Marcel:) Geschrieben 13. Mai 2019 Geschrieben 13. Mai 2019 Guten Tag, ich fange nächstes Jahr die FOS zu Informationstechnik an und frage mich ob ich danach eine systemintegration ausbildung machen könnte, da ich nicht genau weiß was der unterschied ist zwischen IT und Fachinformatiker ? mein lehrer auf der vorherigen schule meinte dass wenn ich ein fachabi zu it gemacht habe dann dauert die ausbildung dann nur 2 und nicht 3.
mapr Geschrieben 13. Mai 2019 Geschrieben 13. Mai 2019 Die FOS hat gar nichts mit Informatik zu tun, sondern ist allgemeinbildend. Unterschied zwischen IT und Fachinformatiker? Was willst du genau?
Ma Lte Geschrieben 13. Mai 2019 Geschrieben 13. Mai 2019 Am 13.5.2019 um 13:47 schrieb Marcel:): da ich nicht genau weiß was der unterschied ist zwischen IT und Fachinformatiker ? Aufklappen Was ist der Unterschied zwischen dem öffentlichen Dienst und einem Verwaltungsfachangestellten?
JustALurker Geschrieben 13. Mai 2019 Geschrieben 13. Mai 2019 (bearbeitet) IT = Informationstechnik (https://de.wikipedia.org/wiki/Informationstechnik) Fachinformatiker = staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, wobei hier nochmal zwischen den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintergration unterschieden wird (https://de.wikipedia.org/wiki/Fachinformatiker) Eigentlich nicht so schwer zu finden Die Fachhochschulreife ermöglicht dir wie dein Lehrer korrekt sagte, die Ausbildung wegen schulischer Vorbildung (§8 BBiG) um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Weitere Verküzungsoptionen kannst du dem Link unten entehmen: Quelle: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ausbildungsverkuerzung/ Bearbeitet 13. Mai 2019 von JustALurker
Rienne Geschrieben 13. Mai 2019 Geschrieben 13. Mai 2019 Am 13.5.2019 um 14:03 schrieb JustALurker: Die Fachhochschulreife ermöglicht dir wie dein Lehrer korrekt sagte, die Ausbildung wegen schulischer Vorbildung (§8 BBiG) um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Aufklappen Es sei jedoch angemerkt, dass es letzten Endes immer noch eine Entscheidung deines jeweiligen Ausbildungsbetriebes ist, ob er einer Verkürzung zustimmt oder nicht.
Defneqon Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 13.5.2019 um 19:33 schrieb Rienne: Es sei jedoch angemerkt, dass es letzten Endes immer noch eine Entscheidung deines jeweiligen Ausbildungsbetriebes ist, ob er einer Verkürzung zustimmt oder nicht. Aufklappen Dem muss ich widersprechen. Diese Entscheidung obliegt - unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Bildung / Noten - allein dem Auszubildenden. Der Betrieb hat da nichts mitzuentscheiden. ABER: In der PRaxis versucht man logischerweise, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen und nicht unbedingt mit seinem Ausbildungbetrieb auf Konfrontationskurs zu gehen... weil man z.B. nach seiner Ausbildung in dem Unternehmen weiter arbeiten möchte oder so.
OkiDoki Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 05:40 schrieb Defneqon: Dem muss ich widersprechen. Diese Entscheidung obliegt - unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Bildung / Noten - allein dem Auszubildenden. Der Betrieb hat da nichts mitzuentscheiden. Aufklappen Hast du auch Quellen dafür? Im BBIG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html) steht nämlich etwas anderes. Albi reagierte darauf 1
Defneqon Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 (bearbeitet) Meine einzige Quelle ist ein Kumpel von mir, bei dem sein Betrieb sich quer gestellt hat. Er hat trotzdem verkürzt - ist aber nicht mehr bei seinem Ausbildungsunternehmen angestellt. Ich meine auch mich zu erinnern, dass er da intensiv mit der IHK in Korrespondenz stand und rechtlich einiges gedreht hat. EDIT: Vielleicht doch nicht so klar / durchschaubar, wie man auf den ersten Blick vermuten würde. Der Absatz (1) lässt auch Interpretationsspielraum zu: "Gemeinsamer Antrag" - ist damit die zwingende Bestätigung des Betriebs gemeint? I dont know. Ist heir wahrscheinlich (wie bei vielen Gesetzen) Ermessenssache. Bearbeitet 14. Mai 2019 von Defneqon
Rienne Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 05:40 schrieb Defneqon: Diese Entscheidung obliegt - unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Bildung / Noten - allein dem Auszubildenden. Aufklappen Wäre mir auch neu. Das Gesetz sagt eindeutig, dass beide Parteien nötig sind, um den Antrag zu stellen.
