Zum Inhalt springen

Zwei Bewerbungen beim selben Arbeitgeber?


Empfohlene Beiträge

Hallü allerseits :)

ich bin gerade dabei Bewerbungen zu schreiben, da ich Januar 2020 fertig bin mit meiner Ausbildung zum FIAE.
Werde nächsten Monat auch ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter suchen, wie es mit der Übernahme aussehen würde, da es da erst das Berufsschulzeugnis des 2. Jahres gibt.
(Kleine Nebenfrage: Ist es noch zu früh für Bewerbungen?)

Jetzt bin ich auf zwei Ausschreibungen gestoßen, die beide sehr herausfordernd und interessant klingen, aber doch sehr unterschiedlich sind.
Einmal als Digitalisierer und einmal als IT-Security-Engineer, von beiden suchen sie auch mehrere.

Ersteres deckt sich mehr mit den Aufgaben und Kenntnissen die ich bereits erworben habe, denke auch das meine Chancen hier höher liegen.
Letzteres weckt mein Interesse mehr und Verlangen auch keine großartigen Vorkenntnisse ("Interesse und/oder Erfahrungen in der IT-Sicherheit"). 


Jetzt die eigentliche Frage:
Beides wäre beim gleichen Arbeitgeber in der gleichen Abteilung. Ich sehe es eigentlich eher als negativ an, zwei Bewerbungen zu schicken (Unschlüssig über den beruflichen Werdegang; nach dem Motto: Hauptsache bei einem von beiden angenommen ?), aber wie seht ihr das?

Bearbeitet von JanJang
Formatierung war grausig :')
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb JanJang:

Beides wäre beim gleichen Arbeitgeber in der gleichen Abteilung. Ich sehe es eigentlich eher als negativ an, zwei Bewerbungen zu schicken (Unschlüssig über den beruflichen Werdegang; nach dem Motto: Hauptsache bei einem von beiden angenommen ?), aber wie seht ihr das?

Genau das.

Such dir die Stelle raus, die dich mehr reizt und bewirb dich auf die. Wenn du für die Firma auch für die andere Stelle interessant bist fragen die ggf. von sich aus ob du dir auch das vorstellen kannst.

Ob ein halbes Jahr vor dem Ende der Ausbildung ggf. zu früh ist? Ich würde sagen nein. Bewerbungsprozesse dauern mittlerweile relativ lange, jetzt ist erst mal Urlaubszeit (also dauert es noch länger) und du willst vor den Prüfungen im Idealfall schon was haben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb JanJang:

(Kleine Nebenfrage: Ist es noch zu früh für Bewerbungen?)

Nein, du kannst natürlich schon starten dich zu bewerben.

vor 11 Minuten schrieb JanJang:

aber wie seht ihr das?

Ich sehe das genauso und bin der Meinung, dass du dich nur auf eine Stelle bewerben solltest. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb JanJang:

Beides wäre beim gleichen Arbeitgeber in der gleichen Abteilung

Eine Alternative wäre hier natürlich noch das direkte Gespräch aufzusuchen und das zu klären. Vielleicht bieten sich dir so neue Möglichkeiten, wie z.B. dass du mal reinschnuppern kannst.

Manchmal kommt sowas gut an und du erfährst evlt. auch wo dein AG dich eher sehen würde (bzw. was er eher bevorzugen würde)

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@allesweg
Habe jetzt angerufen, aber man kann mir keine genauen Angaben oder Ansprechpartner nennen. Schade, auf meine Frage, ob sich die Stelle auch für Berufseinsteiger eignet wurde mit, "Probieren Sie es aus und schauen Sie, was für eine Rückmeldung kommt" geantwortet.

Das läuft alles über die Personalgewinnung-Initiative von einem öffentlichen Apparat.
 

@KeeperOfCoffee
Da mache ich mir keine Sorgen, die sichtigen gar nicht erst vorher. Zitat des FAQs der Webseite:

"Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie sich jederzeit bewerben. Für Ihre Erfolgsaussichten ist es ohne Belang, ob Sie Ihre Bewerbung am ersten oder am letzten Tag absenden (die Frist endet um 23:59 Uhr)."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo Ihr, danke nochmal für eure Antworten :)

Hier mal ein kleiner Zwischenstand:

Habe mich jetzt einfach mal auf die interessantere Stelle beworben gehabt, hatte dann deren Online-Test absolviert und wurde jetzt zu einem Auswahlverfahren (Fachtest, Gespräch mit der Fachabteilung und Gespräch mit der Personalabteilung) eingeladen.

Das alles läuft über die Personalgewinnung vom BVA.

