Zweiundvierzig Geschrieben 21. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 (bearbeitet) also mein Chef hat mir jetzt gerade gesagt, dass meine E-Mail von heute Morgen, wo ich die Links der Personalerin geschickt hatte, nicht gut an kam. Scheinbar hat er es so verstanden, dass ich für die Bewerbungsgespräche Sonderulraub möchte (was ich nie irgendwie im Ansatz erwähnt habe). Außerdem wurde das jetzt weiter geleitet an unsere Rechtsabteilung. Die Personalabteilung hat nämlich noch nie etwas über dieses Gesetz gehört. Ich habe meinem Chef dann auch nochmal über das Gesetz eben informiert, weil er das scheinbar auch nicht wusste und er meinte ich solle vorsichtig sein und mir das nochmal überlegen so ein rießen Fass auf zu machen. Ich solle ebenfalls froh sein, dass ich eine Stunde von der Personalabteilung gut geschrieben bekomme. Ich glaube ich belasse es jetzt einfach dabei. Ihr habt mir das auch alle geraten und Nahe gelegt. Meine Fassungslosigkeit kann ich gar nicht in Worte fassen. Danke nochmals an alle für eure tollen Worte, schließlich geht das ganze Theater hier nur noch bis Anfang Juli! Bearbeitet 21. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Wenn ich so behandelt werden würde, wäre mir das jetzt erst recht vollkommen egal. Einfach Dienst nach Vorschrift machen und deine Pflichten als Azubi erfüllen - mehr nicht. Wenn man eine eigene Rechtsabteilung hat, sollte man von einem Personaler erwarten dürfen, dass er/sie/es zumindest so ein paar Gesetze kennt, die einem regelmäßig über den Weg laufen. Aus meiner Sicht hast du nach wie vor nichts zu befürchten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Der Chef, mit dem du zusammen den Ausbilder übergangen hast? Dieser Chef ist aber nicht der Chef vom Ausbilder, oder? Oder der Ausbilder? Wieso redeten dein Chef und dein Ausbilder nie miteinander über deine Ausbildung? Wie verworren sind die Verantwortlichkeiten in deinem Ausbildungsbetrieb? Die Personalabteilung muss bei Freistellungsforderung der Azubis auf die Rechtsabteilung zurück greifen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 21. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 (bearbeitet) Der Chef ist auch von meinem Ausbilder der Chef, ja. @allesweg Das weiß ich auch nicht, wahrscheinlich weil mein Ausbilder genauso wenig mit mir redet. Er geht plötzlich 2 Wochen in den Urlaub, in Besprechungen oder in den Feierabend. Das war immer völlig normal für mich. Scheinbar ist hier ziemlich viel verworren. Edit: Warum sie dahingehend auf die Rechtsabteilung zurück greifen weiß ich leider auch nicht. Die Personalerin von heute morgen ist scheinbar mit meinem Anliegen zu meinem Chef. Und er ist gerade eben, auf zum Weg zu einer Besprechung, bei mir stehen geblieben, um mir eine Warnung auszusprechen. Doppel Edit: Um meine Ausbildung hat sich die besagte gute Kollegin(die im Betriebsrat sitzt), aber auch Ausbilderin ist, gut gekümmert. Leider war sie nie direkt für mich zuständig, da sie als IT-Supportlerin arbeitet. Und ich werde als Anwendungsentwicklerin ausgebildet. Aber ich werde selbst nach diesen 3 Jahren oft als Azubine von der Kollegin gehalten. Daran habe ich mich auch gewöhnt. Bearbeitet 21. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Klingt alles sehr dubios. Da du quasi schon dort weg bist würde ich dir raten: Konzentrier dich auf dein Projekt, bzw die Präsentation (natürlich während der Arbeitszeit). Ansonsten Dienst nach Vorschrift, die "Drohung" ignorieren, keine extra Stunden machen und abwarten. Je nach religiösität vielleicht noch beten dass die eigene mündliche Prüfung so früh wie möglich stattfindet. Und nur für den Fall dass dein Betrieb das auch nicht weiß: Der Ausbildungsvertrag endet mit den magischen Worten der Prüfer. Sobald da einer ansetzt zu "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden" bist du ein freier Hauself. Mit der Socke dem vorläufigen Ergebniss gehst du ein letztes Mal in die Firma, legst eine Kopie der Socke des Zettels deinem Ausbilder und/oder der Personalabteilung vor, holst deine restlichen Sachen, zündest beim Rausgehen alles an und das war's. Sollen sie doch deine Minusstunden verrechnen, ich bin immer noch der Meinung, dass es teurer für die Firma ist die Stunden zu korrigieren als einfach das normale Gehalt zu bezhalen, aber... Die paar Kröten machen dich nicht arm. Arbeitszeugniss anfordern, prüfen und wenn es nicht "wohlwollend" ist Korrektur fordern. allesweg, Albi, MamaSchlumpf und 8 Weitere reagierten darauf 5 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 22. Mai 2019 Teilen Geschrieben 22. Mai 2019 vor 7 Stunden schrieb Maniska: Sollen sie doch deine Minusstunden verrechnen, Wenn man denn ganz viel Lust hat käme nach Fälligkeit auch Lohnklage vor dem Arbeitsgericht in Betracht um die 10 Euro einzuklagen, einfach weil man es kann. Geht ohne Anwalt, kostet nur etwas Zeit. Zweiundvierzig und Enno reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 22. Mai 2019 Teilen Geschrieben 22. Mai 2019 Personen ohne direkte Verantwortlichkeit (Chef und gute Kollegin) haben sich gekümmert. Andere (Ausbilder) fühlen sich übergangen und verschleppen für dich relevante Tätigkeiten. Dadurch kommt du in Terminprobleme (rechtzeitige Anmeldung der Freistellung für das Bewerbungsgespräch, Bearbeitung Projektdokumentation). Biete ihnen so wenig wie möglich Angriffsfläche und sieh zu, dass du die verbleibenden Tage/Wochen bestmöglich überstehst. Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 Ich möchte nur mal kurz einwerfen, dass ein Azubi überhaupt keine Minusstunden ansammeln kann, bzw. darf. Das ist nicht rechtens. Wenn das passiert hat der Betrieb selber Schuld, weil er falsch kalkuliert hat. Aber anschwärzen und dir was abziehen, bzw. dir Mehrarbeit aufdrücken geht mit diesem Grund schon mal nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 23. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 (bearbeitet) So um nochmal alles up-to-date zu bringen: Ich wurde eben von der besagten Kollegin agesprochen, da die Personalabteilung nun auch zu ihr gegangen ist! (Habe keine Rückmeldung und nichts, nur die Warnung meines Chefs) Sie hat mir erklärt, dass die Personalabteilung sehr sauer und angepisst ist, weil ich mich scheinbar sehr unverschämt per E-Mail verhalten habe. Und das meine Übernahme (Witz komm raus, da bleibe ich eh nicht mehr) gefährdet sei. Dabei habe ich in keiner meiner E-Mails jemals jemanden beschuldigt oder angefahren, ich habe sogar den telefonischen Kontakt gesucht und wurde von der Vertretung dazu "gezwungen" schriftlich weiter die Konversation aufrechtzuerhalten (unsere Personalabteilung erreicht man dazu telefonisch zu 99% eh nicht). Dazu hat mir die Kollegin aus dem Betriebsrat erzählt, dass Bewerbungsgespräche erst als Arbeitszeit zählen, wenn ich in der nomalen Kündigungsfrist von 4 Wochen die Gespräche hätte und dass das bei mir (bin ja am 9. Juli ausgelernt) nicht der Fall sei. Dazu habe ich allerdings nie etwas gefunden und ihr habt davon auch nie etwas erwähnt. Weshalb