Rienne Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 (bearbeitet) Am 14.5.2019 um 05:51 schrieb Defneqon: Meine einzige Quelle ist ein Kumpel von mir, bei dem sein Betrieb sich quer gestellt hat. Er hat trotzdem verkürzt Aufklappen Verkürzt oder die Prüfung vorgezogen? Das ist ein Unterschied. Und bei der Verkürzung muss dies bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Und sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Ausbildungsbetrieb "zu zoffen" würde wohl eher darin enden, dass man gar keinen Ausbildungsvertrag bekommt. Bei der vorgezogenen Abschlussprüfung müssen auch Berufsschule und Betrieb bestätigen, dass man befähigt ist, die Prüfung abzulegen. Den Antrag darauf stellt jedoch der Azubi (habe selber die Prüfung vorgezogen). Wenn sich der Betrieb da quer stellt, kann ich mir gut vorstellen, dass man mit einer Beschwerde bei der IHK durchkommt; nicht jedoch bei einer Verkürzung von Anfang an, sofern der Betrieb das nicht möchte. Bearbeitet 14. Mai 2019 von Rienne Griller reagierte darauf 1
Defneqon Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Ne, die Ausbildungszeit betrug zu Beginn seiner Ausbildung 3 Jahre, hat die Prüfung allerdings jetzt im Winter letzten/diesen Jahres gemacht. Er hat auch nen Antrag bei der IHK erstellt, sein Betrieb hat dem nicht zugestimmt, er hat dann einen Widerspruch gegen die Nicht-Zustimmung eingelegt und hat nach der Prüfung gekündigt. So mein Wissen darüber. Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder?
Rienne Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 06:01 schrieb Defneqon: Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder? Aufklappen Nein! Das ist, wie ich schon geschrieben habe eine vorgezogene Abschlussprüfung und hat mit der Verkürzung aufgrund von Vorbildung nichts zu tun.
OkiDoki Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 06:01 schrieb Defneqon: Mh.. das ist dann aber keine ordentliche Verkürzung, oder? Aufklappen Das ist keine Verkürzung sondern eine vorgezogene Prüfung. Ändert nichts daran, dass zumindest auch hier den Antrag gemeinsam von Auszubildenden und Ausbildenden eingereicht werden muss.
Defneqon Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Alles klar, danke für die Aufkläung! Ziehe mich offiziell von meinem antwortenden Beitrag auf den TO zurück.
IPROG Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 05:56 schrieb Rienne: Verkürzt oder die Prüfung vorgezogen? Das ist ein Unterschied. Und bei der Verkürzung muss dies bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Und sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Ausbildungsbetrieb "zu zoffen" würde wohl eher darin enden, dass man gar keinen Ausbildungsvertrag bekommt. Bei der vorgezogenen Abschlussprüfung müssen auch Berufsschule und Betrieb bestätigen, dass man befähigt ist, die Prüfung abzulegen. Den Antrag darauf stellt jedoch der Azubi (habe selber die Prüfung vorgezogen). Wenn sich der Betrieb da quer stellt, kann ich mir gut vorstellen, dass man mit einer Beschwerde bei der IHK durchkommt; nicht jedoch bei einer Verkürzung von Anfang an, sofern der Betrieb das nicht möchte. Aufklappen Ein Antrag auf die Verkürzung der Ausbildungszeit muss nicht vor Ausbildungsbeginn festgehalten werden. Das kann auch mitten in der Ausbildung geschehen. Wichtig ist hierbei, dass noch 1 Jahr bis zum gewünschten Ausbildungsende ausgebildet werden kann. " Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst direkt bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt beantragt werden. " Quelle: https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Azubis/pruefungen/VZ_AP/670872