Denkt Ihr die haben die Bewerbungsunterlagen schon gesichtigt oder laden jeden erstmal zu dem Auswahlverfahren ein? 
Habe bissel Muffensausen, dass die es noch nicht gemacht haben und danach erst feststellen: "Hey hier fehlt ja die Berufserfahrung"... ?
 

Kennt sich hier auch jemand mit dem SÜG aus, ob es schlimm ist, das ein Familienmitglied in Privatinsolvenz ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb JanJang:

[...] Kennt sich hier auch jemand mit dem SÜG aus, ob es schlimm ist, das ein Familienmitglied in Privatinsolvenz ist?

Solange trotz Privatinsolvenz sichergestellt ist, dass der Lebensunterhalt problemlos eigenständig bestritten werden kann, könntest selbst du als der Beantragende der Sicherheitsüberprüfung in der Privatinsolvenz stecken und es würde möglicherweise dennoch genehmigt werden, nach einem Gespräch mit jemandem vom BMWI o.ä..

Selbst die Ü3 ist trotz Privatinsolvenz unter bestimmten Bedingungen möglich.

Wenn es nicht der Lebenspartner ist, der im Formular angegeben wird, sondern entweder Kinder, Eltern oder weiter entfernte Verwandte, dann ist es afaik eh irrelevant - vor allem, wenn man eine eigene Bedarfsgemeinschaft hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.6.2019 um 11:10 schrieb JanJang:

 Denkt Ihr die haben die Bewerbungsunterlagen schon gesichtigt oder laden jeden erstmal zu dem Auswahlverfahren ein? 

Gegenfrage: Was verursacht weniger Aufwand:

  • 100 x Einladungen raus schicken,  Leute empfangen, Fachtests auswerten und 2x je mind. 2 Mitarbeiter ~30 Min. Gespräch und Nachbereitung 

    oder
     
  • 100 Bewerbungsunterlagen von einer Person sichten lassen und 5 x Einladungen raus schicken,  Leute empfangen, Fachtests auswerten und 2x je mind. 2 Mitarbeiter ~30 Min. Gespräch und Nachbereitung 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@allesweg
Haha ja hast recht :)  War wahrscheinlich einfach zu überrascht gewesen, eingeladen worden zu sein, habe immer eine leicht pessimistische Einstellung zu Allem.

 

Uuuund DANKE an Euch alle hier! 
Ich habe meine Wunschstelle bekommen! Jetzt muss ich nur noch durch die Sicherheitsüberprüfung :) 
Ohne diesem Forum und die ganzen Ratschläge, denke ich, hätte ich alles nur halb so gut gemacht und mich vielleicht auch nicht getraut mich auf eine fachfremde Stelle zu bewerben, besonders als Berufsanfänger!
Danke!
  

Bearbeitet von JanJang
Kein Doppelpost nötig :)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 13.6.2019 um 13:30 schrieb Maniska:

Such dir die Stelle raus, die dich mehr reizt und bewirb dich auf die. Wenn du für die Firma auch für die andere Stelle interessant bist fragen die ggf. von sich aus ob du dir auch das vorstellen kannst.

Ich finde den Punkt sehr gut, gibt allerdings ein großes ABER:

 

Meiner Erfahrung nach machen sowas nur kleinere bis mittelständische Firmen, wo der Personaler die Stellen auch etwas über den Tellerrand im Blick hat. In großen Firmen ist das leider oft nicht der Fall, auch wenn beide Stellen in der gleichen Abteilung sind. Ich habe bei viele großen Unternehmen auch im Bewertungsportal die Möglichkeit gesehen, sich für mehrere passende Stellen zu melden. Daher würde ich sagen bei kleineren Unternehmen so machen wie Maniska sagt. Bei großen Unternehmen ruhig doppelt bewerben.

Ich wüsste auch nicht, was inhaltlich dagegen spricht sich auf mehrere Positionen zu bewerben, als Arbeitnehmer und gerade im IT Bereich muss man einfach flexibel sein. Gerade nach der Ausbildung, wo man noch nicht so spezialisiert ist. Warum also nicht offen sein für verschiedene Stellen? Alles andere wäre auch unrealistisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sofern es sich um Bewerbungen im öffentlichen Dienst handelt, kann ich nur dazu raten, sich auf beide Stellen zu bewerben, denn im öffentlichen Dienst ticken die Uhren meist etwas anders. 

@JanJang

Glückwunsch!

Die SÜG-Prüfung und -Dauer hängt davon ab, welches Level geprüft werden muss, wie angreif- und erpressbar du bist, aber eher in Bezug auf ausländische Nachrichtendienste.

