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Geschrieben

Moin Moin und Hallo,

ich wollte hier mal ein wenig rumfragen wie es aussieht mit den Berichtsheften? Mein Ausbildungsbegleiter erzählte mir vor einiger Zeit, dass wir die Berichtshefte nicht mehr zur mündlichen Prüfung mitbringen müssen, da Sie von der IHK die Meldung bekommen haben, dass es mit der dsgvo nicht vereinbar ist. Prompt habe ich natürlich vergessen die Berichtshefte regelmäßig zu schreiben. Ich würde morgen nochmal bei der IHK anrufen, wollte aber heute erstmal hier Fragen wie das bei anderen Prüflingen in NRW ist? Die fehlenden Einträge nachzuholen ist nicht das größte Problem aber die Arbeit kann man sich auch ersparen wenn es wirklich nicht nötig ist. Kann mich dann auch besser auf meine Projektpräsi konzentrieren ¯\_(ツ)_/¯

 mfg

Gosu

Geschrieben
Zitat

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1.  die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2.  an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3.  den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4.  die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5.  Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6.  über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren,
7.  einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

Warum ist das immer so ein Problem, seine vertraglichenfall sogar gesetzlichen  Pflichten zu erfüllen?

vor 6 Minuten schrieb GosuCab:

Mein Ausbildungsbegleiter erzählte mir vor einiger Zeit, dass wir die Berichtshefte nicht mehr zur mündlichen Prüfung mitbringen müssen, da Sie von der IHK die Meldung bekommen haben, dass es mit der dsgvo nicht vereinbar ist.

DIese Aussage ist, tut mir leid, Bullshit.

Welche Daten die sich auf eine "identifizierbare natürliche [dritte] Person beziehen" stehen denn bitte im Berichtsheft und werden darin "ganz oder teilweise automatisiert Verarbeitet"?

Was immer alles unter dem Deckmaltel der DSGVO für ein Blödsinn verzapft wird ist wirklich hanebüchen.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb OpenWorld:

Die Ausbilder sind heutzutage nicht mehr das was sie mal wahren ?

eventuell hab ich einfach auch nur nen blöden Betrieb diesbezüglich erwischt. Mein Projekt musste ich halt auch faken. Schulisch steh ich gut und die Schriftliche habe ich auch mit fast Ø 80% bestanden. Die Projektdokumentation, Präsentation und das anschließende Fachgespräch machen mir halt trotzdem ein wenig Sorgen... Aber darum gehts hier ja nicht.

Bin mir nicht ganz im klaren wie es in diesem Forum so läuft, aber meine Frage wurde beantwortet. Falls hier also das Thema bei Klärung gelocked wird, kann das gerne gemacht werden.

Geschrieben

Kann so ein Blödsinn nicht sein. Der zweite Azubi im Betrieb (anderer Standort) hat von der IHK Bremen sogar einen Zettel bekommen, dass die Ausbildungsnachweise nicht mehr mitzubringen sind.

Geführt werden müssen sie natürlich trotzdem, nur kontrollieren wird es dort keiner.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb 25baller:

Kann so ein Blödsinn nicht sein. Der zweite Azubi im Betrieb (anderer Standort) hat von der IHK Bremen sogar einen Zettel bekommen, dass die Ausbildungsnachweise nicht mehr mitzubringen sind.

Geführt werden müssen sie natürlich trotzdem, nur kontrollieren wird es dort keiner.

Bedeutet aber nicht dass man die Ausbildungsnachweise wegen der DSGVO nicht mitbringen muss, sondern nur dass man sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht sehen will.

 

vor 11 Stunden schrieb Hohlkopf:

In meiner Prüfungseinladung steht explizit, dass ich sie vorlegen muss. Seltsam.