mich das schon sehr gewundert hatte. Dann meinte die Betriebsrätin, weil ich mich beschwert hatte, dass die Persoanlabteilung überall stress macht, sich aber nicht bei mir irgendwie meldet (es geht mir zum Beispiel darum, dass ich sie ja scheinbar angegriffen hätte mit meinen E-Mails, wenn das der Fall sein sollte kann man mich zu 100% telefonisch immer erreichen)und jetzt alle möglichen Leute auf mich zu kommen. Ich mein, die Personaler sind verheiratet oder sonst was (diese arbeiten dann hier) und jeder weiß scheinbar über alles Bescheid, bloß ich nicht. Dazuw erde ich ja in keinsterweise gefragt... es wird nur geurteilt. Dazu solle ich doch bitte bei der Personalabteilung anrufen und versuchen das Gespräch zu klären, wie diese denn bei meine Mails verfasst hat. Ja blöd das ich (wie schon gesagt) in Prüfungen stecke und meine Projektarbeit schreiben muss. Ich mein, ich saß diese Woche Montag mit Fieber in der Deutsch Prüfung und Arbeite die ganze Woche, weil ich meine Projektarbeit bis nächste Woche fertig haben sollte und mein Ausbilder doch sicherlich jetzt schon wieder 5 Stunden Überarbeitung ansetzt. Wenn ihr wollt stelle ich mal sehr gerne anonym meine E-Mails hier ein. Ich schreibe in jeder E-Mail vermutlich 5 Sätze die nichtmal lang sind und verstehe ernsthaft nicht das Problem. Auch weil hier wegen 5 Stunden gefühlt der halbe Betrieb informiert und involviert wird... Edit: Achja und ich sollte mich mit der Personalabteilung zusammensetzen, damit sie mir erklären können wo mein Verhalten falsch war und was sie aktuell für Probleme haben. Damit ich dann daraus lernen kann. Bearbeitet 23. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 An deiner Stelle würde ich ab jetzt nur noch via Mail kommunizieren und mich um die Prüfungen und die Projektarbeit kümmern. Fertig. AppleXpie, KleinHippo, allesweg und 2 Weitere reagierten darauf 4 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Defneqon Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 vor 27 Minuten schrieb Zweiundvierzig: Dazu hat mir die Kollegin aus dem Betriebsrat erzählt, dass Bewerbungsgespräche erst als Arbeitszeit zählen, wenn ich in der nomalen Kündigungsfrist von 4 Wochen die Gespräche hätte und dass das bei mir (bin ja am 9. Juli ausgelernt) nicht der Fall sei. BULLSHIT! Zu so einer Aussage INSTANT den Paragraphen fordern, wo die Kollegin denn bitte das her hat. Es ist doch OFFENSICHTLICH, dass 4 (!) Wochen absolut nicht ausreichen, um sich vernünftig zu bewerben. Manchmal dauert der Prozess Bewerbung -> Rückmeldung schon 3-4 Wochen. Es geht ja mittlerweile eh nur noch ums Prinzip, daher: Du MUSST dich um deine Zukunft kümmern, daher rechtzeitig planen. Ausbildung ist befristet, daher bist du hier eindeutig im Recht, Bewerbungsgespräche als Arbeitszeit geltend zu machen. Am 21.5.2019 um 15:04 schrieb Zweiundvierzig: Ich solle ebenfalls froh sein, dass ich eine Stunde von der Personalabteilung gut geschrieben bekomme. Lachhaft. Einfach nur lächerlich, was diese (Entschuldigung) Bonobos da mit dir abziehen. Ein Bewerbungsgespräch dauert i.d.R. schon 1-2 Stunden. Das stimmt alles vorne und hinten nicht. Ich rege mich hier mittlerweile mit dir über dieses hochgradig asoziale Verhalten auf. Dienst nach Vorschrift, keine Extra-Stunden, auch nicht, wenn 30min vor Feierabend noch was ansteht. Einfach gehen und auf den nächsten Tag verschieben. Termine auch nur ausdrücklich über einen Terminkalender (Outlook) annehmen, nicht zwischen Tür und Angel, somit kannst du auch ausdrücklich