sandiskmisk Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 FISI NRW hier, wie genau streicht man den nicht bearbeiteten Handlungsschritt? Reicht es wenn man bei der 1. Aufgabe eines Handlungsschrittes hinschreibt "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt"? Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 Solche Fragen werden eigentlich direkt vor der Prüfung von einem Prüfer laut und deutlich beantwortet. Aber meistens: Vorne den zu streichenden Schritt in ein entsprechendes Kästchen eintragen und evlt. die Seite dazu streichen Zitieren
sandiskmisk Geschrieben 7. Mai 2019 Autor Geschrieben 7. Mai 2019 vor 1 Minute schrieb KeeperOfCoffee: in ein entsprechendes Kästchen eintragen und evlt. die Seite dazu streichen Welches Kästchen? Die auf dem Deckblatt dürfen nur die Prüfer ausfüllen. Oder kriegt man noch ein Zusatzblatt? Zitieren
Rienne Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 Das wirst du morgen alles noch einmal schriftlich und mündlich gesagt bekommen. Und nein, es gibt auf dem Bogen ein Kästchen, wo du einträgst, welchen Handlungsschritt du streichen möchtest und auch noch eine Frage, wie du die Zeit fandest (zu kurz, okay, zu lang). Zitieren
sandiskmisk Geschrieben 7. Mai 2019 Autor Geschrieben 7. Mai 2019 vor 8 Minuten schrieb Rienne: Das wirst du morgen alles noch einmal schriftlich und mündlich gesagt bekommen. Und nein, es gibt auf dem Bogen ein Kästchen, wo du einträgst, welchen Handlungsschritt du streichen möchtest und auch noch eine Frage, wie du die Zeit fandest (zu kurz, okay, zu lang). Okay, stimmt habe ich nicht gesehen, Also da auf dem Deckblatt eintragen und im HS selber die Aufgaben streichen (am besten das Blatt unten links bis oben rechts) oder so Zitieren
thereisnospace Geschrieben 7. Mai 2019 Geschrieben 7. Mai 2019 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb sandiskmisk: Okay, stimmt habe ich nicht gesehen, Also da auf dem Deckblatt eintragen und im HS selber die Aufgaben streichen (am besten das Blatt unten links bis oben rechts) oder so Wie schon mehrfach erwähnt wird die zuständige Aufsichtsperson für die Prüfung nochmal alles detailliert und idiotensicher erklären wie die Abschlussprüfung bearbeitet werden soll. Dazu gehört auch das Eintragen der Ergebnisse und das Streichen des Handlungsschrittes (und selbst wenn irgendjemand es aufgrund der Nervosität geschafft hat die Anweisungen nicht zu befolgen, aber deutlich ersichtlich ist, welcher Handlungsschritt gestrichen bzw. nicht bearbeitet wurde, ist mit Wohlwollen des Prüfers zu rechnen). Mach dir weniger Kopf um die Formalitäten. Viel Erfolg morgen. Bearbeitet 7. Mai 2019 von Gottlike KleinHippo reagierte darauf 1 Zitieren
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