Zweiundvierzig Geschrieben 29. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2019 @allesweg ja versuche ich so gut es geht, bin nur echt krank und wurde von meinem Ausbilder und der netten Kollegin aus dem BR drauf hingewiesen. Aber muss eben die Projektarbeit fertig kriegen. Wahrscheinlich wird sich dass dann nächste Woche gut rächen, ich schleppe das schon 2 Wochen von Tag zu Tag mit. ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 30. Mai 2019 Teilen Geschrieben 30. Mai 2019 Am 29.5.2019 um 15:06 schrieb Zweiundvierzig: Ja ich werde jetzt so oder so morgen arbeiten müssen (bei uns ist das ein Feiertag), sowie am Samstag, bzw. Sonntag. Bezahlen will mir das aber mein Betrieb unter keinen Umständen. Der Feiertag ist glaub ich bundeseinheitlich, da haben alle frei. Also wenn du arbeiten musst (so richtig im Betrieb und so) dann steht dir definitiv eine Bezahlung (Feiertagszuschlag) dafür zu, genauso wie am Sonntag. Wenn du eine 5 Tage Woche hast und Samstag normal nicht als Arbeitstag zählt dann für den auch. Oder geht es "nur" um daheim Doku schreiben? Dann hast du wohl Pech gehabt. Mal eine Frag an die Ausbilder hier: Darf ein Azubi eigentlich alleine (alleine allein, oder ohne Ausbildungsverantwortlichen) im Betrieb sein? Was ist wenn ihm etwas passiert, das passt doch nicht zusammen mit der Sorgfallspflicht, oder? Bzw wenn der Azubi unbeaufsichtigt einen riesen Bock schießt, etwas kaputt macht, verkonfiguriert...? Also nicht dass ich denke dass das bei @Zweiundvierzig passieren würde, aber wenn doch... Der Azubi ist ja Azubi weil er Fehler machen darf und deswegen muss seine Arbeit ja auch kontrolliert werden... *pfeif* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 vor 11 Stunden schrieb Maniska: Oder geht es "nur" um daheim Doku schreiben? Ja genau. Zum Glück ist das "Wochenende" nicht mehr fern und dann hat sich das eh erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 vor 12 Stunden schrieb Maniska: Darf ein Azubi eigentlich alleine (alleine allein, oder ohne Ausbildungsverantwortlichen) im Betrieb sein? Meiner Kenntnis nach nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Mal ne ganz andere Frage zu dem Thema 10% Grenze und Krankheit. Ich bin ja aktuell sehr krank, mir wurde Anfang des Jahres sehr nahe gelegt von meinem Ausbilder und der Personalabteilung, dass ich nicht mehr krank werden darf, sonst ist die 10% Grenze überschritten. Nun bin ich ja seit 2 Wochen krank auf der Arbeit. Werde dauernd darauf angesprochen wann ich wieder gesund werde... Grund dessen habe ich eben mal meine Kranktage zusammen gerechnet (49) und wir arbeiten 5 Arbeitstage die Woche. In der Regel heißt es ja, dass man zwischen 12-15 Wochen (10% halt) krank sein darf. Mit meiner aktuellen Berechnung (49/5->9.8 Wochen) bin ich also noch weit unter der 10% Grenze. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ich möchte einfach für meine mündliche Prüfung wieder gesund sein und wenn ich dafür nun mal 2-3 Tage wieder zuhause bin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Was soll diese 10%-Grenze sein? Quelle? Grundlage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb allesweg: Was soll diese 10%-Grenze sein? Quelle? Grundlage? Ich finde das gerade nicht Online bei meiner IHK, jedoch durfte ich das zur Anmeldung der Prüfungen an meiner IHK unterschreiben. Auf der IHK Seite von Bremen steht es aber geschrieben: https://www.handelskammer-bremen.de/Ausbildung_und_Weiterbildung/Berufliche_Ausbildung/Rechtsfragen_in_der_Berufsausbildung/Informationsblatt-Zulassung-zur-Pruefung-bei-Fehlzeiten/3727028 Bearbeitet 31. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tearek Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 da steht doch 66/70 tage. bei 49 tagen darfst du noch ganze 4 wochen krank machen und es passiert trotzdem nix Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 @Tearek ja das stimmt, bloß hat mich das verunsichert was mir hier im Betrieb erzählt wurde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 vor 4 Minuten schrieb Zweiundvierzig: @Tearek ja das stimmt, bloß hat mich das verunsichert was mir hier im Betrieb erzählt wurde? haben wir nicht schon festgestellt, das dein Betrieb viel erzählt wenn der Tag lang ist xD Lass dich nicht verunsichern. Zweiundvierzig und Enno reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 oh. Ein neues Spielfeld. Wie erstaunlich! 