absagen, damit du keine Feierabend-Konflikte bekommst. vor 36 Minuten schrieb Zweiundvierzig: Edit: Achja und ich sollte mich mit der Personalabteilung zusammensetzen, damit sie mir erklären können wo mein Verhalten falsch war und was sie aktuell für Probleme haben. Damit ich dann daraus lernen kann. Eine weitere Möglichkeit (wenn du denn noch Bock dazu hast) deine HR zu belehren. Könnte verstehen, wenn du da kein Bock hast, aber ich würde denen mal gehörig meine Meinung sagen. Aber naja, kannst auch aufschieben und dafür sorgen, dass der Termin einfach nicht zu stande kommt. Mir wäre tatsächlich alles egal ab dem Zeitpunkt. Viel Glück, konzentrier dich auf deine Prüfung. Alles andere ist Affentheater. AppleXpie und Zweiundvierzig reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 23. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 Mein Ausbilder meinte jetzt plötzlich, dass er ab nächste Woche Donnerstag Urlaub macht und ich bis da hin meine Projektarbeit fertig haben solle. Ja blöd das ich bis Dienstag selber nicht da bin. Drüber lesen tut er jetzt noch flüchtig, dabei bin ich gerade bei der Hälfte von der Doku schreiben und völlig verzweifelt. Jetzt hab ich hier keine Fachperson mehr die Korrekturlist oder was dabei versteht. Und er meinte das sei mein Problem und eben am Wochenende das Zeug machen, da er am Montag (03.06.) das garantiert nicht mehr sehen will, obwohl da der Abgabetermin ist und er da wäre. Ich mein, es ist seit Monaten bekannt dass da Abgabetermin ist und er legt da einfach Urlaub hin und verschwindet. Ich glaub das ist der Dank jetzt für das Theater.? Falls jemand aufbauende Worte dafür hat kann ich das aktuell ziemlich gut begrüßen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JustALurker Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 (bearbeitet) vor 41 Minuten schrieb Zweiundvierzig: Ich glaub das ist der Dank jetzt für das Theater.? Naja es wurde von Anfang an geraten, dass du die Füße bis Ausbildungsende still halten sollst, aus ziemlich genau solchen Gründen. ? Was natürlich nicht heißt, dass du im Unrecht warst oder das Verhalten deines Ausbildungsbetriebs überhaupt nicht geht und sogar rechtswidrig ist. Aaaaber der Stress wird jetzt natürlich für dich weitaus höher sein und die letzten Wochen auch nicht mehr so spaßig. Aber ich bin mir relativ sicher, dass die das bei den nächsten Azubis nicht mehr so abziehen werden, da es sich auch für die Firma allein wirtschaftlich überhaupt nicht gelohnt hat wegen den paar Azubi Stunden jetzt so ein Fass aufzumachen Bearbeitet 23. Mai 2019 von JustALurker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 vor 9 Minuten schrieb JustALurker: Aber ich bin mir relativ sicher, dass die das bei den nächsten Azubis nicht mehr so abziehen werden, da es sich auch für die Firma allein wirtschaftlich überhaupt nicht gelohnt hat wegen den paar Azubi Stunden jetzt so ein Fass aufzumachen oh da wäre ich mir nicht so sicher, gibt genug Firmen die sowas regelmäßig abziehen, siehe nur hier im Forum nicht wenige Beiträge. Solchen Unternehmen gehört am besten die Ausbildungserlaubnis entzogen leider passiert das viel zu selten, wenn ein Unternehmen seinem Azubi absichtlich Steine zwischen die Beine wirft und ihnen Stress macht wenn sie sich wehren, dann ist das nicht ok. Enno reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Mai 2019 Teilen Geschrieben 23. Mai 2019 Am 16.5.2019 um 13:41 schrieb Albi: wenn der Ausbilder und Chef dich eh nicht so mögen kann da ja gern das "Nö hat er nicht" spiel gespielt werden Die Spiele sind eröffnet. Bitte jetzt nicht noch neue Spielfelder ermöglichen! AppleXpie und Albi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 29. