legwofl Geschrieben 23. August 2019 Geschrieben 23. August 2019 Hallo zusammen, da ich mir aktuell nicht so sicher bin was meinen Resturlaub der Kündigung angeht, möchte ich hier nochmal fragen, ob meine Einschätzung korrekt ist. Ich habe am 09.08.2019 gekündigt. Mein letzte Arbeitstag ist der 30.09.2019 (ist auch schon bestätigt) Im Thema "Urlaub" Arbeitsvertrag steht Zitat Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich den für die von den Parteien vereinbarte 5-Tage-Woche gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (im Folgenden: gesetzlicher Mindesturlaub). Insoweit dieser gesetzliche Mindesturlaub von dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann, kann der gesetzliche Mindesturlaub für die Dauer von 15 Monaten nach dem Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums (Kalenderjahr) übertragen werden. Nach Ablauf dieses 15-monatigen Übertragungszeitraums erlischt der gesetzliche Mindesturlaub des Arbeitnehmers auch dann, wenn er diesen gesetzlichen Mindesturlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. Zusätzlich zu dem in der Ziff. 5 geregelten gesetzlichen Mindesturlaub erhält der Arbeitnehmer kalenderjährlich weiteren „freiwilligen“ vertraglichen (Zusatz-) Urlaub von 7 Arbeitstagen (im Folgenden: freiwilliger vertraglicher Mehrurlaub). Die Parteien sind sich darin einig, dass dieser freiwillige vertragliche Mehrurlaub in jedem Fall spätestens am 31.03. des jeweiligen Folgejahres erlischt. Infolgedessen erlischt dieser freiwillige vertragliche Mehrurlaub insbesondere auch dann am 31.03. des jeweiligen Folgejahres, wenn er von dem Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann. Zum Thema Kündigung steht Zitat Es wird eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Für die Kündigungsfristen während Probezeit und danach werden die gesetzlichen Regelungen angewandt. Abweichend hiervon gelten die nach § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen ebenso für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Nach meinen Recherchen habe ich keine "pro rata temporis" Regelung drin, wonach ich ein Anrecht auf meinen gesamten Jahresurlaub habe. Sprich gesetzlicher Mindesturlaub + "freiwilliger" Zusatzurlaub. Würdet ihr das auch so einschätzen oder wie seht ihr das? Zitieren
Griller Geschrieben 23. August 2019 Geschrieben 23. August 2019 Würde das genauso einschätzen. Die Aufteilung von gesetzlich + freiwilligen Urlaub dient afaik dazu, dass man nur die Auszahlung des gesetzlichen Mindesturlaubs einklagen kann. In Anspruch nehmen wirst du aber 27 Tage können. Zitieren
Martin Gasse Geschrieben 23. August 2019 Geschrieben 23. August 2019 (bearbeitet) Hi, grundsätzlich würde ich eine eindeutige Antwort bei einem Anwalt erfragen ^^. Aber laut dieser Webseite: https://wirlitsch-arbeitsrecht.de/urlaub-und-seine-berechnung/ Scheint eine Formulierung "pro rata temporis" bezüglich des freiwillig gewährten Urlaubs nicht enthalten, so dass der gesamte Jahresurlaub zu gewähren wäre und falls dieser nicht mehr genommen werden kann, entsprechend abgegolten werden müsste. Hier besteht aber zumindest ein kleines Risiko, wonach der Zweck der Aufteilung des Jahresurlaubs dazu dient den freiwillig gewährten Urlaub gesondert zu behandeln. Wenn es sich um einen Tarifvertrag handelt, so könnte auch ein Manteltarifvertrag abweichende Regelungen treffen. Wenn Betriebsvereinbarungen vorliegen, dann könnten diese auch etwas anderes regeln. Ebenfalls gilt dies natürlich nicht, wenn du weniger als 6 Monate bei der Firma bist. Schöne Grüße Martin Bearbeitet 23. August 2019 von Martin Gasse Zitieren
legwofl Geschrieben 25. August 2019 Autor Geschrieben 25. August 2019 Super vielen Dank! Ich wollte nur nochmal sicher stellen, ob es evtl. andere Eindrücke zu meiner Situation gibt Zitieren
legwofl Geschrieben 27. August 2019 Autor Geschrieben 27. August 2019 Update: Es ist tatsächlich so, dass mir der ganze Urlaub zusteht. Vielen Dank für die Meinungen! 0x0A und Martin Gasse reagierten darauf 2 Zitieren
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