0x0A und Wissenshungriger reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Ich habe vorsichtshalber mal meiner IHK eine E-Mail geschrieben um das schriftlich zu haben und dann kann ich hoffentlich nächste Woche nach Abgabe der Projektarbeit krank sein, ohne das hier weiter groß die Hütte brennt.? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Da steh auch, dass bei >10% Fehlquote eine Einzellfallprüfung erfolgt. Abgesehen davon geht es um die Zulassung zur Prüfung, du bist aber schon zugelassen, daher sollten Fehltage gar nichts mehr ausmachen (in der Theorie). Toller Betrieb, in allen Punkten. Also wenn ich mich krank zu arbeit schleppe "erwarte" ich, von meinem Vorgesetzen oder meinen Kollegen irgendwas zwischen "du schaust echt schei*e aus, geh lieber heim" und "quasi Rauschmiss" (je nach Kranheit). Genauso wie ich einen Kollegen der sichtlich krank ist alleine schon aus Selbstschutzgründen (Ansteckung) nicht um mich haben will. Enno und Albi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Falls du zufällig in den nächsten Tagen krank werden solltest, sorge zwingend dafür, dass du ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast und gehe nicht erst am zweiten oder dritten Arbeitstag zum Arzt. Falls du eine Arbeitsrechtschutzversicherung hast, wäre spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt für eine anwaltliche Erstberatung. Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 vor 54 Minuten schrieb Maniska: du schaust echt schei*e aus Habe ich schon zu hören bekommen, aber es war bekannt das meine 10% Grenze scheinbar erreicht ist und deshalb hat man es mehr oder weniger geduldet. Mir wurde eben dann gesagt, ich solle mehr Tee trinken (was ich eh mache, weil ich Tee Trinkerin bin). vor 55 Minuten schrieb Maniska: nicht um mich haben will Die Kollegen die bei mir im Büro sind interessieren sich für mich nicht. Dazu machen die einfach Home-Office wie sie wollen, gehen in den Urlaub oder sind krank ohne das ich es mit bekomme. Ergo denen ist das scheinbar egal ? vor 36 Minuten schrieb allesweg: nächsten Tagen krank werden solltest vor 36 Minuten schrieb allesweg: ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast Das mache ich immer und werde ich dann Anfang nächster Woche auch umsetzen. vor 37 Minuten schrieb allesweg: Falls du eine Arbeitsrechtschutzversicherung hast, wäre spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt für eine anwaltliche Erstberatung. Habe davon noch nie etwas gehört ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Mai 2019 Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 vor 5 Minuten schrieb Zweiundvierzig: Habe davon noch nie etwas gehört ? Rechtschutzversicherung solltest du dir definitiv zulegen, gerade im Arbeitsrecht kann es sehr schnell sehr teuer werden, wenn du doch mal einen Anwalt brauchst, da du hier immer selbst für die Kosten aufkommen musst, selbst wenn du den Prozess gewinnen solltest. Also direkt mal informieren und eine Abschließen glaub mir das ist eine Versicherung die man schon haben sollte. Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 Mir wurde von meinem Ausbilder am Mittwoch lediglich angeboten jemanden für mich für heute bereitzustellen, der dann mein Ansprechpartner sein kann. Das aber hier keiner was mit meiner Projektarbeit auch nur ansatzweise am Hut hat und mir das so rein gar nichts bringt, war ihm egal. (Den Kollege den er vorschlagen wollte war die restliche Woche im Urlaub, frage mich sowieso wie er sich das vorgestellt hatte). Ich glaube er wollte damit nur sein schlechtes Gewissen beruhigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 31. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2019 (bearbeitet) "Guten Tag 42, vielen Dank für Ihre Mail - meine Stuttgarter Kollegen waren so freundliche, dies an mich weiter zu leiten, da ich die Auszubildenden in den IT-Berufen im XXX betreue. Zunächst haben Sie vollkommen Recht, dass es schwierig ist eine eindeutige Angabe hinsichtlich der Fehltage zu erhalten. Das liegt daran, dass es keine eindeutige Rechtsregelung dazu gibt. Hintergrund der Erhebung von Fehltagen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sie können zur Abschlussprüfung nur dann zugelassen werden, wenn Sie an der ZP teilgenommen haben, Ihr Berichtsheft geführt haben und die Ausbildungszeit durchlaufen haben. Das letzte Kriterium sorgt dafür, dass die IHKn Fehltage erheben und um die Abwägung zu erleichtern, hat man sich dafür entschieden, dass eine Zulassung unbedenklich ist, wenn der/die Azubi/ne nicht mehr als 10% der Ausbildungszeit gefehlt hat. Daraus darf aber nicht der Rückschluss entstehen, dass jeder Tag über den Fehlzeiten automatisch zu einer Nicht-Zulassung bzw. zum Entzug der Zulassung führt. Entscheidend ist, ob Ihr Ausbildungsunternehmen und Sie sich sicher sein können, dass berufliche Handlungsfähigkeit erreicht wurde. Dies bestätigen Sie und Ihr Unternehmen mit der Anmeldung zur Prüfung. Mit dem Zulassungsschreiben wird also im Grunde festgehalten, dass Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, die Sie in den Prüfungen nachweisen sollen. Insofern sind Fehltage nach Zulassung und nach Beginn des Prüfungsverfahrens kein Hinderungsgrund die Prüfung abzulegen. Das bedeutet aber nicht, dass nach der Zulassung einfach gefehlt werden darf. Wenn das ausbildende Unternehmen sich aufgrund hoher Fehlzeiten nach Anmeldung nicht sicher ist, ob tatsächlich alle Inhalte vermittelt und verinnerlicht wurden, so kann es dies der IHK melden und eine Zulassung kann entzogen werden. Meine Empfehlung ist daher: Sprechen Sie mit Ihrem Unternehmen - wenn Sie krank sind, sind Sie krank und eine Anwesenheit im Unternehmen ist für keine Seite förderlich. Allerdings hilft es, wenn Sie absprechen, wie ggf. verpasste Ausbildungszeiten kompensiert werden können, damit Sie bis zur mdl. Prüfung alles haben, was Sie brauchen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und Ihnen ein bis zwei Sorgen nehmen. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu. Ihnen ein schönes Wochenende und viel Erfolg bei den Prüfungen" Ich hoffe jetzt einfach mal, dass dann nächste Woche hier niemand die Hände über den Kopf schlägt wenn ich krank bin, aber mit der Antwort wurden eure Aussagen nur nochmals bestätigt.? Bin ich etwas beruhigt? Bearbeitet 31. Mai 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 13. Juni 2019 Teilen Geschrieben 13. Juni 2019 Was ne Story. Ich wünsch dir viel Erfolg bei der Prüfung und alles gute im neuen Betrieb. Und vergiss nicht deinen ehemaligen Betrieb bei kununu und co zu bewerten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 16. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 16. Juni 2019 Am 13.6.2019 um 16:08 schrieb larrud: vergiss nicht deinen ehemaligen Betrieb bei kununu und co zu bewerten. Ja werde ich dann im Juli höchst wahrscheinlich machen. Und vielen Dank. War jetzt eine Woche krank geschrieben und hatte eine Woche Urlaub. Bin gespannt ob dann im Betrib die Hütte brennt, wenn ich am Montag wieder zurück komme. Wobei ich nun am Montag direkt auch noch ungklücklicherweise ein Bewerbungsgespräch (dieses zählt aber nun auch wieder nicht als Arbeitszeit, trotz Kündigungsfrist, werde aber nichts dagegen mehr starten) haben werde (der alte Vertrag wurde von Freunden und Familien geprüft und war nicht der Norm entsprechend, jeder meinte ich solle die Finger davon lassen). Und nun werde ich mich auch noch auf mein langersehntes duales Studium konzentrieren. ? Ich wünsche allen Azubis, die sich in einer ähnlichen Situation befinden viel Kraft! Gott sei Dank ist die Zeit begrenzt! Und vielen lieben Dank an den ganzen Zuspruch hier, das hat mich moralisch echt unterstützt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 17. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 (bearbeitet) Gerade eben erfahren, dass mein Ausbilder nur noch bis Mittwoch da sein wird und dann 3 Wochen im Urlaub ist. Jetzt meine Frage, wie mache ich das mit dem Berichtsheft? Was muss ich da am Ende beachten? Es ist soweit immer alles ausgedruckt und unterschrieben worden, aber für die mündliche Prüfung brauche ich dann da noch etwas? Ich will da auf Nummer sicher gehen und solange er noch da ist. ? Edit: Mein Ausbilder ist im Urlaub und ich habe in der Zeit dann meine mündliche Prüfung, zum Verständnis. Gott sei Dank habe ich die schriftlichen Prüfungen (wenn auch nicht zufriedenstellend) erfolgreich bestanden. Für meine mündliche Prüfung muss ich mich dann wohl auch noch allein vorbereiten. ? Bearbeitet 17. Juni 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Alles bis Mittwoch von ihm unterschreiben lassen, damit fehlt dir maximal ein Monat bis zur Prüfung (an Unterschriften). Entweder es findet sich jemand der in Vertretung unterschreibt (Personal, GF, Gärtner...) oder einer der Prüfer hier im Forum sagt ob das schlimm ist wenn die letzten Wochen fehlen weil der Ausbilder gerade nicht da war. Mit welcher Begründung wird denn diesmale eine bezahlte Freistellung für das Vorstellungsgespräch verweigert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweiundvierzig Geschrieben 18. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2019 (bearbeitet) Okay ja das hatte ich eh vor. Zum Glück ist das nicht mehr viel Da gab es keine direkte Begründung. Ich gehe mal davon aus das die HR angepisst ist und mir einfach was auswischen will. Da ich aber heute eh persönlich vorbei gehe, werde ich einfach mal direkt nach fragen (habe gestern eine Stunde gearbeitet, war 4 Stunden weg und dann 3 gearbeitet, möchte wissen wie ich das jetzt korrekt buchen muss, will keine Fehler machen). Eine Stunde wird mir aber gut geschrieben (warum keine Ahnung). Zum Glück lief das Bewerbungsgespräch gut. Hier noch eine Frage zu den eventuellen neuen Konditionen: Mir wurde angeboten in die Webentwicklung einzusteigen und meine Kenntnisse zu fördern und zu stärken, hierfür benötigen sie 2 Monate und in den 2 Monaten sollte ich statt meinen gewünschten 3 brutto nur 1,8 kriegen (mit der Begründung das Unternehmen gibt aus und ich hole ja nix rein....). Das wäre auch nur der einzige für mich "negative" Aspekt an der Firma. Aber ist das "normal"? Ich habe das bei meinen vorherigen Bewerbungsgesprächen nämlich nirgends gehört. Da wird man eben als frisch ausgelernter eben ein Jahr geschult, aber mit den 3k eben. Nicht das ich jetzt den nächsten Fehler begehe? Bearbeitet 18. Juni 2019 von Zweiundvierzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 18. Juni 2019 Teilen Geschrieben 18. Juni 2019 Man kann Gehälter staffeln. Aber ich habe noch nie etwas davon gehört, dass jemand in den ersten Monaten zur Hälfte des normalen Lohns arbeiten soll. Ich wurde damals beim Berufseinstieg im höheren Junior-Level eingestuft, habe eine Einarbeitungszeit mit Schulungen gehabt und hatte eine Regel im Vertrag "wenn der Vorgestzte zufrieden ist, kann zum Ende der Probezeit von 6 Monaten ein Antrag zur Erhöhung des Gehalts auf 3.500€ gestellt werden". Dass man aber 2 Monate nur "fast" die Hälfte verdient, ist eher unseriös... Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 18. Juni 2019 Teilen Geschrieben 18. Juni 2019 Wenn du mit den "normalen" 36k zufrieden bist, würde ich das wirklich in Betracht ziehen, zu machen. Für dich ist ja erstmal wichtig, dass du einen neuen Job hast und die 2,4k brutto, die dir innerhalb der 2 Monate verloren gehen, sind auch nicht die Welt. Normal halte ich das allerdings nicht (innerhalb von 2 Monaten alles "nötige" zu lernen). Zweiundvierzig reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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