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Darf mein Ausbilder das ?


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Einen schönen guten Morgen allerseits.

Ich bin zurzeit ein wenig verzweifelt wegen einigen dingen in meiner ausbildung,

davor erstmal ein bisschen zu mir.

Ich bin 19 jahre alt und habe im August 2019 meine ausbildung als fisi in einem kleinen systemhaus in NRW angefangen. Meine technik kenntnisse sind gering bis mittelmäßig. 

Im betrieb will der ausbilder mir die warenwirtschaftssoftware beibringen. wobei mir basics meiner ausbildung viel wichtiger sind. mein ausbilder ist consultant und vertriebler,was bedeutet dass dieser wenig zeit für mich azubi hat ,deswegen soll ich mir diese basics selber beibringen.

wo erfahre ich was ich in welchem lehrjahr ungefähr beherrschen muss an fähigkeiten im betrieb. 

ist das der rahmenlehrplan ? wo finde ich dann sowas? 

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Den Rahmenlehrplan findest Du durch selbständiges googeln im Netz.

Weiterhin solltest Du mit Beginn der Ausbildung die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung gesehen bzw. bekommen haben.

Ich finde es aber überhaupt nicht tragisch, wenn in den ersten Wochen der Ausbildung die hauseigene Software vertieft vorgestellt wird. Das mache ich bei meinen Azubis genauso, um verstehen zu können, warum die technischen Sachverhalte so sind wie sie sind.

Gruß Martin

Bearbeitet von MartinSt
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vor 48 Minuten schrieb Exception:

Bitte beim Googlen drauf achten, dass du auf die "richtige" Website, deiner örtlichen IHK landest. ?

Wir müssen vielleicht mal kurz die Begriffe klären:

1) Rahmenlehrplan: Vorgabe für die Inhalte an den Berufsschulen (Lernfelder usw.)

2) Ausbildungsrahmenplan: Verbindliche Vorgabe der im Betrieb zu vermittelnden Inhalte, unabhängig von IHKen, enthält die sachliche und einen Vorschlag für die zeitliche Gliederung der Ausbildung

3) Betrieblicher Ausbildungsplan: Den bekommt der Azubi mit Vertragsunterzeichnung von seinem Unternehmen, das ihn aus 2) abgeleitet und auf die betrieblichen Anforderungen angepasst hat (z.B. Lernen der ERP-Software im 1. Lehrjahr)

@NegatronDerSchwarzeAutobot: Du solltest dir also 2) anschauen (Internet) und mit 3) vergleichen (Ausbildungsvertrag), ob alle Inhalte enthalten sind und wann diese in deinem Betrieb vermittelt werden sollen.

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