Whiz-zarD Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 06:01 schrieb Defneqon: Er hat auch nen Antrag bei der IHK erstellt, sein Betrieb hat dem nicht zugestimmt, er hat dann einen Widerspruch gegen die Nicht-Zustimmung eingelegt und hat nach der Prüfung gekündigt. Aufklappen Kündigen hätte er gar nicht gebraucht, da das Ausbildungsverhältnis nach bestehen der Abschlussprüfung eh endet. Am 14.5.2019 um 06:03 schrieb OkiDoki: Ändert nichts daran, dass zumindest auch hier den Antrag gemeinsam von Auszubildenden und Ausbildenden eingereicht werden muss. Aufklappen Sollte, ja. Ist aber nicht nötig. Der Auszubildende kann auch alleine den Antrag stellen. Die IHK hält dann eine Rücksprache mit dem Betrieb und der Berufsschule, ob die Leistungen es rechtfertigen. Der Betrieb kann sagen, dass er es nicht will, aber wenn die Leistungen es rechtfertigen, wird es dennoch stattgegeben. Der Betrieb hat kein Recht darauf, eine billige Arbeitskraft so lange einzusetzen, wie es ihm passt, sondern im Vordergrund steht immer noch die Ausbildung und wenn die Ausbildung frühzeitiger abgeschlossen werden kann, dann ist es halt so. Defneqon und IPROG reagierten darauf 2
Rienne Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Am 14.5.2019 um 06:12 schrieb IPROG: Ein Antrag auf die Verkürzung der Ausbildungszeit muss nicht vor Ausbildungsbeginn festgehalten werden. Aufklappen Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich meinte ist, dass sie vertraglich festgehalten werden sollte. War bei meiner IHK damals zumindest so vorgegeben. Allerdings ist es da wohl auch so, dass jede IHK da ihre eigenen Richtlinien hat und die Gesetze u.U. unterschiedlich auslegt (Kennen wir ja schon vom Praxisteil der Abschlussprüfung :D).
synzonic Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Bei mir war nichts vertraglich festgehalten, bin zum Ende des 1. Lehrjahres zu meinem Ausbilder gegangen und hab ihm gesagt, dass ich kein Bock auf das 2. Lehrjahr habe und bin nach Antrag (den beide Seiten unterschreiben mussten) und Gespräch mit der Schulleitung (damit die mich in eine neue Klasse zuweisen können) nach den Sommerferien im 3. Lehrjahr gewesen. Abschlussprüfung war auch kein Problem, das erste Lehrjahr zu überspringen ist glaube ich fataler als das Zweite
Gast Exception Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 (bearbeitet) Zitat Abschlussprüfung war auch kein Problem, das erste Lehrjahr zu überspringen ist glaube ich fataler als das Zweite Aufklappen Ergänzend sei gesagt, dass dies immer Abhängig vom Lehrplan bzw. von der Berufsschule ist. Bei uns (Ulm) wurde sogar empfohlen eher das erste Lehrjahr zu streichen, als die anderen beiden Lehrjahre. Der Grund liegt darin, dass man im ersten Lehrjahr vor allem Grundlagen in Elektrotechnik und Digitaltechnik usw hat, welches man ohnehin bereits Großteils aus dem Physik Unterricht aus der Realschule oder Gymnasium kennt oder Themen die für ein angehenden FISI nicht so relevant sind. Im zweiten und dritten Lehrjahr kamen die ganzen relevanten Themen wie Netzwerktechnik, Datenbanken, Hardware, Betriebsystem usw. dran. Außerdem wird man im dritten Lehrjahr auf die Prüfung vorbereitet. Daher sollte man sich durchaus vorher überlegen, ob man die Ausbildung verkürzen möchte und welches Lehrjahr man streichen lassen möchte. ? Bearbeitet 14. Mai 2019 von Exception
synzonic Geschrieben 14. Mai 2019 Geschrieben 14. Mai 2019 Gut ich hab meine Ausbildung zum FIAE gemacht und da hätten wir im 2. Jahr Projekte gehabt und das war schon ein eigenständiges Fach auf meiner FOS, deswegen hab ich mich da relativ spontan zu entschieden das Ganze nicht nochmal machen zu wollen
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