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Geschrieben

Guten Tag, ich fange nächstes Jahr die FOS zu Informationstechnik an und frage mich ob ich danach eine systemintegration ausbildung machen könnte,

da ich nicht genau weiß was der unterschied ist zwischen IT und Fachinformatiker ?

mein lehrer auf der vorherigen schule meinte dass wenn ich ein fachabi zu it gemacht habe dann dauert die ausbildung dann nur 2 und nicht 3.

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Marcel:):

 

da ich nicht genau weiß was der unterschied ist zwischen IT und Fachinformatiker ?

Was ist der Unterschied zwischen dem öffentlichen Dienst und einem Verwaltungsfachangestellten?

Geschrieben (bearbeitet)

IT = Informationstechnik (https://de.wikipedia.org/wiki/Informationstechnik)

Fachinformatiker = staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, wobei hier nochmal zwischen den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintergration unterschieden wird (https://de.wikipedia.org/wiki/Fachinformatiker)

Eigentlich nicht so schwer zu finden :)

Die Fachhochschulreife ermöglicht dir wie dein Lehrer korrekt sagte, die Ausbildung wegen schulischer Vorbildung (§8 BBiG) um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Weitere Verküzungsoptionen kannst du dem Link unten entehmen:

Quelle: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ausbildungsverkuerzung/

Bearbeitet von JustALurker
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb JustALurker:

Die Fachhochschulreife ermöglicht dir wie dein Lehrer korrekt sagte, die Ausbildung wegen schulischer Vorbildung (§8 BBiG) um bis zu 12 Monate zu verkürzen.

Es sei jedoch angemerkt, dass es letzten Endes immer noch eine Entscheidung deines jeweiligen Ausbildungsbetriebes ist, ob er einer Verkürzung zustimmt oder nicht.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Rienne:

Es sei jedoch angemerkt, dass es letzten Endes immer noch eine Entscheidung deines jeweiligen Ausbildungsbetriebes ist, ob er einer Verkürzung zustimmt oder nicht.

Dem muss ich widersprechen. Diese Entscheidung obliegt - unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Bildung / Noten - allein dem Auszubildenden. Der Betrieb hat da nichts mitzuentscheiden.

ABER: In der PRaxis versucht man logischerweise, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen und nicht unbedingt mit seinem Ausbildungbetrieb auf Konfrontationskurs zu gehen... weil man z.B. nach seiner Ausbildung in dem Unternehmen weiter arbeiten möchte oder so.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine einzige Quelle ist ein Kumpel von mir, bei dem sein Betrieb sich quer gestellt hat. Er hat trotzdem verkürzt - ist aber nicht mehr bei seinem Ausbildungsunternehmen angestellt. Ich meine auch mich zu erinnern, dass er da intensiv mit der IHK in Korrespondenz stand und rechtlich einiges gedreht hat.

EDIT: Vielleicht doch nicht so klar / durchschaubar, wie man auf den ersten Blick vermuten würde. Der Absatz (1) lässt auch Interpretationsspielraum zu: "Gemeinsamer Antrag" - ist damit die zwingende Bestätigung des Betriebs gemeint? I dont know. Ist heir wahrscheinlich (wie bei vielen Gesetzen) Ermessenssache.

Bearbeitet von Defneqon
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Defneqon:

Diese Entscheidung obliegt - unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Bildung / Noten - allein dem Auszubildenden.

Wäre mir auch neu. Das Gesetz sagt eindeutig, dass beide Parteien nötig sind, um den Antrag zu stellen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Defneqon:

Meine einzige Quelle ist ein Kumpel von mir, bei dem sein Betrieb sich quer gestellt hat. Er hat trotzdem verkürzt

Verkürzt oder die Prüfung vorgezogen? Das ist ein Unterschied. Und bei der Verkürzung muss dies bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Und sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Ausbildungsbetrieb "zu zoffen" würde wohl eher darin enden, dass man gar keinen Ausbildungsvertrag bekommt.

Bei der vorgezogenen Abschlussprüfung müssen auch Berufsschule und Betrieb bestätigen, dass man befähigt ist, die Prüfung abzulegen. Den Antrag darauf stellt jedoch der Azubi (habe selber die Prüfung vorgezogen). Wenn sich der Betrieb da quer stellt, kann ich mir gut vorstellen, dass man mit einer Beschwerde bei der IHK durchkommt; nicht jedoch bei einer Verkürzung von Anfang an, sofern der Betrieb das nicht möchte.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

Ne, die Ausbildungszeit betrug zu Beginn seiner Ausbildung 3 Jahre, hat die Prüfung allerdings jetzt im Winter letzten/diesen Jahres gemacht. Er hat auch nen Antrag bei der IHK erstellt, sein Betrieb hat dem nicht zugestimmt, er hat dann einen Widerspruch gegen die Nicht-Zustimmung eingelegt und hat nach der Prüfung gekündigt. So mein Wissen darüber.

Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Defneqon:

Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder? 

Nein! Das ist, wie ich schon geschrieben habe eine vorgezogene Abschlussprüfung und hat mit der Verkürzung aufgrund von Vorbildung nichts zu tun.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Defneqon:

Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder?

