geets Geschrieben 14. Juni 2019 Teilen Geschrieben 14. Juni 2019 Hallo liebe Community. Ich habe eine rechtliche Frage zum Ende des Ausbildungsverhältnisses. Die üblichen schnell gefundenen Antworten im Internet treffen leider nicht unbedingt auf meinen Fall zu. Bitte genau lesen liebes Internet ? Folgendes bewegt mich: mein Ausbildungsvertrag endet Mitte Dezember dieses Jahres. Ich werde die mündliche Prüfung aber wohl erst im Februar haben. Stehe ich dem Arbeitsmarkt ab Mitte Dezember zur Verfügung und kann schon zwei Monate vor meiner Abschlussprüfung bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten? Und kann ich dann trotzdem ohne Probleme die Abschlussprüfung ablegen? Wer zahlt die? Vielen Dank schon Mal im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 14. Juni 2019 Teilen Geschrieben 14. Juni 2019 (bearbeitet) vor 42 Minuten schrieb geets: Und kann ich dann trotzdem ohne Probleme die Abschlussprüfung ablegen? Wer zahlt die? Also normalerweise sollte die dein Ausbildungsbetrieb zahlen. Auch, wenn der Vertrag vorher endet! Darf man fragen, warum der Vertrag nicht bis zum Bestehen der Prüfung läuft? vor 42 Minuten schrieb geets: Stehe ich dem Arbeitsmarkt ab Mitte Dezember zur Verfügung und kann schon zwei Monate vor meiner Abschlussprüfung bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten? Theoretisch ja. Praktisch ist das vermutlich eher ungünstig, da du zu dieser Zeit ja auch noch dein Projekt machst bzw. zumindest noch die Doku anfertigen musst. Und dein Projekt muss ja auch im Betrieb durchgeführt werden, braucht einen Betreuer und muss ein reales Projekt sein. Bearbeitet 14. Juni 2019 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 14. Juni 2019 Teilen Geschrieben 14. Juni 2019 Im Internet findet man das hier sehr schnell: https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitsvertrag/ausbildungsverhaeltnis-kann-regulaer-vor-der-abschlusspruefung-enden/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geets Geschrieben 15. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Danke für eure Antworten. vor 7 Stunden schrieb Rienne: Darf man fragen, warum der Vertrag nicht bis zum Bestehen der Prüfung läuft? Ich denke, da wurde einerseits schlecht geplant und andererseits hat mir mein AG dadurch eine kürzere Ausbildungszeit vorgegaukelt. vor 8 Stunden schrieb Rienne: Theoretisch ja. Praktisch ist das vermutlich eher ungünstig, da du zu dieser Zeit ja auch noch dein Projekt machst bzw. zumindest noch die Doku anfertigen musst. Und dein Projekt muss ja auch im Betrieb durchgeführt werden, braucht einen Betreuer und muss ein reales Projekt sein Das ist ein guter Einwand. @WYSIFISI: danke für diesen Link. Den Artikel hatte ich selbst schon gelesen aber nicht richtig eingeordnet. Genau was ich gesucht habe! Da bleibt nur die Frage offen wie und wo ich mein Projekt machen soll, sollte ich ab Vertragsende arbeitslos sein oder bei einem neuen Arbeitgeber in Festanstellung. Danke Leute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 vor 3 Stunden schrieb geets: Da bleibt nur die Frage offen wie und wo ich mein Projekt machen soll, sollte ich ab Vertragsende arbeitslos sein oder bei einem neuen Arbeitgeber in Festanstellung. Ich würde sagen, das hier trifft bei dir zu - du kennst das Ergebnis ja nicht vor Ablauf des Vertrags. Für den Fall, dass die Prüfung zwar noch vor Vertragsende stattfindet, das Ergebnis aber erst nach Ende der vereinbarten Ausbildungszeit offiziell bekannt gegeben wird (ggf. bei der Lossprechung), hat das Bundesarbeitsgericht hingegen entschieden, dass unter Umständen auf Verlangen des Auszubildenden das Berufsausbildungsverhältnis bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse verlängert werden muss, da die Möglichkeit besteht, dass der Auszubildende die Prüfung nicht bestanden hat (BAG-Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 427/07). Damit würde dieser Sachverhalt genauso behandelt werden wie eine erfolglose Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 vor 13 Stunden schrieb geets: ? Und kann ich dann trotzdem ohne Probleme die Abschlussprüfung ablegen? Wer zahlt die? Wegen der Bezahlung sollte es keine Probleme geben, denn soweit die für Dich zuständige IHK keine Splittung der Prüfungskosten vornimmt, erfolgt die Bezahlung der Prüfungskosten kurz nach der Anmeldung für alle Prüfungsteile. Auf der anderen Seite bist Du in einer komforrtablen Lage, wenn Dein Ausbildungsunternehmen Dir nach Ende des Vertrages erlaubt, weiter zu arbeiten, begründet sich eben ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Man muss allerdings auch bereit sein, dass im Bestreitensfall durchzusetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geets Geschrieben 15. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 vor 4 Stunden schrieb RubberDog: Ich würde sagen, das hier trifft bei dir zu - du kennst das Ergebnis ja nicht vor Ablauf des Vertrags. Für den Fall, dass die Prüfung zwar noch vor Vertragsende stattfindet, das Ergebnis aber erst nach Ende der vereinbarten Ausbildungszeit offiziell bekannt gegeben wird ... Das trifft gerade nicht zu. Die Prüfung findet *nach* Vertragsende statt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 (bearbeitet) @geets der Vertrag endet zum 1.12.? Dann liegt die Prüfung noch im Ausbildungszeitraum (zumindest ein Teil). Sowohl die Anmeldung, das Stellen des Projektantrags (vermutlich inkl. Genehmigung und damit auch die Durchführung) und auch die schriftliche Prüfung (26. Oder 27.11.) finden vorher statt. Ich verstehe immernoch nicht so ganz, warum dein Betrieb so einen Ausbildungsvertrag aufgestellt hat und warum eine Verlängerung bis zum Bestehen der Prüfung nicht einfach möglich ist. Bearbeitet 15. Juni 2019 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geets Geschrieben 15. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Doch eine Verlängerung ist möglich. Aber ich möchte eine Stelle in einem anderen Unternehmen direkt nach Ablauf meines Ausbildungsvertrages annehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 (bearbeitet) Und das geht nicht 1 1/2 Monate später, wenn du deinen Abschluss in festen Tüchern hast und dir um sowas, wie die Fragen hier, keine Gedanken machen musst? Ich stelle es mir auch nicht gerade entspannt vor, sich auf die mündliche Prüfung und die Präsentation vorzubereiten, wenn man nebenbei noch in seinen neuen Job eingearbeitet wird. Bearbeitet 15. Juni 2019 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Was machst Du denn wenn Du nicht bestehst ? Hier würde sich das Ausbildungsverhältnis auf Anfrage verlängern. Frag mal bei der IHK an ... ich halte Deinen Vertrag für Murks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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