ITJim Geschrieben 1. Mai 2019 Teilen Geschrieben 1. Mai 2019 Guten Abend, aus diversen Gründen (normale Krankheiten, Kind krank usw.) habe ich in meiner Umschulung schon an die 60 Fehltage gesammelt. Gibt es hier jemanden, welcher mir mitteilen kann, wie viele Fehltage ich haben darf, um noch zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Meine Umschulung geht 2 Jahre und ich absolviere diese in Sachsen, wo die IHK Dresden zuständig ist. Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 1. Mai 2019 Teilen Geschrieben 1. Mai 2019 Soweit ich weiß hieß es bei uns immer bis maximal 10% ist alles OK. Ich habe auch schon etwas von 55 Tagen gehört. Wobei das bei angenommenen 22 Tagen pro Monat, mit denen man rechnet, auch relativ gut hinkommt. Alles über diese 10% Tage muss im Einzelfall entschieden werden. Eine Kurze Recherche im Netz hat gezeigt, dass auch andere IHK-Standorte die 10% auf ihren Webseiten angeben. Mit 60 Tagen bist du da also ein Kandidat genauer überprüft zu werden und eventuell keine Zulassung zu erhalten. Hast du am 08.05 deine Prüfung? Dann könntest du Glück haben, wenn bisher nichts negatives gekommen ist. Das wird nämlich meist bei der Prüfungsanmeldung geprüft. Wenn du deine Prüfung erst später hast, würde ich weitere Fehltage dringend vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 2. Mai 2019 Teilen Geschrieben 2. Mai 2019 Ich kann dir nicht sagen, ob es für Umschulungen Sonderregelungen gibt - die IHK schreibt allerdings vor, dass alles unter 10% Fehlzeit "geringfügig" ist. Bei einer normalen Ausbildungsdauer von 3 Jahren sind diese 10% 70 Tage. Ist deine Umschulung kürzer, verringert sich natürlich auch die "erlaubte" Fehlzeit. Solltest du diese Überschreiten ist aber immer noch nicht alles verloren, sondern die Entscheidung liegt dann bei der IHK. Wenn man die Fehlzeiten sinnvoll erklären kann und das nötige Wissen vorhanden ist, kannst du trotzdem zugelassen werden. Allerdings kann die IHK auch eine Verlängerung der Ausbildung / Umschulung um 6 Monate verlangen, damit die Fehlzeiten und somit das möglicherweise verpasste Wissen aufgeholt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hohlkopf Geschrieben 2. Mai 2019 Teilen Geschrieben 2. Mai 2019 (bearbeitet) Es obliegt soweit ich weiß der IHK, unter Umständen in Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb/der Berufsschule. Ein hartes Limit an Fehltagen scheint es nicht zu geben (zumindest habe ich einen Mitschüler, der die 10% wirklich weit übersteigt und wohl trotzdem zur Prüfung zugelassen wird). ETA: Auch Umschulung. Bearbeitet 2. Mai 2019 von Hohlkopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.