1d0navan Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Hallo, ich habe am 12. meine Abschlussprüfung bestanden. Jetzt habe ich seit Januar versucht bereits einen Arbeitsvertrag aufzusetzen aber immer wieder ist was dazwischen gekommen. Langsam wird mir das zu doof und jetzt werden andere Bedingungen klar, die ich vorher nicht besprochen hatte. Unter Anderem ist das jetzt so, dass beim Lohnbüro nachgefragt wurde, wie das mit dem neuen Lohn dann aussieht - ob ich ab dem 13. (Wo der Arbeitsvertrag beginnen soll) auch ab diesem Datum meinen vollen Lohn bekomme? Ich würde ja so zu sagen noch einen halben Azubi Lohn und einen halben "Voll" Lohn bekommen oder nicht? Jetzt sagt mein Chef, dass das vom Lohn-Büro nicht möglich ist, dass der Lohn halb und halb gezahlt wird. Was bedeutet, dass ich jetzt den vollen Azubi Lohn für einen Monat bekomme und dann erst den vollen Gesellen-Lohn. Wisst ihr was ich jetzt glauben soll? Ich bin kurz davor beim Lohnbüro anzurufen und selber zu fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hohlkopf Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Damit liegst du doch wahrscheinlich unterm Mindestlohn - dann wäre das meines Ermessens nach echtlich überhaupt nicht möglich, dich nach Abschluss noch als Azubi zu bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Mit Bestehen der Abschlussprüfung bist du kein Azubi mehr, mit welcher Begründung sollte dir kein "voller" Lohne für die Tage zustehen? "Lohnbüro kann das nicht" ist zumindest keine. Solltest du am 13. arbeiten gewesen sein (und dein Chef hat das geduldet) ist übrigends zu diesem Termin ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit zustande gekommen. Daher hast du eine relativ entspannte Carwyn und Sullidor reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1d0navan Geschrieben 17. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Das Lohnbüro hat mir zumindest gesagt, dass das nicht die ganze Zeit geht sondern nur in der Hälfte des Monats, also ab dem 15. Das heißt ich werde jetzt drauf pochen, dass ich den Lohn ab dem 15. normal und nicht mehr als Azubi bekomme. Heute unterschreibe ich "Hoffentlich den Vertrag" - weil dort viele Sachen noch offen sind, wie Firmenwagen, usw. Danke erstmal für die Tipps! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0x0A Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Wenn ich das richtig verstanden habe hast du am 13 deine Prüfung und am 15 wirst du erst Bezahlt? Da würde ich am 13 und 14 nicht arbeiten gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
artbat Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 (bearbeitet) Also, pass auf: Du hast am 12. deine Prüfung bestanden. In exakt dem Moment, in dem du den Wisch von der IHK bekommst, bist du kein Azubi mehr, d.h., alle Konditionen (auch Gehalt), die im Ausbildungsvertrag ausgehandelt bzw. festgelegt wurden, gelten dann nicht mehr, weil der Vertrag nicht mehr gültig ist, weil du ja in dem Moment kein Azubi mehr bist. Du brauchst also für den 13. einen neuen Arbeitsvertrag, in dem dann auch entsprechend dein Gehalt festgelegt wird. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: A) Deine Firma gibt dir einen Arbeitsvertrag, der ab dem 13. gültig ist, und muss dir dann natürlich auch ab exakt diesem Tag das Gehalt, das im Arbeitsvertrag steht, auszahlen (natürlich anteilig, da der Vertrag nicht vom 1. gültig ist sondern vom 13.) - Wenn sie dich aber erst ab dem 15. voll bezahlen und den 13., 14. nach Azubi Gehalt, erfüllen sie die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen (Höhe des Gehaltes) nicht und begehen Vertragsbruch. Dagegen kannst du sogar klagen. B ) Deine Firma gibt dir erst ab dem 15. einen Arbeitsvertrag, dann hast du aber für den 13. und 14. kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis, bist also für diese Zeit z.B. auch nicht krankenversichert und musst natürlich auch nicht in die Arbeit gehen, da für diesen Zeitraum ja nichts vertraglich geregelt ist. Dass "das nicht geht" (Zitat Lohnbüro) ist übrigens absoluter Schwachsinn und einfach nur eine Ausrede. Natürlich geht das, wird ja bei jedem anderen Azubi auch so gemacht, der in ein geregeltes, normales Angestelltenverhältnis übergeht. Bearbeitet 17. Juni 2019 von artbat larrud reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 vor 1 Minute schrieb artbat: Was ich mich auch Frage: Meinst du den 12. Juni? Und du hast immer noch keinen Arbeitsvertrag? Dann arbeitest du quasi seit dem 12. ohne Vertrag und musst im Prinzip gar nicht in die Arbeit gehen, bis dir nicht ein Vertrag vorgelegt wird und du und der AG ihn unterschreiben. Besser :D Er hat seit dem 13 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit etc. Einzig was ich mich frage: Werden Gehalt und Urlaub "branchenüblich" angenommen oder "firmenüblich". Wenn brachenüblich, würde ich bei ein paar Kollegen deren Rahmenbedingungen abklopfen, die "besseren" rauspicken und den "branchenüblichen Schitt in der Region" daraus ziehen. Und wenn das dann 30 Tage Urlaub und 50k brutto sind ist der AG selbst schuld wenn er a) zugelassen hat dass es so weit kommt und b) selbst noch kein konkretes Angebot vorgelegt hat. Dann würde nähmlich das gelten. Frage wäre halt, wie lange man im Zweifelsfall dann bei den AG bleiben kann :D Tarifvertrag wird es wohl keinen geben, sonst wüsste das Lohnbüro auch wie man mit solchen Fällen umgeht. larrud, artbat, SaJu und 1 Weiterer reagierten darauf 2 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
artbat Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 vor 1 Minute schrieb Maniska: Besser Er hat seit dem 13 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit etc. Einzig was ich mich frage: Werden Gehalt und Urlaub "branchenüblich" angenommen oder "firmenüblich". Wenn brachenüblich, würde ich bei ein paar Kollegen deren Rahmenbedingungen abklopfen, die "besseren" rauspicken und den "branchenüblichen Schitt in der Region" daraus ziehen. Und wenn das dann 30 Tage Urlaub und 50k brutto sind ist der AG selbst schuld wenn er a) zugelassen hat dass es so weit kommt und b) selbst noch kein konkretes Angebot vorgelegt hat. Dann würde nähmlich das gelten. Frage wäre halt, wie lange man im Zweifelsfall dann bei den AG bleiben kann Tarifvertrag wird es wohl keinen geben, sonst wüsste das Lohnbüro auch wie man mit solchen Fällen umgeht. Umso besser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 Ganz allgemein, wenn es schon so losgeht, würde ich auf eine Probezeit bestehen und mir eine Stelle suchen, wo man auch geschätzt wird. Meinem Chef war es wichtig mir einen Vertrag zu geben, damit ich bleibe. Scheint deinem ja nicht so wichtig zu sein. Du könntest natürlich ne Menge von dem machen, was hier schon vergeschlagen wurde, aber das Arbeitsklima wird das alles wohl nicht verbessern Naja und wenn er dazu noch zu fein ist, dich für den Rest des Monats angemessen zu bezahlen... also ich frage mich wirklich, was in den Köpfen von so manchen Chefs vorgeht... um die paar tage zu feilschen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 vor 11 Minuten schrieb larrud: würde ich auf eine Probezeit bestehen Wozu? Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende sollte kurz genug sein und gilt für beide Seiten. larrud reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 Am 17.6.2019 um 16:37 schrieb Maniska: Wozu? Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende sollte kurz genug sein und gilt für beide Seiten. Je nach dem was im Vertrag steht Ich hab bspw. 3 Monate. Ausserdem ist es eine gute Möglichkeit, dem Chef zu verstehen zu geben, dass eine Probezeit auch für den Arbeitnehmer sinnvoll ist und er nicht alles mit sich machen lässt. Es ist eben nicht selbstverständlich, das man seine Arbeitskraft in den jeweiligen Dienst stellt. Arbeit ist etwas wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor einer Stunde schrieb larrud: Je nach dem was im Vertrag steht Es gibt keinen (schriftlichen) Vertrag. Dieser ist auch nicht (mehr) notwendig da er duch konkluentes Handeln zustande kam -> AN kommt zum arbeiten, AG nimmt die Arbeitskraft an. Da keine Rahmenparameter vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen, die da besagen "4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende". larrud reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor 7 Minuten schrieb Maniska: Es gibt keinen (schriftlichen) Vertrag. Dieser ist auch nicht (mehr) notwendig da er duch konkluentes Handeln zustande kam -> AN kommt zum arbeiten, AG nimmt die Arbeitskraft an. Da keine Rahmenparameter vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen, die da besagen "4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende". Okay, in diesem Fall ist es zur Zeit theoretisch so. Aber dieses Fass aufzumachen, trägt mMn auch nicht unbedingt zum guten Betriebsklima bei, denn damit kann man sich eigentlich nur unbeliebt machen. Es kommt dann ein wenig drauf an, ob TE wirklich längerfristig bei der Firma bleiben möchte. Falls nicht: Zieh durch. Aber erwarte kein knackiges Arbeitszeugnis. Falls doch: Unterhalte dich normal über einen vernünftigen Vertrag und mach dort Druck. Denn: Klar muss der AG dir das zugestehen, allerdings wird er das nur sehr zähneknirschend tun und dir (das prophezeie ich jetzt einfach mal) auch relativ zügig fristgerecht kündigen. Ich würde es mit fingerspitzengefühl angehen, allerdings, wie ich oben bereits schrieb, mir sowieso was anderes suchen. So etwas zerrt immer auch an einem selber und ob es das Wert ist, sollte man sich überlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor 7 Minuten schrieb larrud: Okay, in diesem Fall ist es zur Zeit theoretisch so. Nicht nur theoretisch, das ist auch praktisch so. Zitat Aber dieses Fass aufzumachen, trägt mMn auch nicht unbedingt zum guten Betriebsklima bei, denn damit kann man sich eigentlich nur unbeliebt machen. Genau wie mit der Frage nach einer vertraglich vereinbarten Probezeit, zumal es sehr untypisch ist dass der AN datrauf beseteht, das riecht nicht nur leicht nach "der will sich umgucken" das stinkt zum Himmel. Zitat Es kommt dann ein wenig drauf an, ob TE wirklich längerfristig bei der Firma bleiben möchte. Falls nicht: Zieh durch. Aber erwarte kein knackiges Arbeitszeugnis. Falls doch: Unterhalte dich normal über einen vernünftigen Vertrag und mach dort Druck. Denn: Klar muss der AG dir das zugestehen, allerdings wird er das nur sehr zähneknirschend tun und dir (das prophezeie ich jetzt einfach mal) auch relativ zügig fristgerecht kündigen. Ich würde es mit fingerspitzengefühl angehen, allerdings, wie ich oben bereits schrieb, mir sowieso was anderes suchen. Ich denke mal die Frage ob der TE dort eine Zukunft sieht oder nicht kann nur er/sie selbst beantworten und ist davon abhängig ob ein schriftlicher Vertrag nachgereicht wird und wenn ja welchen Inhalt der hat. In dem Fall wäre ich relativ schmerzbefreit, der AG ist selbst schuld dass er in der Situation ist, mein Job ist es nicht, ihm entgegen zu kommen, und das schon gar nicht "kostenlos". Kündigen wird nicht so einfach, da eben keine Probezeit und bei Übernahme aus der Ausbildung sofortiger Kündigungsschutz sofern min 10 MA im Betrieb (Quelle auch wenn das die IHK Karlsruhe ist, die Gesetze gelten in ganz Deutschland). Also "einfach mal rauswerfen weil aufmüpfig" ist