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 Die schluss endliche Antwort von der Personalerin: "Hallo 42, vielen Dank für die Zusendung der Links. Wie aus diesen hervorgeht und von uns auch schon ermittelt greift hier der § 629 BGB. "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren". Dies gilt auch für Mitarbeiter, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, darunter zählen unter anderem auch Auszubildende. Allerdings gilt dieser Anspruch nicht unbeschränkt, sondern nur im Zeitraum der ordentlichen Kündigungsfrist. Da dein Ausbildungsverhältnis mit XXX jedoch nicht durch Kündigung, sondern automatisch mit Bestehen deiner Abschlussprüfung am 13.07.2019 endet, gilt in deinem Fall Folgendes: Deine derzeitige Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 Abs.2 Nr. 1 BGB 1 Monat. Diese wird bei einem Ausbildungsverhältnis, welches automatisch durch ein Ereignis endet (hier: Bestehen der Abschlussprüfung), analog auf den Beendigungszeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses angewendet. Dies steht so auch in folgenden Artikel, den du uns genannt hast: https://www.smartlaw.de/rechtsnews/arbeitnehmer-auszubildende/freistellung-wie-sie-bei-auslaufendem-arbeitsvertrag-entspannt-ins-vorstellungsgespraech-gehen. Somit wäre in deinem Fall ein Recht auf eine vorübergehende Freistellung nach § 629 BGB ab dem 13.06. gegeben. Um jedoch freigestellt zu werden, muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber rechtzeitig über seine geplante Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer informieren. Erfolgt dies nicht, kann der Arbeitgeber die Freistellung verweigern. Bei deinem letzten Bewerbungsgespräch hattest du entsprechend grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Freistellung nach § 629 BGB. Solltest Du ab dem 13.06. nochmals Vorstellungsgespräche haben, so hast du den oben dargestellten Anspruch auf Freistellung bitte rechtzeitig per e-Mail und unter Angabe der voraussichtlichen Dauer gegenüber deinem Vorgesetzten und deiner Ausbildungsansprechpartnerin geltend zu machen. Wir werden deinen Antrag dann jeweils prüfen und, soweit dem keine betrieblichen Hindernisse entgegenstehen, genehmigen. Bitte sei dir bewusst, dass der von dir zitierte Anspruch nach § 629 BGB nur für eine „angemessene Zeit“ und daher nicht zeitlich unbeschränkt greift. Von daher würden wir dich bereits jetzt darum bitten zu berücksichtigen, dass sich deine geplante Abwesenheit in einem vernünftigen Rahmen bewegt. Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir dir natürlich jederzeit zur Verfügung. Viele Grüße" ich werde da jetzt nichts mehr machen. Dazu habe ich ja auch am 09.07. die Prüfung. Ich will das hier nur mal Posten, damit wir alle informiert sind und ich echt nicht weiß ob die Recht haben, da diese 4 Wochen doch voller Blödsinn sind. Manche Bewerbungsverfahren dauern doch schon allein 2 - 3 Wochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 vor 37 Minuten schrieb Zweiundvierzig: ich werde da jetzt nichts mehr machen. Dazu würde ich raten. OkiDoki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 (bearbeitet) vor 54 Minuten schrieb Zweiundvierzig: ich echt nicht weiß ob die Recht haben Im BGB steht nichts davon, dass die Freistellung nur innerhalb der Kündigungsfrist i.O. ist. Hier wird die Freistellung als