Stewy0310 Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich bin Freelancer und arbeite unter anderem für eine Agentur. Gestern habe ich von einem Urteil des EuGH gehört. Ab jetzt (oder bald) müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Mitarbeitern genau erfassen. Doch ich bin kein Angestellter, sondern Freelancer. Muss ich auch ein Zeiterfassungssystem kaufen? Und wie soll die Agentur, für die ich tätig bin, meine Arbeitszeiten erfassen, wenn ich von Zuhause aus arbeite? Wenn ich so ein Teil für mich kaufe bzw. kaufen muss, erstattet mir jemand das Geld? Ich weiß Fragen über Fragen, aber eine anwaltliche Beratung wäre viel zu teuer für mich... Danke für eure hilfreiche Antworten Viele Grüße Bearbeitet 17. Juni 2019 von Chief Wiggum Link entfernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 17. Juni 2019 Teilen Geschrieben 17. Juni 2019 WIe du richtig erkannt hast bist du kein Arbeitnehmer. Für dich gilt weder das Arbeitszeitgesetz noch musst du deine Stunden erfassen (außer das was du dem Kunden in Rechnung stellen willst). Sobald du angestellt hast, müssen deren Stunden erfasst werden, wozu aber prinzipiell auch jetzt noch eine selbstgeführte Excelliste ausreicht. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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