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Geschrieben

Hallo,

wir stellen nun am 1. August unseren ersten FIAE-Azubi ein. Von der Handelskammer bekamen wir ein Anlagenbogen für den Ausbildungsvertrag, in dem wir eintragen sollen, von wann bis wann der Azubi welche Fertigkeiten und Kenntnisse erlernt. (Beispiel siehe Anhang)

Ist dies so bei den anderen IHKs gängige Praxis und wenn ja, wie geht ihr dort vor? Ich finde das echt schwer. Zumal die Lernziele ja nicht so wie eine Todo-Liste abgehakt werden können, da es ja auch abhängig vom Kenntnisstand des Azubis ist. Auch kann ich nicht drei Jahre im Voraus planen, wann er was macht. Die Einteilung, die hier vorgegeben wird, ist auch sehr schlecht. Der Azubi soll im ersten Lehrjahr schon wissen, wie man eine Software modular entwickelt aber im zweiten Lehrjahr wird sich erst die Entwicklungsumgebung angeschaut. Das passt doch auch nicht zusammen.541298300_2019-06-1313_59_07-Fachinformatikersz.pdf-AdobeAcrobatReaderDC.thumb.png.3a8bbccaafeb9c0e154af1799ae7b358.png

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann jetzt da nur aus Sicht eines Azubis dazu was sagen. Als ich den Vertrag damals unterschrieben habe, ist mein Ausbilder auch den Rahmenplan mit mir durchgegangen, und in welchem bereich wie viele Wochen "investiert" werden bzw. wann. Das Ding soll eigentlich nur sicherstellen, dass ihr als Betrieb sämtliche Bereiche des Ausbildungsplanes abdeckt (in meiner Ausbildung war z.B. ein außerbetriebliches Praktikum nötig, da ich keinen direkten Kundenkontakt sonst hätte (oder so in der Art)).

Das Teil hat jeder und der Azubi bekommt auch eine Kopie davon zu seinem Vertrag dazu. Damit soll halt gewährleistet werden, dass alle Kenntnisse vermittelt werden (dient also auch zum Schutz des Azubis).

In der Praxis wird da zeitlich einiges anders vermittelt und nicht 1:1 wie es da steht.

Du siehst ja in den Überschriften, dass viele Sachen in einen Zeitraum von 3-4 Monaten vermittelt werden sollen. Es darf also nichts "im Schnelldurchlauf" nem Azubi beigebracht werden.

Falls ich irgendwo falsch liege, möge man mich bitte korrigieren.

 

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
Geschrieben

Einen absoluten Ausbildungsplan (mit Datumsangaben) anzulegen, entspricht auch nicht dem Willen des BBiG/Ausbildungsordnung.

Sehr wohl kann man aber zeitlich flexible Module erstellen, die in Abhängigkeit vom Kenntnisstand des Auszubildenden dann durchgeführt werden können. Eine Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschule ist da auch hilfreich.

Geschrieben

Hab die Handelskammer mal angefragt und man sagte mir, dass es reichen würde, wenn ich nur das erste Lehrjahr ausfülle. Ich finde es aber dennoch seltsam, was hier getrieben wird. Zu mal die Einteilung sehr willkürlich wirkt.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Ich finde das echt schwer.

Mit diesem Thema habe ich mich auch gerade auseinandergesetzt. Ich fand es auch sehr schwierig, die Punkte alle (sinnvoll) auszufüllen. Deine "Vorlage" sieht übrigens ziemlich identisch zu der bei unserer IHK aus.

Ich habe nun den groben Ablauf für die drei Ausbildungsjahre geplant, aber in der Praxis wird das sicherlich anders laufen. Viele Lerninhalte können meiner Meinung nach am besten in Projekten umgesetzt werden. Und die stehen meist nicht schon 3 Jahre im Voraus fest.

Meinen "Prozess" beim Erstellen des Ausbildungsplans habe ich übrigens hier beschrieben: Betrieblicher Ausbildungsplan für Fachinformatiker Vielleicht hilft das ja. Ich vermute, dass noch einige andere Ausbilder/-innen vor diesem Problem stehen.

Geschrieben

Vielen Dank @stefan.macke :)

Einen sehr groben Plan als solches habe ich ja. Es ist mir auch klar, dass eine Firma einen Ausbildungsplan aufstellen soll. Ich finde es halt nur merkwürdig, dass die Handelskammer quasi schon den Plan vorgibt, wie der abzuarbeiten ist. Zumal wirkt er in einigen Stellen nicht richtig durchdacht. Wie ich schon sagte, im ersten Lehrjahr soll der Azubi schon Anwendungen modular und unter Berücksichtigungen von Wartbarkeit und Sicherheit entwickeln können aber erst im zweiten Lehrjahr soll er sich die Entwicklungsumgebungen anschauen. Von einem Tischler-Azubi erwartet man ja auch nicht, dass er als erstes einen Stuhl bauen kann und sich erst dann beschäftigt, was ein Hammer und eine Säge ist. Auch greifen viele Punkte ineinander, wie z.B. der Punkt "Teamarbeit". Wir arbeiten hier nur in Teams, von daher ist die Teamarbeit ganzjährig. Ich denke mal, allgemein lässt sich schlecht sagen, dass der Azubi von dann bis dann die Fertigkeit "Teamarbeit" gelernt hat. Wir sind ja nicht in einem Videospiel, wo plötzlich ein "+1 Teamarbeit" über dem Kopf aufploppt. 

Aber ist es eigentlich neu, dass dies nun mit zum Ausbildungsvertrag dazugehört? Ich habe sowas noch nie gesehen. Gut, meine Mechatroniker-Ausbildung (2000 - 2004) ist schon ein bisschen her aber bei unseren damaligen FISI-Azubi (vor 3 Jahren ausgelernt) und den Azubis im Personal-Bereich musste sowas auch nicht ausgefüllt werden.

Geschrieben

Ich kenne das aus der Zeit als ich Logistiker ausgebildet habe auch nicht.

Aber nachdem ich jetzt eine Umschulung gemacht habe und von vielen Klassenkameraden erfahren habe wie schlecht sie ausgebildet werden, bin ich froh das es sowas gibt. Ich denke die IHKen sollten da auch mehr prüfen.

Etwas detailierter vorzuplanen schadet dir nicht sondern spart später dir Zeit und Nerven.

Das die Lehreinheiten so fix auf dem Formular stehen finde ich hingegen auch falsch. Man sollte dem Unternehmen die Gruppierung schon selbst überlassen.

Geschrieben

Letztlich ist das Ausbildungsunternehmen für die Ausbildung des Auszubildenden voll verantwortlich, auch wenn die Berufsschule zwar einen Teil und zwar den theoretischen Anteil übernehmen soll, es aber nicht macht.

Daher sollte man eben die zeitliche Gliederung der sachlichen, logischen anpassen, damit am Ende ein Auszubildender Fertigkeiten und Kenntnisse erworden hat, die er dann handlungssicher und selbständig anwenden kann.

 

 

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