zeitlich unabhängig beschrieben. Dennoch habe ich eben auf verschiedensten Seiten die Argumentation deines AGs nachlesen können. vor 54 Minuten schrieb Zweiundvierzig: da diese 4 Wochen doch voller Blödsinn sind. Nicht jedes Gesetz ist sinnvoll. Du darfst lt. StVo auch nicht im Gleichschritt über Brücken gehen ... vor 17 Minuten schrieb Listener: Dazu würde ich raten. Dem schließe ich mich an. Bearbeitet 29. Mai 2019 von OkiDoki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 (bearbeitet) vor 56 Minuten schrieb Zweiundvierzig: Allerdings gilt dieser Anspruch nicht unbeschränkt, sondern nur im Zeitraum der ordentlichen Kündigungsfrist. Da dein Ausbildungsverhältnis mit XXX jedoch nicht durch Kündigung, sondern automatisch mit Bestehen deiner Abschlussprüfung am 13.07.2019 endet, gilt in deinem Fall Folgendes: Deine derzeitige Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 Abs.2 Nr. 1 BGB 1 Monat. Diese wird bei einem Ausbildungsverhältnis, welches automatisch durch ein Ereignis endet (hier: Bestehen der Abschlussprüfung), analog auf den Beendigungszeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses angewendet. Nur mal so als kleine Anmerkung, über die eure Firma mal nachdenken sollte: Das, was da oben steht, mag zwar soweit stimmen. Wobei die Gerichte da auch nicht ganz einig sind mit dem Zeitraum der regulären Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen. ABER: Als Azubi weißt du leider nie genau, wann dein Ausbildungsverhältnis nun wirklich endet. Es endet mit dem Bestehen der Prüfung. Der Zeitraum mag da vielleicht noch bekannt sein, aber nicht das exakte Datum. Ich habe meine Einladung zur mündlichen Prüfung zum Beispiel an einem Freitag erhalten, mit dem darauffolgenden Mittwoch als Datum (also keine 3 Werktage vorher!). Entsprechend finde ich es doch sehr "kleinkariert", wenn man dann seinen Azubis auch nur die gesetzliche Kündigungsfrist einräumt, um für Bewerbungsgespräche freistestellt zu werden, statt einfach der Freistellung zuzustimmen. Egal, ob jetzt in einer einmonatigen Kündigungsfrist zu einem noch gar nicht bekannten Datum oder eben 3 Monate vorher! Solange es nicht jeden Tag vorkommt, sondern man eben, wie das Gesetz schon sagt, sich "in einem angemessenen Rahmen" bewegt, sollte das kaum einen Nachteil für die Firma bringen. Ich meine, man könnte in diesem Zeitraum ja auch einfach komplette Arbeitsverweigerung ausüben, ohne dass einem dann noch Nachteile entstehen... Bearbeitet 29. Mai 2019 von Rienne Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 vor 14 Minuten schrieb Rienne: Entsprechend finde ich es doch sehr "kleinkariert", wenn man dann seinen Azubis auch nur die gesetzliche Kündigungsfrist einräumt Die entsprechenden Personen fühlen sich in diesem Fall vermutlich einfach nur auf den Schlips getreten. Sowas passiert leider immer wieder, aber da @Zweiundvierzig nur noch knapp 6 Wochen in dem Unternehmen bleiben muss, würde ich jetzt einfach dazu raten, die Füße still zu haben. Recht haben und Recht bekommen ist nunmal ein Unterschied. Den weiteren Stress würde ich mir echt nicht geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 vor einer Stunde schrieb Rienne: Entsprechend finde ich es doch sehr "kleinkariert", wenn man dann seinen Azubis auch nur die gesetzliche Kündigungsfrist dafür einräumt, statt einfach der Freistellung zuzustimmen, egal ob jetzt in einer einmonatigen Kündigungsfrist zu einem noch gar nicht bekannten Datum oder eben 3 Monate vorher. Ich hatte im Hinterkopf eigelitch etwas mit 3 Monaten. Kam aber glaube ich eher aus der Richtung befristete AV und 3 Monate vor Auslaufen bei der ARGE melden. Da war es, soweit ich mich noch erinnern kann so, dass man in den 3 Monaten auch freigestellt werden musste/konnte. Es sollte auch klar sein, dass es mittlerweile quasi unmöglich ist innerhalb von 4 Wochen einen kompletten Bewerbungsprozess zu durchlaufen. Die Dinger dauern immer länger... