Klage ankommen.

 

Genau das ist der Punkt im öD. Gerade im Bereich der Eingruppierung kommt man aber anders oft nicht zu einer für beide Seiten verbindlichen Aussage da es häufig keine andere Instanz zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Eingruppierung gibt. Außerdem sind die Personalabteilungen häufig daran gewöhnt, bei Beamten gibt es regelmäßig Konkurrentenklagen.

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