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Wenn du nicht bestanden hast, inwieweit ist die mündliche Ergänzungsprüfung dann überhaupt relevant? Diese darf schließlich nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelegt werden. Beispielsweise wenn du in GA I und II auf 46 Punkte kommst und in WiSo auf 50 Punkte.

Erschwerend kommt ansonsten hinzu, dass es nicht die mündliche Ergänzungsprüfung gibt. Das variiert je nach Prüfungsausschuss und dazu werden die Fragen wohl stark davon abhängen, in welchem Prüfungsteil überhaupt nachgeprüft werden muss.

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