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 vor 39 Minuten schrieb Maniska: dass es mittlerweile quasi unmöglich ist innerhalb von 4 Wochen einen kompletten Bewerbungsprozess zu durchlaufen. Die Dinger dauern immer länger... OT: Was leider an der Mentalität vieler Arbeitgeber liegt. Man will den Besten aber zeitgleich auch den Günstigsten und man will sich nicht vorschnell festlegen, weil es könnte ja noch was besseres kommen. ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krumpy Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 (bearbeitet) Hi, ich habe mir das Thema gerade mal durchgelesen. Ich frage mich die ganze Zeit warum niemand auf die Idee kommt die 4-5 Stunden für Projektarbeit etc. hinten dran zu hängen. In der Freizeit wird ja eh noch an der Doku und so gearbeitet, warum dann nicht einfach 5 Tage ne Stunde länger bleiben und dann weiter dran arbeiten. Prinzip hin oder her, die Arbeit (Doku schreiben...) muss eh gemacht werden und so wären auch die Minusstunden gut genutzt und weniger Stress kurz vor der Prüfung. Ich finde es schon ein starkes Stück was da abgezogen wird, aber viel dran ändern kann eh nicht. Die sind angepisst und wollen auf biegen und brechen Recht behalten. Prüfung bestehen und nach mir die Sintflut. ^^ Bearbeitet 29. Mai 2019 von krumpy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 29. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 (bearbeitet) @krumpy und auch an alle anderen, danke für eure Beiträge! Mein Ausbilder hat mir heute eine schöne demotiviernde Nachricht geschrieben und gemeint er habe eh keine Zeit für mich. Und das ich ja an allem Schuld sei. Mir auch noch eine Besprechung rein gedrückt und gesagt was meine Fehler seien. Ich habe ihm zwar die letzten Wochen immer wieder was geschickt, aber plötzlich sind die auch von ihm abgesegneten Kapiteln genauso schlecht wie alle anderen. Um auf deinen Beitrag @krumpy zurück zu kommen: Ja ich werde jetzt so oder so morgen arbeiten müssen (bei uns ist das ein Feiertag), sowie am Samstag, bzw. Sonntag. Bezahlen will mir das aber mein Betrieb unter keinen Umständen. Soll ich eben die nächsten Wochen NOCH MEHR arbeiten. Also netter Gedanke, hab auch schon dran gedacht, aber vergiss es. Dazu will ich eigentlich so wenig wie möglich mich mit wem hier unterhalten oder auseinander setzen. Aktuell kriege ich nur von überall zu hören (zu 90% meine Abteilung und die Personalabteilung) wie schrecklich ich ja sei und da ist es besser den Mund zu halten. Ich bin hier jetzt nur noch nach dem Motto "der Klügere gibt nach" und versuche mich, anhand der Aussicht meiner Zukunft, hier bei Laune zu halten so gut es eben geht. Natürlich sind meine Familie und meine Freunde einer der größten Stützen aktuell. Dazu habe ich noch im Juni eine Woche Urlaub vor mir. Bearbeitet 29. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Mai 2019 Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 Fast alles, was mir dazu einfällt, darf oder will ich nicht äußern. Nur: @Zweiundvierzig mach das Beste aus diesem Scherbenhaufen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.