Ma Lte Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 Moin, hat einer Erfahrungen, ob die Weiterbildungsprämie, die man nach Abschluss der Umschulung von der Arbeitsagentur bekommen soll, als normal pfändbares Einkommen gilt? Das Internet bietet hierzu verschiedene Infos von ganz normal pfändbar bis irgendwas in Richtung "schützenswertes Einkommen" oder sowas. Belege oder Quellen in Form von Gesetzestexten/Vorschriften sind da aber natürlich nirgendwo dabei. Vielleicht hat das Thema ja schon jemand durch und kann mich da erleuchten. Besten Dank. Zitieren
charmanta Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 eine Prämie ist eine Einkunft und kann bei Überschreiten des Mindestsatzes meines Wissens gepfändet werden, wenn Du z.b. in der PrivInso steckst oder eine Lohnpfändung erwirkt wurde. Zitieren
asmodii Geschrieben 15. Mai 2019 Geschrieben 15. Mai 2019 Soweit ich weiß ist alles pfändbar, wenn es über deinem Selbstbehalt liegt. Egal, ob Kindesunterhalt oder sonstwas. Siehe es mal so. Wenn du in einer Privatinsolvenz bist, dann ist ohnehin alles bald vorbei. Schuldest du irgendwem Geld (kein Kindesunterhalt), dann ist das ein guter Batzen, der von deiner Schuld runter geht. Ist es so viel, dass das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, dann denk über die PrivInso nach. Bei Kindesunterhalt denkst du einfach an dein Kind, denn es ist dein Anteil. Nicht falsch verstehen. Das ist keine Moralkeule. Nur Schulden kommen ja irgendwo her. Die "poppen" ja nicht einfach so irgendwo auf. Zitieren
Ma Lte Geschrieben 15. Mai 2019 Autor Geschrieben 15. Mai 2019 Ist alles schon geregelt und in geordneten Bahnen, es geht hier also nicht um eine Schuldnerberatung oder Ähnliches. Es gibt nur Zahlungen, die aus bestimmten Gründen nicht pfändbar sind und zu der Weiterbildungsprämie hatte ich verschiedene Dinge gelesen, die sich teilweise auch widersprachen. Daher meine Frage, für den Fall, dass jemand genau diese Situation schon durch hat. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 16. Mai 2019 Geschrieben 16. Mai 2019 Also falls es pfändbar ist, dann stell einen Antrag, dass du zumindest 1/3 davon bekommst und es nicht komplett gepfändet wird. Wie der Antrag genau heißt, weiß ich aber so ad hoc nicht. Meiner Meinung nach sollte es aber eh befreit sein von der Pfändung, wobei auch Gerichte oder Ämter teils einen gewissen Entscheidungsspielraum haben. Zitieren
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