Das ist keine Verkürzung sondern eine vorgezogene Prüfung. Ändert nichts daran, dass zumindest auch hier den Antrag gemeinsam von Auszubildenden und Ausbildenden eingereicht werden muss.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Rienne:

Verkürzt oder die Prüfung vorgezogen? Das ist ein Unterschied. Und bei der Verkürzung muss dies bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Und sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Ausbildungsbetrieb "zu zoffen" würde wohl eher darin enden, dass man gar keinen Ausbildungsvertrag bekommt.

Bei der vorgezogenen Abschlussprüfung müssen auch Berufsschule und Betrieb bestätigen, dass man befähigt ist, die Prüfung abzulegen. Den Antrag darauf stellt jedoch der Azubi (habe selber die Prüfung vorgezogen). Wenn sich der Betrieb da quer stellt, kann ich mir gut vorstellen, dass man mit einer Beschwerde bei der IHK durchkommt; nicht jedoch bei einer Verkürzung von Anfang an, sofern der Betrieb das nicht möchte.

Ein Antrag auf die Verkürzung der Ausbildungszeit muss nicht vor Ausbildungsbeginn festgehalten werden. Das kann auch mitten in der Ausbildung geschehen. Wichtig ist hierbei, dass noch 1 Jahr bis zum gewünschten Ausbildungsende ausgebildet werden kann. 

 

"

Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst
  • direkt bei Vertragsabschluss,
  • spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt
beantragt werden.
"
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Defneqon:

Er hat auch nen Antrag bei der IHK erstellt, sein Betrieb hat dem nicht zugestimmt, er hat dann einen Widerspruch gegen die Nicht-Zustimmung eingelegt und hat nach der Prüfung gekündigt.

Kündigen hätte er gar nicht gebraucht, da das Ausbildungsverhältnis nach bestehen der Abschlussprüfung eh endet.

vor 2 Minuten schrieb OkiDoki:

Ändert nichts daran, dass zumindest auch hier den Antrag gemeinsam von Auszubildenden und Ausbildenden eingereicht werden muss.

Sollte, ja. Ist aber nicht nötig. Der Auszubildende kann auch alleine den Antrag stellen. Die IHK hält dann eine Rücksprache mit dem Betrieb und der Berufsschule, ob die Leistungen es rechtfertigen. Der Betrieb kann sagen, dass er es nicht will, aber wenn die Leistungen es rechtfertigen, wird es dennoch stattgegeben. Der Betrieb hat kein Recht darauf, eine billige Arbeitskraft so lange einzusetzen, wie es ihm passt, sondern im Vordergrund steht immer noch die Ausbildung und wenn die Ausbildung frühzeitiger abgeschlossen werden kann, dann ist es halt so.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb IPROG:

Ein Antrag auf die Verkürzung der Ausbildungszeit muss nicht vor Ausbildungsbeginn festgehalten werden.

Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich meinte ist, dass sie vertraglich festgehalten werden sollte. War bei meiner IHK damals zumindest so vorgegeben.
Allerdings ist es da wohl auch so, dass jede IHK da ihre eigenen Richtlinien hat und die Gesetze u.U. unterschiedlich auslegt (Kennen wir ja schon vom Praxisteil der Abschlussprüfung :D).

Geschrieben

Bei mir war nichts vertraglich festgehalten, bin zum Ende des 1. Lehrjahres zu meinem Ausbilder gegangen und hab ihm gesagt, dass ich kein Bock auf das 2. Lehrjahr habe und bin nach Antrag (den beide Seiten unterschreiben mussten) und Gespräch mit der Schulleitung (damit die mich in eine neue Klasse zuweisen können) nach den Sommerferien im 3. Lehrjahr gewesen.

Abschlussprüfung war auch kein Problem, das erste Lehrjahr zu überspringen ist glaube ich fataler als das Zweite

Gast Exception
Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Abschlussprüfung war auch kein Problem, das erste Lehrjahr zu überspringen ist glaube ich fataler als das Zweite 

Ergänzend sei gesagt, dass dies immer Abhängig vom Lehrplan bzw. von der Berufsschule ist. Bei uns (Ulm) wurde sogar empfohlen eher das erste Lehrjahr zu streichen, als die anderen beiden Lehrjahre. Der Grund liegt darin, dass man im ersten Lehrjahr vor allem Grundlagen in Elektrotechnik und Digitaltechnik usw hat, welches man ohnehin bereits Großteils aus dem Physik Unterricht aus der Realschule oder Gymnasium kennt oder Themen die für ein angehenden FISI nicht so relevant sind. Im zweiten und dritten Lehrjahr kamen die ganzen relevanten Themen wie Netzwerktechnik, Datenbanken, Hardware, Betriebsystem usw. dran. Außerdem wird man im dritten Lehrjahr auf die Prüfung vorbereitet. Daher sollte man sich durchaus vorher überlegen, ob man die Ausbildung verkürzen möchte und welches Lehrjahr man streichen lassen möchte. ?

Bearbeitet von Exception
Geschrieben

Gut ich hab meine Ausbildung zum FIAE gemacht und da hätten wir im 2. Jahr Projekte gehabt und das war schon ein eigenständiges Fach auf meiner FOS, deswegen hab ich mich da relativ spontan zu entschieden das Ganze nicht nochmal machen zu wollen

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