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Berichtshefte


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vor 1 Minute schrieb treffnix:

Nur "Sollte" ist halt so eine Sache,

In diesem Fall ist das "Soll" ein "Muss", auf das der Ausbilder zu achten hat. Der steht nämlich im Zweifel dafür gerade, dass die Ausbildung richtig läuft. Wenn man als Ausbilder agiert, muss man sich über die Pflichten und Rechte der Aufgabe genauso im Klaren sein, wie der Azubi selbst. Aber das ist inzwischen alles etwas zu OT (sorry dafür)....

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vor 30 Minuten schrieb tschulian:

Unter uns Azubis ging damals ein Excel zum generieren von Berichtsheften rum. Hat mir sehr sehr viel Zeit gespart.

Da wünsche ich mir echt mal, dass die Prüfer genau nachhaken, was der Prüfung genau gemacht hat. z.B. warum er erst ewtwas gedruckt hat und dann die Netzwerkdrucker installiert hat.

Hinzukommt, dass dein Ausbilder im Zweifelsfall mehr zu verlieren hat, als du. Du musst nur irgendwas einreichen, dein Ausbilder muss die Richtigkeit deiner Abgabe mit bestätigen.

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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Wir hatten damals halt in unserem Timetracking, eine durch den Ausbilder zur Verfügung gestellte Vorlage, mit der man aus den Timetracking Einträgen einfach ein PDF Berichtsheft Dokument generieren konnte. Natürlich stand da auch nur das drin was man im Timetracking auch getracked hat. Fand das immer sehr angenehm weil ich so kein extra Berichtsheft schreiben musste.

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vor 27 Minuten schrieb Rienne:

Meiner Meinung nach gehört zu einer Ausbildung auch, dass man sich selber nach den Rechten und Pflichten als Azubi und auch die des Betrieben/des Ausbilders erkundigt. (Wir hatten das ganz am Anfang sogar als Thema in der Berufsschule). Das muss in meinen Augen nicht mitgeteilt werden.

Das ist nicht nur eine Meinung. Das steht auch im Ausbildungsrahmenplan. ;)

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vor 28 Minuten schrieb Rienne:

Meiner Meinung nach gehört zu einer Ausbildung auch, dass man sich selber nach den Rechten und Pflichten als Azubi und auch die des Betrieben/des Ausbilders erkundigt. (Wir hatten das ganz am Anfang sogar als Thema in der Berufsschule). Das muss in meinen Augen nicht mitgeteilt werden.

Richtig, genau so sollte es sein. Im ersten LJ hatten wir einen kurzen Crash-Exkurs in denen die Rechten und Pflichten erläutert wurden. Seitens der Betriebe kam eigentlich nichts. Außer das ich hier auch noch mal ein kurzen Crash-Kurs erhalten habe. 

Wir hatten einen in der Klasse, der flog innerhalb der Probezeit aus dem Betrieb u.a war sein Verhalten nicht sehr reif gewesen. Spiegelt sich dadurch wieder, als er mich um Hilfe bat und nicht wusste was die IHK ist... 

 

vor 38 Minuten schrieb Listener:

Der Azubi bekommt am Anfang der Ausbildung so viele Unterlagen (Rahmenlehrplan, etc.), ich würde darauf tippen, dass es dort irgendwo drin steht (bin mir aber nicht sicher). 

Wir haben den Rahmenplan einmal in schriftlicher Form erhalten bzw. konnten uns entscheiden, ob wir den ausgedruckt haben wollen oder als PDF. Der Rahmenplan ist doch meines erachtens nach, öffentlich im Netz oder irre ich mich? 

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vor 8 Minuten schrieb Unknown User:

Wir haben den Rahmenplan einmal in schriftlicher Form erhalten bzw. konnten uns entscheiden, ob wir den ausgedruckt haben wollen oder als PDF. Der Rahmenplan ist doch meines erachtens nach, öffentlich im Netz oder irre ich mich? 

Im Grunde ja. Die kann man sich unter berufenet.arbeitsagentur.de runterladen. Praktisch scheinen viele IHKs daraus ein Geheimnis zu machen. So ist es z.B. bei der Handelskammer Hamburg das Einsehen nur erlaubt, wenn man sich als Gewerbetreibender dort anmeldet. Andere IHKs legen auf dem Dokument ein Kopierschutz, sodass der Text nicht kopiert und irgendwo eingefügt werden darf. Wiederum andere haben diese Dokumente komplett von ihren Servern entfernt. Was der Schwachsinn soll, weiß ich auch nicht.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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Eigentlich müssen die Berichtshefte zur Anmeldung zur Abschlussprüfung vorgelegt werden und nicht während der Prüfung, da die Berichtshefte Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

Zitat

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung

1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

[...]

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat [...]

(§ 13 Satz 2 Nummer 7 behandelt das Berichtsheft)

Also machen alle IHKs dies im Grunde falsch. Und um deine Frage zu beantworten: Ja, das ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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  • 2 Wochen später...

Mal zurück zum Thema :D

Bei uns wird auf jeden Fall der IHK Mindeststandard gehalten. Darüberhinaus sollen wir Inhalte ausformulieren (keine Stichpunkte) und mind. 1 DIN A4 Seite schreiben. Zusätzlich ein Mal im Monat eine Abhandlung über ein gewähltes Thema (z.B. technischer / kaufmännischer Natur).

Dass das vom Muss abweicht ist klar. Die Frage: Wie viel Entscheidungsgewalt hat da der Betrieb eigentlich? Den IHK Mindeststandard erfüllt er ja somit, darf er aber auch mehr verlangen vom Azubi? Würde mich mal interessieren :)

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