IT-Guard Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 (bearbeitet) Hallo, ich habe die schriftliche Prüfung in GA1 nachholen müssen. Das vorläufige Prüfungsergebnis ist bestanden. Jetzt stellt sich mir die frage wann das Ausbildungsverhältnis endet. Wenn ich die Prüfungsergebnisse bekomme oder wenn mein Chef das Prüfungszeugnis mir aushändigt bzw. er es erhält ? Ich habe die Schriftliche nachholen müssen! Die Mündliche habe ich bestanden weit vorher. Danke für eure Antworten. Bearbeitet 24. Juni 2019 von IT-Guard Detail fehlte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Du hast sicherlich einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, dass du bestanden hast. Somit ist das Ausbildungsverhältnis mit diesem Moment beendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Guard Geschrieben 24. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 vor 1 Minute schrieb Chief Wiggum: Du hast sicherlich einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, dass du bestanden hast. Somit ist das Ausbildungsverhältnis mit diesem Moment beendet. Ich habe die Schriftliche nachholen müssen! Die Mündliche habe ich bestanden weit vorher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Auch dann mit Bekanntgabe der Ergebnisse. Das Prüfungszeugnis wird von der IHK ausgehändigt bzw verschickt. Das geht nicht erst an den Betrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Guard Geschrieben 24. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Gerade eben schrieb Chief Wiggum: Auch dann mit Bekanntgabe der Ergebnisse. Das Prüfungszeugnis wird von der IHK ausgehändigt bzw verschickt. Das geht nicht erst an den Betrieb. nach meinen Schreiben das ich bekommen habe geht das Prüfungszeugnis an den Arbeitgeber. Meine Ergebnisse hab ich auch noch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Dann frag doch einfach mal bei deiner Kammer nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Ein Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der Prüfung, egal ob Du das Zeugnis hast oder nicht. Wenn Du morgen zur Arbeit erscheinst und nicht rausgeschmissen wirst erwächst daraus automatisch ein Beschäftigungsverhältnis ... und Du musst nur noch die Konditionen klären Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Craaq Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Er weiß doch gar nicht ob er bestanden hat oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
retrieve Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Den Vorläufigen Prüfungsergebnissen kann man in der Regel vertrauen da ändert sich meines wissens nach nur sehr selten etwas. Desweiteren denke ich das die Prüfer wissen, ob er den schriftlichen Teil bestnanden hat. Kollegen meiner Klasse haben einige Tage später per Post dann das IHK Zeugniss erhalten mit den Noten die bei den vorläufigen Ergebissen einzusehen waren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 vor 3 Stunden schrieb charmanta: Wenn Du morgen zur Arbeit erscheinst und nicht rausgeschmissen wirst erwächst daraus automatisch ein Beschäftigungsverhältnis ... So ganz stimmt das in dem Fall nicht. Der Betrieb muss schon Kenntnis davon haben, ob die Ausbildung bestanden ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 ... ich gehe davon aus dass der Betrieb den Azubi am Tag nach der Prüfung mal fragt, aber Recht hast Du: 1. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, d.h. dann, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Gesamtergebnis der Prüfung dem Auszubildenden mitgeteilt worden ist. 2. Eine unmittelbare Weiterbeschäftigung in Kenntnis der bestandenen Prüfung begründet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Geschuldet ist in diesem Fall der Facharbeiterlohn. Leitsätze (des Verfassers) BAG, Urteil vom 16.Juni 2005 - 6 AZR 411/04 § 21 BBiG (§ 14 a.F. BBiG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 (bearbeitet) Also ist die Aubildung spätestens mit der Zustellung des Bescheides über die bestandene Prüfung bzw. des Zeugnisses beendet. Bearbeitet 24. Juni 2019 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bgleser Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb WYSIFISI: Also ist die Aubildung spätestens mit der Zustellung des Bescheides über die bestandene Prüfung bzw. des Zeugnisses beendet. Es gibt in dem Fall kein "spätestens". Das Ausbildungsverhältnis endet wie es im Vertrag steht. Wird die Prüfung vorher absolviert, endet das AV mit Bekanntgabe des Ergebnisses ohne notwendige Kenntnisgabe der Noten. (Daher gibts bei uns in Berlin einen Bogen ausgehändigt, auf dem "Bestanden" oder "nicht bestanden" angekreuzt werden kann). Das passiert üblicherweise Wochen vor Aushändigung des Zeugnisses. Der Tag Deiner mündlichen AP ist dann i.d.R. offiziell Dein letzter Tag als Auszubildender Was Charmanta da zitiert wird in anderen IHKen anders organisiert - Berliner dürfen (sollen...) ihren Prüflingen die Noten nicht nennen, sehr wohl aber unterscheiden zwischen "bestanden" und "nicht bestanden". Und dieses Schreiben beendet dann das AV (übrigens in beiden Fällen, also auch bei Nichtbestehen, aber das ist ne andere Baustelle). Und an OP: Mit Bekanntgabe des Prüfungsbestehens durch die IHK. Upload der voraussichtlichen Prüfungsnoten dürfte hier entfallen, da sie Dir auf diesem Wege nicht zugestellt werden (Du musst sie aktiv abholen). Kann den Fall konkret nicht beurteilen, aber rein rechtlich müsstest Du mit nachgewiesenem Bestehen der Prüfung (Zeugnis von der IHK oder Vorabschreiben des Bestehens der Prüfung - je nachdem, was früher kommt) bei Deinem Ausbildungsbetrieb vorstellig werden und ihn auf die Prüfungsleistung hinweisen. Diese Interaktion beendet das AV. Die voraussichtlichen Noten dürften auch deshalb nicht als Ende der Ausbildung gelten, weil sie nur eine erste Einschätzung des PA sind. Die IHK veröffentlich diese nur aus Servicegründen, behält sich aber bis zum letzten Tag vor, die Bewertung des PA zu korrigieren (passiert quasi nicht, Notenbeurteilung ist aber Hoheit der IHK). Bearbeitet 24. Juni 2019 von bgleser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Selbstverständlich gibt es ein spätestens. Lies Dir doch bitte nich einmal durch, was ich geschrieben habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bgleser Geschrieben 24. Juni 2019 Teilen Geschrieben 24. Juni 2019 Dein Ausbildungsverhältnis endet aber auch mit dem Vertragsende. Tritt dies ein, bevor Du den Bescheid von der IHK hast, ist das AV beendet obwohl Du keine Noten hast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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