Danach kommt das Thema Bestechung dran. Ist dein geplanter Arbeitsplatz korruptionsgefährdet, wird die Privatinsolvenz dort hinein spielen. Es hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis du mit der Person stehst. Grundsätzlich musst du selbst in wirtschaftlich geordnet Verhältnissen leben! Eine eigene Privatinsolvenz schließt das aus!

Ist dein Partner von der Insolvenz betroffen, wird’s eng und auch eher negativ. In allen anderen Fällen ist das kein Hindernis, kann sich aber auf deine Verwendung auswirken (du darfst nur auf Stellen ohne Korruptionsgefährdung).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb tTt:

[...]Grundsätzlich musst du selbst in wirtschaftlich geordnet Verhältnissen leben! Eine eigene Privatinsolvenz schließt das aus![...]

Stimmt so nicht.
Ich kenne persönlich z.B. einen Fall, wo ein Beamter sogar die Ü3 hatte, während er in Privatinsolvenz war. Er hatte die Ü3 aber auch schon vor seiner Privatinsolvenz.
ich weiß jedenfalls, dass man auch noch mit Pfändung relativ problemlos eine Ü2 durchbekommen kann, wenn das was übrig bleibt halt noch ausreicht.
Verallgemeinern kann man das also absolut nicht. Kommt immer auf das persönliche Gespräch und die nachgeforderten Unterlagen ab, sowie auf den Zeitraum, den eine Pfändung oder Privatinsolvenz noch läuft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die SÜ hat erst einmal nichts mit einer Insolvenz zu tun!

Dadurch, dass Schulden regelmäßig die Möglichkeiten für Bestechungen von ausländischen Geheimdiensten etc. bietet, stellt dies eine Gefahr da, um seine SÜ zu verlieren oder zumindest eine Herabstufung zu erhalten. Im worst case kann es dazu führen, dass man auf den einzustellenden Dienstposten nicht eingesetzt werden kann und somit nicht eingestellt wird. Dies ist aber eher selten der Fall!

Vor der Einstellung in den öD muss der/die Bewerber/in in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.

Eine Privatinsolvenz bedeutet dies aber genau nicht! 

Ein Beamter hat bei einer Insolvenz (nachdem er in den öffentlichen Dienst eingetreten ist) mit einem Diszlipinarverfahren bzw. Sanktion zu rechnen, ein TB mit einer Abmahnung.

Ist man bereits davor in die Insolvenz gerutscht, ist es eher unmöglich überhaupt in den öffentlichen Dienst zu kommen.

In einer laufenden Privatinsolvenz ist das Häkchen bei der Frage zu geordneten  wirtschaftlichen Verhältnissen bei Nein zu setzen. Wird das Kreuzchen bei der Einstellung dennoch auf Ja gesetzt, kommt das einer arglistigen Täuschung gleich und ist eine fristlose Kündigung bzw. endet mit einem Amtsenthebungsverfahren. 

Erst nach Abschluss einer Privatinsolvenz ist es überhaupt wieder möglich, im Staatsdienst eingestellt bzw. Beamter zu werden. Die einstellende Behörde hat einen entsprechenden Ermessensspielraum. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sicherheitsüberprüfungen gibt es nicht nur für Posten im ÖD, sondern auch bei diversen anderen Firmen, die z.B. mit Bundeswehr, Luftwaffe oder sonstigem kooperieren (z.B. der Airbus-Konzern).

Mag sein, dass es da noch einmal Unterschiede gibt, wie streng danach geschaut wird, ob es nun ÖD oder Privatwirtschaft sind, aber ich persönlich kenne 2 Fälle, bei denen die Ü2 dennoch erteilt wurde, obwohl Pfändung und / oder Privatinsolvenz vorlagen. War aber nicht für den ÖD, sondern Privatwirtschaft und wohl bei beiden nach genauer Prüfung und persönlichem Gespräch.
Wie geschrieben - wichtig ist, dass man trotz aller Widrigkeiten seinen Lebensunterhalt problemlos eigenständig bestreiten kann und dann besteht auch durchaus die Möglichkeit, die Sicherheitsüberprüfung durchzubekommen nach einer genaueren Überprüfung (Aufstellung Kosten im Monat gegenüber Geld, das man zur Verfügung hat).
Dass man in solche eine Schieflage geraten ist, heißt ja noch lange nicht, dass man bestechlich wäre, oder mit Geld nicht umgehen kann. Teils gelangt man in solch eine Situation ja auch mehr oder weniger schuldlos (z.B. etwas finanziert und durch lange Krankheit konnte man die Raten nicht mehr zahlen / Scheidung und Forderungen des Ex-Partners)

 

P.S.:
Wofür soll "TB" stehen?

Bearbeitet von Crash2001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...