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Geschrieben

Guten Tag an alle, 

ich mache meine Ausbildung als Fachinformatiker fuer Anwendungsentwicklung und habe eine oder sogar mehreren Fragen zur Ergaenzungspruefung.

Habe leider im Teil B nicht gut abgeschnitten  GA1 46 Pkt. | GA2 49 Pkt. | Wirtschafts und Sozialkunde 46 Pkt.

Gibt es fuer mich trotz diese Noten die Chance an die Ergaenzungspruefung teilzunehmen? oder muss ich sie noch mal schreiben?

 

Meine 2te Frage waere wegen GK und Deutsch dafuer habe ich noch keine Ergebnisse gesehen obwohl ich in jeder eine Pruefungs geschrieben habe. Wie oder wo zehlt das?

Entschuldigung fuer meine Fehler bin Auslaender und danke im vorraus!

 

Andi. 

Geschrieben

Der Notenrechner sagt

Zitat

Durchgefallen! Keine Nachprüfung möglich.

Aber das sollte dir bereits von deiner IHK mit dem Ergebnis mitgeteilt worden sein.

Deine Ausbildung verlängert sich bis zur nächsten Prüfung, wenn du das bei deinem Ausbildungsbetrieb beantragst!

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb allesweg:

Aber das sollte dir bereits von deiner IHK mit dem Ergebnis mitgeteilt worden sein.

Deine Ausbildung verlängert sich bis zur nächsten Prüfung, wenn du das bei deinem Ausbildungsbetrieb beantragst!

Danke fuer die Antwort! :)

Ich habe noch keine offizielle Mitteilung von der IHK bekommen. Habe mich einfach im Portal eingeloggt und meine Noten gesehen.

Geschrieben

Und wie ist das dann ganz am ende? Ich habe von einem Lehrer von mir gehoert, dass wenn man die Schriftliche pruefung gar nicht besteht, bekommt man trotzdem nach dem Projektarbeit ein "Facharbeiter Diplom" ist das wahr?

Geschrieben

Was soll dieses "Facharbeiter Diplom" sein? 

 

Deine Ausbildung läuft noch mindestens bis zum im Vertrag vereinbarten Datum. Entweder beantragst du die Verlängerung bis zur nächstmöglichen Prüfung oder du stehst ohne abgeschlossene Ausbildung da.

Geschrieben

Er bezieht sich damit womöglich auf den Facharbeiterbrief bzw. Facharbeiterzeugnis. Das kommt aber nicht infrage, da es sich dabei um ein Abschlusszeugnis nach bestandener Prüfung handelt.

Das Einzige was es hier aber wohl gibt ist der Nachweis, dass die schriftliche Prüfung verhauen wurde, während der Projektteil ggf. bestanden wurde  

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