nicht. Das meinte ich als ich gesagt habe mit der aktuellen Situation ist der TE in einer sehr bequemen Ausgangslage. larrud und 0x0A reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 Maniska hat hier absolut Recht. Rechtlich betrachtet ist dieses Szenario (einfach machen lassen) das dümmste, was der Arbeitgeber machen kann. Gerade für kleine Unternehmen, denn dort gibt es selten zu Beginn die Konditionen, welche Branchenüblich oder gesetzlich geregelt sind. Alles, was es nun noch braucht, ist einen 1d0navan, der auch gewillt ist, für seine Rechte zu kämpfen und diese zu vertreten. Du solltest Dich in jedem Fall nicht einfach so von Deinem Chef oder Deiner Lohnabteilung zur Seite schieben lassen. Wie geschildert ist es nämlich in keinem Fall. larrud reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor 17 Minuten schrieb Maniska: Genau wie mit der Frage nach einer vertraglich vereinbarten Probezeit, zumal es sehr untypisch ist dass der AN datrauf beseteht, das riecht nicht nur leicht nach "der will sich umgucken" das stinkt zum Himmel. Das ist bei uns relativ normal und wird auch als vernünftig angesehen. Eine Probezeit ist ja generell nichts negatives sondern für beide einfach nochmal eine Möglichkeit auszulooten, wo man gemeinsam hin möchte. Und das man sich immer mal umguckt, weiss jeder. Man kann den Weg wählen und sich gegenseitig anlügen oder man spricht einfach drüber und macht sich damit vieles einfacher Gerade heutzutage in der agilen Arbeitswelt ist es in vielen Firmen garkein Problem sondern zeigt eher, dass man selbstbewusst mit seiner Arbeitskraft umgeht. vor 17 Minuten schrieb Maniska: Ich denke mal die Frage ob der TE dort eine Zukunft sieht oder nicht kann nur er/sie selbst beantworten und ist davon abhängig ob ein schriftlicher Vertrag nachgereicht wird und wenn ja welchen Inhalt der hat. In dem Fall wäre ich relativ schmerzbefreit, der AG ist selbst schuld dass er in der Situation ist, mein Job ist es nicht, ihm entgegen zu kommen, und das schon gar nicht "kostenlos". Kündigen wird nicht so einfach, da eben keine Probezeit und bei Übernahme aus der Ausbildung sofortiger Kündigungsschutz sofern min 10 MA im Betrieb (Quelle auch wenn das die IHK Karlsruhe ist, die Gesetze gelten in ganz Deutschland). Also "einfach mal rauswerfen weil aufmüpfig" ist nicht. Das meinte ich als ich gesagt habe mit der aktuellen Situation ist der TE in einer sehr bequemen Ausgangslage. Ich sage ja auch nur, dass es für einen selber kräftezehrend sein kann unter diesen Umständen weiter dort zu arbeiten. Wenn man sich einmal mit allen angelegt hat, auch wenn man im Recht ist. Ich würde immer einfach das Gespräch suchen anstatt auf Konfrontation zu gehen und mir sowas durchzuboxen. Wenn der Vertrag, der vom AG dann angeboten wird natürlich komplett unter aller Sau ist, sieht es wieder anders aus. Aber auch hier würde ich keine gemeinsame Zukunft mehr sehen können. Was die Kündigung betrifft bin ich unsicher: Eine ordentliche Kündigung geht ja immer. Dann kommt es doch fristtechnisch auf die Zugehörigkeit zum Betrieb an, oder? Zählt die Azubi Zeit dort mit? Sonst ist man ja theoretisch auch bei 1-2 Monaten Frist.. - Dauer der Beschäftigung 2 Jahre = 1 Monat Frist - Dauer der Beschäftigung 5 Jahre = 2 Monat Frist usw Gruß larrud Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor 7 Minuten schrieb larrud: Eine ordentliche Kündigung geht ja immer Dafuq? Vielelicht in den USA, in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung durch den AG bestimmte Kriterien erfüllen: "Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (z. B. Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe." Diese Gründe müssen nicht nur behauptet sondern im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht auch belegt werden können. vor 16 Minuten schrieb larrud: Zählt die Azubi Zeit dort mit? Wenn du den Link von mir gelesen hättest, müsstest du diese Frage nicht stellen... Aber um mal klarzustellen, und unter der Prämisse dass der Betrieb min 10 MA hat: Probezeit ohne gesetzlichen Kündigungsschutz (<6 Monate im Betrieb): Beidseitig was vertraglich als Kündigungsfrist vereinbart wurde, i.d.R: etwas mit 14 Tagen Probezeit mit gesetzlichem Kündigungsschutz (>6 Monate im Betrieb): Beidseitig was vertraglich als Kündigungsfrist vereinbart wurde, i.d.R: etwas mit 14 Tagen; ODER (da bin ich mir nicht sicher) wenn einen der Vertrag schlechter stellt als die ges. Regelung könnte hier auch die gesetzliche Regelung schon greifen, das mösste man aber einen Arbeitsrechtler fragen wie das konkret ausschaut. keine Probezeit und gesetzlicher Kündigungsschutz (>6 Monate im Betrieb): Was vertraglich vereinbart wurde, WENN längere Fristen für beide Seiten greifen, sonst vertragliche Frist für AG, gesetzliche Frist für AN. Es geht also nicht zu sagen, der AG kann mit 1 Monat kündigen, der AN mit 2 Monaten. Ein Pasus mit "die verlängernden gesetzlichen Regelungen aus § 622 BGB gelten für beide Seiten" ist gültig, also hat in dem Fall ein AN mit 5 Jahren Zugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larrud Geschrieben 19. Juni 2019 Teilen Geschrieben 19. Juni 2019 vor 8 Minuten schrieb Maniska: Wenn du den Link von mir gelesen hättest, müsstest du diese Frage nicht stellen... Bitte entschuldige vielmals, wird nie wieder vorkommen. Ich habe versucht eine etwas differenzierte Sichtweise miteinzubringen, die von der geltenden (und richtigen) Gesetzeslage ein wenig mehr in den, mMn, Berufsalltag passt. Aber wir entfernen uns jetzt n bisschen vom Thread und bevor das hier sone Klassische Forendiskussion wird... lieber zurück zum Thema: 1d0navan, gibts Neuigkeiten? Gruß larrud Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1d0navan Geschrieben 21. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2019 Wow! Dachte nicht, dass das ein riesiges Diskussionsthema wird. Finde eure Beiträge super Ein kleines Status Update: Ja ich habe einen Vertrag unterschrieben. Mehr oder weniger zufriedenstellend, weil es dann doch noch die eine oder andere Verhandlung gab. Aber alles in Allem darf ich bald einen Firmenwagen (auch privat) mein Eigen nennen. Eine 6 monatige Probezeit war auch bei den anderen Kollegen Standard - aber auch für mich ist es ein Vorteil, da ja beide Seiten innerhalb 2 Wochen kündigen können . Ansonsten bekomme ich den einigermaßen erwarteten Lohn und habe derweil bei vielen anderen Unternehmen nach der Arbeit auch Vorstellungsgespräche. Der Vertrag hat mit dem 15.06 begonnen, die zwei Tage waren jetzt geschenkt. larrud reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OpenWorld Geschrieben 22. Juni 2019 Teilen Geschrieben 22. Juni 2019 Was bietet eigentlich dein Unternehmen an ?;) Also ist ein Firmenwagen zwingend erforderlich um dein Beruf auszuführen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1d0navan Geschrieben 25. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2019 Am 22.6.2019 um 23:08 schrieb OpenWorld: Was bietet eigentlich dein Unternehmen an ?;) Also ist ein Firmenwagen zwingend erforderlich um dein Beruf auszuführen. Das Unternehmen ist hauptsächlich im Sondermaschinenbau tätig. Ich arbeite dort als Softwareentwickler für Steuerungen aller Art. Joa, also ein Firmenwagen ist schon ganz toll, weil ich halt viel unterwegs bin bei Inbetriebnahmen. Außerdem ist der auch für die Private nutzung eingetragen und ich habe bis auf den Geldwerten Vorteil keine Kosten wie Sprit, Versicherung oder Wartung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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