Und auch hier ist nicht sicher dass irgendjemand rein schauen wird. Leigt imErmessen der Prüfer, bei mir wurde damals nur grob durchgeblättert, bei Klassenkameraden hat einer der Prüfer wärned des Fachgespräches eigentlich nur im Berichtsheft geblättert, und die anderen beiden haben die Fragen gestellt. Wieder ein anderer wurde gefragt ob er es dabei hat und nachdem der Ordner auf dem Tisch lag war gut, da hat keiner geschaut.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb GosuCab:

Prompt habe ich natürlich vergessen die Berichtshefte regelmäßig zu schreiben. 

Oh, so jung und schon so vergesslich?

 

Spielen wir mal einige Varianten durch:

  • du schreibst das Berichtsheft nach, wie es gemäß der dir vorliegenden Dokumenten deine Pflicht ist. Bei der Prüfung hast du es dabei und es wird 
    • nicht benötigt --> alles gut
    • benötigt --> alles gut
  • du verlässt dich auf die mündliche Aussage deines Ausbilders und erscheinst ohne es bei der Prüfung bei der es
    • nicht benötigt wird --> alles gut
    • benötigt wird --> Zulassungskriterium selbstverschuldet nicht erfüllt. Rein rechtlich eine schwerwiegende Verletzung deiner vertraglichen Pflichten und somit ein möglicher Grund für eine fristlose Kündigung. 
       

Zugegeben, es ist das schlimmstmögliche Szenario. Aber willst du wirklich dieses Risiko eingehen? 

Geschrieben

von der Webseite der IHK Düsseldorf:

Berichtsheft und Abschlussprüfung

Unvollständige Ausbildungsnachweise können dazu führen, dass Azubis nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Das Gerücht unter manchen Berufsschülern „Wir brauchen demnächst keine Berichtshefte mehr“ trifft also nicht zu, ganz im Gegenteil.
Zur Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf müssen die Berichtshefte aber ab 2019 nicht mehr mitgebracht werden.
 
 
Da ich dort auch geprüft werde, muss ich keins mehr mitbringen, ABER ich muss es haben ? Klär es am besten direkt mit deiner IHK ab.
 
Liebe Grüße
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Clodessa:

Da ich dort auch geprüft werde, muss ich keins mehr mitbringen

Das wird daran liegen, dass die Berichtshefte demnächst elektronisch geführt werden sollen, sodass die IHK jederzeit Einblick in diese hat. Zumal Prüfer in einer Prüfungssituation häufig nicht unter gängige "Datenschutzproblematiken" fallen, wie @charmanta schon einige male angemerkt hat.

Geschrieben

Hallo zusammen,

das Thema Berichtsheft/Ausbildungsnachweise kommt in jedem Jahr wieder auf. Grundsätzlich steht im Gesetz (s.o.) dass Azubis ein Nachweise zu führen haben. Außerdem ist das Fehlen der Berichtshefte eine Möglichkeit nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. - Wer also nicht explizit die Info von der zuständigen IHK bekommt, die Nachweise nicht mitzubringen, der sollte sie auf jeden Fall dabei haben.

Über die Art/Form steht im Gesetzt nichts. Hier gibt es von IHK zu IHK Unterschiede. Bei uns spielt die Form - da nicht festgelegt - gar keine Rolle. Das bedeutet: Kommt ein(e) Azubi(ne) mit einer Rolle Klopapier zur Prüfung, auf der er/sie dokumentiert hat, was in der Ausbildung passiert ist, ist die Auflage "Ausbildungsnachweise" erfüllt. Wer lieber tägliche Aufsätze schreibt kann auch das tun.

Relevant werden die Nachweise erst im Streitfall. Sie dienen dann Euch als Azubis zum Nachweis, dass ein Thema nicht ausgebildet wurde.

Ich hoffe ich konnte ein Wenig Licht ins Dunkle bringen und empfehle die Berichte - in welcher Form auch immer - zu führen und zur Prüfung mitzubringen.

Viele Grüße und viel Erfolg

FO

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