dooz Geschrieben 23. Mai 2019 Geschrieben 23. Mai 2019 Ich habe heute endlich die Einladung zur Baschlussprüfung erhalten Allerdings ist der Termin relativ spät am 10.07. - soweit so unüblich, allerdings endet mein Vertrag am 30.06. Außerdem ist es ein Umschulungsvertrag, welcher auf max. 24 Monate ausgelegt ist (durch's Jobcenter initiierte Umschulung). Habe ich die Chance das bei der IHK anzumerken und einen früheren Prüfungstermin zu bekommen? Oder ist denen das egal? Nach der Ausbildung werde ich bei meinem jetzigen Betrieb bleiben. Ich denke mein Ausbilder wird sagen "ist doch egal, passt schon so" und sich freuen daß er mir einen weiteren Monat nur Azubigehalt zahlen muss Zitieren
Tearek Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Ich würde mal die IHK anrufen und denen die sache schildern, vlt können die dir genaueres dazu sagen. vor 10 Stunden schrieb dooz: Ich denke mein Ausbilder wird sagen "ist doch egal, passt schon so" und sich freuen daß er mir einen weiteren Monat nur Azubigehalt zahlen muss Naja nur weil du am 10.07 dann erst fertig bist heißt das ja nicht das es für den ganzen monat azubi gehalt gibt. Du Würdest dann wohl vom 01-10.07 azubi gehalt und vom 11-31.07 dein richtiges gehalt berechnet bekommen. ist zwar weniger als ein volles gehalt aber annehmbarer denke ich Zitieren
allesweg Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Dann schauen wir mal ins BBiG, genau gesagt Paragraf 21, Absatz 1, Satz 1: Zitat Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Dass es eine Umschulung ist, macht das Ganze noch mal heikler. Sprich SOFORT den Kostenträger der Umschulung an, damit ihr euch gemeinsam an die IHK wendet. Ist der Betrieb nur für das Praktikum verantwortlich? Oder wer zahlt deine Vergütung? Zitieren
Ma Lte Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Normalerweise ist das Enddatum der Umschulung nur pro Forma festgelegt, weil das Datum der mündlichen Prüfung durch die Handelskammer ja so kurzfristig festgelegt wird, dass es zum Beginn der Umschulung noch nicht bekannt ist. Stell dich am besten mal mit deiner Einladung der Handelskammer zur mündlichen Prüfung beim Jobcenter vor und sag Bescheid, dass das Enddatum der Umschulung später ist, als erwartet. Wenn du da nicht an einen völligen Betonkopf gerätst, dürfte das kein Problem sein. DoMi- reagierte darauf 1 Zitieren
Kleiner_Informatiker Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Bei vom Amt bezahlten Umschulungen ist das eher die Regel als die Ausnahme, was ich hauptsächlich von Umschlungen mit reinem Bildungsanbieter mit Praktikum her kenne. Der Monat Juli gilt dann allgemein als Karenzzeit, wo das Amt dich weitestgehend in Ruhe lassen sollte. Neu sollte denen das jedenfalls nicht sein. Zitieren
dooz Geschrieben 24. Mai 2019 Autor Geschrieben 24. Mai 2019 (bearbeitet) Ok, ich glaube ich muss nochmal weiter ins Detail gehen - sorry! Ich mache keine Umschulung bei einem Bildungsträger, sondern eine betriebliche Einzelumschulung. Also ganz normal in einem Betrieb mit den anderen Azubis. Auch bekomme ich keine Leistungen vom Amt, da der Betrieb eine Vergütung zahlt, sowie alle weiteren Dinge. Der Betrieb bekommt auch kein Geld vom Amt. Die Umschulung wurde lediglich durch das Jobcenter initiiert. Also mit Bildungsgutschein etc. Mein Betrieb hat aber von Anfang an klar gestellt, dass sie eine Vergütung zahlen (freiwillig). Somit war das Jobcenter außen vor, da es keinen Leistungsanspruch mehr gab. Der Vertrag ist ein normaler Umschulungsvertrag. Vom Amt habe ich auch seit Beginn der Umschulung nie wieder was gehört. Also brauche ich bei denen wohl nicht unbedingt vorstellig werden, da es bei denen vermutlich eh keiner mehr aufm Schirm hat Bearbeitet 24. Mai 2019 von dooz Zitieren
allesweg Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Dann musst du mit deinem Betrieb reden. Folgende Varianten gibt es: Verlängerung der Ausbildung (schriftlich) <-- günstigste Variante für den Betrieb Übernahme per ordentlichem Vertrag zum 1.7. (schriftlich) <-- dir zu empfehlen unbefristete Übernahme per Weiterbeschäftigung nach Beendung des Ausbildungsvertrages. Risiko: zu welchen Konditionen? Weiterbeschäftigung zur Azubivergütung klappt NUR in Variante 1! Zitieren
Griller Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Schließe mich hier @allesweg an. Irgendwas muss angepasst werden, ansonsten bist du ja nicht mal krankenversichert. Zitieren
allesweg Geschrieben 24. Mai 2019 Geschrieben 24. Mai 2019 Eine Variante habe ich vergessen: Arbeitslosigkeit und Teilnahme an der Prüfung ohne Betrieb. Diese Variante kann entstehen, wenn du NICHTS tust und dein Betrieb dich am 1.7. nicht mehr rein lässt. Dann hast du (vermutlich) versäumt, dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, könntest eine ALG1-Sperre erhalten und müsstest u.a. deinen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen. Du bleibst krankenversichert, aber zu 100% zu deinen Kosten. Zitieren
dooz Geschrieben 24. Mai 2019 Autor Geschrieben 24. Mai 2019 Ich glaube so schlimm wird es nicht werden Ich werde jetzt erstmal mit meinem Ausbilder sprechen und wenn der auch erstmal nicht weiter weiß, dann wende ich mich an die IHK. Mein Betrieb wird mich wohl nicht loswerden wollen, weswegen die wohl alles daran setzen, dass das sauber über die Bühne geht Aber ich merke, es ist wohl kein Thema was ignoriert werden sollte Danke erstmal für eure antworten. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Zitieren
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