Wissenshungriger Geschrieben 24. Juli 2019 Geschrieben 24. Juli 2019 vor 30 Minuten schrieb allesweg: Wozu verhandle ich und erziele ein mündlich bestätigtes Ergebnis, wenn ich im Anschluss etwas anderes schriftlich anbiete? Wenn dies vorsätzlich geschieht, ist das für mich ganz schlechter Stil! Ich meinte die "Gehaltsverhandlung" im Vorstellungsgespräch. Das ist ja viel mehr ein Abklopfen der Gehaltsvorstellung. Zitieren
Albi Geschrieben 24. Juli 2019 Geschrieben 24. Juli 2019 seh ich wie Allesweg, ich mein dann könnte man das ja auch in die andere Richtung treiben "Hey mündliche haben wir uns zwar auf 50k im Jahr geeinigt, aber wir haben uns doch entschieden nur 36k zu zahlen". Wenn ich Konditionen mündlich festmache mit dem AG, erwarte ich das diese auch so im Vertrag stehen, wenn nicht bitte ich um Nachbesserung, wenn die nicht geschieht und es mir zu lasten gehen würde unterschreibe ich eben nicht. KleinHippo reagierte darauf 1 Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 24. Juli 2019 Geschrieben 24. Juli 2019 vor 8 Minuten schrieb Albi: "Hey mündliche haben wir uns zwar auf 50k im Jahr geeinigt, aber wir haben uns doch entschieden nur 36k zu zahlen". Das ist die Sache bei solchen Dingen: Solange es positiv für den AN ist, kann man schlecht was dagegen machen. Auch bei Verträgen die deutlich das Gehalt aus dem Tarif übersteigen => wenn positiv im Falle für den AN. Albi reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 24. Juli 2019 Geschrieben 24. Juli 2019 @Wissenshungriger nein. Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch: "Ja, nachdem wir jetzt von unserem ersten Angebot nach oben abgewichen sind und Sie Ihre initiale Gehaltsvorstellung genannt haben, können wir uns auf X € Jahresgehalt bei einer Y Stundenwoche und Z Urlaubstagen einigen. Der Vertrag geht Ihnen in den nächsten Tagen unterschrieben per Post zu." Abklopfen der Gehaltsvorstellung: "Wie lauten Ihre Gehaltsvorstellungen?" Antwort aufnehmen und maximal kommentieren, aber noch nicht einmal eine mündliche Einigung. Albi reagierte darauf 1 Zitieren
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